Montag, 11. August 2014

Umstrittene Bildrechte

Die Frage nach den Urheberrechten beim "Affen-Selfie"

Das Selfie-Bild des breit grinsenden Makaken-Affen ging 2011 um die Welt. Die Aufnahme wurde in Magazinen, Zeitschriften, auf Webseiten und im Fernsehen gezeigt. Tierfotograf Slater glaubte mit der Aufnahme den grossen Wurf getan zu haben. doch Wikipedia kam ihm in die Quere. Das Bild wurde kostenlos publiziert mit dem Argument. Der Affe habe die Foto gemacht, somit lägen die Urheberrechte nicht bei Slater.

Der Fotograph sieht dies sich geprellt. Die Photographie sei seien einzige Einnahmequelle. Von 10000 Bildern bringe nur eines Geld. Das Affen-Selfie hätte ihm ein Jahreseinkommen bescheren sollen. Wikipedia beharrt darauf, dass der Affe abgedrückt habe. Weil er kein Mensch sei, könne er auch keine Urheberrechte in Anspruch nehmen. Experten sind sich uneinige. Einige geben Wikipedia Recht, andere sagen, die Urheberrechte gehörten dem Kamerabesitzer. Nun muss das Gericht entscheiden.

 

 

 Für Affen ist die Rechtslage ungünstig

Ein Affe schießt ein Foto von sich selbst. Nun streiten sich ein Fotograf und Wikipedia um das Urheberrecht. Doch abseits des kuriosen Streits wirft der Fall die generelle Frage auf: Wem gehören eigentlich Selfies?
 
© Wikipedia / Public Domain Vergrößern 
Um  dieses Foto wird sich gestritten.
Als ein Affe vor einigen Jahren die Kamera eines Naturfotografen stibitzte, waren die Fotos wunderschön und gingen um die Welt. Der schwarze Makake klickte tausende Male auf den Auslöser der Kamera und porträtierte sich selbst.  David Sleter, der Naturfotograf sendete an Wikipedia eine Anfrage, das Bild wieder offline zu nehmen. Er argumentiert, die Rechte an dem Bild würden ihm gehören, da es mit seiner Kamera aufgenommen wurde. Wikipedia folgte dem aber nicht, wie es weitergeht ist ungewiss.
Doch Fragen um das geistige Eigentum von Selfies gehen nicht nur die Tierwelt etwas an. Auch bei Menschen wird darüber diskutiert, wie beim berühmten Oscar-Selfie. Denn wem gehört dort das Copyright? Ist es Bradley Cooper, der das Foto gemacht hat? Oder Ellen De Generes, die es organisiert hat? Und wie ist eigentlich die Rolle von Samsung und Twitter darin?
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  Für Affen ist die Rechtslage ungünstig: Sie bekommen auf keinen Fall Bildrechte. „Es muss also mindestens ein Mensch hinter der Aufnahme stehen“, fasst Medienrechtler Wieduwilt zusammen. So kann für jeden Schnappschuss Paragraph 72 des Urheberrechtsgesetzes beansprucht werden – auf die Qualität des Fotos kommt es dabei nicht an.


KOMMENTAR: Das Resultat dieses Rechtsstreites könnte Folgen haben.
Wenn ein Mensch ein Selfie macht, hat er in aller Regel auch die Bildrechte an dem Foto. Wenn mehrere an der Arbeit an einem aufwändigen Shot beteiligt sind, kann es passieren, dass sie   die Rechteaufgeteilt werden – als Miturheber. „Die Beteiligten müssen dann grundsätzlich gemeinsam entscheiden, was mit dem Bild geschehen darf“, sagt ein Experte.
Nicht immer bekommt dabei derjenige die Bildrechte, der auf’s Knöpfchen drückt. Wer nur als untergeordneter Gehilfe ausführt, was der eigentliche Fotograf an Kommandos gibt, geht möglicherweise leer aus. Zum Oscar-Gruppenselfie tragen die anderen ja vor allem durch ein Lächeln bei. Dann hat meist derjenige die Bildrechte, der das Foto schießt.