Im Halbfinal des
ATP-Turniers in London gegen den Kroaten Marin Cilic (6:7, 6:7) benahm
sich Nick Kyrgios daneben: Beim Seitenwechsel machte der Australier auf
der Bank mit einer Wasserflasche Masturbationsgesten, auf dem Court
folgten weitere Handzeichen.
Die ATP sanktionierte den Unverbesserlichen für «unangemessenes Verhalten» mit einer Geld-Busse in der Höhe von 15'000 Euro.
Anfang der Woche hatte sich die übertragende BBC
bei ihren Zuschauern entschuldigt, nachdem Kyrgios während der
Live-Übertragung im TV gut hörbar geflucht hatte. «Gut. Ist mir egal»,
sagte der 23-Jährige, als er darauf angesprochen wurde.
um Abschied von Josef Ackermann: Das Victory-Zeichen - Karriere einer Ablichtung
Quelle: Frankfürter Allgemeine
Das Bild zählt längst zu den Ikonen der Kapitalismuskritik. Mit dem
Victory-Zeichen im Gerichtssaal machte Josef Ackermann Michael Jackson
nach - und ein Fotograf lichtete ihn ab. Über Entstehung und Folgen
eines Fotos, das Geschichte schrieb.
Normalerweise
stellt sich Oliver Berg auf fünf bis zehn Minuten ein, in denen er zu
Beginn einer Gerichtsverhandlung zu einem brauchbaren Foto kommen muß.
Brauchbar heißt, möglichst ein Bild des Angeklagten, möglichst mit
einprägsamer Mimik, einer auffälligen Geste, irgend etwas, was das Foto
„dynamisch“ macht. Denn gedruckt und gesendet wird nur, was „dynamisch“
ist. Tut sich etwas, eine Bewegung, und sei es nur ein Zucken, schon ist
der Auslöser gedrückt. „Kommt Aktion, folgt Reaktion.“
Doch dieser eine Prozeßtag
am 21. Januar 2004 war in jeder Beziehung ein besonderer Tag. Berg hatte
nicht nur zehn Minuten, sondern mehr als eine halbe Stunde. Richterin
Brigitte Koppenhöfer war kurz im Sitzungssaal L 111 des Düsseldorfer
Landgerichts erschienen, um mitzuteilen, daß sich der Verhandlungsbeginn
um einige Minuten verzögern werde. Die da herumstanden und zuhörten,
waren nicht irgendwelche Angeklagte, die sich so gaben, wie Angeklagte
sich normalerweise geben: verlegen, gedrückt, still, ehrfürchtig. Diese
hier waren, ihre Anwälte hatten ihnen dazu geraten, angestrengt locker.
Berg zwängte sich zwischen die Stuhlreihen und machte Porträtaufnahmen: vom Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann,
vom früheren IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, dem ehemaligen
Mannesmann-Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser und seinem
Aufsichtsratschef Joachim Funk, außerdem von den weniger bekannten
Jürgen Ladberg, dem ehemaligen Betriebsratschef, und Dietmar Droste, dem
ehemaligen Personalchef bei Mannesmann.
Aber Berg
suchte vor allem die beiden Hauptfiguren. Gegen kurz vor neun Uhr stand
er mit seinem Weitwinkel im Anschlag in der Mitte der zweiten Sitzreihe,
hinter ihm in der ersten Reihe saß Zwickel, vor ihm standen Klaus
Esser, Josef Ackermann und einer seiner Anwälte. Berg drängelte den
Anwalt ein wenig zur Seite, so daß er mit seiner Kamera freie Sicht auf
Esser und Ackermann hatte.
Der Kölner
Fotograf wußte noch nicht, daß er, und nur er, in diesem Bruchteil einer
Sekunde Wirtschaftsgeschichte belichtet hatte.
Nach etwa
zwanzig Minuten mußten Fotografen und Kameraleute den Saal verlassen. Es
waren nur drei Fotografen zugelassen; ein Fotograf von Action-Press,
ein Fotograf einer kleineren Agentur, die sich die Akkreditierung
eingeklagt hatte, und Oliver Berg für die Deutsche Presse-Agentur. Ein
Fernsehteam des Westdeutschen Rundfunks durfte filmen.
Berg ging in
einen Nebenraum und schloß seine Kamera an einen Laptop an. In mehr als
einer halben Stunde hatte er 270 Bilder gemacht. Was war das nun
eigentlich mit Ackermann und seiner Hand? Berg sah das Bild und hatte
Glück: Mehrere Bilder der Sequenz waren durch die Armbewegung verwischt,
aber eines war scharf, die Hand ist deutlich zu sehen, nichts stört,
freie Sicht, der Hintergrund paßt. Die Hand Ackermanns macht das
Victory-Zeichen.
