Die Bilder-Jäger
In England werden die Royals wie Füchse mit Kameras gejagt. Die Paparazzis kennen keine Grenzen.
Wer den jüngsten DOK Film im Fernsehen mitverfolgen konnte, lernte die Welt der Hofberichterstatter kennen, die jahrelang vom Hof verwöhnt wurden. Aber nur so lange man die Hofberichterstatter noch im Griff hatte. Promis schätzen nämlich das Blitzlichtgewitter. Sie ärgern sich nur, wenn auch die dunklen Seiten ans Licht gezogen werden. Der Film machte uns bewusst, dass es bei der Bilderjagd um viel Geld geht. Um Bilder, die teuer verkauft werden können. Dieses Bilder würden nicht verkauft, wenn sie bei den Konsumenten auf Null Interesse stossen würden.Paparazzi ausser Kontrolle
Zitat aus Tagi:
Das sind also die guten Journalisten, diejenigen, die das Königshaus unter Kontrolle hat. Und dann gibt es noch die bösen; die Paparazzi und die Reporter, die sich nicht an die Regeln halten. Diese bedrängen die Royals, teils bis in den Tod (siehe Lady Diana), führen sie aufs Glatteis und gaukeln ihnen ein Geschäft vor (siehe Fergie), verfolgen sie bis in die hinterste Bar Kanadas (siehe Prinz Harry). Von denen bekamen wir gestern Abend im «DOK» «Jagd auf die Royals» einige zu Gesicht und waren erst einmal erstaunt ob der riesigen Anzahl.
Normalerweise ist bei einem Paparazzo-Foto ja nur der Star im Bild, vom Drumherum erfahren wir wenig. Doch «DOK» zeigte uns eine Filmaufnahme von Kate Middleton, wie sie an ihrem 25. Geburtstag ihr Haus in London verliess. Um sie herum vielleicht dreissig oder mehr Fotografen. Da stockte der Atem für einen kurzen Moment und man dachte an die arme Lady Di und die vielen Jahre, in denen sie immer auf Schritt und Tritt verfolgt wurde. Einige der wichtigsten Journalisten und Paparazzi hat der «DOK»-Film vor die Kamera geholt. Gut gemeint und oft aufschlussreich. Doch war es schwierig, all die ergrauten Herren mit den Krawatten auseinanderzuhalten. Welcher ist nun wer? Wer tut was? Ist das nun ein Guter oder ein Böser?
Früher Freund, heute Feind
Das mit den dreisten Paparazzi war nicht immer so. Bis in den 60er Jahren waren sich Journalisten und Royals gut gesinnt, beziehungsweise, das Königshaus hatte die Medien im Griff. Diese wurden in den edlen Gemächern zum Tee geladen und schrieben danach freundliche Artikel. Die Queen Mum eine Alkoholikerin? Ach was, sie mag bloss überdurchschnittlich gerne Gin. Kontakte von König Edward VIII. zu den Nazis? Totgeschwiegen – genau wie Prinz Philips Affäre.
Der endgültige Bruch zwischen Medien und Königshaus folgte nach der Berichterstattung über Prinzessin Annes Scheidung und einer BBC-Dokumentation von 1969, bei der Prinz Philip beim Würstebraten zu sehen war. Man wollte sich volksnah zeigen und warf sich damit quasi selber zum Frass vor.
Seither hacken sich die Journalisten in die royalen Telefonleitungen, lassen sich als Kellner in den Palast schleusen und spüren die tollsten, mehr oder weniger wahren Geschichten auf.
Es lohnt sich. Der Fotograf, der Fergie beim Fremdgehen erwischt hatte, kassierte vier Millionen Dollar für seine Bilder. Doch das Königshaus muss mitspielen, denn ohne Berichterstattung vergeht der Glanz. «Ihre Aura ist nur von den Medien erzeugt», sagt ein Journalist über die Queen. «Sobald wir aufhören, wird es damit in einer Nanosekunde vorbei sein.»
