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Anfeindung und Häme bei Vasellas Showdown
19.02.2013 06:45
Daniel Vasella steht am Freitag eine besonders brisante
Generalversammlung bevor. Was den abtretenden Novartis-
Präsidenten in der Basler St. Jakobshalle erwartet - und was ihm
Kommunikationsspezialisten raten.
Seit letztem Freitag kochen die Emotionen bei Politikern und in der
Bevölkerung hoch. Ein 72 Millionen Franken schwerer
Konkurrenzverbots-Vertrag zwischen Novartis und Noch-Präsident
Daniel Vasella sorgt in sämtlichen Lagern für Empörung. Die
Abfindung sorgt für massiven Zündstoff am Freitag, wenn sich die
Novartis-Aktionäre in der Basler St. Jakobshalle zur
Generalversammlung (GV) treffen. Es ist die letzte GV für Vasella.
Die zentrale Frage am Freitag lautet: Was passiert mit den 72
Millionen Franken? Aktionärsschützer hoffen, dass Novartis und
Vasella unter dem öffentlichen Druck einknicken und den Vertrag
annullieren. Ein solches Szenario ist kaum wahrscheinlich. "Daniel
Vasella ist an einem Punkt, an dem er gar nicht mehr auf die Millionen
verzichten kann", sagt Krisenkommunikationsexperte Peter Metzinger.
Er würde damit zugeben, dass der Deal von Anfang an nicht richtig
gewesen sei.
Vasella wird Vorwärtsstrategie empfohlen
Er sieht für den abtretenden Novartis-Präsidenten nur einen Weg, wie
er sich vor den Aktionären wenigstens teilweise aus der Affäre ziehen
kann. "Herr Vasella könnte mit dem erhaltenen Geld eine
Dienstleistungsfirma im Pharmabereich gründen und während einer
gewissen Zeit exklusiv für Novartis arbeiten. So würde er nicht nur
zeigen, dass er für das Geld auch tatsächlich arbeitet, sondern
zugleich auch sinnvolle Arbeitsplätze schaffen", sagt Metzinger.
In eine ähnliche Richtung geht der Vorschlag von
Kommunikationsberater Marcus Knill. "Herr Vasella muss vor den Aktionären konkretisieren, für welchen wohltätigen Zweck er das Geld einsetzen will, zum Beispiel für den Bau von Spitälern oder für Projekte mit armen Kindern in der Dritten Welt."
Noch besser beraten wäre der Novartis-Präsident laut Knill mit einer klaren Vorwärtsstrategie: "Daniel Vasella muss vor den Aktionären nicht nur auf das Geld verzichten, sondern auch glaubwürdig und überzeugend sagen, dass er einen grossen Fehler gemacht habe." Nur so könne er sein Abzocker-Image
wenigstens leicht korrigieren - falls er dies überhaupt möchte. Denn:
"Vasella ist leider für ein solches Eingeständnis zu sehr Macht- und
Geldmensch", sagt Knill.
Ob sich Vasella am Freitag von den Votanten und deren Empörung,
womöglich auch von höhnischen und zynischen Zwischenrufen der
Aktionäre beeindrucken lässt, ist zweifelhaft. Kritik, vor allem was
seine Entlöhnung betrifft, ist an Vasella immer abgeprallt. Was ihn in
der Öffentlichkeit und bei Aktionärsaktivisten in den letzten 15 Jahren
fast alle Sympathien kostete.
Brisanteste GV seit fünf Jahren
Sowieso steht fest: Vasellas letzte Generalversammlung wird das
brisanteste Schweizer Aktionärstreffen seit fünf Jahren. Die GV kann
ähnliche Ausmasse annehmen wie die denkwürdige ausserordentliche
Generalversammlung der UBS im Jahr 2008. Sie ging als eine der
turbulentesten und längsten in die Schweizer Wirtschaftsgeschichte
BÖRSE
Novartis
Novartis
UBS
www.
Dienstag, 19. Februar 2013
Der öffentliche Druck, die enorm grosse Empörungswelle hatte Folgen:
Selbst ein abgebrühter, geldgieriger Machtmensch musste einsehen, dass das Image wichtiger ist als die Millionen. Ich stelle mir vor, dass die persönlichen Berater VASELLA beweisen konnten, dass es in dieser Situation nur noch eines gibt: VERZICHT!!!!!!
Ich zitiere Tagi-online:
Vasella verzichtet auf 72 Millionen – Thomas Minder nicht überrascht
Ausschlaggebend für den Verzicht ist die öffentliche Diskussion über die Höhe dieses Betrags. «Ich habe verstanden, dass in der Schweiz viele den Betrag für die Einhaltung des Konkurrenzverbotes als unverhältnismässig hoch empfinden, trotz der Tatsache, dass ich meine Absicht bekannt gab, den Nettobetrag für wohltätige Aktivitäten zur Verfügung zu stellen», wird Daniel Vasella in der Mitteilung zitiert.
