Samstag, 10. Mai 2014

Nach dem Rücktritt aus dem Nationalrat müssen wir mit Blocher erst recht rechnen

Blocher rüstet zum Kampf und bündelt die Kräfte.

Der überraschende Rücktritt erfolgte nicht aus gesundheitlichen Gründen.

Ich zitiere TAGI-online:

Blocher bläst zur grossen Schlacht

 

Trotz Rücktritt aus dem Nationalrat: Man wird künftig eher noch mehr als weniger von Christoph Blocher hören. Der 73-Jährige rüstet sich für den Kampf «gegen den schleichenden EU-Beitritt». Mehr...

Kommentar: Es ist ein Wunschdenken der Blocher Gegner, dass der SVP Vordenken physisch angeschlagen sei.  Das Sendungsbewusstsein des Anwaltes für die  UNABHAENGIGKEIT DER SCHWEIZ ist dermassen gross, dass wir noch einige Jahre mit Blocher rechnen müssen. Uebers Wochenende werden wir sicherlich in allen Medien vertiefende Analysen über diesen spektakulären Rücktritt  lesen können. BLICK, der  heute zuerst aus allen Rohren gegen Blocher geschossen hatte, änderte nun überraschend die Taktik und ignoriert derzeit auf der online Plattform das BLOCHER-Thema.
Die Redaktion hatte wohl erkannt: Je mehr der Vollblutplitiker angegriffen wird und über ihn geschrieben wird, desto mehr profitiert der SVP Stratege. Das schlimmste wäre nämlich für ihn, wenn er ignoriert und nicht mehr zur Kenntnis genommen würde. 

Der Rheinfall ist in Gefahr!

Aus TAGI:

Das Spektakel am Rheinfall könnte der Energiewende zum Opfer fallen

Sagt das Schaffhauser Stimmvolk Ja zur Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes, ist der Weg frei für mehr Stromgewinnung am grössten Wasserfall Europas.

Das Komitee «Nein zum Wasserwirtschaftsgesetz» befürchtet eine teilweise Trockenlegung des Naturspektakels: Der Rheinfall bei Neuhausen SH. Foto: Steffen Schmidt (Keystone)
Das Komitee «Nein zum Wasserwirtschaftsgesetz» befürchtet eine teilweise Trockenlegung des Naturspektakels: Der Rheinfall bei Neuhausen SH. Foto: Steffen Schmidt (Keystone)














