Donnerstag, 8. Januar 2015
08.01.2015
Die
CVP stellte in der Region Frauenfeld über die Festtage ein Dutzend
Plakate am Strassenrand auf, auf denen sie frohe Weihnachten und ein
gutes neues Jahr wünscht. "Das ist nicht Wahlkampf, sondern ein nett
gemeinter Gruss an die Bevölkerung", sagt Stefan
Geiges, Bezirkspräsident der CVP Frauenfeld. Eine ähnliche Aktion
startete auch die Junge SVP. Was aber ist die Absicht? Wünschten SVP und
CVP einfach nur ein gutes Jahr oder handelt es sich um polititsche
Werbung? Gelte Letzteres, hätte dies rechtliche Konsequenzen. Denn
politische Werbung unterliegt kantonalen Bestimmungen. Das
heisst: Kampagnen sind erst sechs Wochen vor der Wahl erlaubt.
CVP und SVP wurden von den anderen Parteien angehalten, die
Aktion sofort rückgängig zu machen und die Plakate abräumen. Ein
gewisses Verständnis für Jungparteien ist da, wenn sie versuchen Grenzen
auszuloten. Doch diese Aktionen gehen zu weit. Sie sind nichts anderes
als Parteipolitik und fallen somit unter die kantonalen Richtlinien. Die
Juso schossen Giftpfeile gegen die Junge SVP: Sonst poche die SVP immer
auf Recht und Ordnung, nun umgehe die Partei bewusst und äusserst
spitzfindig geltendes Recht.
Ob die Plakate abgeräumt werden müssen, wird in den Gemeinden
entschieden. Bei der SVP fehlt das Parteilogo und die Macher stellen
sich auf den Standpunkt, man dürfe doch der Bevölkerung alles Gute
wünschen.
Meiner Meinung nach ist der PR-Gag so oder so gelungen. Die
spitzfindige Aktion wurde von den Medien aufgenommen und es kommt somit
zu einem Multiplikationseffekt. Werber sind glücklich, wenn die Werbung
auffällt - wenn von ihr gesprochen wird - wenn die Medien die
Parteinamen gratis kolportieren. Angenommen, die Plakate müssten
abgeräumt werden; das Ziel der "Schlaumeier" ist jedenfalls
erreicht: CVP und Junge SVP konnten ihr Branding markieren.
Die neue Staffel DER BESTATTER enttäuschte
Trotz Animation und enormer Werbung: DER BESTATTER entsprach nicht den gesteckten Erwartungen
Ich habe den ganzen Film mitverfolgt, um die neue Ausgabe persönlich beurteilen zu können.
Als Normalverbraucher hätte ich nach einer halben Stunde weggezappt. Ein Krimi benötigt immer auch eine Struktur und
müsste die Zuschauer zum Mitdenken anregen.
Der Einstieg verwirrte und es war mühsam, einen roten Faden auszumachen.
Die "Medienkritik" kam vor allem auf die brutalen Bilder zu sprechen
Ich zitiere:
Bestatter am Abend: Konvergentes Leichenbild (TV/Print/online)
Von: Philip Kübler
Der Blick am Abend scheinempört sich heute über die jüngste Folge der TV-Serie “Der Bestatter”, in der am 4. Februar 2014 eine Leiche von ganz nahe und mit ihrem entstellten Gesicht unnötig lang gezeigt wird.
Weil in der Onlineausgabe des Blick am Abend darüber abgestimmt werden soll, ob dieser Ausschnitt “zu krass” fürs Abendprogramm ist, darf man dahinter so etwas wie Medienkritik vermuten. Und man versteht aus (nur) diesem Blickwinkel, warum dem Leser der Ausschnitt als Videodatei gleich angeboten wird.
Interessant ist auch für dieses Thema ein Blick ins Gesetzbuch (Art. 135 StGB):
Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Mit der Frage, ob eine Leiche als Objekt von
Gewaltdarstellungen gelten kann, und mit der Überlegung, wie es sich mit
dem blossen Zeigen der Folgen von Gewalt verhält, wollen wir uns hier
nicht beschäftigen. Die Gerichte sind generell tolerant mit
Gewaltdarstellungen – für eine Verurteilung braucht es sehr viel.
Das Verbot von Gewaltdarstellungen stellt jedenfalls auf den Kontext ab und berücksichtigt ausdrücklich die Kunstfreiheit (anders als etwa der Wortlaut der Rassismusstrafnorm).
Einen kulturellen Wert wird man dem Bestatter beimessen, als
Kriminalfilm mit Anspruch; ausserdem ist die Szene im Film eingebettet
in eine Vorgeschichte und Nachbearbeitung. Ob das den Anforderungen an
Jugendschutz genügt, bestimmt sich allerdings auch nach dem Radio- und
TV-Gesetz (Art. 5 RTVG):
Jugendgefährdende SendungenProgrammveranstalter haben durch die Wahl der Sendezeit oder sonstige Massnahmen dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht mit Sendungen konfrontiert werden, welche ihre körperliche, geistig-seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden.
Doch wie rechtfertigt der Blick am Abend das Zeigen
dieser angeblich “krassen” Brutalität? Isoliert und sowohl gedruckt in
der Pendlerzeitung als auch online mit amüsierter Umfrage?
