Montag, 11. April 2011
Frankreich geht voran mit dem Burkaverbot
Sarkosi erlässt das Burkaverbot unter dem Titel Vermummungsverbot. Damit setzt er das durch, was unserer Politiker und unsere Polizei nie durchzusetzen vermochten.
Ob andere Länder folgen werden?
Ich zitiere Tagi:
Diese Zugfahrt mit Burka kostet sie 150 Euro
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Wer eine Frau dazu zwingt, sich zu verschleiern, muss mit weitaus empfindlicheren Strafen rechnen. Das Gesetz war im vergangenen September vom französischen Parlament verabschiedet worden und trat heute in Kraft. Das Tragen einer Burka oder Niqab in der Öffentlichkeit wird künftig mit einer Geldbusse von 150 Euro und einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bestraft.
Sarkozy: «Gefängnisse für Frauen»
Präsident Nicolas Sarkozy hatte die Gesichtsschleier als Gefängnisse für Frauen und Angriff auf die Prinzipien der Gleichheit und der Säkularität bezeichnet. Von vielen Muslimen wurde das Gesetz hingegen als stigmatisierend kritisiert. In Frankreich leben rund fünf Millionen Muslime.
Das Gesetz werde «unendlich schwierig anzuwenden» sein, warnte die Polizeigewerkschaft. Wenn die Polizei in der Öffentlichkeit eine Muslimin mit einem Ganzkörperschleier wie der Burka oder dem Niqab sehe, werde sie die Frau ansprechen und «belehren», sagte Manuel Roux von der Gewerkschaft SCPN.
Ende Zitat
Kommentar: Wer nichts zu verbergen hat, darf das Gesicht in der Oeffentlichkeit zeigen. Aus der Sicht der "Kommunikation als Brücke zum DU", spricht nichts gegen das Verbot.
Nachtrag (Mai 2011)
Burka-Verbot in Belgien
Als zweites europäisches Land nach Frankreich verbietet Belgien den Vollschleier Burka.
Nach Frankreich verbietet auch Belgien die Ganzkörperschleier. (Bild: Keystone/AP)
Notiert von marcus knill um 20:16
Notiert von marcus knill um 14:20
Ist ein kurzfrister Schulverweis (Time-out) kontraproduktiv?
In einem Beitrag in der NZZ vom 11. April zweifelt Allan Guggenbühl an der Wirksamkeit des Schulausschlusses von renitenten Schülern. Wenn wir davon ausgehen, dass ein unflätiger Schüler, nach einem Time-out reumütig und einsichtig in die Schule zurückkehrt werde, so hat Guggenbühl recht, wenn er daran zweifelt.
Renitente Schüler, aber auch die Mitschüler erkennen immerhin durch einen Aussschluss, dass ein permanentes verweigern von Spielregeln nicht geduldet werden kann. Der Schulausschluss ist nicht als Therapie gedacht. Er wird wie beim Sport nur als Zeichensetzung gedacht: Wenn die gelbe und rote Karte nichts nützt, so folgt dort auch ein Spielausschluss. Es geht somit lediglich um das Einhalten von Spielregeln, sofern ein verhaltensgestörter Schüler sich weigert, sich einzugliedern.
Renitente Schüler, aber auch die Mitschüler erkennen immerhin durch einen Aussschluss, dass ein permanentes verweigern von Spielregeln nicht geduldet werden kann. Der Schulausschluss ist nicht als Therapie gedacht. Er wird wie beim Sport nur als Zeichensetzung gedacht: Wenn die gelbe und rote Karte nichts nützt, so folgt dort auch ein Spielausschluss. Es geht somit lediglich um das Einhalten von Spielregeln, sofern ein verhaltensgestörter Schüler sich weigert, sich einzugliedern.
Der Begriff "gestört" wird heute leider vermieden, obschon wir bei einem Kind, das dauernd den Unterricht "stört" und beispielsweise dem Tischnachbarn den Stift in die Hand sticht oder sein Etui zum Fenster hinaus wirft, eher von einer "Störung des Verhaltens" sprechen, als von einer "Verhaltensauffälligkeit". Das Verhalten ist zwar auffällig, aber es stört. Ein Schulpsychologe beschönigte das Verhalten eines Schülers (welcher die Anweisungen der Lehrerin ebenfalls ständig verweigerte und sie vor der Klasse sogar als "fette Sau" bezeichnet hatte). Er bezeichnete das Verhalten beschönigend als "verhaltensoriginell".
Nach meinem Dafürhalten lohnt es sich, Worte vermehrt ernst zu nehmen.
Das "Time-out" als Schutz und deutliches Signal "Das akzeptieren wir nicht!"
Der Ausschluss ist nicht als therapeutische Massnahme gedacht. Er kommt nur dann in Frage, wenn alle andern Erziehungsmassnahmen versagt haben.
Ich begreife Lehrkräfte, die sich nicht gefallen lassen wollen, von einem Schüler terrorisiert zu werden. Ich kenne sogar Fälle von Tätlichkeiten gegen Lehrpersonen.
Erzieher dürfen bekanntlich Kinder nicht mehr körperlich züchtigen. Jugendliche haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Weshalb soll ein Lehrer oder Mitschüler des Täters darauf nicht auch ein Recht haben?
Erzieher dürfen bekanntlich Kinder nicht mehr körperlich züchtigen. Jugendliche haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Weshalb soll ein Lehrer oder Mitschüler des Täters darauf nicht auch ein Recht haben?
Selbstverständlich kann das ständige Aussrasten eines Schülers ein Symptom einer persönlichen Krise sein. Das Time-out wird das Fehlverhalten nicht grundsätzlich lösen können. Aber es setzt immerhin ein Signal: Das was Du machst, geht nicht! Es gibt Taten, die einfach nicht geduldet werden können, wenngleich der Täter Probleme hat und das Fehlverhalten begründet werden kann. Persönliche Krise hin oder her. Es geht beim Time-out lediglich darum, dafür zu sorgen, dass das Lernklima nicht vergiftet wird und sich die Lehrerin nicht mehr im vorgesehenen Mass mit der Klasse beschäftigen kann.
Auf Gewalt oder unflätiges Verhalten muss die Schule reagieren können. Sie kann nicht tolerieren, dass ein Lehrer angespuckt wird. Selbstverständlich braucht es Verständnis für Jugendliche, die Grenzen ausloten und bewusst brechen wollen. Das Time-out ist nicht als Standarderziehungsmassnahme gedacht. Es ist lediglich eine letzte Massnahme, die eine Lehrerin oder ein Lehrer als Signal und Schutzmassnahme anwenden darf. Es gibt nämlich nicht nur der Schutz des Kindes. Es gibt auch einen Schutz der Klasse. Das Time-out ist kein Abschieben von Problemen. Es ersetzt auch nicht die Kooperation mit Eltern und Schule. Ich kenne übrigens Fälle, bei denen sich Jugendliche nach dem Schock des Ausschlusses problemlos integriert hatten.
Notiert von marcus knill um 11:40
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