Mitte
Juni war der Kosovo-Albaner mit serbischem Pass
für den Strafvollzug
aufgeboten worden. Doch die Zelle
bleibt leer. «Ja, er erschien nicht
zum Haftantritt», bestätigt
Rebecca de Silva, Medienbeauftragte des
Zürcher Amtes
für Justizvollzug, die BLICK-Recherchen. «Er ist
untergetaucht und wurde polizeilich zur Verhaftung
ausgeschrieben.»
Neun Monate müsste Amir B. aus Schlieren ZH absitzen.
Weil er ohne Billett Auto fuhr und zweimal erwischt wurde.
«Ich bin ein Psychopath»
2004
hatte Amir B. seinen grossen Auftritt im TV.
In der «Rundschau» outete
er sich als Raser:
«Ich bin ein Psychopath – ich mache lieber einen
Unfall,
als ein Rennen zu verlieren.» Danach trat er seine
Gefängnisstrafe an.
Kaum war er wieder draussen, delinquierte er
erneut.
Im Dezember 2011 stand der Raser in Hinwil ZH
wieder
einmal vor Gericht. Neben neuen Verkehrsdelikten
war Amir B. bei einem
Einbruch im Zürcher Oberland als
Schmieresteher tätig. Bei der
Verhaftung trugen er und sein
Komplize Goldvreneli und Schmuck auf
sich. Frech
behauptete der Hilfsarbeiter, er habe vor dem Einbruchshaus
nur geraucht. Für den Hinwiler Gerichtspräsidenten
Christian Prinz
Lügengeschichten. Als Amir B. während der Urteilsverkündung
SMS schrieb,
platzte dem Richter der Kragen.
Das Gericht verurteilte ihn
aufgrund offener und bedingter
Strafen zu insgesamt 46 Monaten
Freiheitsstrafe.
Postwendend
legte der Kriminelle Berufung ein. Die neun
Monate
Haft wegen
Fahrens ohne Billett hätte Amir B. trotzdem antreten
müssen.
Keine Sicherheitshaft beantragt
«Er
wurde zum Vollzug aufgeboten und hat bis vor
Verwaltungsgericht
dagegen Rechtsmittel erhoben.
Es hat seine Beschwerde jedoch
abgewiesen», so
de Silva. «Das Untertauchen hätte nur verhindert
werden
können, wenn ihn das Gericht in
Sicherheitshaft versetzt hätte.»
Dies
war gemäss Gerichtspräsident Prinz
nicht möglich.
«Nach der ständigen
Rechtsprechung des Bundesgerichts
braucht es für die Annahme von
Fluchtgefahr eine
konkrete Wahrscheinlichkeit, dass sich die
beschuldigte
Person der Strafe durch Flucht entziehen würde.»
Diese
Voraussetzungen seien nicht erfüllt gewesen:
Amir B. sei in der Schweiz
aufgewachsen und habe
mit seiner Familie zusammengelebt. «Von Kontakten
ins Ausland war meines Wissens nichts aktenkundig»,
sagt der Richter.
Auch die Staatsanwaltschaft habe
keine Sicherheitshaft beantragt.
*Name bekannt
Amirs krimineller Lebenslauf
2001: 1 Monat Ausweisentzug. Er fuhr mit 74 statt
50 km/h (Busse: 1900 Franken).
2002:
3 Monate Ausweisentzug. Amir B. war
auf der Autobahn mit Tempo 143 km/h
unterwegs
und überholte ein Auto rechts (Busse: 3000 Franken).
2003: 6 Monate Ausweisentzug. Raserei mit
121 km/h durch eine Autobahn-Baustelle
(Busse: rund 7000 Franken).
2003: 8½ Monate Ausweisentzug. Amir B.
raste erneut.
2007:
Wegen eines Raserrennens und Beteiligung
an 60 Einbrüchen wird Amir B.
zu 36 Monaten
verurteilt. Die Hälfte muss er absitzen.
2010: Neun Monate Knast. Amir B. war zweimal
ohne Ausweis erwischt worden. Er hatte das Auto
seines Vaters entwendet.
Quelle Blick-online
Kommentar:
Es ist erstaunlich,
wie ein notorischer Raser alle
zuständigen
Instanzen an der
Nase herumführen kann.
Wer diese Geschichte liest,
begreift, dass jene Parteien
zulegen, die solche uneinsichtigen
Wiederholungstäter sofort
ausschaffen wollen.
In diesem Fall bestehen
bei der Rechtsprechung
Lücken.
die Oeffentlichkeit begreift nicht,
dass in diesem Fall keine
Sicherheitshaft beantragt
worden war.