Deshalb habe er dem Verwaltungsrat empfohlen, dass er auf jegliche Zahlung in Zusammenhang mit der Konkurrenzverbotsabrede verzichtet. Der Verwaltungsrat betont in der Mitteilung, dass er zwar an den Wert eines Konkurrenzverbots glaube. Dennoch trage man mit der Entscheidung, die Vereinbarung aufzuheben, den Bedenken der Aktionäre und weiteren Anspruchsgruppen Rechnung.
Minder: Bevölkerung seit jeher gespalten
Thomas Minder setzt grosse Fragezeichen hinter die Entscheidung von Novartis-Präsident Daniel Vasella, auf die Entschädigung für das Konkurrenzverbot zu verzichten. «Man kann nicht auf etwas verzichten, das einem nicht zusteht.»
Der öffentliche Druck sei einfach zu gross gewesen, sagte Thomas Minder, Initiant der Abzocker-Initiative. Der abtretende Novartis-Präsident Daniel Vasella habe die Bevölkerung seit jeher gespalten. Minder «verneigt sich vor der Empörung im Volk».
Gar nicht gut kommt beim parteilosen Ständerat der Versuch Vasellas an, den «Winkelried zu spielen». Es sei nichts Neues, dass solche Manager plötzlich zurückkrebsten, wenn Druck aufkomme. Die Entscheidung Vasellas überrascht Minder deshalb nicht im geringsten, wie er sagte.
Kommentar: Die Reputation des Abzockers ist trotz des Verzichtes (unter Druck) im Eimer. Der Versuch, den Schaden zu begrenzen, ist nur zum Teil gelungen. Minder hätte von einen sturen Vasella zusätzlich profitiert.
Ich möchte nicht mit Vasella tauschen, obschon für viele GELD sexy ist.
Der lädierte Ruf, das geschädigte Image kann nicht- einfach so - husch husch - gerettet werden.
Notiert von marcus knill um 10:04
Online-Zeitung kann sich nicht im Blog-Einträge foutieren
Ein richtungsweisender Bundesgerichtsentscheid
Bundesgericht
Zeitung ist für Blog-Einträge mitverantwortlich
- Quelle NZZ-online
sda
Online-Zeitungen, die ihren Lesern Platz für einen eigenen Blog bieten,
können bei persönlichkeitsverletzenden Beiträgen ebenfalls in die
Pflicht genommen werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der
«Tribune de Genève» (TdG) abgewiesen.
Auf dessen Klage gegen Stauffer und die TdG kam die Genfer Justiz zum Schluss, dass der Artikel die Persönlichkeit des Betroffenen verletze. Es verpflichtete die Beklagten zur Löschung des umstrittenen Beitrags und verpflichtete sie zur Zahlung von 6000 Franken für die Anwaltskosten des Geschädigten.
Anwendbar seien damit die Normen über den Persönlichkeitsschutz im Zivilgesetzbuch. Demnach könne bei Persönlichkeitsverletzungen jeder belangt werden, der daran mitgewirkt habe. Die Pflicht zur Beseitigung rechtswidriger Blog-Einträge treffe damit neben dem Autor auch denjenigen, der entsprechende Möglichkeiten biete. Das umfasst auch allfällige Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Etwas anderes ist laut den Richtern in Lausanne die Frage der Pflicht zur Leistung von Schadenersatz oder Genugtuung. Dazu ist ein fehlerhaftes Verhalten erforderlich, was im Fall der TdG nicht zur Debatte stand.
Persönlichkeitsverletzung
Auf der Homepage der TdG kann jedermann einen eigenen Blog eröffnen. Von dieser Möglichkeit machte auch der Politiker Eric Stauffer des rechtsgerichteten Mouvement Citoyens Genevois Gebrauch. In einem seiner Beiträge attackierte er einen Ex-Direktor der Genfer Kantonalbank.Auf dessen Klage gegen Stauffer und die TdG kam die Genfer Justiz zum Schluss, dass der Artikel die Persönlichkeit des Betroffenen verletze. Es verpflichtete die Beklagten zur Löschung des umstrittenen Beitrags und verpflichtete sie zur Zahlung von 6000 Franken für die Anwaltskosten des Geschädigten.
Keine Spezialregelung in der Schweiz
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der TdG nun abgewiesen. Die Zeitung hatte argumentiert, dass in anderen Ländern die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beherberger eines Blogs beschränkt oder sogar ausgeschlossen sei. Laut Bundesgericht existiert in der Schweiz keine entsprechende Regelung.Anwendbar seien damit die Normen über den Persönlichkeitsschutz im Zivilgesetzbuch. Demnach könne bei Persönlichkeitsverletzungen jeder belangt werden, der daran mitgewirkt habe. Die Pflicht zur Beseitigung rechtswidriger Blog-Einträge treffe damit neben dem Autor auch denjenigen, der entsprechende Möglichkeiten biete. Das umfasst auch allfällige Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Etwas anderes ist laut den Richtern in Lausanne die Frage der Pflicht zur Leistung von Schadenersatz oder Genugtuung. Dazu ist ein fehlerhaftes Verhalten erforderlich, was im Fall der TdG nicht zur Debatte stand.
(Urteil 5A–792/2011 vom 14. Januar 2013)
Notiert von marcus knill um 09:47
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