Sonntag, 15. Januar 2017

Katz und Mausspiel der PNOS mit der POLIZEI

ALARMSTIMMUNG


In Unterwasser gelang es letztes Jahr den rechtsextremen Gruppierungen ein internationales Treffen zu organisieren,
indem der Ort bis zum Schluss geheim gehalten wurde und die Teilnehmenden übers Handy informiert worden sind.









Damit sich so etwas nicht wiederholt, liess die Polizei das Konzert auf Kantonsebene vorsorglich verbieten. Nun beginnt erneut ein Katz und Maus Spiel.


Gäste der Pnos-Party sollen sich im Mittelland treffen Alarmstufe Rot unter Ermittlern wegen Neonazi-Fest

Heute wollen wieder hunderte von Rechtsextremen in der Schweiz feiern. Mit dabei: Musiker, die sich als Rassisten bezeichnen, zu Gewalt aufrufen und gerne mit Faschisten abhängen. Bei Schweizer Polizisten herrscht Alarmstimmung.




Rund 150 Besucher bei Pnos-Fest in Willisau LU Veranstalter von Neonazi-Konzert kassieren eine Anzeige

WILLISAU LU - In Willisau LU fand ein Rechtsaussen-Konzert statt. Die Polizei war vor Ort. Ein Deutscher, gegen den eine Einreisesperre bestand, wurde zur Grenze begleitet. Und der Veranstalter wird wegen einer fehlenden Bewilligung angezeigt.

KOMMENTAR: Die Behörden sehen das Problem bei Verboten bei der Verhältnismässigkeit: Wenn die PNOS als
Partei akzeptiert sei, könne nur eingeschritten werden, wenn etwas Rechtswidriges geschehe. Das ist eine grundsätzliche
Schwierigkeit, wenn erst dann eingegriffen werden darf, wenn
Recht gebrochen wird. Das zeigt sich auch bei linksextremen Veranstaltungen oder Demonstrationen.
Der schwarze Block beispielsweise kann  in der Regel ungehindert durch die Strassen ziehen und die Polizei verfolgt die Gewalttaten aus Distanz.

Nachlese SRF:

Anzeige wegen fehlender Bewilligung

Der Konzert-Veranstalter wird von der Polizei angezeigt, weil er keine gastgewerbliche Bewilligung für den Anlass hatte. Die Polizei teilte ihm nach eigenen Angaben mit, dass sie einschreiten werde, wenn gesetzeswidrige Handlungen festgestellt würden.
Nach Mitternacht verliessen die Konzertbesucher nach und nach den Veranstaltungsort. Es kam zu keinen weiteren Zwischenfällen oder Interventionen seitens der Polizei.

Dulden oder nicht? Das ist hier die Frage

Wieso tolerierte der Kanton Luzern im Gegensatz zu den Kantonen St. Gallen und Aargau das Konzert? Kurt Graf, Sprecher der Luzerner Polizei, begründete dies damit, dass die Pnos eine legale Partei sei. Es herrsche in der Schweiz Versammlungsfreiheit.
Ein strikteres Vorgehen wäre nach Ansicht der Luzerner Polizei unverhältnismässig gewesen. Es habe keinen Grund gegeben anzunehmen, dass es zu Ausschreitungen oder Gewalttätigkeiten kommen könnte, sagte Graf. Die Polizei sei aber frühzeitig nach Willisau gefahren und habe Präsenz markiert.

Social Media "Stars" am Anschlag





KOMMENTAR:

Die Idee Projers war im Grunde genommen gut. Er wollte das Interesse der Jugendlichen an aktuellen politischen Problemen wecken.
Wenn nicht die beiden Vertreter der Social- Media in der Sendung ARENA versagt hätten. 
Die beiden Gäste waren völlig hilflos. Sie hatten sich auch gar nicht vorbereitet. Von einer eigenen Meinung  - bei den eingeladenen "Stars" - keine Spur. Peinlich!
Bendrit sammelte zwar einzelne Reaktionen in Social Media und stellte fest: «Meine Leute verstehen es auch nicht wirklich, habe ich gemerkt. Vielleicht muss man sich auch noch mehr informieren. Respektive die müssen sich selber mal informieren.»
Diese Erkenntnis kann auch auf Gülsha und Bendix übertragen werden.
«Die Jungen müssen jetzt endlich den Finger rausnehmen und sich mehr für harte Politik interessieren, statt nur fürs Dschungelcamp», sagte hellseherisch Jonas Projer bereits vor der Sendung.
Ich kann  die  bissigen Kommentar nach der Sendung gegen die beiden angeblichen Vertreter der Jugend auf dem online Portal von 20 Minuten sehr gut nachvollziehen. 

Fazit: Der Einsatz von Gülsha und Bendrit war penibel. Projers Wunsch wurde leider nicht erfüllt. 
Die Leserkommentare liessen an den beiden neuen jugendlichen Arena Akteuren kein gutes Haar. Verständlich: Denn Vorbereitung ist die halbe Miete.  Politische Sachverhalte verlangen mehr als nur das öberflächlichen Palaver à la JOIZ. Ein fragwürdigern Sender übrigens, der  sich selbstverschuldet  aus der Medienwelt verabschieden musste. Die Moderatoren wollten bewusst spontan und unvorbereitet mit den Gästen palavern. Gülsha war eine dieser Moderatorinnen.


Zu den Auswüchsen der feministischen Rhetorik

Eine aufschlussreiche Ergänzung zu unserem Beitrag FEMINISTISCHE RHETORIK

LINK:

Feministische Sprache, Linguistik. ... (Siehe auch Sexistische Feministische Rhetorik) ... Beim feministischen Sprachgebrauch müssen wir Übertreibungen ...
www.rhetorik.ch/Feministisch/Feministisch.html


   
Dr. phil. Veit Gruner hat uns folgende ergänzende Gedanken zugesandt:

  1. Das Suffix -er (in Lehr-er, Schül-er usw.) geht auf das lateinische -ari- zurück, mit dem eine Zugehörigkeit oder Eigenschaft ausgedrückt wird, z.B. in milit/ari/s oder in advers/ari/us und advers/ari/a, der (die) Gegenüberstehende, wobei mit diesem Gegenüberstehen eine gegnerische Haltung gemeint ist. Da im Deutschen eine Genusendung wie das Lateinische -us / -a fehlt, ist dieses Suffix generisch unspezifisch. Und da das Deutsche im Plural keine unterschiedlichen Genera kennt, können mit Lehr/ern, Schül/ern, Besuch/ern, Mitarbeit/ern nur Personen beiderlei Geschlechts gemeint sein. Bei Wendungen wie Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer handelt es sich also um Tautologien bzw. Pleonasmen. 
  2.  Kürzlich erklärte mir eine Spanierin, die Wendung estamos contentos y contentas (bzw. contentas y contentos) sei absolut unüblich; auch wenn Personen beiderlei Geschlechts gemeint sind, genüge estamos contentos (= wir sind zufrieden) und werde keineswegs als Zurücksetzung von Personen weiblichen Geschlechts empfunden. Nicht anders verhält es sich im italienischen und im französischen Sprachgebrauch (siamo contenti bzw. nous sommes contents) - eines von zahllosen Beispielen dafür, dass das grammatisches und biologisches Geschlecht in den wenigsten Fällen deckungsgleich sind und darum auch nicht künstlich deckungsgleich gemacht werden müssen.