Ungewollte Werbung für die Ecopop Initiative
Weitere Beschwerden werden folgen
Nach dem fragwürdigen Urteil des Strassburger Menschengerichtshofes,
der das Schengener Abkommen unterhöhlt
und nicht mehr alle Asylanten (wie vereinbart) an das
Einwanderungsland zurückgeschickt werden
dürfen, könnte politische Folgen haben.
Das ist jedenfalls Wasser auf die Mühlen jener Politiker,
die sich gegen die Bevorundung durch "fremde Richter" wehren.
Im Asylwesen kündigt sich eine Beschwerdenflut an
Die Flüchtlingshilfe will bei Ausschaffungen nach Italien künftig das Einreichen von Rekursen prüfen. Die Zumutbarkeit müsse in jedem Fall abgeklärt werden.
Asylbewerber in der Mensa des Asylempfangs-
und Verfahrenszentrum in Chiasso.
(Bild: Keystone/Karl Mathis)
und Verfahrenszentrum in Chiasso.
(Bild: Keystone/Karl Mathis)
Der Erfolg dieser Beschwerde dürfte nun weitere Asylbewerber ermutigen, sich gegen ihre Ausschaffung zu wehren. Dabei werden sie auch auf die Unterstützung von Hilfswerken zählen können. «Wir werden in Zukunft im Einzelfall prüfen, wann eine Beschwerde gegen eine Dublin-Wegweisung nach Italien angezeigt erscheint», sagt ein Sprecher des HEKS zur «Sonntagszeitung».
KOMMENTAR:
Das sonderbare Strassburger Urteil ist ein Steilpass für die SVP, die sich stets gegen die Bevormundung der Schweiz gewehrt hat. Aber auch für die Hilfswerke kann das mutige Engagement gegen Ausschaffungen dazu führen, dass sie weniger Spendegelder erhalten, weil ein Grossteil der Bevölkerung die Unterstützung von Beschwerden nicht nachvollziehen kann.
NACHTRAG Blick-online:
Es drohen weitere Abschiebungs-Verbote
NACHTRAG:(20 Min)
Wie prognostiziert, profitiert die SVP vom fragwürdigen Urteil
gegen das vereinbarte Dublin Abkommen: