Dienstag, 10. Juli 2018

Gesten mit Folgen?

Der Doppeladler anlässlich dem Weltmeisterschaftspiel Serbien gegen die Schweiz führt zu einem Medienwirbel

Die Adler-Geste wird zum Thema.

Die drängendsten Fragen zum Fall der Schweizer Doppeladler-Jubler Granit Xhaka, Xherdan Shaqiri und Stephan Lichtsteiner.

Saftige Busse für obszöne Geste

Nick Kyrgios’ eindeutige Geste. (Bild: TennisTV) 
 Nick Kyrgios’ eindeutige Geste.

Im Halbfinal des ATP-Turniers in London gegen den Kroaten Marin Cilic (6:7, 6:7) benahm sich Nick Kyrgios daneben: Beim Seitenwechsel machte der Australier auf der Bank mit einer Wasserflasche Masturbationsgesten, auf dem Court folgten weitere Handzeichen.
Die ATP sanktionierte den Unverbesserlichen für «unangemessenes Verhalten» mit einer Geld-Busse in der Höhe von 15'000 Euro.
Anfang der Woche hatte sich die übertragende BBC bei ihren Zuschauern entschuldigt, nachdem Kyrgios während der Live-Übertragung im TV gut hörbar geflucht hatte. «Gut. Ist mir egal», sagte der 23-Jährige, als er darauf angesprochen wurde.

um Abschied von Josef Ackermann : Das Victory-Zeichen - Karriere einer Ablichtung

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Das Bild zählt längst zu den Ikonen der Kapitalismuskritik. Mit dem Victory-Zeichen im Gerichtssaal machte Josef Ackermann Michael Jackson nach - und ein Fotograf lichtete ihn ab. Über Entstehung und Folgen eines Fotos, das Geschichte schrieb.




Normalerweise stellt sich Oliver Berg auf fünf bis zehn Minuten ein, in denen er zu Beginn einer Gerichtsverhandlung zu einem brauchbaren Foto kommen muß. Brauchbar heißt, möglichst ein Bild des Angeklagten, möglichst mit einprägsamer Mimik, einer auffälligen Geste, irgend etwas, was das Foto „dynamisch“ macht. Denn gedruckt und gesendet wird nur, was „dynamisch“ ist. Tut sich etwas, eine Bewegung, und sei es nur ein Zucken, schon ist der Auslöser gedrückt. „Kommt Aktion, folgt Reaktion.“


Doch dieser eine Prozeßtag am 21. Januar 2004 war in jeder Beziehung ein besonderer Tag. Berg hatte nicht nur zehn Minuten, sondern mehr als eine halbe Stunde. Richterin Brigitte Koppenhöfer war kurz im Sitzungssaal L 111 des Düsseldorfer Landgerichts erschienen, um mitzuteilen, daß sich der Verhandlungsbeginn um einige Minuten verzögern werde. Die da herumstanden und zuhörten, waren nicht irgendwelche Angeklagte, die sich so gaben, wie Angeklagte sich normalerweise geben: verlegen, gedrückt, still, ehrfürchtig. Diese hier waren, ihre Anwälte hatten ihnen dazu geraten, angestrengt locker.
Berg zwängte sich zwischen die Stuhlreihen und machte Porträtaufnahmen: vom Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, vom früheren IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, dem ehemaligen Mannesmann-Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser und seinem Aufsichtsratschef Joachim Funk, außerdem von den weniger bekannten Jürgen Ladberg, dem ehemaligen Betriebsratschef, und Dietmar Droste, dem ehemaligen Personalchef bei Mannesmann.







Aber Berg suchte vor allem die beiden Hauptfiguren. Gegen kurz vor neun Uhr stand er mit seinem Weitwinkel im Anschlag in der Mitte der zweiten Sitzreihe, hinter ihm in der ersten Reihe saß Zwickel, vor ihm standen Klaus Esser, Josef Ackermann und einer seiner Anwälte. Berg drängelte den Anwalt ein wenig zur Seite, so daß er mit seiner Kamera freie Sicht auf Esser und Ackermann hatte.




Der Kölner Fotograf wußte noch nicht, daß er, und nur er, in diesem Bruchteil einer Sekunde Wirtschaftsgeschichte belichtet hatte.
Nach etwa zwanzig Minuten mußten Fotografen und Kameraleute den Saal verlassen. Es waren nur drei Fotografen zugelassen; ein Fotograf von Action-Press, ein Fotograf einer kleineren Agentur, die sich die Akkreditierung eingeklagt hatte, und Oliver Berg für die Deutsche Presse-Agentur. Ein Fernsehteam des Westdeutschen Rundfunks durfte filmen.




