Dienstag, 8. Dezember 2015

Alte Geschichte durch unbedachten Fehler wieder aufgewärmt


Firmensitz im Stadthaus

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Neuer Ärger für Geri Müller

Geri Müller verlegte im Mai das Domizil seiner Künstleragentur ins Stadthaus Baden. Obwohl er angibt, ihm sei ein Fehler unterlaufen, ist das nicht unproblematisch.


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Stadtammann Geri Müller hat im Mai 2015 den Sitz seiner Künstler-Agentur Gibellina-Arts AG ins Stadthaus Baden verlegt. Die Firma betreut und managt laut Handelsregister Künstler, organisiert Veranstaltungen, stellt Tonträger her und treibt mit diesen Handel.


Bei der Stadt Baden ist ein Vorstoss eingegangen, der den Stadtammann Geri Müller in ein schlechtes Licht rückt. Denn Müller hat das rechtliche Domizil seiner Firma Gibellina-Arts AG im Mai 2015 an die Rathausgasse 1 in Baden verlegt. Dabei handelt es sich um die Adresse des Stadthauses von Baden.
Müller bestätigt 20 Minuten, dass der rechtliche Firmensitz an die Rathausgasse 1 verlegt worden ist. Dies sei aber ein Fehler gewesen. «Die Domiziladresse wurde mit der Postadresse verwechselt», sagt Müller. Und: Er habe mittlerweile den Fehler gemeldet und bereits die Änderung veranlasst.
«Keine rechtlichen Handlungen vom Stadthaus aus»
Müller bestätigt auch, dass er der Eigner der Firma sei, die im Bereich Künstlerbetreuung und -management, Veranstaltung, Tonträgerherstellung und -handel tätig ist. Bis im Mai 2015 sei deren Sitz an der Bahnhofstrasse in Baden gewesen. Dann habe man umziehen müssen.
Er habe in der Firma nicht mehr mitgearbeitet, gibt Müller an. Sie habe nur wegen des Lizenzwesens und für allfällige Bestellungen noch weiterbestanden. «Aber von der Adresse des Stadthauses aus wurden nie irgendwelche rechtlichen Handlungen im Namen dieser Firma vorgenommen.»
«Privatfirma mit Sitz im Stadthaus könnte täuschenden Charakter haben»
Dennoch ist die Anmeldung einer privaten Firma an der Adresse einer öffentlichen Verwaltung nicht unproblematisch. Bei der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau, der rechtlichen Kontrollinstanz der Gemeinden, glaubt man nicht, dass dies ohne Zustimmung des Gebäudeeigentümers möglich sei. Jurist Martin Süess: «Mitspielen tut zudem sicher die Frage, ob der Firmensitz im Stadthaus mit dem Inhaber als Kulturförderer der Stadt Baden nicht auch einen täuschenden Charakter aufweisen könnte.»

Marco Sandmeier, Stadtschreiber von Baden, will sich nicht zur Frage äussern, ob dies erlaubt ist oder nicht. «Es ist dazu ein Vorstoss bei der Stadt Baden eingegangen – und dieser wird bearbeitet. Es ist zu früh, um dazu Stellung zu nehmen.»
«Fragen, die geklärt werden müssen»
Eingereicht hat den Vorstoss Serge Demuth, Präsident der SVP Baden und Mitglied des Grossen Rats des Kantons Aargau. «Dass ein Stadtammann den Sitz seiner Privatfirma ins Stadthaus verlegt, wirf für mich Fragen auf, die man meiner Meinung nach klären muss.»
Geri Müller war bereits 2014 wegen der sogenannten Nacktselfie-Affäre in die Schlagzeilen geraten. Dabei ging es um intime Handy-Fotos, die der Politiker zum Teil im Stadthaus aufgenommen haben soll und an eine Bekannte geschickt hatte.

KOMMENTAR: Wo gearbeitet wird, gibt es bekanntlich Fehler. Bei der Nackselfie  Affaire machte Geri Müller viele Fehler. Er entschuldigte sich auch damals. Es gibt aber Fehler, die einem Politiker nicht unterlaufen dürfen. Ein Stadtammann darf den Kopf nicht verlieren und  Krisensituationen sollte er meistern können. Da hatte Geri Müller versagt.   Es sah so aus, als sei über die alte leide Geschichte Gras gewachsen.  Nun unterläuft Geri Müller ein neuer Fehler.
Er entschuldigt sich erneut und hofft, dass damit die Sache erledigt ist.
Doch ist er sich nicht bewusst, dass er mit der neuen unbedachten Handlung die alte peinliche Geschichte  aufwärmt und die Medien den neuen Fehler dankbar ausschlachten.