Berechtige Bedenken nach dem hauchdünnen JA zum biometrischen Pass
Bedenken trotz Referendums-Ja
Hauchdünn haben die Schweizer am Sonntag die Einführung biometrischer Pässe bei einer Volksabstimmung gutgeheißen. Die Schweizer Presse sieht im äußerst knappen Resultat mit gerade einmal 50,14 Prozent Ja- Stimmen starke datenschutztechnische Bedenken in der Bevölkerung. Die Fingerabdrücke der Passinhaber sollen in einer zentralen Datenbank gespeichert werden.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf versprach zwar, die gespeicherten Fingerabdrücke würden nicht für Fahndungszwecke missbraucht.
Nach Äußerungen einiger Politiker im Vorfeld der Abstimmung werden Forderungen nach Fahndungsmöglichkeiten wohl nicht lange auf sich warten lassen.
Hans-Jürg Käser (FDP), Polizeidirektor des Kantons Bern und Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), sah im knappen Resultat gar eine Misstrauenskundgebung gegen den Bundesrat.
Viele kritische Stimmen
Das Unbehagen basiert nicht über geschürte Aengste von Laien
Der elektronische Pass erfüllt eine Forderung des Vertrags von Schengen/Dublin, zu dem auch die Schweiz gehört. Dass ein Volkmehr gegen die Einführung der E Passes in der Schweiz das Abkommen für die Schweiz möglicherweise ausser Kraft gesetzt hätte, stösst vielen im Nachhinein sauer auf. Denn immer mehr zeigt sich, dass dem Souverän die Hände gebunden werden und der Bevölkerung das Messer an den Hals gesetzt werden kann: Wenn ihr nicht JA sagt, heisst es immer wieder, werden wir den Vertrag kündigen. Abstimmungen verkommen so zur Farce und der Souverän kann unter Druck gesetzt werden.
Bedenken von Experten und Informatikern
Ich bin sicher, dass Eveline Widmer Schlumpf weiss, wie leicht hochsensible Daten gekapt werden können. Versuche haben gezeigt, dass Informationen die ungesichert gesendet werden abgefangen werden können. Ein Mensch hat keine Ersatzfinger, falls mit seinem Fingerabdruck Schindluderei betrieben wird.
Wichtige Forderungen:
1. Passinhabern müsste man bei der Einführung des neuen Passes ermöglichen, die eigenen Fingerabdrücke auf der Passdatenbank löschen zu lassen
2. Die Wahlfreiheit zur Registrierung der sensiblen Daten bei der Identitätskarte ist verbindlich zu garantieren (muss im Gesetz verankert werden)
Trotz hauchdünnem JA hat nun der der Bundesrat nun die Kompetenz und das Recht die biometrische ID mit einem Beschluss einzuführen. Das Versprechen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Dies werde VORLAEUFIG nicht geschehen, dies Formulierung ist zu schwammig. Solche Versprechen können je nach Situation ausser Kraft gesetzt werden. Sie sind nicht verbindlich.
FAZIT: Die Bedenken gegen die Missbrauchmöglichkeiten hatten erstaunlicherweise junge Fachleute der Informatik und nicht älter Leute, die keine Ahnung haben über die Grenzen der Sicherheit bei sensiblen Daten. Die Bedenken müssen von allen zuständigen Instanzen ernst genommen werden.
Ich zitiere Tagblatt St. Gallen:
Weiterer Klärungsbedarf
Doch nicht nur die Nutzung der zentralen Datenbank dürfte noch zu reden geben. Auch in anderen Punkten besteht Klärungsbedarf.
• Das neue Ausweisgesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, auch biometrische Identitätskarten einzuführen. In seiner Botschaft zum E-Pass hatte der Bundesrat erklärt, es sei «in absehbarer Zeit» mit der Einführung der E-ID zu rechnen. Im Abstimmungskampf teilte er mit, «bis auf weiteres» von der Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen.
Auch gestern sandte Bundesrätin Widmer-Schlumpf entsprechende Signale aus. SVP-Nationalrat Lukas Reimann, Mitglied des Referendumskomitees, will den Bundesrat beim Wort nehmen. «Die elektronische ID muss nach dem Abstimmungsergebnis freiwillig bleiben», sagte er. Reimann denkt deshalb schon wieder an eine Änderung des Ausweisgesetzes. «Zusammen mit SP und Grünen hätten wir eine Mehrheit.»
• Im E-Pass werden Foto und Fingerabdrücke erfasst. Bereits hat der Bundesrat die Speicherung weiterer biometrischer Merkmale angetönt. In der Botschaft des Bundesrates wird namentlich das Irismuster erwähnt: die Regenbogenhaut des Auges. «Sollte sich aufgrund neuer internationaler Normen die Einführung dieses Merkmals aufdrängen, wird eine Revision des Gesetzes vorzunehmen sein», schreibt die Regierung. Für Reimann können solche Pläne kein Thema sein. «Weitergehende Schritte sind mit dem knappen Entscheid auf Jahre blockiert», sagte er.
Dies sei auch dem Bundesrat bewusst.
• Laut einer Studie des Bundesamtes für Kommunikation, welche der «Tages-Anzeiger» publik machte, können mit dem aktuellen Standard die im Pass gespeicherten Daten beim Scannen am Flughafen von Dritten angezapft werden.
Bundesrätin Widmer-Schlumpf sagte gestern, es werde «höchste Sorgfalt aufgewendet, um die Daten zu schützen». Für Reimann ist klar: «Punkto Sicherheit sind Nachbesserungen notwendig.»
Nachtrag 20 Min (28. Mai):