Freitag, 5. Dezember 2008

Das Rennen um den SVP Sitz ist wieder offen

Die Drahtzieher gegen einen SVP Hardliner können aufatmen. Die Gruppe 13 ist keine Gefahr für Maurer. Aber die Akterer, die wie bei der Abwahl Blochers im Hintergrund an den Fäden ziehen. Dazu zähle ich: Darbellay. Wyss und Co. Wenn es zutrifft, dass bekannte SVP Nationalräte die Wahl annehmen, dann wird es spannend.

tagi online:

Bisher war Ueli Maurer der offizielle Kandidat. Wenige Tage vor der Bundesratswahl haben jetzt aber einige SVP-Politiker anderen Parteien signalisiert, dass sie eine Wahl durchaus annehmen würden.

Als wilder Kandidat für den Bundesrat gehandelt: Nationalrat Bruno Zuppiger.

Als wilder Kandidat für den Bundesrat gehandelt: Nationalrat Bruno Zuppiger.

Würde Wahl wohl auch annehmen: Bauernpräsident Hansjörg Walter.

Würde Wahl wohl auch annehmen: Bauernpräsident Hansjörg Walter.

Mit ihm könnte Bern den Bundesratssitz verteidigen: SVP-Nationalrat Rudolf Joder.

Mit ihm könnte Bern den Bundesratssitz verteidigen: SVP-Nationalrat Rudolf Joder.

Es war vor einer Woche während der Fraktionssitzung der CVP: Fraktionschef Urs Schwaller bat die Mitglieder zu einer ersten Aussprache über die bevorstehenden Bundesratswahlen und die beiden SVP-Kandidaten Christoph Blocher und Ueli Maurer. Die Partei spielt das Zünglein an der Waage. Wer Bundesrat werden will, braucht die Stimmen der CVP.

Christoph Blocher hat keine Chance. Aber auch der zweite Mann auf dem offiziellen SVP-Ticket, Ueli Maurer, ist bei der CVP heftig umstritten. Nationalrat Urs Hany, wie Maurer aus dem Kanton Zürich, hat seine Zweifel ob dieser den Rollenwechsel vom Parteipräsidenten zum Bundesrat tatsächlich schafft. «Ich bin vom Zürcher Stimmvolk gewählt. Und dieses Stimmvolk wollte Maurer weder im Regierungsrat noch im Ständerat.» Dies müsse er bei seiner Wahl mitberücksichtigen.

Mehrere Politiker bestätigen

Jetzt fallen Maurer ausserdem die eigenen Leute in den Rücken. Der Zuger Politiker Gerhard Pfister bestätigt gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnetz, dass mehrere SVP-Politiker der CVP signalisiert haben, sie würden eine Wahl annehmen. Sein Solothurner Parteikollege Pirmin Bischof bestätigt solche Manöver ebenfalls. Um welche SVP-Politiker es sich handelt, die sich der CVP als Alternativen angedient haben, wollen Pfister und Bischof nicht verraten. Recherchen zeigen jedoch, dass es sich dabei um die Nationalräte Bruno Zuppiger (ZH), Bauernpräsident Hansjörg Walter(TG) und den Berner Kantonalpräsident Rudolf Joder handelt. «Die Frage ist: Was ist die richtige Alternative?», sagt Bischof.

Aber noch etwas lässt die Wahl von Maurer in den Bundesrat unwahrscheinlicher werden. Sollte ein anderer anstatt Maurer gewählt werden, wird dieser nicht automatisch aus der SVP-Fraktion ausgeschlossen.

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Der Glarner SVP-Ständerat This Jenny liess gestern durchblicken, dass der Gewählte nicht ausgeschlossen werden könne, wenn zwei Drittel der SVP-Fraktion mit der Wahl einverstanden sind.

Für Pfister ist die «Fokussierung auf die beiden offiziellen SVP-Kandidaten Blocher und Maurer mit der Erklärung von Jenny wieder stark in Frage gestellt. «Das Rennen ist meines Erachtens wieder völlig offen.» Der Wunsch der SVP in den Bundesrat zurück zu kehren, sei offenbar grösser als man bisher angenommen haben, meint Pfister.

