Samstag, 21. Oktober 2017

Weshalb keine Höchststrafe?





13 Jahre gefordert, 

„nur“ 11,5 bekommen 

Deshalb bekam der Vergewaltiger 

nicht die Höchststrafe





Eric X., der im Prozess immer wieder ausfallend wurde, nahm das Urteil ruhig entgegen
Eric X., der im Prozess immer wieder ausfallend wurde,
nahm das Urteil ruhig entgegen
 
Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, jetzt das Urteil: Elfeinhalb Jahre Knast. Viele Menschen fragen sich nun: Warum nicht 13, wie von der Anklage gefordert? (Quelle BILD)

Rückblick: Die Tat

In der Nacht zum 2. April hatte der Ghanaer Eric X. (31) ein Studentenpärchen überfallen, das in der Siegaue zeltete. Er bedrohte es mit einer Astsäge, vergewaltigte die junge Frau (23) vor dem Zelt. Ihr Freund (27) musste es hilflos geschehen lassen. Seinen Notruf nahm die Polizei erst nicht ernst.
  • Im Prozess forderte die Staatsanwaltschaft nun 13 Jahre Knast für Eric X. – weil er hochgefährlich ist.

Das Urteil

Der Prozess in Bonn endete mit einem Schuldspruch: Oberstaatsanwältin Claudia Trauzettel forderte 13 Jahre Knast, am Ende verhängten die Richter elfeinhalb Jahre – eine lange Zeit, dennoch fragen sich viele Menschen angesichts der grausamen Tat: 
Wieso nicht muss er nicht die geforderten 13 Jahre in den Knast?



Der Angeklagte trug Fußfesseln
Der Angeklagte trug im Prozess FußfesselnFoto: Mario Jüngling

Die Urteilsbegründung










Als einen minderschweren Fall können wir die Tat des Ghanaer bestimmt nicht betrachten: Das Gericht wertete nämlich seine Tat als besonders schwere Vergewaltigung, weil er eine Waffe eingesetzt hatte, als Drohung.



Mit so einer Astsäge überfiel der Täter das Camping-Pärchen
Mit so einer Astsäge überfiel 
der Täter das Camping-Pärchen

 Es war zu erfahren, dass  Eric X. hatte das Opfer als Prostituierte beschimpft und trotz erdrückender Beweislage stets alles abgestritten hatte. Ein Geständnis konnte ihm also nicht strafmildernd angerechnet werden. Er zeigte auch keine Reue oder Einsicht: Schon am Ende der Urteilsverkündung ließ er durch seinen Anwalt Martin Mörsdorf Revision ankündigen.

Was bedenklich ist: