Was ist wichtiger: Die Sicherheit der Bürger oder die Freiheitsrechte der gefährlichen Gewalttäter?
So darf es nicht weitergehen!
Das Volk hat eindeutig verlangt, dass gefährliche Gewalttäter weggesperrt bleiben müssen. Dieser Auftrag des Volkes war eindeutig. Doch die Gesetzgeber tun sich schwer damit.
Die Politiker zörern, diese Initiative konkret umzusetzen.
Die fragwürdigen Fälle häufen sich:
Im Fall Carlos standen die Kosten der sogenannten Wiedereingliederung in keinem Verhältnis zu der Wiedergutmachungssumme für das Opfer.
Es kann bei uns etwas nicht stimmen, wenn die Freiheitsrechte der Opfer mehr gewichtet wird als die Sicherheit der Offentlichkeit. Ich weiss: Den Gerichten und Vollzugsbehörden sind heute die Hände vielfach gebunden, indem sie den Tätern den Freigang und kostspielige Therapien - laut Strafgesetz - erlauben MUESSEN. Sie dürfen Gewalttäter nicht lange wegsperren. Bei uns wird die Wiedereingliederung höher gewertet als die Sicherheit der Bürger. Die Frage ist berechtigt: Müssen wir somit das Risiko - einfach so - auf uns nehmen, dass ein Straftäter im Ausgang erneut vergewaltigen oder vielleicht morden kann? Ein Therapeut sagte mir: Wenn wir Menschen wieder eingliedern wollen, müssen wir halt dieses Risiko in Kauf nehmen. Müssen wir das eigentlich?
Schon wieder erleben wir einen unverständlichen Fall:
Die Therapeutin ist tot- der Vergewaltiger ist noch auf freiem Fuss
Ich zitiere 20 min:
Sie war sogar dabei
Adelines Killer hat vor der Tat ein Messer gekauft
Damit er Pferde-Hufe behandeln kann, hatte der verurteilte Vergewaltiger Fabrice Anthamatten die Erlaubnis, Messer zu kaufen. Und genau das hat er kurz vor seiner Tat getan.
Ob er Morel damit getötet hat, ist noch nicht klar. Gemäss «Le Matin» soll Anthamatten seine Opfer bereits bei zwei früheren Vergewaltigungen, für die er verurteilt wurde, mit Messern bedroht haben.
Die Leiche der 34-jährigen Therapeutin wurde heute Freitag in der Nähe einer Reithalle wenige Kilometer ausserhalb Genfs gefunden. Der Täter ist offenbar nach Norden geflüchtet. Wie die «Badische Zeitung» berichtet, hat die Polizei am Freitagnachmittag im deutschen Weil am Rhein bei Basel mit einem Grossaufgebot ein Haus umstellt.
Unterwegs zur Reittherapie
Die Frau arbeitete seit 2007 im Zentrum für Sozialtherapie «La Pâquerette» in Genf und war als Kriminologin und Psychologin tätig, wie der Direktor der Genfer Universitätsspitäler HUG, Bertrand Levrat, am Freitag vor den Medien erklärte. «Sie war erfahren und hatte in ihrer Karriere bereits 200 Freigänge mit Häftlingen absolviert.»
Die Psychologin sollte den wegen zweifacher Vergewaltigung zu insgesamt 20 Jahren Haft verurteilten Insassen am Donnerstagmorgen zu einer Reittherapie begleiten. Das Zentrum für Sozialtherapie «La Pâquerette» innerhalb des Gefängnisses Champ-Dollon hatte dafür die Verantwortung, wie die Chefin des Genfer Strafvollzugs, Sandra Favre, erklärte.
Als der Häftling und seine Begleiterin um 11 Uhr nicht zum Rendez-vous erschienen und die Sozialtherapeutin auf Handyanrufe nicht reagierte, wurde Alarm geschlagen.
Erster Freigang ebenfalls mit Frau
Laut Favre hatte der Entführer und mutmassliche Mörder der Sozialtherapeutin sein erstes Delikt 1999 begangen. Er wurde 2001 in Frankreich erstmals wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Wegen einer weiteren Vergewaltigung wurde er in Frankreich zum zweiten Mal zu fünf Jahren verurteilt.
2008 wurde der verurteilte Vergewaltiger nach Genf ausgeliefert, um seine Haftstrafen abzusitzen, wie Favre weiter ausführte. Diese hätten sich unterdessen auf 20 Jahre kumuliert.
