Die Kommunikationsverweigerer
Bundesbern: Wenn Journalisten Fragen stellen:
Ich zitiere Polit-Blog
Die Journalistin erdreistet sich, kurz vor Mittag die Mediennummer der Bundesanwaltschaft anzurufen, um zu erfahren, wie die Behörde gegen Libyen ermitteln will. Der Bundesrat hatte zuvor grünes Licht für ein Strafverfahren in der Ghadhafi–Affäre gegeben. Die Beantwortung simpler Fragen, etwa, wie man in einem Kriegsgebiet die Verantwortlichen für die Festhaltung von Rachid Hamdani und Max Göldi ausfindig machen und befragen soll und wie viel die ganze Übung denn kosten wird, scheitert schon im Ansatz.
Unfreundlich raunzt die Informationsbeauftragte, sie sei im Mittag und man solle gefälligst eine E-Mail mit allfälligen Fragen schicken. Die Fragen werden dann entweder gar nicht beantwortet – Stichwort laufendes Verfahren – oder mit einem Link auf einen allgemeinen Gesetzestext abgetan. Die Bundesanwaltschaft ist bei weitem nicht die einzige Behörde der Bundesverwaltung, die sich mit Fragen, die ihr nicht genehm sind, schwer tut.
Journalisten wird vorgeschrieben, welche Fragen sie zu stellen, respektive eben nicht zu stellen haben. Fragen werden ausweichend oder gar nicht beantwortet.Journalisten wird vorgeschrieben, welche Fragen sie zu stellen, respektive eben nicht zu stellen haben. Fragen werden ausweichend oder gar nicht beantwortet. Und manche Medienbeauftragte vergreifen sich immer wieder im Ton, vergessend, dass die meisten Medien nur dann kritisch fragen können, wenn auch Erklärungsbedarf besteht. Vor allem vergessen die Verwaltungsangestellten gerne, dass sie denjenigen gegenüber, die ihre Gehälter finanzieren – den Steuerzahlern – eine Informationspflicht haben.
Während einige Kommunikationsbeauftragte die Medien als das begreifen, was sie sind, nämlich ein Kommunikationskanal zwischen der Verwaltung und den Bürgern, in dem auch kritische Fragen gestellt werden dürfen, verhalten sich andere Informationsbeauftragte, als wäre jede Anfrage bestenfalls ein unnötiges Ärgernis, dem es gilt, bestmöglich auszuweichen.
Nicht nur die lästigen Medienvertreter, auch Bürger werden regelmässig abgewimmelt, obwohl seit dem 1. Juli 2006 das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft ist. Jede Person kann Einsicht in amtliche Dokumente verlangen. Dort, wo eine Einsicht aus höher zu gewichtenden Gründen nicht möglich ist, ist der Entscheid zu begründen. Von einem «Kulturwandel» sprach die damalige Justizministerin Ruth Metzler im Februar 2002, von einer in Zukunft «offenen, bürgerfreundlichen Verwaltung». Es gehe darum, «das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung zu stärken». Von der Wirtschaft fordere man ja auch mehr Transparenz.
Fünf Jahre nach Inkraftsetzung des Gesetzes haben es etliche Bundesangestellte immer noch nicht verinnerlicht, wie eine Recherche der «SonntagsZeitung» ergab. Bürgeranfragen wurden ausweichend oder gar nicht beantwortet. Nur wenige Bundesämter waren bei der Beantwortung vorbildlich.
Ironischerweise ausgerechnet die Bundesanwaltschaft.
Statt sich zu ärgern, wenn wieder einmal Bürger oder Medienschaffende unbequeme Fragen stellen, könnten Bundesbeamte sich wieder einmal vor Augen führen, was die Verwaltung selbst einmal als Kommunikationsgrundsatz festgelegt hat:
Bundesrat und Bundesverwaltung
informieren aktiv, frühzeitig, sachlich, transparent, wahr, umfassend
und dialogorientiert. Zum Dialog gehört auch, auf Fragen einzugehen, die einem nicht unbedingt in den Kram passen.
Ende Zitat
Kommentar: Dieser Beitrag bestätigt mir, dass das frühere Eidgenössische Personalamt (EPA) gut geraten war, den Bundesämtern Medienseminare anzubieten, damit die Exponenten die Arbeit vor Mikrofon und Kamera kennen lernten durften um sich das ABC der Medienrhetorik anzueignen. Jahrelang durfte ich früher mit Journalisten Chefbeamte mit den Phänomenen der Medienkommunikation in einem Simulator konkret auseinandersetzen. Dieses Coaching hatte sich gelohnt. Es war erfreulich, zu erleben, wie positiv sich dieses Training ausgewirkt hatte. Leider wurden später diese Module aus Kostengründen gestrichen. Immerhin gibt es heute immer noch einzelne Direktoren von Bundesämtern, welche diese Schulung intern weiter pflegen.