Sonntag, 8. Dezember 2013
Beschwerde abgewiesen
UBI weist Christoph Mörgelis Beschwerden gegen "Rundschau" ab
Mit 8 zu 0 Stimmen hat sich die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gegen Christoph Mörgeli gestellt, wie "Tages-Anzeiger" am Freitagnachmittag schreibt. Mörgeli hatte gegen die Rundschau des Schweizer Fernsehens Beschwerden erhoben, welche die UBI nun abgelehnt hat.
Die Rundschau hatte Mörgeli in ihrer Sendung vom 27. März vorgeworfen, über ein Dutzend fragwürdige Doktorarbeiten durchgewinkt zu haben, hauptsächlich für das Abschreiben von alten Texten. Auf dem heissen Stuhl konnte der Mörgeli anschliessend Stellung nehmen, er fühlte sich jedoch durch die Sendung ungerecht behandelt. Er monierte sachlich-inhaltliche Fehler und beanstandete die Sendung beim SRG-Ombudsmann Achille Casanova. Dieser fand, der Bericht sei tatsächlich einseitig. Wichtige Aspekte seien ausgeklammert oder nicht vertieft worden. Und die Frage nach dem Rücktritt als Nationalrat sei eine verfehlte Provokation gewesen, weil die Rundschau dadurch Mörgelis politische und wissenschaftliche Arbeit in problematischer Weise vermischt habe (persoenlich.com berichtete).
Casanova unterstützte die Beanstandung der Sendung aber nicht, da Mörgeli im Interview ausreichend Gelegenheit gehabt habe, die Vorwürfe zu widerlegen. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden. Mörgeli war mit Casanovas Beurteilung nicht einverstanden und zog den Fall an die UBI weiter.
Dort ist er nun aber ebenfalls abgeblitzt. Die UBI argumentiert, der Beitrag sei zwar in einem Nebenpunkt der Streichung von Dissertationen aus dem Forschungsverzeichnis der Uni Zürich nicht präzis gewesen. Und mit der Frage nach Mörgelis Rücktritt habe Moderator Brotz provoziert. Diese Provokation sei aber fürs Publikum ersichtlich gewesen und von Mörgeli auch provokativ quittiert worden. Zentral erschien der UBI, dass Mörgeli im Live-Interview genügend Gelegenheit gehabt habe, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Leider habe er diese Gelegenheit zu wenig genutzt. Das Publikum habe sich aber durchaus eine eigene Meinung bilden können. (tagesanzeiger.ch)
KOMMENTAR: Ich habe mit diesem Entscheid gerechnet. Denn Christoph Mörgeli hätte die Gelegenheit nutzen können (in einer Sendung , die nicht geschnitten wird), seine Sicht konkret darzulegen. In diesem Sendegefäss sind Provokationen erlaubt. Ich teile somit die Auffassung der UBI und finde: Die Provokation war ersichtlich. Mörgeli akzeptiert zwar den Entscheid nicht. Er geht noch vors Bundesgericht. Die Geschichte ist somit noch nicht abgeschlossen. Was Christoph Mörgeli nach meinem Dafürhalten während der letzten Woche besser gemacht hat als früher: Er hatte GESCHWIEGEN und ist damit in den Medien recht gut gefahren. Im Fokus waren vor allem die Kommunikationsfehler seiner Gegenspieler. REDEN IST SILBER aber SCHWEIGEN kann tatsächlich GOLD sein.
LINKS:
2. Jan. 2012 ... "Es gibt eine Zeit zum Schweigen und eine Zeit zum Reden. Nun ist es Zeit zum
Schweigen". Aus "20 Min": Gegenüber anderen Journalisten ...
www.rhetorik.ch/Aktuell/12/01_02/
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12. Nov. 2010 ... Nicht nur der Berater Kachelmanns nutzte in wichtigen Phasen den rhetorischen
Baustein Schweigen. Rechtsanwalte wissen, dass sich das ...
www.rhetorik.ch/Aktuell/10/11_12/
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18. Nov. 2007 ... Hype ist das englische Wort für Medienrummel. Bei jedem Ereignis stürzen sich
meist alle Medien auf das gleiche Thema. Es kommt dann ...
www.rhetorik.ch/Aktuell/07/11_18/index.html
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4. Juli 2009 ... Für Mark Sanford's Situation war Jacksons Tod ein Glücksfall. Der Gouverneur
von Süd Carolina war inmitten einer unangenehmen Affaire, als ...
www.rhetorik.ch/Aktuell/09/07_04/
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Ich kannte eine Person, die verstand es, gekonnt zu schweigen: Viele schätzten
die Person als gute Zuhörerin, weil sie zugleich Signale der Zuhörens vermittlen
...
www.rhetorik.ch/Schweigen/Schweigen.html
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Notiert von marcus knill um 08:51
Ein Zeitproblem: Der Volkswille wird in der Schweiz nicht umgesetzt
Der Unmut wächst
Es ist bedauerlich, dass immer mehr Bürger resignieren und sich sagen:
Die da oben machen doch nur, war sie wollen. Dieser Vorwurf ist nicht unbegründet:
1. Das Volk hat der Verwahrungsinitiative deutlich zugestimmt. Nun hat ein Bundesgerichtsentscheid die Durchsetzung blockiert.
2. Das Volk hat die Alpeninitiative mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Aber das Parlament und die Regierung setzte die geforderten Ziele nicht um!
3. Das Volk hat die Zweiwohnungsinitiative eindeutig gutgeheissen. Doch wird die Durchsetzung mit Sonderbestimmungen durchlöchert oder zu Nichte gemacht.
4. Das Volk hat die Ausschaffung krimineller Ausländer deutlich angenommen. Nachdem die Regierung die Initiative zum eindeutig abgelehnten Gegenvorschlag umfunktionieren wollte und die SVP mit einer Durchsetzungsinitiative den Volkswillen nachhelfen wollte, will man die Durchsetzungsinitiative als nicht durchführbar zurückweisen.
5. Das Volk hat die Abzockerinitiative deutlich angenommen. Heute ärgert sich der Initiant Ständerat Minder, weil auch bei diesem Volksentscheid der Volkswille nicht ernst genommen wird.
6. Die Minarettinitiative wird wohl in Strassbourg an EGMH/EMRK scheitern dereinst
7. Die Rothenturm-Initiative (Schutz der Moorlandschaften) wird bis heute immer wieder torpediert, z.B. beim Höherstau des Grimselstausees.
8. Bei der Unverjährbarkeitsinitiative gab es ein jahrelanges Hin- und Her, ob der Geltungsbereich ("Pubertät") nun bis zu Opfern von 12 oder 14 oder 16 Jahren greifen soll.
Kommentar:
Es ist nachvollziehbar, wenn der Unmut im Stimmvolk ständig wächst. Es stellt sich somit die Frage: Wie kann die Regierung gezwungen werden, den Volkswillen ernst zu nehmen und die eindeutigen Resultate durchzusetzen? Nicht nur das politische Personal ist derzeit gefordert. Falls auch die Parteien untätig bleiben, wird sich dies spätestens bei den nächsten Wahlen rächen.
Aus 20 Min:
Notiert von marcus knill um 08:45