Es riecht nach Skandal
Der Film gab einen interessanten, wenn auch etwas zu umfangreichen Überblick über die royalen Paparazzi. Vieles davon haben wir schon gesehen und so schauten wir uns leicht angewidert nochmals die Bilder des zerstörten Unfallwagens von Diana und Dodi an, die Fotos vom Sarg, hörten Statements der geläuterten Fotografen und die Aussage eines Reporters, der sagte, Diana und Dodi seien selber schuld gewesen. Die armen Royals, die bösen Journalisten. Dann aber geschah etwas Sonderbares und wir wurden hellhörig. Das Gespräch kam plötzlich auf Kate, nicht auf die perfekte, sondern auf die sture Kate, die das Blitzlichtgewitter scheinbar liebt. William dagegen, so wissen wir, hasst die Journalisten seit dem Tod seiner Mutter.
Ende Zitat
LINKS:
Skandal - Rhetorik.ch
Nachtrag 20 Min:
- Abgepasst, abgeschossen, abgehört: Der Ton zwischen Schreibern, Fotografen und Stars wird rauer, wie Prozesse in Grossbritannien, den USA und Deutschland zeigen.
Christina Aguilera und Ehemann Jordan Bratman kämpfen sich durch die Paparazzi.
Begehrte Foto-Objekte: Paris und Nicky Hilton.
Suchspiel «Finde den Promi»: Lindsay Lohan ist vor lauter Fotografen kaum noch zu sehen.
Britney geht nie alleine shoppen ...
Katie Price und Peter Andre.
Die beiden Sänger Ashlee Simpson und Pete Wentz.
Mit Amy Winehouse sind die Paparazzi stets unterhalten.
Lily Allen.
Pete Doherty.
Regisseur Quentin Tarantino versteht sich bestens mit den Fotografen.
Brigitte Nielsen und Ehemann Mattia Dessi.
Cate Blanchett in Cannes.
Der Wettstreit um das beste Bild von Angelina Jolie und Brad Pitt in Cannes.
«The Guardian» berichtet über den «News of the World»-Abhörskandal: Eine Million Pfund sollen geflossen sein, um die Geschichte zu vertuschen. Die Beckham-Gegendarstellung auf der deutschen «InTouch». Günter Jauch und Gattin Dorothea bei einem öffentlichen Anlass: Homestorys des prominenten Paares gibt es keine.(Bild: WENN) Der Titel der aktuellen «Zeit»-Ausgabe. Bildstrecken Pretty Woman pretty sauerDas Promi-Paparazzo-ProblemGefährliches Promi-LebenWelcher US-Liebling wird hier rabiat?Promis, die sich vor der
Der Fall Paltrow und Co
Wie diffizil das Geschäft mittlerweile geworden ist, zeigen gleich mehrere Promi-Prozesse in Grossbritannien, Deutschland und den USA. In London ermitteln die Behörden gegen US-Medienmogul Rupert Murdoch und seine Zeitungen «News of the World» und «The Sun», die die Telefone Tausender Prominenter gehackt haben sollen. Betroffen sein sollen Stars wie Gywneth Paltrow oder George Michael. 2007 wurden in der Sache bereits zwei Journalisten verhaftet und im April 2011 wurden drei weitere Schreiberlinge festgenommen. In der Vorwoche hatte «News of the World» eingeräumt, dass die Praxis weiter verbreitet gewesen sei, und Entschädigungszahlungen angeboten.
Einer der Beteiligten ist Paparazzo Paul McMullan, der vor einiger Zeit Schauspieler Hugh Grant fotografierte, als der eine Panne hatte. Grant erkannte ihn und rief ihn später an, wobei er das Gespräch aufzeichnete und später beim «NewStatesman» veröffentlichte. Der Darsteller sprach McMullan auf das Abhören der Telefone an: «Sollte das strafbar sein? Wieso sollte es? Du sendest deine Gedanken und deine Stimme durch die Luft. Wie kann man nicht davon ausgehen, dass jemand eine Antenne aufstellt und zuhört?», fragte der zurück.
