Schräg in der Kommunikationslandschaft stehen folgende Ansinnen:
Kopftuch erlaubt - Schwingerhemd
und Kreuz als Halskettenschmuck
soll hingegen verboten werden.
Der Bundesgerichtsentscheid (Kopftücher tragen ist erlaubt) war ein grosszügiger Entscheid.
Schräg in der Landschaft ist auf der andern Seite, wenn eine Lehrerin die Edelweisshemden, die man in jedem Landi kaufen kann, bei den Knaben nicht mehr dulden will, weil dies rassistisch sei und Ausländer vor den Kopf stossen könnte.
Wenn in Adliswil während der Arbeitszeit kein Kreuz als Halsschmuck mehr getragen werden dürfe, weil dies für Andersgläubige stossend sei, so kann das nicht nachvollzogen werden. Wo bleibt die Logik?