Dienstag, 19. Dezember 2006

Schulpsychologen verdoppelt!

Zwei Wochen nach der anonymen Drohung mit einem Amoklauf an einer Schule zog die baden-württembergische Landesregierung Konsequenzen. Die Zahl der Schulpsychologen soll von gegenwärtig 54 auf 104 nahezu verdoppelt werden!

Der Entscheid fiel nach der Androhung eines Blutbades

Ein Unbekannter hatte für den 6. Dezember im Internet ein Blutbad an einer Schule angekündigt. Daraufhin wurden die Schulen vom Kultusministerium gewarnt und auch die Öffentlichkeit informiert. Die Polizei reagierte mit einem massiven landesweiten Einsatz und sichtbarer Präsenz in und vor den Schulen. Es kam zu keinem Anschlag. Dafür gab es zahlreiche Trittbrettfahrer die Amoktaten ankündigten. 19 der insgesamt 28 Trittbrettfahrer wurden ermittelt und drei bereits verurteilt.

Kommentar:

Eine Vertreterin des Elternbeirates schätzte die rechtzeitige Information der Eltern. Sie gab aber zu Bedenken, dass viele Eltern arbeiten und damit die Schule verpflichtet sei zusätzliche Helfer - gleichsam als "Elternersatz" - einzustellen. Die Aufstockung der Schulpsychologen werde begrüsst.

Die Stellungnahme der Elternvertreterin ist verständlich. Die Stellungnahme macht uns aber bewusst, dass etwas nicht mehr stimmen kann. Eltern wünschen Kinder, möchten aber nachher die Erziehung immer mehr delegieren. Denn Fakt sei: Es gebe kaum noch echte Familien. Beide Eltern hätten heute das Anrecht ausser Haus zu arbeiten. Damit muss der Staat die Erziehungsaufgabe übernehmen d.h. auch dafür aufkommen. Wir fragen uns: Ist er richtig, dass die Erziehungsarbeit in Schulen den Lehrkräften delegiert wird und die Behörden bei Problemen die Klassenlehrer mit Schulpsychologen, Sozialarbeitern, Mentoren und externen Beratern unterstützen müssen? Soll die Schule letztlich zum Abfalleimer aller unbewältigten Erziehungsprobleme der "Familien" werden. Von "Familien", die es kaum noch gibt

An Stelle des obligaten Unterrichtes, würde es uns nicht wundern, wenn die Lehrkräfte in vielen anderen Bereichen demnächst auch noch weiter gestützt und entlastet werden müssten:

Fettleibigkeit --> Trainer, die jeden Tag die Kinder bewegen

Falsche Ernährung--> Ernährungsberater

Zu Hause kann nicht verpflegt werden---> Kantinen

Drogen --> Suchtberater

Gewalt auf dem Pausenhof--> Mediatoren und Konfliktlösungsspezialisten

Brutalo -, Internet - und Pornokonsum --> Medienpädagogen

Sinnloses Freizeitverhalten--> Animatoren, Aufgabenhelfer, Sozialabeiter, Betreuer

Orientierungslosigkeit--> Psychologen, Leitbahnberater

Aidsfragen, Sexualverhalten--> Ausgebildete Sexualberater

usw.

Ueberlegenswert: Mit welcher Massnahme, könnte diesem Trend des Delegierens begegnet werden?

Sorgentelefon als Blitzableiter für Angela Merkel

Bundeskanzlerin Angela Merkel will einen bundesweit einheitlichen Notruf einführen, der bei Aerger mit Behörden und Aemtern weiterhelfen kann. Experten sollen über die Nr. 115 besorgte Bürger beraten.

Kommentar:

Die Idee mit dem Sorgentelefon ist lobenswert. Es lohnt sich bestimmt, die Nöte und Wünsche der Bevölkerung ernst zu nehmen. Doch fragen wir uns, welchen Einfluss die besorgten Bürger auf die Politiker haben. Das Sorgentelefon dürfte nicht zum billigen Blitzableiter werden, um gleichsam mit einer Alibiübung - ohne zusätzlichen Aerger, ohne etwas zu ändern - im alten Tramp unbeirrt weiterzufahren.

Dank Blickkampagne Strafmilderung?

Am zweiten Tag des Zürcher Pitbull-Prozesses um die Tötung des sechsjährigen Süleymans durch drei Kampfhunde am 1. Dezember 2005 in Oberglatt hat Staatsanwältin Susanne Steinhauser scharfe Kritik an Boulevardmedien geübt. Diese hätten den Hauptangeklagten vorverurteilt, so dass über ihn nicht die Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis unbedingt verhängt werden könne, sagte sie heute Morgen in ihrem Plädoyer. Ihre Begründung: Nationales und internationales Recht schreibe eine Strafminderung im Falle von öffentlicher Vorverurteilung vor.

Kommentar:

Falls diese Begründung akzeptiert würde, könnte ein Straftäter dankbar sein für jede Medienkampagne.

Es ist uns in diesem Fall unklar, wann genau von einer Vorverurteilung gesprochen werden kann. Das ist nicht nur für die Oeffentlichkeit erläuterungswürdig.

Nachtrag vom 20. 12.06:

Es kam im Urteil tatsächlich dank dem "Medienrabatt" zu einer Strafmilderung. Aufschlussreich wäre damit eine Beurteilung des Falles vor dem Bundesgericht, denn bis jetzt wurde die Vorverurteilung als Strafmilderungsgrund nur dann berücksichtigt, wenn das Gericht bei der Urteilsfindung von den Medien stark unter Druck gesetzt worden war. Auch Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch zeigt beim "Medien-Rabatt" kein Verständnis. Er findet: "Eine überraschende Begründung, die eher dem Verteidiger zustehen würde."

Nachtrag vom 23. 12. 06 (Quelle: 20 Minuten)

Gerichtspräsident: Strafmass ohne «Medienrabatt» Gerichtspräsident Harry Kalt erläuterte am Freitag das Strafmass von zweieinhalb Jahren Gefängnis. Es sei zwar unüblich, dass bei einem fahrlässig begangenen Delikt in einzelnen Medien der Haupttäter mit Bild und vollem Namen genannt werde. Im vorliegenden Fall aber sei dies kein Grund, das Strafmass zu reduzieren, sagte Kalt. Dass das Gericht sechs Monate unter dem vom Gesetz vorgesehenen Maximum von drei Jahren blieb, begründete Kalt mit dem Geständnis und der Heim-Jugend des Angeklagten (siehe Artikel: «Harte Jugend, milde Strafe»). Mit dem «vergleichsweise hohen Strafmass» wollte das Gericht «ein Zeichen setzen»: Wer so gefährliche Tiere halte, müsse dafür einstehen, wenn er die Sorgfaltspflicht nicht erfülle.