Berühmte Stinkefinger:
Während die spanische Nationalhymne vor dem Siel gegen Kroatien bei der
EM 2016 in Frankreich läuft, zeigt Gerard Piqué den Mittelfinger.
Aus Frankfurter Rundschau:
Diese Gesten sind „erlaubt“
Wer seinem Ärger dennoch
nonverbal Luft machen will, der sollte sich genau überlegen, welches
Handzeichen er macht. Die folgenden Gesten bewegen sich in einer
Grauzone und „erfüllen den Tatbestand der Beleidigung nicht im
klassischen Sinne“, so der Rechtsexperte. Der Schweigefuchs: Wer Kinder hat, dürfte diese
Geste kennen. Mittel- und Ringfinger werden auf den Daumen gelegt, der
Zeigefinger und der kleine Finger nach oben gestellt. Es soll den
Gegenüber auffordern, die Klappe zu halten. Der Reißverschluss: Eine Geste, die mancher von uns
schon seit dem Kindergarten kennt. Zeigefinger und Daumen schließen mit
einem imaginären Reißverschluss den Mund. Eine gerngenomme Geste, wenn
sich der andere Verkehrsteilnehmer lautstark aufregt. Heul doch: Diese Handbewegung dürfte den Gegenüber
wohl zur Weißglut treiben, befindet sich rechtlich jedoch in einer
Grauzone, da sie weder eine Drohung noch eine Beleidigung im
eigentlichen Sinne darstellt. Lippen klimpern: Zeige- und Mittelfinger klimpern
auf der Unterlippe. Die einen machen es, wenn sie Babys zum Lachen
bringen wollen, andere um dem Gegenüber klar zu machen, dass er nur
Blödsinn redet und einen sein Gerede nicht interessiert.
Diese Gesten sind eine Beleidigung
Leider gehen mit vielen Verkehrsteilnehmern gelegentlich die Zügel
durch und die Handzeichen sind weniger charmant, als die vorigen. Hier
sehen Sie, welche Gesten als Beleidigung gewertet werden und Geldstrafen
von mehreren tausend Euro nach sich ziehen können. Im schlimmsten Fall
drohen sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Mittelfinger: Der Klassiker und laut Rechtsexperte Krämer auch eine der häufigsten Beleidigungen im Straßenverkehr. Arschloch: Daumen und Zeigefinger bilden einen Kreis
und deuten damit das menschliche Ausscheidungsorgan an. Gar nicht fein
und auch verboten. Vogel zeigen: Jemanden einen Vogel zeigen, klingt zwar harmlos, ist aber ebenfalls eine Beleidigung, die zur Anzeige gebracht werden kann. Lange Nase machen: Eine Geste, die wohl eher Kinder
machen. Wenn sich jedoch Erwachsene dazu hinreißen lassen, kann dies als
Beleidigung gewertet werden. Scheibenwischer: Wer mit der Hand vor der Stirn hin
und her wedelt, möchte sich wohl keine Luft zufächern, sondern dem
anderen klar machen, dass man seine Äußerunngen für – sagen wir mal –
fragwürdig hält. Auch das ist eine Beleidigung.
Diese Gesten sind eine Bedrohung
Auch wenn Sie aufgrund einer Situation in Rage sind, diese Gesten
sollten Sie unbedingt vermeiden, denn sie könnten als Drohung verstanden
werden. Und bei diesem Strafbestand drohen Ihnen mehrere tausend Euro
Geldstrafe und ein Jahr Haft. „Bei einer Drohung steht die angedrohte
Folge im Vordergrund. Bei einer Beleidigung hat man bereits 'etwas'
getan“, erklärt Krämer. Hals abschneiden: Mit der Hand streicht man sich über den Hals. Die Drohung ist klar: Ich will Dir an die Gurgel! Pistole: Diese Geste ist ähnlich geschmacklos und
genau so verboten. Die Hand formt eine Pistole und zielt an die Schläfe.
Auch hier ist die Drohung eindeutig. Fazit: Am
besten ist es natürlich, Sie regen sich gar nicht erst auf. „Man sollte
sich in solchen Situationen stets in die Rolle des Gegenüber versetzen,
um einer Eskalation vorzubeugen“, empfiehlt Hannes Krämer.