§1 Zusammensetzung der Bundesregierung
CDU, SPD und CSU einigen sich über die Besetzung der
Bundesministerien nach folgenden Kriterien, für die jeweils nach
absteigender Priorität Punkte vergeben werden: (1) Parteiproporz nach
Wahlergebnis, (2) Proporz nach Mitgliederzahl der jeweiligen
Partei-Landesverbände, (3) Geschlechterparität, (4) Dauer der
Parteizugehörigkeit, (5) Anzahl der Talkshow-Auftritte. (6) Bei
Punktgleichheit entscheidet das Los. (7) Bei Losgleichheit entscheidet
die Kompetenz.
§2 Das letzte Wort
CDU, SPD und CSU legen einvernehmlich fest: (1) Bei gemeinsamen
(presse)öffentlichen Auftritten der drei Parteivorsitzenden hat zwingend
die Parteivorsitzende der Christlich Demokratischen Union, Dr. Angela
Merkel, das letzte Wort. (2) Satz 1 gilt dann nicht, wenn dem
Parteivorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Sigmar
Gabriel, danach noch ein treffendes Bonmot einfallen sollte, womit das
letzte Wort Gabriel zufällt. (3) Satz 2 gilt nicht für den Fall, dass
der Vorsitzende der Christlich Sozialen Union, Horst Seehofer, noch
einen Witz parat hat, der aber gut sein muss, um als letztes Wort zu
gelten. (4) Unabhängig von den Sätzen 2 und 3 gilt weiterhin Satz 1.
§3 Die Steinbach-Äquivalenz
CDU, SPD und CSU beschließen: (1) Für jede eine stramm konservative
Neuerung begrüßende Äußerung der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) in
dem Internetdienst "Twitter" ("Steinbach-Tweet") werden von politisch
links einzuordnenden Mitgliedern der Bundestagsfraktion der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands anderthalb "Tweets" abgesetzt,
die eine folgenlose, stramm linke Forderung aufstellen ("Links-Tweets").
(2) Ausgleichend ist die Christlich Soziale Union berechtigt,
proportional europakritische Äußerungen durch ihren stellvertretenden
Vorsitzenden Peter Gauweiler bei regionalen und kommunalen
Parteiveranstaltungen zu verbreiten ("Gauweiler-Stammtisch"). (3) Es
gilt die Berechnungsformel: 1 Gauweiler-Stammtisch = 4 Steinbach-Tweets =
6 Links-Tweets. (4) Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands wird
sich zeitnah (bis Mitte 2015) bemühen, politisch links einzuordnende
Positionen zu ersinnen und politisch links einzuordnende Mitglieder in
ihrer Bundestagsfraktion zu identifizieren.
§4 Farbliche Abstimmung der Kanzlerbekleidung
CDU, SPD und CSU einigen sich wie folgt: (1) An jedem Montag,
Mittwoch und Freitag bestimmt das Präsidium der Christlich
Demokratischen Union Deutschlands die Farbe der Oberbekleidung von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. (2) An jedem Dienstag und Donnerstag
entscheidet das Präsidium der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
über die Farbe der Oberbekleidung Merkels. (3) An jedem Sonntag
entscheidet Horst Seehofer. (4) Die Farben Grün und Gelb sind künftig zu
vermeiden. (5) Die Farbe der Anzughose wird durchgängig auf den Farbton
"Steingrau" festgelegt.
§5 Überparteilicher Beisprung und Vertrauenserklärung
CDU, SPD und CSU vereinbaren: (1) Im Fall eines konfrontativ geführten,
im Fernsehen ausgestrahlten Interviews mit einem Regierungsmitglied der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands oder der Christlich Sozialen
Union ("Slomka-Situation") ist der jeweils andere Parteivorsitzende
aufgefordert, zeitnah die Medien zu kritisieren ("Überparteilicher
Beisprung"). (2) Die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union ist
zum überparteilichen Beisprung nur sich selbst gegenüber verpflichtet,
erklärt aber nach eigenem Ermessen ihr "volles" bzw. "vollstes
Vertrauen". (3) Nachdem die Bundeskanzlerin einem Regierungsmitglied
öffentlich zwei Mal das "vollste Vertrauen" ausgesprochen hat, ist
dieses aufgefordert, unverzüglich seinen Rücktritt einzureichen.