Berg ging in einen Nebenraum und schloß seine Kamera an einen Laptop an. In mehr als einer halben Stunde hatte er 270 Bilder gemacht. Was war das nun eigentlich mit Ackermann und seiner Hand? Berg sah das Bild und hatte Glück: Mehrere Bilder der Sequenz waren durch die Armbewegung verwischt, aber eines war scharf, die Hand ist deutlich zu sehen, nichts stört, freie Sicht, der Hintergrund paßt. Die Hand Ackermanns macht das Victory-Zeichen.

Berühmte Stinkefinger:

Vergrößerte Ansicht des angeklickten Bildes
Während die spanische Nationalhymne vor dem Siel gegen Kroatien bei der EM 2016 in Frankreich läuft, zeigt Gerard Piqué den Mittelfinger.


Aus Frankfurter Rundschau:

Diese Gesten sind „erlaubt“

Wer seinem Ärger dennoch nonverbal Luft machen will, der sollte sich genau überlegen, welches Handzeichen er macht. Die folgenden Gesten bewegen sich in einer Grauzone und „erfüllen den Tatbestand der Beleidigung nicht im klassischen Sinne“, so der Rechtsexperte.
Der Schweigefuchs: Wer Kinder hat, dürfte diese Geste kennen. Mittel- und Ringfinger werden auf den Daumen gelegt, der Zeigefinger und der kleine Finger nach oben gestellt. Es soll den Gegenüber auffordern, die Klappe zu halten.
Der Reißverschluss: Eine Geste, die mancher von uns schon seit dem Kindergarten kennt. Zeigefinger und Daumen schließen mit einem imaginären Reißverschluss den Mund. Eine gerngenomme Geste, wenn sich der andere Verkehrsteilnehmer lautstark aufregt.
Heul doch: Diese Handbewegung dürfte den Gegenüber wohl zur Weißglut treiben, befindet sich rechtlich jedoch in einer Grauzone, da sie weder eine Drohung noch eine Beleidigung im eigentlichen Sinne darstellt.
Lippen klimpern: Zeige- und Mittelfinger klimpern auf der Unterlippe. Die einen machen es, wenn sie Babys zum Lachen bringen wollen, andere um dem Gegenüber klar zu machen, dass er nur Blödsinn redet und einen sein Gerede nicht interessiert.

Diese Gesten sind eine Beleidigung

Leider gehen mit vielen Verkehrsteilnehmern gelegentlich die Zügel durch und die Handzeichen sind weniger charmant, als die vorigen. Hier sehen Sie, welche Gesten als Beleidigung gewertet werden und Geldstrafen von mehreren tausend Euro nach sich ziehen können. Im schlimmsten Fall drohen sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Mittelfinger: Der Klassiker und laut Rechtsexperte Krämer auch eine der häufigsten Beleidigungen im Straßenverkehr.
Arschloch: Daumen und Zeigefinger bilden einen Kreis und deuten damit das menschliche Ausscheidungsorgan an. Gar nicht fein und auch verboten.
Vogel zeigen: Jemanden einen Vogel zeigen, klingt zwar harmlos, ist aber ebenfalls eine Beleidigung, die zur Anzeige gebracht werden kann.
Lange Nase machen: Eine Geste, die wohl eher Kinder machen. Wenn sich jedoch Erwachsene dazu hinreißen lassen, kann dies als Beleidigung gewertet werden.
Scheibenwischer: Wer mit der Hand vor der Stirn hin und her wedelt, möchte sich wohl keine Luft zufächern, sondern dem anderen klar machen, dass man seine Äußerunngen für – sagen wir mal – fragwürdig hält. Auch das ist eine Beleidigung.

Diese Gesten sind eine Bedrohung

Auch wenn Sie aufgrund einer Situation in Rage sind, diese Gesten sollten Sie unbedingt vermeiden, denn sie könnten als Drohung verstanden werden. Und bei diesem Strafbestand drohen Ihnen mehrere tausend Euro Geldstrafe und ein Jahr Haft. „Bei einer Drohung steht die angedrohte Folge im Vordergrund. Bei einer Beleidigung hat man bereits 'etwas' getan“, erklärt Krämer.
Hals abschneiden: Mit der Hand streicht man sich über den Hals. Die Drohung ist klar: Ich will Dir an die Gurgel!
Pistole: Diese Geste ist ähnlich geschmacklos und genau so verboten. Die Hand formt eine Pistole und zielt an die Schläfe. Auch hier ist die Drohung eindeutig.
Fazit: Am besten ist es natürlich, Sie regen sich gar nicht erst auf. „Man sollte sich in solchen Situationen stets in die Rolle des Gegenüber versetzen, um einer Eskalation vorzubeugen“, empfiehlt Hannes Krämer.