Das Thema der Schaffhauser Abstimmung vom 18. Mai klingt unspektakulär: Geändert werden soll der Artikel 19 des kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG). Doch das unschuldig wirkende Begehren birgt Sprengstoff. Denn die Änderung des Artikels 19 soll es ermöglichen, am Rheinfall ein Wasserkraftwerk zu bauen. In den Abstimmungsunterlagen wird ein mögliches Wasserkraftwerk am Rheinfall zwar nicht erwähnt. Doch Naturschützer, Fischer und zahlreiche Privatpersonen sind überzeugt, dass die Gesetzesänderung einem möglichen Rheinfallkraftwerk Tür und Tor öffnet. Ausserdem bedrohe die Aufweichung von Artikel 19 seltene Äschenlaichgebiete oberhalb des Kraftwerks Schaffhausen, schreibt das Komitee «Nein zum Wasserwirtschaftsgesetz». Am Rheinfall wäre bei einem Ja zur Änderung des WWG auch das Zürcher Kantonsgebiet mit den Rheinfall-Anrainergemeinden Laufen-Uhwiesen und Dachsen betroffen. Nach geltendem Schaffhauser Recht ist die «Nutzbarmachung der Wasserkraft des Rheins grundsätzlich auf das heutige Mass der Ausnützung beschränkt». Erlaubt ist lediglich ein höherer Ausbeutungsgrad bestehender Kraftwerke mittels technischer Optimierung. Doch die Stromkonzerne Axpo und Enalpin, die bereits ein kleines Rheinfallkraftwerk auf Schaffhauser Seite betreiben, würden das 25 Meter hohe Gefälle gerne für ein weiteres Kraftwerk nutzen.
Politiker wollen Wasserkraft
Angesichts der kommenden Energiewende kann ihrer Ansicht nach auf den Ausbau der Wasserkraft nicht verzichtet werden. Die Mehrheit der Schaffhauser Politiker sieht das genauso. Reto Dubach, Schaffhauser Baudirektor und Verwaltungsrat der Axpo, setzt sich klar für die Aufweichung von Artikel 19 ein. Kantons- und Regierungsrat haben der Änderung des WWG bereits zugestimmt. Das Abstimmungsbüchlein empfiehlt sie auch dem Stimmvolk zur Annahme.
Axpo und Enalpin versuchen, die Existenz von Plänen zum Bau eines zweiten Rheinfallkraftwerks herunterzuspielen. Schon jetzt betreiben die beiden Energiegiganten ein kleines Rheinfallkraftwerk. Die Projektstudie zu einem bedeutend grösseren Kraftwerk möchte die Axpo nicht herausgeben. Sie verweist darauf, dass sie die Studie nur im Auftrag von Enalpin erstellt habe. Doch auch Auftraggeberin Enalpin möchte die Projektstudie nicht herausgeben und verweist an die Energiedienst Holding AG, die zusammen mit der Axpo eine Reihe von Kraftwerken am Rhein betreibt.
Martin Steiger, Verwaltungsratspräsident der Rheinkraftwerk Neuhausen AG und Chef der Energiedienst Holding, sagt, die Bedeutung der Projektstudie werde völlig überbewertet: «Bei den aktuellen Strompreisen ist der Bau eines neuen Kraftwerks sowieso nicht wirtschaftlich.» Die Studie sei eine Ideensammlung. Selbst wenn die Strompreise sich wieder erholen, «hängt die Rentabilität eines Kraftwerks davon ab, wie viel Wasser wann verarbeitet werden kann», sagt Steiger.
Das Komitee «Nein zum Wasserwirtschaftsgesetz» befürchtet, dass die Kraftwerksbetreiber am Rheinfall auf die Nutzung einer Wassermenge von 100 bis 150 Kubikmeter pro Sekunde abzielen. Statt wie gewohnt über die Felsen zu rauschen, zu spritzen und kleine Regenbogen in die Luft zu zaubern, würde das Wasser durch einen unterirdischen Stollen geleitet und erst oberhalb der Brücke bei Nohl wieder in den Rhein fliessen. Die befürchtete Entnahme von 100 Kubikmetern pro Sekunde hat das Nein-Komitee auf der Basis der «Potenzialstudie Wasserkraft für den Kanton Schaffhausen» errechnet.
Das bereits existierende Kraftwerk auf der rechten Seite entnimmt oberhalb des Rheinfalls zwischen 20 und 30 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. In einem unterirdischen Stollen treibt das Wasser eine Turbine an, die 2012 rund 40 Gigawattstunden Strom produzierte. 2011 wurde das kaum sichtbare Kraftwerk überholt und technisch optimiert. Die Stromproduktion konnte damit nach Angaben der Rheinkraftwerk Neuhausen AG um rund 9 Prozent gesteigert werden. Die Wassermenge, die trotz des Kraftwerks noch über die Felsen tost, liegt je nach Jahreszeit und Wasserführung zwischen 250 und 600 Kubikmetern pro Sekunde. Würden im Winter 100 von 250 Kubikmetern abgezwackt, dürfte selbst das Laienauge dies bemerken.
Steiger ist sich bewusst, dass sich Axpo und Enalpin mit einer Trockenlegung des Rheinfalls keine Freunde machen würden. Der Energiemanager betont denn auch, dass für den Betrieb eines allfälligen neuen Kraftwerks nur so viel Wasser entnommen würde, dass das Tourismusspektakel Rheinfall nicht beeinträchtigt würde. «Tagsüber wäre der Rheinfall so, wie man ihn kennt», verspricht Steiger. Der Grossteil des Wassers würde nach Vorstellung seines Unternehmens in der Nacht entnommen. «Auch wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, braucht man Strom», so Steiger. Wer aus der Atomkraft und anderen grundlast­fähigen Kraftwerken aussteigen wolle, müsse Alternativen anbieten.
Von Kraftwerksplänen zu reden, sei jedoch übertrieben, im Moment handle es sich lediglich um «Denküberlegungen und Diskussionsanstösse». Auch für Regierungsrat Reto Dubach ist die angestrebte Gesetzesänderung nur die «Aufhebung eines Denkverbots». «Kein Kraftwerksbetreiber investiert auch nur einen Franken in eine Projektstudie, wenn er damit rechnen muss, dass die Bevölkerung den Bau am Ende ablehnt.» Wie Steiger betont auch Dubach, dass es sich bei der existierenden Studie lediglich um eine «Projektskizze» handle.
Ob die Änderung des Schaffhauser WWG ausreicht, um das von Dubach beklagte Denkverbot aufzuheben, ist fraglich. Denn auch der Kanton Zürich hat das zürcherische Rheinufer beim Rheinfall sowie das Schloss Laufen und seine Umgebung zum geschützten Gebiet erklärt. Gemäss der «Verordnung zum Schutze des Landschaftsbildes beim Rheinfall» aus dem Jahr 1954 ist eine Bewilligung für Bauten «zu verweigern, wenn eine nachteilige Beeinflussung des Fluss-, Ufer-, Landschafts- oder Ortsbildes oder eines im Interesse des Natur- und Heimatschutzes erhaltungswürdigen Objektes zu befürchten ist».
Kraftwerk auf Zürcher Seite
Gemäss der Projektstudie der Axpo käme ein neues Rheinfallkraftwerk mit höherer Wahrscheinlichkeit auf der Zürcher Seite zustande, wo das Schloss Laufen mit der Jugendherberge steht. Anstatt die Zuschauer auf den erst 2010 ausgebauten Stegen nass zu spritzen, würde ein Teil des Rheinwassers auf der Gemarkung der Gemeinden Dachsen oder Laufen-Uhwiesen durch einen unterirdischen Stollen geleitet. Je nachdem, wo das Wasser wieder in den Rhein geleitet würde, hätte nebst den Kantonen Schaffhausen und Zürich auch das Bundesamt für Energie in Bern noch ein Wort mitzureden oder nicht.
Bereits in diese Überlegungen involviert ist die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkomission (ENHK). Da der Rheinfall sich im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) befindet, muss die ENHK Stellung nehmen, bevor Bauprojekte in Angriff genommen werden. Der Bau eines Velostegs über die Brücke oberhalb des Rheinfalls ist vor wenigen Jahren an den Einwänden der ENHK gescheitert.
Schutzkommission ist kritisch
In einem Gutachten bezeichnet die ENHK den Rheinfall als Wasserfall, «der in Mitteleuropa einmalig ist». Bei Bauvorhaben sei die «ungeschmälerte Erhaltung der attraktiven Fluss- und Kulturlandschaft» zu gewährleisten. Die ENHK betont, dass sie der Produktion erneuerbarer und klimaverträglicher Energien grundsätzlich positiv gegenübersteht. Dennoch sei sie der Ansicht, dass nicht genutzte natürliche Gewässer zumindest innerhalb von BLN-Objekten nicht durch zusätzliche Wasserkraftanlagen beeinträchtigt werden sollen.
Grundsätzlich sollten neue Projekte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien ausserhalb von Schutzgebieten, insbesondere auch von BLN-Gebieten, realisiert werden. Eine allfällige Wasserentnahme dürfe die «Dynamik des Falls nicht in einem Ausmass beeinträchtigen, dass die Lebensraumqualität und der Erlebniswert geschmälert würden. Diese Bedingung könne nur bei der «Entnahme einer gegenüber dem Abfluss klar untergeordneten Wassermenge» erreicht werden. Was das genau heisst, müssten im Falle eines Kraftwerksbaus «vertiefte Analysen und Abflusssimulationen» durch Experten ergeben. Die Schaffhauser entscheiden am 18. Mai letztlich auch darüber, ob am Ende ­Hydrologen und Ingenieure bestimmen, wie viel Wasser noch den Rheinfall hinunterrauscht. (Tages-Anzeiger)
(Erstellt: 06.05.2014, 02:23 Uhr)
Rheinkraftwerke. Zum Vergrössern auf Grafik klicken.

