Franz A. Zölch verurteilt
Der Krug geht doch zum Brunnen bis er bricht
Nun ist der Krug nach Jahrzehnten doch gebrochen. Ich bin froh, dass ich bei Zölchs jüngsten Projekten nicht mitgemacht habe. Franz A. Zölch versuchte mich immer wieder für Projekte zu gewinnen.
Ich zitiere Blick:
Einst war Franz A. Zölch gefragter Medienrechtler, Präsident der Eishockey-Nationalliga, hoher Militär und Gatte der ehemaligen Berner Regierungsrätin Elisabeth Zölch. Doch dann kam der Fall aus grosser gesellschaftlicher Höhe. Schuld waren dubiose Geldgeschäfte.
Genauer gesagt handelte es sich um Darlehen, die Zölch im Freundes- und Bekanntenkreis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aufnahm – und nie zurückzahlte. Immer wieder gelang es ihm, seine Gläubiger hinzuhalten. Zölch liess stets verlauten, er habe nicht mit Arglist gehandelt, sondern sei überzeugt gewesen, er könne das Geld zurückzahlen.
Drei Jahre Probezeit
Jetzt wurde Zölch wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Das Regionalgericht in Bern hat ihm am Dienstag eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten aufgebrummt. Ein Jahr der Strafe muss der Jurist im Gefängnis absitzen, falls das Urteil rechtskräftig wird. 18 Monate davon sind aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren, wie der Gerichtspräsident am Dienstag bei der Urteilseröffnung bekannt gab.
Die erste Gerichtsinstanz sah es als erwiesen an, dass Zölch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei Bekannten Darlehen aufnahm, die er nicht zurückbezahlte. Dabei habe er seine Geldgeber arglistig getäuscht. Er habe gewusst, dass er tief im Schuldensumpf stecke und die Beträge nicht zurückzahlen werde.
Gläubiger waren Freunde
Dennoch habe er seine Geldgeber glauben lassen, er stecke nur in einem kurzfristigen finanziellen Engpass. Zölch habe auf seine Bekanntheit als Medienrechtler, hoher Militär, Hochschuldozent, Bernburger und Ex-Mann der damaligen Regierungsrätin vertraut. Er sei davon ausgegangen, dass ihm die Darlehensgeber blind vertrauten.
Zölchs Verteidiger forderte für seinen Mandanten einen Freispruch. Er sah die Pflicht bei den Geldgebern. Sie hätten es unterlassen, die von Zölch aufgetischten Geschichten zu hinterfragen und Abklärungen zu tätigen. Die Gläubiger hätten ihm viel zu leichtfertig vertraut.
Dies sah das Gericht anders. Schliesslich habe es sich bei den Gläubigern um befreundete Personen gehandelt. Entsprechende Abklärungen hätten die Freundschaft belastet, weshalb wohl die meisten um Geld Angegangenen davor zurückschreckten. Einer der Geprellten formulierte es so: «Freunden hilft man einfach.»
900'000 Franken Einkommen während Deliktzeit
Gerichtspräsident Urs Herren verwies am Dienstag auf den Umstand, dass Zölch während der Deliktszeit durchaus auch Einkünfte gehabt habe. Rund 900'000 Franken seien es gewesen. Doch der Jurist habe nie Anstalten gemacht, damit Darlehen zurückzuzahlen.
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten. In einzelnen Punkten wurde Zölch am Dienstag freigesprochen. In der Mehrheit der Fälle aber wurde er wegen gewerbsmässigen Betrugs respektive Betrugs und Betrugsversuchen schuldig gesprochen. (SDA/noo)
Wie Franz A. Zölch seine Freunde betrog
- Der bekannte ehemalige Medienjurist Franz A. Zölch wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland in den meisten Punkten schuldig gesprochen.
- Er habe Bekannte, Geschäftspartner und Freunde um ihr Geld betrogen.
- Zölch erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten: 12 davon muss er absitzen.
- Die Staatswaltschaft forderte 56 Monate Freiheitsentzug, die Verteidigung einen Freispruch.
Im Prozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittellland geht es um zehn Fälle, die zum Teil über zehn Jahre zurückliegen. Und dabei um eine Geldsumme von mehreren 100'000 Franken. Das sind aber längst nicht alle Darlehen, die Franz A. Zölch über mehrere Jahre von Bekannten und Freunden erbettelt hat. Insgesamt sind das etwa 100 Darlehen in der Höhe von rund vier Millionen Franken. Zurückbezahlt hat er das Geld bis auf wenige Fälle nie.
Die Masche
Er brauche dringend Geld, sofort wäre am besten. Das sagte Zölch laut der Anklageschrift seinen Bekannten jeweils, wenn er um Geld bat. Er habe ausstehende Honorare, die sich wegen des Terroranschlags 9/11 verzögerten und mit dem Darlehen könne er diese Summen auslösen, so eine seiner Erklärungen.
Zölch selbst ging relativ offen damit um, dass er in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Er sagte allerdings nicht, wie hoch die Schulden tatsächlich sind. Gleichzeitig strich er immer wieder Honorare ein. Dadurch hätte er durchaus Einkünfte gehabt, um die Schulden bei seinen Freunden zu begleichen. So argumentierte der Staatsanwalt. Offensichtlich hat Zölch sich dagegen entschieden.
Das Netzwerk
Zölch war nicht irgendeiner, er war bekannt und beliebt. Da war einerseits sein Beruf als Medienjurist, der ihm Verbindungen in die Berner Justizszene brachte. Da war sein hoher militärischer Rang als Brigadier. Da war seine Ehe mit der damaligen Berner Regierungsrätin Elisabeth Zölch. Und da war sein Amt als Präsident der Eishockeyliga von 1995 bis 2006
Er sei ein gewinnender Typ gewesen, ein guter Offizier heisst es aus seinem damaligen militärischen Umfeld. Zölch wurde 2005/06 sogar als potenzieller neuer Armeechef gehandelt.
Diese – teilweise starken – Verbindungen auf alle Seiten gaben ihm eine Glaubwürdigkeit, die ihn als zuverlässig, wichtig und vertrauenswürdig erschienen liessen. So erklärt es sich ein ehemaliger Offizierskollege, dass Zölch so lange Zeit seinen Machenschaften nachgehen konnte.
Der aktuelle Prozess
Für den Prozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland gingen 2015 erste Anzeigen gegen Zölch ein. Weitere in den folgenden Monaten und Jahren. Es stellt sich die Frage, weshalb der Prozess erst jetzt stattfindet, im Jahre 2021, da doch der erste Fall bereits 13 Jahre her ist.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Dauer mit den nicht einfachen Ermittlungen und damit, dass bei jeder weiteren Anzeige dem Angeklagten das rechtliche Gehör gewährt werden müsse. Zudem habe er sich aus medizinischen Gründen vom Prozess fernhalten können. Die Verhandlung hätte bereits vor einem Jahr stattfinden sollen.
Das Urteil
Für mindestens ein Jahr muss der heute 72-Jährige ins Gefängnis, das entschied das Berner Regionalgericht Bern-Mittelland am Dienstag. Es sprach eine teilbedingte Freiheitsstrafe von insgesamt 30 Monaten aus.
In einzelnen Punkten wurde Zölch freigesprochen. In der Mehrheit der Fälle wurde er wegen gewerbsmässigen Betrugs respektive Betrugs und Betrugsversuchen schuldig gesprochen. Er habe gewusst, dass er die Darlehen nicht zurückzahlen werde. Das Urteil kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.