Ihm würde das auch nicht gefallen, wenn er abgehört würde, aber er sei ja nicht interessant, so der Paparazzo. Grant fragt, ob es bei Promis gerechtfertigt sei, weil sie reich sind. «Wenn du es nicht magst, musst du einfach runter von der Bühne. Das wirkt Wunder», kommt als Replik. «Du präsentierst dich [als Schauspieler] der Öffentlichkeit.» Grant wird wütend. «Man verdient es also nicht, ein Privatleben zu haben?» Der Fotograf: «Du verdienst so viel Geld. Die meisten Leute aus Dover nehmen 200 Pfund mit nach Hause und müssen kämpfen.»
Der Fall Fischer
Während im britischen Fall das Fehlverhalten relativ klar ist, tut sich das Landgericht München bei Ottfried Fischer schwerer. Zur Erinnerung: Ein früherer «Bild»-Reporter hat die Agentin des Schauspielers auf ein Sexvideo ihres Klienten angesprochen, was den «Bullen von Tölz» und seine PR-Frau dazu brachte, dem Blatt ein längliches Interview zu geben (mehr hier). Die Justiz muss nun klären, ob Fischer dazu genötigt wurde oder nicht.
Natürlich hätte «Bild» nicht über das Schäferstündchen berichten dürfen. Hier ist die Rechtslage klar. Die Richter müssen entscheiden, ob die Erwähnung des Clips durch den Reporter quasi Erpressung war - nach dem Motto «Liefere eine Geschichte oder wir machen dich fertig» - oder aber ob die PR-Agentin und Fischer wie in «vorauseilendem Gehorsam» selbst einen Fehler begangen haben. Prozessbeobachter rechnen nach dem letzten Prozesstag mittlerweile mit einem Freispruch für den Journalisten.
Der Fall Beckham
Wie kompliziert und je nach Land verschieden die Gepflogenheiten des Medienrechts sind, zeigt das Beispiel von David Beckham. Das Klatschmagazin «InTouch», das dem deutschen «Bauer»-Verlag gehört, hat sowohl in seiner amerikanischen als auch in der deutschen Ausgabe eine Geschichte über ein angebliches kostenintensives Verhältnis des britischen Kickers zu einer Prostituierten veröffentlicht, die sich jedoch als Ente herausstellte. Der Hamburger Promi-Anwalt Matthias Prinz, der schon Mandanten wie Caroline von Monaco oder Karl Lagerfeld vertreten hatte, erwirkte in Deutschland eine Gegendarstellung des Magazins auf seiner Titelseite.
Mit diesem Urteil im Rücken erhoffte sich Beckham, auch in den USA ganz gross abrechnen zu können. Doch vor der US-Justiz scheiterte der Mann von Victoria Beckham mit seiner 25-Millionen-Dollar-Klage. Obwohl erwiesenermassen eine Lügengeschichte über ihn geschrieben worden ist, muss er Prozesskosten in Höhe von 140 000 Dollar selbst berappen, denn die amerikanischen Rechtsprecher denken, dass «Becks» eine Person des öffentlichen Lebens ist – und die Bordsteinschwalben-Lügenmär nicht böswillig verbreitet wurde.
Der Fall Jauch
Dass der Promi im Kampf gegen die Presse nicht immer das Nachsehen hat, beweist Moderator Günter Jauch, der versucht, sein Privatleben streng abzuschirmen. Gerade hat der «Wer wird Millionär»-Liebling einen Berufungsprozess gegen eine Tochterfirma des «Burda»-Verlages gewonnen. Die «neue woche» hatte im Oktober 2010 über ein Kinderprojekt in Jauchs Wohnort Potsdam berichtet und geschrieben, der TV-Star sei «sicherlich zu Tränen gerührt» ob des Schicksals der kleinen Wesen.
