Leuenberger gesteht: Der Bundesrat hatte gelogen
Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung Druck auf Leuenberger nimmt zu – Blocher fordert Untersuchung (Quelle 20 Min)
Alt Bundesrat Moritz Leuenberger hat öffentlich gesagt, der Bundesrat hätte in Sachen Lösegeldzahlungen für Geiseln gelogen. SVP-Übervater Christoph Blocher widerspricht ihm nun.
Darum gehts
Alt Bundesrat Moritz Leuenberger gerät wegen seiner Aussagen, die Schweiz hätte Geiseln freigekauft, zunehmend unter Druck.
Nun fordert auch Christoph Blocher, dass der Bundesrat eine Untersuchung einleiten soll.
Blocher sagt, entgegen Leuenbergers Behauptung, ihm seien keine Lösegeldzahlungen bekannt.
Christoph Blocher hat auf die Aussagen Moritz Leuenbergers zu Schweizer Lösegeldzahlungen reagiert. Leuenberger hatte in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» gesagt, der Bundesrat hätte in dieser Hinsicht gelogen, wenn eine Geisel freikam, sei wohl meist bezahlt worden.
Blocher macht nun aber im «Blick» klar: «Als ehemaliger Bundesrat ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem die Schweiz Lösegeld bezahlt hat.» In seiner Rolle als Justizminister von 2003 bis 2007 hätte er davon Wind bekommen. Und er bezeichnet die Äusserungen Leuenbergers als leichtfertig, sie würden zu weiteren Entführungen «geradezu einladen». Der amtierende Bundesrat müsse nun unbedingt eine Untersuchung wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung einleiten.
Strategisches Schweigen
Weil Schweizer Bürger im Ausland vor Entführungen geschützt werden und keine Nachahmer animiert werden sollen, schweigt sich der Bund zu allfälligen Lösegeldzahlungen aus. Dies ist Teil der Schweizer Strategie zur Terrorismusbekämpfung. Dass Leuenberger jetzt doch von freigekauften Geiseln spricht, ist demnach ein Tabubruch.
Gegenüber den «Tamedia Zeitungen» zeigte sich der Alt-Bundesrat unterdessen reumütig und bezeichnet seine Äusserungen im Nachhinein als «ungeschickt». Eine lückenlose Aufklärung der Ereignisse forderte neben Blocher auch der Jurist und Aargauer FDP-Ständerat Thierry Burkart. Seiner Ansicht nach müsste nötigenfalls die Aufhebung von Leuenbergers Immunität beantragt werden, wie er zum «Blick» sagte.
KOMMENTAR:
Folgendes muss beanstandet werden:
Ein Bundesrat darf auch nachträglich nicht aus dem Nähkästchen plaudern.
Wenn der Bundesrat tatsächlich gelogen hätte und Lösegeld bezahlt wurde, wäre dies Wasser auf die Mühlen von Erpressern.
Die Geschichte erheischt eine lückenlose Aufklärung.
Die nachträgliche Einsicht Leunbergers , die Aeusserung sei "ungeschickt " gewesen, genügt nicht.