«Geri-Gate» mit Nachspiel
Müllers Chat-Affäre wird verurteilt
Blick: «Geri-Gate» hat erstmals juristische Konsequenzen. N. W., die
Chatpartnerin von Geri Müller, die Nacktselfies an die Presse geschickt
hatte, steht kurz vor einer Verurteilung.
Fast zwei Jahre ist es her, seit «Geri-Gate» die Schweiz und vor
allem die Badener Politik in Ausnahmezustand versetzt hat. Nun zeichnen
sich erste rechtliche Konsequenzen ab.
N. W., die Chatpartnerin
vom Badener Stadtammann soll nämlich wegen unerlaubten Tonaufnahmen von
Gesprächen und Beschimpfung via SMS verurteilt werden.
Geri Müller
Nationalrat AG, Grüne
parlament.ch
«Die letzten Tage waren ein einziger Albtraum, aus dem es kein Erwachen gibt.» N. W.
Die Staatsanwaltschaft Baden kündigte gegenüber der
«St. Galler Tagblatt» gestern an, Müllers ehemalige Chatpartnerin per
Strafbefehl verurteilen zu wollen. Zum beabsichtigten Strafmass äussert
sich die Staatsanwältin nicht.
Angefangen
hatte der ganze Fall im Sommer 2014, als herauskam, dass Müller während
seiner Arbeitszeit und in den Amtsräumen Nacktselfies gemacht und
verschickt hatte. Und zwar an eine Studentin.
Diese spielte die Fotos und Chatverläufe der Presse zu. Der Fall wurde publik – und sorgte wochenlang für Schlagzeilen.
Müller
zeigte N. W. an, weil diese ohne sein Wissen Gespräche aufgezeichnet
hatte und ihn genötigt haben soll. Sie habe ihm gedroht, bei
Liebesentzug die pikanten Chat-Fotos den Medien zu geben.
Auch ein
Tondokument soll sie der «Schweiz am Sonntag» zugespielt haben. Diese
erwähnte das Tondokument in einem Artikel. Aus diesem gehe hervor, dass
Geri Müller die Frau aufforderte, abzustreiten, dass sie mit ihm Kontakt
hatte. Die Zeitung zitierte auch andere Passagen aus dem Chatverkehr
von Geri Müller und seiner Chatpartnerin.
N. W. dementierte die
Vorwürfe. Sie erwägte ihrerseits ebenfalls eine Anzeige. Doch bislang
wurde diese nicht eingereicht, unter anderem aus finanziellen Gründen (BLICK berichtete). (stj)
KOMMENTAR:
Gerry Müller klagt die Chatpartnerin ein.
Diese kann den Politiker hingegen aus finanzellen Gründen für seine Taten nicht einklagen. Ein Tondokument würde belegen, dass Gerry Müller die Frau aufgefordert hatte, abzustreiten, dass sie mit ihm Kontakt hatte.
Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn der Täter mit seiner Klage allein durchkommt (ER war es immerhin, der ihr die Photos zugestellt hatte - während der Arbeitszeit und in den Amtsräumen!) Und Müllers Verschulden ungeahndet bleiben würde, weil die Chatpartnerin auf finanziellen Gründen keine Klage einreichen kann.
Anderseits belastet die Auffrischung der unerfreulichen Geschichte Gerry Müller moralisch. Die Oeffentlichkeit wird nämlich durch das Gerichtsunrteil zwangläufig einmal mehr an seine ungebührliche Tat erinnert.