Auf dem Titelbild zeigte das Heft ein Bild von Jauch und Ehefrau vor grünen Blättern. Darüber stand: «Günter Jauch und seine Thea. Triumph & Tränen. Alles über sein geheimes Privatleben». Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Moderator einerseits Recht, andererseits nicht. Dass er «zu Tränen gerührt» sei, suggeriere dem Leser eine tiefe Emotion, bei der der Mann wirklich geweint habe. Die Einschränkung durch das Wort «sicherlich» ändere daran nichts: Die «neue woche» muss eine Gegendarstellung drucken.
Nicht durchsetzen konnte sich der Moderator mit seiner Klage gegen das Bild, dass eine Montage zweier Portraits und eines Gartenhintergrundes ist. Hier hätte das Gericht dann eine Berichtigung gefordert, wenn unter dem Foto etwas gestanden hätte wie: Entgegen seiner sonstigen Gepflogenheiten liess sich Jauch für uns im Garten ablichten, berichtet die Juristen-Webseite «Beck Aktuell».
Borer, Roche und Kekilli
Für eine schlechte Behandlung Prominenter durch die Presse gibt es genug weitere Beispiele. Der frühere Schweizer Botschafter in Berlin, Thomas Borer, könnte ein Lied davon singen. Andere Fälle, die jedoch schon Jahre zurückliegen, sind die Fälle Sibel Kekilli und Charlotte Roche, die die Hamburger Wochenzeitung «Die Zeit» in seiner aktuellen Ausgabe (Thema «Was wir Journalisten anrichten») aufrollt.
Roche musste 2001 einen schweren Schicksalsschlag hinnehmen, als ihre drei Brüder auf der Fahrt zu ihrer Hochzeit tödlich verunglückten. Als die «Bild» sie kurz darauf lachend fotografierte, klingelte ihr Telefon. Entweder sie gebe ein Interview, oder sie könne lesen: «So trauert sie um ihre toten Brüder.» Die Parteien gingen vor Gericht, mit der «Bild» redete die Deutschbritin nicht mehr. Das gilt auch für Sibel Kekilli, die 2004 mit «Durch die Wand» berühmt wurde. Als «Bild» Pornobilder einer früheren Jugendsünde abdruckte, brachen die türkischen Eltern mit ihrer schauspielenden Tochter.
Gegenseite: Gefahr von Klienteljournalismus
Wenn Journalisten derart grob in die Intimsphäre Prominenter eindringen, liegt die Schuld auf der Hand. Doch wer nun fordert, Unterhaltungsjournalismus müsse per se abgeschafft werden, denkt zu kurz. Auch der Intellektuellste kann sich nicht immer nur mit «hard news» beschäftigen. Das Übertreten von privaten Grenzen ist nicht zu rechtfertigen, doch andererseits ist auch der Gegentrend nicht wünschenswert.
Denn schon heute ist es so, dass die Interviews von Journalisten rigoros von Star-Managern zusammengestrichen werden, ohne dass darin etwas Schlimmes stünde. Wie so etwas vonstatten geht, zeigt der Blog der Zeitung «taz», in dem es um ein Gespräch mit der deutschen Fussballerin Lira Bajrami geht. Wenn dieses Verhalten weiter um sich greift, wird aus Unterhaltungsberichterstattung irgendwann Klientel-Journalismus. Dann machen die Stars nur noch ausschliesslich Werbung für ihr neues Album/Filmprojekt/Pflegeprodudukt – und die wichtigen Themen bleiben auf der Strecke.
Wie diffizil das Geschäft mittlerweile geworden ist, zeigen gleich mehrere Promi-Prozesse in Grossbritannien, Deutschland und den USA. In London ermitteln die Behörden gegen US-Medienmogul Rupert Murdoch und seine Zeitungen «News of the World» und «The Sun», die die Telefone Tausender Prominenter gehackt haben sollen. Betroffen sein sollen Stars wie Gywneth Paltrow oder George Michael. 2007 wurden in der Sache bereits zwei Journalisten verhaftet und im April 2011 wurden drei weitere Schreiberlinge festgenommen. In der Vorwoche hatte «News of the World» eingeräumt, dass die Praxis weiter verbreitet gewesen sei, und Entschädigungszahlungen angeboten.
