Ein Plakat lebt wieder auf
Die Klage gegen das Masseneinwanderungsplakat könnte der SVP helfen.
Durch die Abbildung der Botschaft wird damit zwangsläufig der SVP Gedanke zusätzlich verbreitet.
Jene Zeitungen, die sich weigerten, das Plakat abzudrucken müssten sich eigentlich über diese zusätzliche Verbreitung des suggestiv wirkenden Bildes ärgern. Bilder beeinflussen bekanntlich mehr als Worte. Ich bin zudem überzeugt, dass die Botschaft der Masseneinwanderung von vielen Schweizerbürgern - während der heutigen Welle von Einwanderern - unterstützt wird.
Ich zitiere TAGI-online:
Schlitzer-Inserat: Justiz muss Anklage gegen SVP-Führung erheben
Rassendiskriminierung
Ex-SVPler rechtskräftig verurteiltWegen Rassendiskriminierung ist das frühere Solothurner SVP-Mitglied Beat Mosimann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt worden. Der Anfang Mai erlassene Strafbefehl ist gemäss Informationen von Tagesanzeiger.ch/Newsnet inzwischen rechtskräftig. Der 55-jährige Unternehmer hatte in einem Internetforum und auf Facebook Kommentare mit rassistischen Inhalten über Juden, Muslime und dunkelhäutige Menschen veröffentlicht. Mosimann hatte kein politisches Amt, wollte aber für die SVP bei der Solothurner Kantonsratswahlen von diesem Frühling kandidieren. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe trat er aus der Partei aus. (vin)
Lange war es still um das Schlitzer-Inserat der SVP. Angesichts der politischen Brisanz und der unklaren Zuständigkeitsfragen taten sich die Strafverfolgungsbehörden schwer mit dem Fall. Es machte den Anschein, dass niemand gegen die SVP ermitteln wollte. Zunächst hatten sich die Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Zürich mehr als ein Jahr lang über den Gerichtsstand gestritten, weil die SVP Schweiz zwar ihren Sitz in Bern hat, das Initiativkomitee jedoch im Kanton Zürich domiziliert ist. Und nachdem das Bundesstrafgericht den Fall der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zugewiesen hatte, stellte diese die Strafuntersuchung ein.
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft aufgehoben
Rechtsanwalt David Gibor, der die beiden Kosovaren vertritt, führte Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin schaltete sich auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein und hielt ebenfalls an der Einstellung fest. Doch ohne Erfolg. Das Berner Obergericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Gibor. Es hiess die Beschwerde gut und hob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf.
Aber damit nicht genug. Gemäss dem Entscheid des Obergerichts muss die Staatsanwaltschaft nicht nur ein Strafverfahren gegen die SVP-Verantwortlichen durchführen. Das Obergericht untersagt der Staatsanwaltschaft auch, den Fall nochmals einzustellen. Es hält fest, dass dieser Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht zur Beurteilung zu überlassen sei.
Widerstreitende Positionen
Die Berner Staatsanwaltschaft hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass im Schlitzer-Inserat keine Herabsetzung aller Kosovaren erkannt werden könne, weil der Inserattext auf einen konkreten Vorfall Bezug nehme, nämlich auf eine Auseinandersetzung am 15. August 2011 in Interlaken. Bei jenem Streit verletzte ein Kosovare mit einem Messer einen Schweizer schwer am Hals. Der SVP ist es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit ihrem Inserat darum gegangen, anhand eines Vorfalls insgesamt Stimmung gegen Ausländer zu machen.
Die Beschwerdeführer wendeten demgegenüber ein, dass der im SVP-Inserat erwähnte Interlakener Vorfall ein «diskriminierungstaktischer Vorwand» und ein «rassistisch motiviertes Alibi» sei, um eine ganze Ethnie als Verbrecher zu brandmarken. Auch habe die SVP den Titel des Inserats bewusst falsch gewählt.
Obergericht: Zweifel an Rechtmässigkeit des Inserats
Nach Ansicht des Berner Obergerichts ist die Interpretation der Beschwerdeführer mindestens so wahrscheinlich wie jene der Staatsanwaltschaft. Die harschen Reaktionen in der Öffentlichkeit hätten gemäss Obergericht deutlich gemacht, dass der Durchschnittsleser das Inserat nicht als blosse Vereinfachung oder Übertreibung verstanden habe, sondern als schwere diskriminierende Hetze gegen die Kosovaren. Der Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» könnte laut Obergericht durchaus als pauschale, herabsetzende Aussage über die Kosovaren verstanden werden. Ob das SVP-Inserat rassendiskriminierend sei, habe daher nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Strafgericht zu entscheiden.
Im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet sagt Anwalt Gibor: «Das Berner Obergericht zweifelt deutlich an der Rechtmässigkeit des Schlitzer-Inserats. Es setzt mit seinem Beschluss ein Zeichen gegen fremdenfeindliche Propaganda und kollektive Ausgrenzung.» Die ritualisierte Menschenverachtung in der Ausländerpolitik der SVP solle endlich einer richterlichen Prüfung unterzogen werden. «Rassismus wird auch im Gewand einer Volksinitiative nicht demokratischer», meint Gibor.
Keine Immunität für Blocher
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland muss nun gegen die Verantwortlichen des Inserats ein Strafverfahren durchführen. Als Beschuldigte kämen die SVP-Mitglieder des Initiativkomitees gegen Masseneinwanderung infrage. Im Komitee stehen unter anderem Präsident Toni Brunner, Vizepräsident Christoph Blocher, Ex-Fraktionschef Caspar Baader, sein Nachfolger Adrian Amstutz und Nationalrat Oskar Freysinger.
Bei der Strafuntersuchung wird sich auch die Immunitätsfrage stellen. Allerdings können sich nur Komiteemitglieder auf die parlamentarische Immunität berufen, die zur mutmasslichen Tatzeit im Sommer 2011 Mitglieder der Bundesversammlung waren. Drei Mitglieder des Komitees hätten daher von vornherein keine Immunität. Eines von ihnen: Christoph Blocher.
«Nichts anderes gemacht, als ein reales Ereignis dargestellt»
Die SVP Schweiz sieht dem weiteren Verlauf des Verfahrens gelassen entgegen. «Wir haben nichts anderes gemacht, als im Inserat ein reales Ereignis dargestellt», sagte SVP-Präsident Toni Brunner auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Fragwürdig sei, dass die Justiz nun Jahre brauche und ein Heer von Juristen absorbiert, um sich mit einem so simplen Fall auseinanderzusetzen. Nur schon die Kompetenzfrage, welcher Kanton nun zuständig ist, sei erst vom Bundesstrafgericht geklärt worden. «Das ist hochgradig ineffizient», erklärte Brunner. «Niemand will hier offenbar Verantwortung übernehmen und einmal entscheiden.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Kommentar: Die über 200 Kommentare, die in kurzer Zeit im TAGI online zu lesen waren, verdeutlichen, dass der Wirbel um die Inserate doch kontraproduktiv sein könnte:
So lese ich u.A.:
- Das Tragik
am Ganzen liegt daran, dass diese ganzen Emotionen und Aufregungen halt
nur jemandem nützen; dem Provokateur selbst. Negative Publizität ist
immer noch Publizität. Bin auch reingefallen und rege mich hier
künstlich auf. Die beste Strategie wäre wohl Fremdschämen und
Totschweigen.