Nach Verbüssung von rund zwei Dritteln der Strafe seien ihm aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens begleitete Freigänge erlaubt worden. Der erste fand am 3. September statt, der zweite am 12. September - jeweils in Begleitung einer Frau.
Kommentar: Nach meinem Dafürhalten kann etwas nicht stimmen bei der Beurteilung der Gefährlichkeit von Gewalttätern. Es darf nicht sein, dass ein Vergewaltiger seiner Therapeutin über Monate etwas vorspielen kann, um dann im Freigang seine Bedürfnisse auszuleben.
Im Zweifel müsste gelten: Freigänge werden bei gefährlichen Gewalttätern nicht erlaubt. Höchstens in Begleitung von zwei Polizisten. Vielleicht bewirkt der jüngste tragische Fall von Versoix ein Umdenken bei den zuständigen Stellen. Mit der Missachtung des Volkswillens darf es nicht mehr so weitergehen. Es besteht Handlungsbedarf!
Zum Nachdenken aus TAGI:
Der Satz, der in solchen «Fällen» immer bemüht wird, von Politikern, von Psychologen, von Juristen ist, dass es die absolute Sicherheit nicht gebe. Die Haltung, die dahintersteckt, ist so unerträglich wie der Satz selbst. Nicht nur, weil damit Opfer und ihre Angehörigen schulterzuckend als Kollateralschäden des Systems abgetan werden. Der Satz ist vor allem auch unerträglich dumm. Weil es nicht um Ersttäter geht, von denen niemand wissen konnte, dass und wie gefährlich sie sind.
Mit diesem Risiko muss man tatsächlich leben. Aber nicht mit demjenigen, das von Männern mit einer eindeutigen Vorgeschichte ausgeht, die schwerste Gewalttaten begangen, die getötet oder vergewaltigt haben, die Leben und Familien zerstörten, denen Therapeuten stundenlang zuhörten, über die es seitenlange Gutachten gibt, die also sozusagen vom System erfasst worden sind.
Dieses System funktioniert aber nicht. Sonst wären Pasquale, Lucie, Marie und Adeline noch genauso am Leben wie der vierjährige Florian, der von seinem einschlägig vorbestraften Vater vor drei Jahren in einem Winterthurer Hotel ermordet worden ist.
Ein Staat hat deutlich zu machen, dass er Gewalt nicht duldet, sondern ächtet. Und noch mehr hat er dafür zu sorgen, dass der Schutz potenzieller Opfer in jedem Fall vorgeht. Er kann, weil schwere Gewalttäter das höchste Rechtsgut überhaupt verletzen, bei ihnen nicht dieselben Regeln anwenden wie bei Hochstaplern oder Drogendealern. Er kann nicht einfach ein Experiment machen und mal schauen, wie sich solche Täter in freier Wildbahn verhalten: vielleicht gut, dann klopfen sich die Experten gegenseitig auf die Schultern; vielleicht nicht, dann wird halt wieder mit der nicht existierenden absoluten Sicherheit argumentiert.
Aber sie muss sich maximieren lassen, diese Sicherheit. Weil eine Gesellschaft ein Anrecht hat, vor bekanntermassen gefährlichen Tätern geschützt zu werden. Ein Staat, der das nicht tut, der vielmehr ein System toleriert, das Tote fordert, kann sich nicht zivilisiert nennen.
(Tages-Anzeiger)
PIKANT:
Pikant: Bereits 2003 floh gemäss «Le Matin» ein Häftling auf einem begleiteten Freigang. Er war mit seiner Therapeutin auf dem Weg zu einer Spitaluntersuchung. Nach diesem Vorfall entschied der damalige Staatsanwalt Daniel Zappelli, dass aus Sicherheitsgründen in La Pâquerette keine Häftlingsbegleitungen mehr ohne Polizeischutz durchgeführt werden dürfen. Daraufhin setzte die Anstaltsleitung dieses Programm vorübergehend aus. Wegen eines Rekurses eines Häftlings, der sich über die Einmischung Zappellis beklagte, entschied das Genfer Verwaltungsgericht, dass die Verfügung des Staatsanwalts illegal gewesen sei.
Das Zentrum La Pâquerette ist auf psychisch auffällige, gefährliche Verbrecher spezialisiert und dem Gefängnis Champ-Dollon sowie universitären Einrichtungen angeschlossen. Es ist seit 1986 in Betrieb und eine schweizweit einzigartige Einrichtung zur Betreuung von Gefangenen mit langen Haftstrafen. Die Insassen leiden an schweren Persönlichkeitsstörungen, gelten aber als resozialisierbar.