Einer der Beteiligten ist Paparazzo Paul McMullan, der vor einiger Zeit Schauspieler Hugh Grant fotografierte, als der eine Panne hatte. Grant erkannte ihn und rief ihn später an, wobei er das Gespräch aufzeichnete und später beim «NewStatesman» veröffentlichte. Der Darsteller sprach McMullan auf das Abhören der Telefone an: «Sollte das strafbar sein? Wieso sollte es? Du sendest deine Gedanken und deine Stimme durch die Luft. Wie kann man nicht davon ausgehen, dass jemand eine Antenne aufstellt und zuhört?», fragte der zurück.
Ihm würde das auch nicht gefallen, wenn er abgehört würde, aber er sei ja nicht interessant, so der Paparazzo. Grant fragt, ob es bei Promis gerechtfertigt sei, weil sie reich sind. «Wenn du es nicht magst, musst du einfach runter von der Bühne. Das wirkt Wunder», kommt als Replik. «Du präsentierst dich [als Schauspieler] der Öffentlichkeit.» Grant wird wütend. «Man verdient es also nicht, ein Privatleben zu haben?» Der Fotograf: «Du verdienst so viel Geld. Die meisten Leute aus Dover nehmen 200 Pfund mit nach Hause und müssen kämpfen.»
Der Fall Fischer
Während im britischen Fall das Fehlverhalten relativ klar ist, tut sich das Landgericht München bei Ottfried Fischer schwerer. Zur Erinnerung: Ein früherer «Bild»-Reporter hat die Agentin des Schauspielers auf ein Sexvideo ihres Klienten angesprochen, was den «Bullen von Tölz» und seine PR-Frau dazu brachte, dem Blatt ein längliches Interview zu geben (mehr hier). Die Justiz muss nun klären, ob Fischer dazu genötigt wurde oder nicht.
Natürlich hätte «Bild» nicht über das Schäferstündchen berichten dürfen. Hier ist die Rechtslage klar. Die Richter müssen entscheiden, ob die Erwähnung des Clips durch den Reporter quasi Erpressung war - nach dem Motto «Liefere eine Geschichte oder wir machen dich fertig» - oder aber ob die PR-Agentin und Fischer wie in «vorauseilendem Gehorsam» selbst einen Fehler begangen haben. Prozessbeobachter rechnen nach dem letzten Prozesstag mittlerweile mit einem Freispruch für den Journalisten.
Der Fall Beckham
Wie kompliziert und je nach Land verschieden die Gepflogenheiten des Medienrechts sind, zeigt das Beispiel von David Beckham. Das Klatschmagazin «InTouch», das dem deutschen «Bauer»-Verlag gehört, hat sowohl in seiner amerikanischen als auch in der deutschen Ausgabe eine Geschichte über ein angebliches kostenintensives Verhältnis des britischen Kickers zu einer Prostituierten veröffentlicht, die sich jedoch als Ente herausstellte. Der Hamburger Promi-Anwalt Matthias Prinz, der schon Mandanten wie Caroline von Monaco oder Karl Lagerfeld vertreten hatte, erwirkte in Deutschland eine Gegendarstellung des Magazins auf seiner Titelseite.
Mit diesem Urteil im Rücken erhoffte sich Beckham, auch in den USA ganz gross abrechnen zu können. Doch vor der US-Justiz scheiterte der Mann von Victoria Beckham mit seiner 25-Millionen-Dollar-Klage. Obwohl erwiesenermassen eine Lügengeschichte über ihn geschrieben worden ist, muss er Prozesskosten in Höhe von 140 000 Dollar selbst berappen, denn die amerikanischen Rechtsprecher denken, dass «Becks» eine Person des öffentlichen Lebens ist – und die Bordsteinschwalben-Lügenmär nicht böswillig verbreitet wurde.
