Müssen Medien neutral sein?
Nachrichten und Kommentar trennen!
Roger Blum war Professor für Medienwissenschaft an der Universität Bern und ist heute Ombudsmann für die SRG Deutschschweiz. In seiner neusten Kolumne schreibt er über Kommentare in den SRF-Programmen.
Roger Blum war Professor für Medienwissenschaft an der Universität Bern und ist heute Ombudsmann für die SRG Deutschschweiz. In seiner neusten Kolumne schreibt er über Kommentare in den SRF-Programmen.
Journalistinnen und Journalisten haben die Aufgabe, über Ereignisse, Entwicklungen und Zustände fair, sachgerecht und mit der nötigen Distanz zu berichten, aber das Berichtete auch zu interpretieren und zu kommentieren. Genau dazu wurden drei Typen von Darstellungsformen erfunden: die referierenden (Meldungen, Berichte, News-Storys, Dokumentationen); die interpretierenden (Analysen, Interviews, Porträts, Features, Reportagen) und die kommentierenden (Kommentare, Leitartikel, Glossen, Satiren, Karikaturen, Theater-, Film-, Buch- oder Kunstkritiken). Die Medienschaffenden sind keine Eunuchen, die nur beobachten, aber nie sagen, welche Schlüsse sie aus dem Beobachteten ziehen.
Manche wollen einen Unterschied machen zwischen der Presse und Online-Medien einerseits und Radio und Fernsehen wie der SRG anderseits: Der Meinungsjournalismus sei den privaten Unternehmern gehörenden Printmedien vorbehalten, während der gebührenfinanzierte öffentliche Rundfunk strikt neutral sein müsse. Das mag richtig gewesen sein, als in den 1920er-Jahren das Radio und in den 1950er-Jahren das Fernsehen in der Schweiz die ersten Schritte machten: Da waren die meisten Zeitungen noch Parteiblätter. Sie sahen die Welt durch eine politische Brille und urteilten entsprechend. Sie vermischten Nachrichten und Meinung. Derweil blieb die SRG strikt überparteilich und lediglich berichtend.
Das hat sich inzwischen gründlich geändert. Die Medientypen haben sich einander angenähert. Die Zeitungen haben sich von ihren Parteibindungen gelöst. Sie trennen Nachrichten und Kommentar. Und für den Rundfunk verankerte das Parlament im Artikel 4 Absatz 2 des Radio- und Fernsehgesetzes den Satz: «Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.» Dieser Satz sagt klar, dass Radio und Fernsehen kommentieren sollen, aber hör- und sichtbar abgetrennt von der Berichterstattung. Auf diesen Satz stütze ich mich in meiner Arbeit als Ombudsmann, wenn ich Beanstandungen wegen fehlender Neutralität oder einseitiger Kommentare zu beurteilen habe.
Allerdings ist es klug, wenn die SRF-Journalistinnen und -Journalisten nicht alles und jedes kommentieren. Sie sind vor allem gefordert, wenn jene Werte angegriffen werden, an denen sich Journalismus in Europa orientiert: Menschenrechte, Demokratie und Gewaltverzicht. Dann dürfen die SRF-Medienschaffenden nicht schweigen, dann müssen sie ihre Stimme erheben. Genau so, wie es die Journalistin Anja Reschke in den ARD-«Tagesthemen» kommentierend formulierte: «Dagegenhalten, Mund aufmachen, Haltung zeigen!»
Wie aber soll das praktisch geschehen? Es gibt drei Varianten:
- Die erste wendet SRF seit langem an: Korrespondenten berichten nicht nur, sondern geben im Gespräch mit der moderierenden Person eine eigene Einschätzung ab, indem sie die Sachverhalte einordnen und kommentierend Orientierungshilfe anbieten.
- Die zweite kennt das Fernsehen der Suisse romande: Ein kompetenter Redaktionskollege setzt sich an die Theke der Newssendung und kommentiert die Ereignisse im Gespräch mit der moderierenden Person auf der Basis seines profunden Wissens.
- Die dritte praktizieren beispielsweise die «Tagesthemen» der ARD: Die Moderatorin oder der Moderator gibt, entsprechend angekündigt, einen Frontalkommentar ab, indem sie oder er direkt zum Publikum redet. Auch der öffentliche Rundfunk in der Deutschschweiz kannte früher diese Form. Aber viele dieser Kommentare waren nichtssagendes Blabla. Auf diese konnte man gut verzichten.