Kraftwerk brächte Fische in Gefahr

Die Änderung des Schaffhauser Wasserwirtschaftsgesetzes bedroht gemäss der Naturschutzorganisation Aqua Viva – Rheinaubund nebst dem Rheinfall auch Laichgebiete der selten gewordenen Äsche. Ausserdem sehen die Vertreter des Nein-Komitees die Schaffhauser Schaaren in Gefahr.

Das Naturschutzgebiet oberhalb des bestehenden Kraftwerks Schaffhausen ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, in dem auch Tiere wie der Eisvogel noch anzutreffen sind. Wird die Staumauer des Kraftwerks Schaffhausen erhöht – was erst durch die Gesetzesänderung möglich würde –, stiege auf der 14 Kilometer langen Konzessionsstrecke der Wasserspiegel. Das würde auch den ­Wasserhaushalt des Feuchtgebietes ­beeinträchtigen.

Fische könnten nicht laichen

Gemäss Aqua Viva würde der angestrebte Höherstau zudem die Ab­lagerung von Schwebstoffen fördern und die Flusssohle oberhalb der Staumauer ­verdichten. Kieslaichende Fische wie die bedrohte Äsche seien aber auf eine ­lockere Flusssohle angewiesen. «Die Äsche legt ihre Eier in lockere Kiesböden, verdichtet sich die Flusssohle, können die Fische keine Laichgruben mehr in den Flussboden schlagen», schreibt Aqua Viva. «Die Sauerstoffzufuhr im Sediment wird durch die Verdichtung der Flusssohle unterbunden, was zum Absterben der Eier und frisch geschlüpften Larven führt», heisst es in einem Abstimmungsflugblatt des Nein-Komitees.

Ein Diagramm zeigt, wie der Rhein vom Bodensee bis Basel durch eine Kette von Kraftwerken gestaut wird und dass die Äsche nur noch auf vier kurzen ­Abschnitten zu finden ist, auf denen der Rhein einigermassen frei fliesst.