ZUG -
Es war keine Schändung. Zu diesem Schluss kommen die Zuger
Strafverfolgungsbehörden in der Sex-Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin und
Markus Hürlimann. Das Verfahren ist nun eingestellt worden. Hürlimann
erhält Genugtuung.
NACHTRAG: Nach der Einstellung des Verfahrens darf nun Markus Hürlimann zum Vorfall öffentlich Stellung nehmen.
Ich zitiere 20 Min:
Der Zuger SVP-Kantonsrat Markus
Hürlimann hat am Dienstag vor den Medien zur Sexaffäre mit der
Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin (AL/Grüne) Stellung genommen.
Er wolle damit die Geschichte abschliessen, sagte er.
Die
Zuger Staatsanwaltschaft hatte letzte Woche das Verfahren gegen
Hürlimann eingestellt. Er habe damit die Gelegenheit, seine Sicht der
Dinge frei zu schildern, ohne zu riskieren, sich der Behinderung der
Untersuchung schuldig zu machen, sagte Hürlimann. Dabei stütze er sich
auf die Akten der Staatsanwaltschaft, die ihm vorlägen.
Was
an der Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014 geschehen sei, sei «eine
einmalige private Kurzschlusshandlung von zwei erwachsenen Personen»
gewesen. Leider könne er dies nicht rückgängig machen.
«Kein Schmerz der Gebärmutter»
Hürlimann
warf in seinen Ausführungen Spiess-Hegglin vor, sie habe den Medien
gegenüber immer wieder Dinge gesagt, die gemäss Akten nicht stimmten.
Konkret würden folgende vier Punkte «nicht den Tatsachen entsprechen»:
«Die
Aussage von Spiess, das Kantonsspital habe Verletzungen angetroffen,
die auf eine Schändung hindeuteten, entsprechen nicht den Tatsachen.»
Auch
stimme nicht, dass das Spital die Polizei ohne ihr Einverständnis
informiert habe. «Die Ärztin informierte die Polizei nach Absprache mit
Spiess.»
Und weiter: «Es entspricht nicht den Tatsachen,
dass Spiess nie Anzeige gegen mich erhoben hat.» Bereits am 22. Dezember
2014 habe sie Anzeige und Strafantrag gegen ihn gestellt, sagt
Hürlimann. Dabei habe Spiess stets behauptet, keine Strafanzeige
erstattet zu haben.
Schliesslich nahm Hürlimann auch
Bezug auf einen Spitalbericht: «Das ärztliche Attest ihres Gynäkologen,
das ihr eine gesenkte Gebärmutter attestierte, reichte Spiess erst am
10. April ein, nachdem bereits klar war, dass im Untersuch im
Kantonsspital kein Schiebe- oder Hebeschmerz der Gebärmutter
festgestellt wurde.»
«Sie hat mich einer Vorverurteilung ausgesetzt»
Hürlimann
zieht aus dem Studium der Akten der Untersuchung sowie den Aussagen von
Spiess für sich die Erkenntnis, «dass man unweigerlich zum Schluss
kommt, dass sie mindestens seit dem Morgen der Landammann-Feier viel
dafür getan hat, selbst medial als Opfer anerkannt zu werden und mich
einer Vorverurteilung auszusetzen».
«Fremdküssen» nicht «ausschliesslich» gemeint
Auch
zu Vorwürfen an seine Adresse nahm Hürlimann Stellung; ihm werde zur
Last gelegt, nur von «Fremdküssen» gesprochen zu haben und somit gelogen
zu haben. Hintergrund: Vor kurzem wurde bekannt, dass beim
Genitalbereich von Spiess DNA-Spuren von Hürlimann gefunden wurden. Den
Begriff «Fremdküssen» habe er aber «nicht in einem ausschliesslichen
Sinn gebraucht». Er habe nie bestritten, dass es zu einer intimen
Annäherung kam, sondern «lediglich festhalten», dass er sich nicht an
Sex erinnern könne.
«Tiefe Wunden bleiben»
Die
Voruntersuchung hatte Hürlimann vom Verdacht auf Schändung seiner
Kantonsratskollegin entlastet. Mit der Einstellung des Verfahrens wurden
ihm Genugtuung und Entschädigung zugesprochen. Dies unterstreiche zwar
seine Unschuld zusätzlich, ändere aber nichts daran, «dass tiefe Wunden
bleiben».
Seit er als verdächtiger Schänder
veröffentlicht worden sei, «ist nichts mehr, wie es einmal war», sagte
der 41-Jährige. Dennoch glaube er nicht, dass der Sex-Skandal nun ein
Ende hat. Auch darum nicht, weil Hürlimanns Klage gegen Spiess wegen
übler Nachrede weiter läuft. Hürlimann hält daran fest.