Montag, 8. August 2011

Leserbrief:


Schaffhauser Nachrichten

Tod wird weiterhin tabuisiert

Zum Sterben und zum Tod

In den «Schaffhauser Nachrichten» vom 2. April befassen sich verschiedene Beiträge mit dem Thema Tod. Auf den Seiten 1 und 5 geht es um das Sterben des Papstes, Seite 19 befasst sich mit der Darstellung des Todes in den Medien, und auf Seite 25 wird über Wachkoma und Patientenverfügung diskutiert. Leider wird die Tabuisierung des Todes einmal mehr offenbar, nur Marcus Knill stellt gute Fragen zum Medienaspekt. Man muss nicht meine lebensverneinende Freitodbejahung teilen, um zu sehen, dass unsere Todesverdrängung und Lebensverherrlichung in die Irre führt. Meine Kritik zielt nicht auf die natürliche Angst vor dem Tode, sondern darauf, dass man sie nicht zugibt und gleichzeitig das unveränderbar grausame Leben verherrlicht. So entstehen dann die unglaublichen Verhaltensweisen, und das absurde Sterben des Papstes beweist geradezu, dass er selbst nicht an ein Leben nach dem Tode glaubte, denn sonst hätte er ja längst sagen müssen, Gott wolle ihn offenbar erlösen und heimholen. Zur Patientenverfügung werden leider ganz klar falsche Aussagen gemacht. Sie sei nicht verbindlich und müsse immer aufdatiert werden, schreibt Martin Schweizer. Tatsächlich sind aber auf Grund des Selbstbestimmungsrechts in der Verfassung Patientenverfügungen rechtlich verbindlich, und ein Arzt macht sich strafbar, wenn er sie missachtet. Auch muss eine Verfügung nicht dauernd erneuert werden, um rechtsgültig zu sein, denn ohne Widerruf gilt sie, eine Aufdatierung schadet aber natürlich nicht. Recht hat Martin Schweizer mit der Feststellung, dass es auch unklare Verfügungen gibt. Mir sind aber zum Beispiel als langjähriges Exit-Mitglied mit der entsprechenden Verfügung keine Probleme bekannt. Der angesprochene Fall von Terri Schiavo und weitere Gerichtsfälle im In- und Ausland lassen hoffen, dass gerade die Rechtsprechung zu einer Enttabuisierung von Tod und Freitod beitragen könnte.

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