Was ist wahr?
Für Erwin Beyeler wird es eng
Ich zitiere 20 Min:
Ein neu aufgetauchtes Fax belegt: Der heutige Bundesanwalt
Erwin Beyeler ist stärker in den Fall Holenweger involviert, als er
zu gibt. Er hat indirekt einer Prämie an Drogenhändler Ramos zugestimmt.
Valentin
Roschacher (rechts), damals Bundesanwalt, müsse über eine Prämie an den
Drogenbaron entscheiden, schrieb Erwin Beyeler (links), damals Chef der
Bundeskriminalpolizei, Anfang Juli 2002
Im Fall Holenweger ist ein neues Dokument aufgetaucht, das den
bisherigen Aussagen des heutigen Bundesanwalts Erwin Beyeler
widerspricht. Schon zuvor wurden Auszüge aus dem Dokument publik. Nun
aber liegt es komplett vor - inklusive der Unterschrift des Absenders.
Und es enthält viel Sprengstoff für den laufenden Prozess. Beyeler war
sehr wohl in den Einsatz von Ramos involviert, der zum Verfahren gegen
den Bankier Oskar Holenweger führte. Das belegt ein Fax vom 3. Juli
2002,
das die «Weltwoche» online veröffentlicht hat.
Das Schreiben hat der damalige Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP)
Beyeler unterzeichnet und war an Valentin Roschacher, damals
Bundesanwalt und damit Beyelers Vorgänger, gerichtet. Darin geht es
unter anderem um eine Prämie an den Drogenhändler Ramos, der durchgehend
als «A» bezeichnet wird: Es liege in der Kompetenz der
Bundesanwaltschaft, «ein Sharing mit "A" zu treffen» für den Fall, dass
Vermögenswerte sichergestellt würden, heisst es in dem von Beyeler
unterzeichneten Schreiben. Die BKP rät zudem von einem fixen Prozentsatz
ab und weist auf «die etwas heikle Frage, wann eine solche Prämie
ausbezahlt werden soll», hin.
In den Ausführungen des Ersten Stellvertreters Beyelers an der Spitze
der BKP, denen Beyeler sich anschliesst, geht es zudem um die Führung
von Ramos durch die BKP. Diese sei grundsätzlich in der Lage, Ramos zu
betreuen und zu führen, heisst es als Antwort auf entsprechende Fragen
der Bundesanwaltschaft (BA). Schutzmassnahmen wie eine Bewachung sowie
die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm schliesst die BKP aus. Für den
Lebensunterhalt würde die BKP aufkommen, wobei eine «Mitbeteiligung der
BA [...] sicherlich zu diskutieren» wäre. Zu beachten sei dabei, so das
Schreiben, dass sich die Bundesanwaltschaft nicht dem Vorwurf aussetze,
«sie hätte "A" "gekauft" oder "mitfinanziert"».
Ramos' Vorwürfe nicht zur Anklage gebracht
Das
von der Weltwoche veröffentlichte Fax bestätigt, dass Ramos
möglicherweise ein finanzielles Motiv hatte, den Bankier Holenweger zu
beschuldigen. Ob Ramos tatsächlich Geld erhalten hat, ist unklar.
Holenweger steht im aktuellen Prozess nicht wegen Ramos' Vorwürfen der
Geldwäscherei vor dem Bundesstrafgericht.
Gleichzeitig gerät der
heutige Bundesanwalt Beyeler in Bedrängnis. Er hatte seine Verbindung
zum Einsatz von Ramos stets als unbedeutend abgetan. Im Juni 2010 sagte
er in einem Interview mit den «Schaffhauser Nachrichten», er habe als
Chef BKP nur zwei Fragen von Roschacher beantwortet: Ob die BKP zur
Führung des Informanten in der Lage sei und was sie zu Ramos meinen. Von
einer Prämie sagte Beyeler nichts. Inzwischen gibt es zu, dass er
Fragen zu einem Sharing beantwortet habe, aber Roschacher darüber zu
entscheiden hatte, wie er der «SonntagsZeitung» sagte. Im aktuellen
Prozess gegen Holenweger hatte selbst Anklagevertreter Lienhard Ochsner
eine Veröffentlichung des Schreibens gefordert. Es bestehe keine
Geheimhaltungspflicht. (Ende Zitat)
Kommentar:
Im Krisensituationen gilt immer: Was Du sagst, muss stimmen. Bei zu Guttenberg haben wir es erlebt:
Können Aussagen nachträglich mit Fakten widerlegt werden, hat dies bei Politikern und Führungskräften meist gravierende Folgen. Für mich ist die Geschichte für Erwin Beyeler noch nicht ausgestanden. Es sei denn, die Medien hätten ihm Lügen unterstellt.