Der Fall Jauch
Dass der Promi im Kampf gegen die Presse nicht immer das Nachsehen hat, beweist Moderator Günter Jauch, der versucht, sein Privatleben streng abzuschirmen. Gerade hat der «Wer wird Millionär»-Liebling einen Berufungsprozess gegen eine Tochterfirma des «Burda»-Verlages gewonnen. Die «neue woche» hatte im Oktober 2010 über ein Kinderprojekt in Jauchs Wohnort Potsdam berichtet und geschrieben, der TV-Star sei «sicherlich zu Tränen gerührt» ob des Schicksals der kleinen Wesen.
Auf dem Titelbild zeigte das Heft ein Bild von Jauch und Ehefrau vor grünen Blättern. Darüber stand: «Günter Jauch und seine Thea. Triumph & Tränen. Alles über sein geheimes Privatleben». Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Moderator einerseits Recht, andererseits nicht. Dass er «zu Tränen gerührt» sei, suggeriere dem Leser eine tiefe Emotion, bei der der Mann wirklich geweint habe. Die Einschränkung durch das Wort «sicherlich» ändere daran nichts: Die «neue woche» muss eine Gegendarstellung drucken.
Nicht durchsetzen konnte sich der Moderator mit seiner Klage gegen das Bild, dass eine Montage zweier Portraits und eines Gartenhintergrundes ist. Hier hätte das Gericht dann eine Berichtigung gefordert, wenn unter dem Foto etwas gestanden hätte wie: Entgegen seiner sonstigen Gepflogenheiten liess sich Jauch für uns im Garten ablichten, berichtet die Juristen-Webseite «Beck Aktuell».
Borer, Roche und Kekilli
Für eine schlechte Behandlung Prominenter durch die Presse gibt es genug weitere Beispiele. Der frühere Schweizer Botschafter in Berlin, Thomas Borer, könnte ein Lied davon singen. Andere Fälle, die jedoch schon Jahre zurückliegen, sind die Fälle Sibel Kekilli und Charlotte Roche, die die Hamburger Wochenzeitung «Die Zeit» in seiner aktuellen Ausgabe (Thema «Was wir Journalisten anrichten») aufrollt.
Roche musste 2001 einen schweren Schicksalsschlag hinnehmen, als ihre drei Brüder auf der Fahrt zu ihrer Hochzeit tödlich verunglückten. Als die «Bild» sie kurz darauf lachend fotografierte, klingelte ihr Telefon. Entweder sie gebe ein Interview, oder sie könne lesen: «So trauert sie um ihre toten Brüder.» Die Parteien gingen vor Gericht, mit der «Bild» redete die Deutschbritin nicht mehr. Das gilt auch für Sibel Kekilli, die 2004 mit «Durch die Wand» berühmt wurde. Als «Bild» Pornobilder einer früheren Jugendsünde abdruckte, brachen die türkischen Eltern mit ihrer schauspielenden Tochter.
Gegenseite: Gefahr von Klienteljournalismus
Wenn Journalisten derart grob in die Intimsphäre Prominenter eindringen, liegt die Schuld auf der Hand. Doch wer nun fordert, Unterhaltungsjournalismus müsse per se abgeschafft werden, denkt zu kurz. Auch der Intellektuellste kann sich nicht immer nur mit «hard news» beschäftigen. Das Übertreten von privaten Grenzen ist nicht zu rechtfertigen, doch andererseits ist auch der Gegentrend nicht wünschenswert.
Denn schon heute ist es so, dass die Interviews von Journalisten rigoros von Star-Managern zusammengestrichen werden, ohne dass darin etwas Schlimmes stünde. Wie so etwas vonstatten geht, zeigt der Blog der Zeitung «taz», in dem es um ein Gespräch mit der deutschen Fussballerin Lira Bajrami geht. Wenn dieses Verhalten weiter um sich greift, wird aus Unterhaltungsberichterstattung irgendwann Klientel-Journalismus. Dann machen die Stars nur noch ausschliesslich Werbung für ihr neues Album/Filmprojekt/Pflegeprodudukt – und die wichtigen Themen bleiben auf der Strecke.