VBS: Wann sind Weisungen Weisungen?
Hüscht und Hott bei VBS
Ich zitiere news.ch:
Ausnahmen beim Wachtdienst mit geladener Waffe
Bern - Der Widerstand der Zürcher Gemeinde Affoltern am Albis gegen die VBS-Weisung zum Wachdienst mit durchgeladener Waffe hat sich gelohnt. Die Soldaten, die ihren WK in der Gemeinde absolvieren, werden nicht nur auf das Durchladen der Waffe, sondern gänzlich auf Munition verzichten. (smw/sda)
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| Kommandanten können Ausnahmen nach Rücksprache mit den Gemeindebehörden beschliessen.
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Dies habe ihr der Kommandant der WK-Truppe, die im Februar in der Gemeinde stationiert sein wird, in einer Email mitgeteilt, sagte die Gemeindepräsidentin Irene Enderli gegenüber «10vor10». Da sich Widerstand offenbar lohne, müssten sich ihrer Meinung nach noch mehr Gemeinden gegen die neue Weisung wehren.
Die Weisung regle den allgemeinen Fall, und es liege beim Kommandanten vor Ort, über Ausnahmen zu entscheiden, sagte Armeesprecher Felix Endrich.
Solche Ausnahmen können Kommandanten nach Aussagen Endrichs im «Rendez-vous» von Radio DRS nach Rücksprache mit den Gemeindebehörden beschliessen. Wenn beispielsweise Kindergärten oder Schulen in der Nähe seien, könne der Wachdienst wie bisher mit gesicherter Waffe durchgeführt werden.
«Gesunden Menschenverstand» walten lassen
Der Kommandant müsse die Lage persönlich analysieren und «gesunden Menschenverstand» walten lassen, sagte Endrich weiter. Er zeigte sich überzeugt, dass die Kommandanten fähig seien, diese Verantwortung zu übernehmen.
Die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) dagegen ist von der Regelung nicht begeistert. Ihr Präsident Michele Moor sieht die wachsende Verantwortung der Kommandanten als problematisch an.
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Kommentar: Wenn eine Instanz eine Weisung erlässt und der oberste Chef zu dieser Weisung steht, dann sollte die Weisung gelten. Es nicht nachvollziehbar, dass die Ausführung dieser Weisung delegiert wird und diese Weisung nicht nur aufgeweicht sondern de facto hinfällig wird.
Im Fall der Wache mit scharfer Munition müsten alle Kommandant auf scharfe Munition verzichten. Falls nälich etwas passiert, so trägt er die Verantwortung allein und kann sich nicht mehr auf die Weisung (von oben) berufen.
Ich vermute: Es wurde erkannt, dass man bei der Durchsetzung der Weisung Probleme bekommt (Affoltern). Um einen Medienwirbel zu vermeiden, wurde der punktuelle Rückzug angeordnet, ohne zu berücksichtigen, dass mit dem Delegieren der Weisung, die ursprüngliche Weisung keine Weisung mehr ist.
Hüscht und Hot Weisungen sind fragwürdige Anordnungen. Was gilt nun? Wir fragen uns: Weshalb dann solche Weisungen?
Uebrigens überzeugte uns Endrichs Auftritt im 10 vor 10 auch nicht. Sprache und Verhalten entsprachen der Weisung, die im Grunde genommen keine Weisung mehr ist.
Tagi bestätigt, dass es hinsichtlich Informationspolitik (VBS) immer noch nicht klappt:
Aus den Medien vom Wachbefehl erfahren
Seit Neujahr sollten Schweizer Soldaten mit geladener Waffe Wache schieben. Doch davon wussten ihre Vorgesetzten nichts. Und die Gemeinden wollen selber entscheiden.
Viele Kommandanten staunten nicht schlecht, als sie Anfang Woche die Berichte in Fernsehen und Zeitungen sahen. Die meisten hohen Offiziere der Schweizer Armee erfuhren nämlich aus den Medien, dass ihre Untergebenen bereits seit einigen Tagen mit geladenen Sturmgewehren oder Pistolen Wache schieben müssten. «Schlechter kommunizieren geht fast nicht», sagt ein Hauptmann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. «Mit diesem schnellen Informationsfluss», scherzt er, «verlieren wir jeden Krieg.»
Bereits am 4. Dezember 2007 hatte Verteidigungsminister Samuel Schmid die verschärfte Weisung unterzeichnet.
Doch die Spitze des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hielt es in der Folge nicht für nötig, Öffentlichkeit und Parlament darüber zu orientieren.
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Nachtrag 19.1.08
Armeechef Roland Nef ist einsichtig
Ich zitiere news.ch:
Armeechef räumt Kommunikationsfehler ein
Der neue Armeechef Roland Nef zeigte sich in St. Gallen überrascht über den «Gefechtslärm», welchen der Wachtdienst mit geladener Waffe ausgelöst hat. Gleichzeitig räumte der Korpskommandant Fehler in der Kommunikation ein.
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| Will Kommunikation verbessern: Roland Nef.
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Massnahmen zur Verbesserung der Kommunikation seien bereits eingeleitet worden, sagte Nef am Jahresrapport der Territorialdivision 4 in St. Gallen. Am Anlass nahmen rund 600 Offiziere, höhere Unteroffiziere sowie Gäste aus Politik, Wirtschaft und Militär teil.
«Der Gefechtslärm um den Wachtdienst hat mich überrascht», sagte Nef. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats habe am Freitag mit ihrer Zustimmung zum militärischen Wachtdienst mit durchgeladener Waffe nun Klarheit geschaffen.
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Das freut uns: Einsicht ist der Weg zur Besserung!
Nachtrag 20.1.08
Schon wieder ein "Gegenbefehl"?
Bis anhin wurde in den Medien geschrieben, an der Euro 08 gibt es keine durchgeladenen Waffen. Was lesen wir heute in news.ch?
Ich zitiere:
Durchgeladene Waffe an EURO 2008?
An der EURO 2008 ist der Wachdienst von Soldaten mit durchgeladener Waffe nicht ausgeschlossen. Der Entscheid liegt bei den politischen Behörden der vier Schweizer Städte, in denen Fussballspiele ausgetragen werden. (rr/sda)
Je nach Bedrohungslage könnten durchgeladene Waffen sinnvoll sein, sagte Anita Panzer, Sprecherin des EURO-2008-Teilprojekts Sicherheit der öffentlichen Hand, zu einem Bericht des «SonntagsBlick». Etwa bei der Bewachung eines Flughafens nach einer Terrordrohung.
Alles hänge aber von den «rules of engagement» ab, sagte Panzer weiter. Diese Regeln werden festlegen, wie die Armee während der EURO 2008 zum Einsatz kommt.
Sie werden zurzeit von den vier Austragungsorten Basel, Bern, Genf und Zürich in Zusammenarbeit mit der Armee ausgearbeitet. Bis im Frühling sollen sie stehen.
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Kommentar: Dieser neue Entscheid kann nicht allein dem VBS angelastet werden. Doch stellt sich die Frage. Wurden solche Fragen nicht vorher abgesprochen?
Kommunizieren heisst auch: Informationen koordinieren!