von Edith Hollenstein
«Schawinski verletzte Menschenwürde von Talkgast
Balthus», meldeten am Dienstag mehrere Schweizer Onlinemedien. Diese
News hätten sie eigentlich erst am Freitag verkünden dürfen. Doch weil
Keystone-SDA ein kleiner Fehler unterlief, den sie trotz Bemühen nicht
mehr rückgängig machen konnte, wurde diese Meldung drei Tage zu früh
bekannt – noch bevor Salomé Balthus und die Beanstander über den
Entscheid des Ombudsmanns informiert waren.
Bereits am Montagabend verschickte SRG-Ombudsmann Roger Blum seinen
Schlussbericht zum Fall «Schawinski Balthus». Zehn Beanstandungen waren
gegen die Sendung mit der Prostituierten eingegangen. Blum schrieb in
seiner Mail in fetter und unterstrichener Schrift:
«Sperrfrist Freitag,
31. Mai, um 14 Uhr».
Den Hinweis auf «Freitag» hatte die Schweizerische Depeschenagentur
in ihrer Meldung an die Redaktionen schlicht vergessen. Nach Hinweisen
versuchte sie, ihre Meldung zurückzurufen respektive zu stoppen (siehe
Screenshots unten). Doch das gelang nicht.
Schlussbericht kommt per Post
Bluewin und Tagblatt.ch publizierten die entsprechende SDA-Meldung am
Dienstag kurz nach 14 Uhr als erstes, löschten diese jedoch kurz darauf
wieder. Doch das genügte, dass auch
«Blick» und die
NZZ sich entschieden, die Sperrfrist zu brechen – anschliessend weitere Medien, darunter
auch persoenlich.com.
Blum verschickt seinen Schlussbericht
jeweils per Post.
Enttäuscht ist der Ombudsmann zudem, weil seine Rechnung mit der
Sperrfrist nicht aufgegangen ist:
, so Blum.
In seinem Schlussbericht gibt Ombudsmann Roger Blum den Beanstandungen in mehreren Punkten recht.