Es könnte chaotisch werden

Gerhard Pfister befürchtet allerdings, dass damit das Jekami, welches man vor dem Entscheid der SVP-Fraktion erlebt hatte, wieder von vorne beginnt. Und daher auch, das es bei der Wahl am 10. Dezember chaotisch zugehen könnte, weil viele Namen ins Spiel kämen.

Eine wichtige Entscheidung über valable Alternativen zu Maurer und Blocher dürfte übers Wochenende fallen. Zuppiger, Walter, Joder oder vielleicht Jenny oder doch noch der Schaffhauser Germann? Oder gelingt Maurer in letzter Minute noch ein Comeback? «Die Ausgangslage ist sicher schwieriger als vor einem Jahr», meint Hany. Der Solothurner Bischof meint, mit Eveline Widmer-Schlumpf habe vor einem Jahr eine verlässliche Exekutivpolitikerin zur Verfügung gestanden, welche man ohne Bedenken habe wählen können. Keine Chance hat – wenigstens bei der CVP – der Zürcher Bruno Zuppiger.

Mörgeli Geschichte vor den Wahlen in den Medien thematisiert

Ist es Zufall oder geschickte Inszenierung, dass wenige Tage vor den Bundesratswahlen Couchepins Falschaussage in den Medien zur Sprache kommt? Der Tagesanzeiger musste die Geschichte bringen, weil das Bundesgericht immerhin prüfen will, ob Couchepins Immunität aufgehoben werden soll. Würde nämlich die Immunität des Bundespräsidenten aufgehoben, wäre dies etwas Aussergewöhnliches! Mörgeli wird diese Meldung gelegen kommen, zumal die Blocher Gegner immer wieder betont hatten, Blocher sei vor allem deshalb nicht wählbar , weil er ständig provoziere. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass Couchepin Kollegen beleidigt hatte.

Tagi-online:

Mörgeli-Mengele: Bundesgericht hinterfragt Couchepins Immunität

Im Streit um die Aussage von Bundespräsident Pascal Couchepin hat das Bundesgericht entschieden, die Aufhebung von Couchepins Immunität zu prüfen.

Hat Pascal Couchepin verklagt: Christoph Mörgeli lässt an einer Medienkonferenz im Frühling einen Mitschnitt von Couchepins Aussage laufen.

Hat Pascal Couchepin verklagt: Christoph Mörgeli lässt an einer Medienkonferenz im Frühling einen Mitschnitt von Couchepins Aussage laufen. Bild: Keystone

Das Gericht will gemäss einem heute veröffentlichten Entscheid als Erstes prüfen, ob Couchepin gerichtlich belangt werden kann. Sollte der Bundesrat Immunität geniessen, will das Bundesgericht prüfen, ob die Eidgenossenschaft für die Aussage verantwortlich gemacht werden kann.

Das Verfahren am Bundesgericht geht auf eine Kommissionssitzung des Nationalrats vom 1. Februar 2008 zurück. Damals hatte Couchepin statt «Mörgeli» «Mengele» gesagt, den Namen eines Nazi-Arztes. Der SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli sah sich durch diese Aussage in seiner Ehre verletzt und hat deshalb von der Eidgenossenschaft eine symbolische Genugtuung von 1000 Franken verlangt, die er für Nazi-Opfer spenden will.

Bundesrat lehnte Zahlung als Genugtuung ab

Der Bundesrat lehnte die Zahlung einer Genugtuung im April dieses Jahres ab. Eine Rechtswidrigkeit liege nicht vor, weil die Nennung zweier ähnlich klingender Namen, ohne dass ein inhaltlicher Bezug hergestellt werde, keine Verletzung der Persönlichkeit darstelle, urteilte der Bundesrat damals. Bei der fraglichen Äusserung lasse im Weiteren nichts darauf schliessen, dass Couchepin willentlich einen Vergleich zwischen Mörgli und Mengele habe ziehen wollen. Eine Absicht, Mörgeli anzugreifen oder zu beleidigen, habe nicht bestanden. Auf Grund dieser ablehnenden Haltung des Bundesrats rief Mörgeli das Bundesgericht an.

Mit der Tonbandaufzeichnung konnte belegt werden, dass es sich nicht um einen Versprecher handelte und Couchepins Beschönigung der bewussten Provokation nicht stimmen konnte.