Nacktwandern im Appenzell - tolerieren oder verbieten?
Die Diskussionen in den Medien über die Frage, ob das "Nackt- wandern" zugelassen werden soll ist ein dankbarer Stoff für die Medien. Bei der Frage, ob man das Nacktwandern toleriertsoll, gibt es ein taugliche Antwort: Man handhabt es, wie bei anderen Nudistenbewegungen. Man kann dies Nacktläufer durchausgewähren, wenn sie unter sich (in einem Reservat) ihr Bedürfnis nach Nacktheit ausleben. Doch hat die Freiheit dort eine Grenze, wo die Freiheit der anderen Mitmenschen eingeschränkt wird. All jenen Menschen, die sich gestört fühlen, wenn sie auf einem Ausflug nackten Menschen begegnen müssen. Dies Menschen haben auch ein Recht darauf, sich nicht ärgern zu müssen. (Es sind ja nicht immer ästhetische Anblicke!)
Deshalb finde ich es zulässig, wenn es Spielregeln gibt
Ich zitiere 20 Min:
Lässt Appenzell die Nacktwanderer bluten?
Mit einer Busse von 200 Franken will das Appenzell gegen hüllenlose Alpinisten vorgehen. Im Rahmen eines neuen Übertretungsstrafgesetzes stimmt die Innerrhoder Kantonsregierung heute darüber ab. Offen bleibt die Frage der Umsetzung.
Ausflug im Alpstein: Nacktwanderer unterwegs in Richtung Fähnerenspitze (AI). (Bild: Amir Mustedanagic)
Die Ankündigung des Kantons Appenzell-Innerrhoden, ein «Nacktwanderer»-Gesetz einzuführen, schlug hohe Wellen. Schweizweit berichteten die Medien über harte Zeiten für hüllenlose Alpinisten und selbst die deutschen Medien widmeten sich dem Thema («Schweiz will Nacktwandern verbieten», «Bild»-Zeitung; «Nacktwandern wird teuer», «Focus Online»).
Nun ist das Nacktwandern im Grossen Rat von Appenzell Innerrhoden angekommen. An der Rats-Session von Montag wird offiziell abgestimmt, ob es sich beim Nacktwandern in Zukunft um ein Offizialdelikt handeln soll oder nicht. Die Innerrhoder Regierung reagiert damit laut eigenen Angaben auf das «unsittliche Tun». Anstoss zur Gesetzesrevision habe der im vergangenen Herbst im Alpstein von der Polizei aufgegriffene Nacktwanderer gegeben, wie Melchior Looser, Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Militärderpartements mitteilte. Der hüllenlose Bergsportler konnte damals aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht gebüsst werden, dies soll sich nun ändern.
Kommt das Gesetz durch den Grossen Rat, kann die Polizei die Wanderer in Zukunft auf der Stelle mit 200 Franken büssen. «Bevor es wieder warm wird, müssen wir etwas gegen dieses anstössige Verhalten unternehmen», so Looser. Er ist überzeugt, dass das Parlament der Vorlage zustimmt: «Ich habe jedenfalls noch von keinem gehört, der gegen diese Verschärfung opponieren würde», sagte der Vorsteher gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Zuversichtlich sind aber auch die Nacktwanderer. Seit Tagen diskutieren Anhänger des hüllenlosen Bergsports in Internet-Foren über die Rechtslage und den neuen Gesetzesentwurf. Sie sind sich sicher: «Nacktwandern verletzt kein Gesetz.» Nackt sein möge unsittlich sein oder eine Frage des Geschmackes, ein Verbrechen sei es aber nicht und das werde sich auch mit dem neuen Gesetz nicht ändern. Sittliche Tatbestände seien im Schweizerischen Strafgesetzbuch 1992 abgeschafft worden. «Innerrhoden zog 2005 nach», sagte ein Vertreter auf Anfrage von 20 Minuten Online. Folglich sei das geplante Gesetz verfassungswidrig und man mache sich keine grossen Sorgen.
Deutsche Nachbarn sind begeisterte Nacktwanderer
Nacktwandern ist aber nicht nur in der Schweiz ein heissdiskutiertes Thema. In Deutschland ist das «Wandern mit nix» ein weitverbreitetes Hobby und soll rund 800 000 Anhänger haben. Dennoch ist auch dort die Gesetzeslage nicht endgültig geklärt. Ein eindeutiges Vergehen ist das hüllenlose Wandern in Deutschland nur, wenn es auf öffentlichen Plätzen geschieht. Ob der Wald öffentlicher Raum ist, ist umstritten.
Auf die Beliebtheit des Bergsportes im Adamskostüm scheint dies keinen Einfluss zu haben. Regelmässig finden in diversen Ausflugsregionen zahlreiche grössere Wanderevents statt. Ende vergangenen Jahres gab es im Harz (Sachsen-Anhalt) sogar einen Vorstoss für offizielle Nacktwanderwege. Bisher blieb es aber bei der Ankündigung.
Kein Ende in Sicht
Das neue Übertretungsstrafgesetz im Appenzell soll nicht nur dem Nacktwandern die gesetzliche Grundlage entziehen, sondern auch das achtlose Wegwerfen von Abfall sowie jegliche andere Verstösse gegen die öffentliche Ordnung zum Offizialdelikt machen. Sollte sich die Kantonsregierung heute tatsächlich für den Gesetzesentwurf aussprechen, stimmt am 26. April das Volk an der Landsgemeinde endgültig darüber ab. Spätestens dann entscheidet sich, wie gut das Appenzell auf die Wandersaison 2009 gerüstet ist und ob die Nacktwanderer 200 Franken irgendwo in ihrem spärlichen Outfit verstauen müssen oder nicht. Denn vom Wandern lassen sie sich nicht abhalten. Dies teilten sie schon mal vorsorglich mit.