KOMMENTAR:
Bei diesem Krimi vermisse ich die Logik der Handlungen. Es ist im Grunde genommen nur ein Komödie, die zu kompliziert gestrickt ist mit einer umständliche Dramaturgie. Die Personen agieren in der Regel als Karikaturen. Das negative Resultat lag auf der Hand.
Mit brutalen Bilden und grotesken Ueberzeichnungen allein ist es noch nicht getan. Man kann zwar auf diese Art und Weise den hohen Einschaltquoten der Tatortserien in Deutschland (mit lustigen Einschüben) nacheifern. Ich befürchte jedoch, "Der Bestatter" hat den Absturz eingeleitet, falls er den neuen Kurs nicht umgehend korrigiert.
Die Traumquote ist verständlich: Mit grossen Werbekampagnen wurde die Erwartungshaltung derart mobilisiert, dass jeder die Sendung sehen wollte.
Doch mit der Kritik bin ich nicht allein:
Bei diesem Krimi vermisse ich die Logik der Handlungen. Es ist im Grunde genommen nur ein Komödie, die zu kompliziert gestrickt ist mit einer umständliche Dramaturgie. Die Personen agieren in der Regel als Karikaturen. Das negative Resultat lag auf der Hand.
Mit brutalen Bilden und grotesken Ueberzeichnungen allein ist es noch nicht getan. Man kann zwar auf diese Art und Weise den hohen Einschaltquoten der Tatortserien in Deutschland (mit lustigen Einschüben) nacheifern. Ich befürchte jedoch, "Der Bestatter" hat den Absturz eingeleitet, falls er den neuen Kurs nicht umgehend korrigiert.
Die Traumquote ist verständlich: Mit grossen Werbekampagnen wurde die Erwartungshaltung derart mobilisiert, dass jeder die Sendung sehen wollte.
Doch mit der Kritik bin ich nicht allein:
NACHTRAG:
- Mike Müller bescherte dem SRF letztes Jahr als Bestatter Traumquoten. Die Reaktionen nach der gestrigen Sendung sind aber durchzogen.
Auch nach der medialen Resonanz wird im Leutschenbach kaum eine Tischbombe gezündet. Der Blick-TV-Kritiker Padrutt macht sich vor allem Sorgen um die Gesundheit von Mike Müller und schreibt: «Mike Müller kocht und futtert pausenlos. Es heisst zwar Lebensmittel, aber das meiste ist tot», sagt er. «Man mag den rührigen Mike einfach. Und würde gern auch einen Bissen von seinen Palatschinken nehmen. Und doch hat man Angst, dass er am Ende dieser Staffel platzt.»
NZZ: «Ruhe Sanft!»
Die Kritik der NZZ klingt gar fast wie einen Todesanzeige.
«Vielleicht hätte das Schweizer Fernsehen einfach damit aufhören sollen, als es am schönsten war. So wirkt dieser «Bestatter» wie ein Schatten seiner selbst, so, als hätte der Totengräber selber schon seine Hand nach ihm ausgestreckt. Wir behalten den Krimi-Mehrteiler, der das Publikum einst mit humorigem Gruseln versorgte, dennoch in guter Erinnerung. Ruhe sanft!»
Notiert von marcus knill um 06:14
Plakate sorgen für Aerger
Die junge SVP und die CVP im Kanton Thurgau nutzten eine Gesetzeslücke
«Die sollen die Plakate abräumen»
Die CVP wünscht in der Region Frauenfeld ein gutes neues Jahr.
(Quelle Thurgauer Zeitung)
Die Junge SVP und die CVP löst mit ihren spitzfindigen Plakataktionen bei anderen Parteien Kopfschütteln aus.
Politische Werbung unterliegt kantonalen Bestimmungen. Das heisst: Kampagnen sind erst sechs Wochen vor der Wahl erlaubt.
Die CVP und SVP wurde von den anderen Parteien angehalten, die Plakataktion sofort rückgängig machen und die Plakate abräumen. Ein gewisses Verständnis für Jungparteien ist da, wenn sie versuchen Grenzen auszuloten. Doch diese Aktionen gehen zu weit. Sie nichts anderes als Parteipolitik und falle somit unter die kantonalen Richtlinien. Die Juso schossen Giftpfeile gegen die Junge SVP:
Sonst pocht die SVP immer auf Recht und Ordnung, nun umgeht die Partei bewusst und äusserst spitzfindig geltendes Recht.
Die CVP stellte ein Dutzend Plakate am Strassenrand auf, auf denen sie frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünscht. «Das ist nicht Wahlkampf, sondern ein nett gemeinter Gruss an die Bevölkerung», sagt Stefan Geiges, Bezirkspräsident der CVP Frauenfeld.
Die Akteure stellen sich auf den Standpunkt, man dürfe doch der Bevölkerung alles Gute wünschen.
Ob die Plakate abgeräumt werden müssen, werden die Gemeindeversamlungen zeigen.
KOMMENTAR:
Der PG Gag ist so oder so gelungen.
Die spitzfindige Aktion wurde von den Medien aufgenommen und es kommt somit zu einem Multiplikationseffekt.
Werber sind glücklich, wenn die Werbung auffällt
- wenn von ihr gesprochen wird
- wenn die Medien die Parteinamen gratis kolportieren
Angenommen, die Plakate müssten abgeräumt werden,
das Ziel der "Schlaumeier" ist dennoch erreicht.
CVP und Junge SVP konnten jedenfalls ihr Branding markieren.
Notiert von marcus knill um 06:11
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