Die Oeffentlichkeit muss vor gefährliche Wiederholungstätern geschützt zu werden.
Die Therapeuten von Gewalttätern versuchen uns nach den tragischen Vorkommnissen weis zu machen, dass wir halt dieses kleine Risiko bei gefährlichen Wiederholungstätern hinnehmen müssten. Mit der Begründung:
Nur in ganz seltenen Fällen komme es zu erneuten Tötungen. Falls wir nicht bereit wären, dieses Risiko auf uns nehmen, käme uns das Ganze letztlich viel teurer zu stehen. Denn die meisten Täter müssten später doch frei gelassen werden und diese würden uns somit - ohne Therapie - noch mehr Schaden anrichten
Wir stellen die Frage: Müssen überhaupt gefährliche Wiederholungstäter frei gelassen werden?
Jeder Mord der durch fahrlässige Freigänge und vorzeitige Entlassungen ausgeübt wird, ist ein Mord zu viel.
Ich zitiere Tagi:
Sozialtherapeutin Adeline M. tot aufgefunden
Adeline M.
und der verurteilte Vergewaltiger Fabrice A. wurden gestern als vermisst
gemeldet. Heute wurde die Leiche der Sozialtherapeutin gefunden. Die
Suche nach dem Flüchtigen läuft.
Artikel zum Thema
Nach dem Tod der 34-jährigen Adeline M. in Genf ziehen Parlamentarier
die Kantone zur Verantwortung: «Es gibt immer eine zweite, dritte oder
vierte Chancen für Straftäter. Damit muss Schluss sein», sagt
SVP-Nationalrätin
Natalie Rickli gegenüber der
«SonntagsZeitung».
Sie fordert in einem Vorstoss, dass Sexual- und Gewaltverbrecher im Wiederholungsfall automatisch verwahrt werden müssen.
Politiker
aus verschiedenen Parteien pflichten Rickli bei. Und selbst bei
Sicherheitsdirektoren findet die Idee Unterstützung. Der Tessiner
Regierungsrat Norman Gobbi verlangt, dass die Risikobeurteilung von
Straftätern kantonal vereinheitlicht wird.
Die
Waadtländer Sicherheitsdirektorin Jacqueline de Quattro (FDP) fordert
einen strengeren und schweizweit einheitlichen Strafvollzug. «Unser
Justizsystem kümmert sich zu sehr um die Täter. Sie erhalten viel
Aufmerksamkeit und Pflege», sagt de Quattro der «NZZ am Sonntag». Dies
gelte besonders für die Westschweiz. «Ich weigere mich, dies zu
akzeptieren.»
«Polizisten haben Wichtigeres zu tun»
Es
gehe nicht, dass jeder Kanton eigene Regeln für den Strafvollzug habe.
Auch inhaltlich hat die Regierungsrätin klare Vorstellungen: «Ein
verurteilter Gewaltstraftäter darf nicht Jahre vor seiner Entlassung aus
dem Gefängnis Ausflüge machen. Auch nicht mit Polizeieskorte,
Polizisten haben Wichtigeres zu tun.»
Nur Häftlinge, die
eindeutig Fortschritte gemacht hätten und die von mehreren,
unabhängigen Experten einstimmig als nicht mehr gefährlich eingestuft
würden, dürften gegen Ende der Strafzeit an die Freiheit gewöhnt werden.
De Quattro will ihre Forderungen in die Konferenz der kantonalen
Polizei- und Justizdirektoren einbringen.
Sie erhält
Unterstützung auf nationaler Ebene. Der Genfer FDP-Nationalrat Hugues
Hiltpold fordert vom Bundesrat einen Bericht über die Vorteile eines
einheitlichen Strafvollzugs. CVP-Präsident Christophe Darbellay findet,
«die Kantone müssen sich besser koordinieren, etwa mehr Daten
austauschen.»
«Es herrscht nur noch Wut»
Anita Chaaban wiederum, die 2004 mit der Verwahrungsinitiative einen Erfolg feierte, kündigt im Interview mit der
«SonntagsZeitung»
Pläne für eine neue Initiative an: Es brauche ein zentrales
Täterregister, in dem die Fälle auch nach fünfzehn, zwanzig Jahren nicht
gelöscht werden.
Darin sollen die Gutachten, die Namen
der Gutachter, die Urteilsbegründungen und die Namen der Richter stehen.
Chaaban ist ob des neuen Falles konsterniert: «Es herrscht nur noch
Wut.»
Kommentar: Wir lange dauert er, dass der Volkswille umgesetzt wird? Der Souverän hat allmählich das Gefühl, er werde nicht ernst genommen oder durch "fremde Richter" ausgehebelt.