Freitag, 8. Juli 2016

Mutmasslicher Mord im Hafturlaub wird zum Politikum

Ein Mörder mordete er im Freigang?


Nach dem Tötungsdelikt werden massive Vorwürfe laut: Warum durfte der 23-jährige Tobias Kuster in den Hafturlaub? War das gerechtfertigt? 
    Erst zwei Tage nach dem Mord an einem 43-jährigen Schweizer im Zürcher Seefeld leitete die Polizei eine öffent­liche Fahndung nach dem Verdächtigen Tobias Kuster ein. Der Kriminelle war bereits am 23. Juni nicht mehr aus seinem unbegleiteten Hafturlaub zurückgekehrt, doch die Polizei hatte nicht reagiert. Nun wird sie scharf kritisiert. Und auch SP-Justizdirektorin Jacqueline Fehr muss viel Kritik einstecken, vor allem aus bürgerlichen Kreisen. Es könne doch nicht sein, das ein vorbestrafter Krimineller unbegleitet Hafturlaub bekomme, lautet der Vorwurf.
    Bildergebnis für Jacqueline Fehr


    Für Justizdirektorin Jacqueline Fehr müssen wir mit diesem Risiko leben.

    "Derartige Urlaube von verurteilten Straftätern stellen immer ein gewisses Risiko dar", räumte Jacqueline Fehr ein. Es sei aber ein Risiko, "das wir zu tragen haben".

    KOMMENTAR:

    Bei militanten Islamisten wird oft moniert, dies wären ja nur sehr wenige, die gefährlich wären.  Wir müssten mit einem gewissen Risiko leben.
    Wenn es um Gewalttaten geht, hat die Bevölkerung ein Anrecht geschützt zu werden. Müssen wir Risiken tatsächlich in Kauf nehmen, die vermieden werden können? Gefährliche Wiederholungstäter dürfte man nicht unbegleiteten Hafturlaub gewähren. Beim Tötungsdelikt Kuster ist das Stillschweigen der Polizei ein weiterer gravierender Kommunikationsfehler gewesen.