Es war schon die Kindesstube von Daniel
(65) und Susan (57) K.: eine Wohnung im Schwyzerischen Muotathal. Susan
K. wohnt seit ihrer Geburt in diesem Haus, ihr Bruder Daniel K. seit er
zwei Jahre alt ist, wie die «Weltwoche»
am Donnerstag berichtete. Doch letzte Weihnachten kam unliebsame Post:
Die Gemeinde Muotathal, der das Haus gehört, schickte den Geschwistern
die Kündigung.
Mit «Zuteilung von Asylanten /
Unterbringung» wurde die Kündigung begründet; die Gemeinde Muotathal
machte Eigenbedarf geltend. Grund: «Heute müssen 35 Asylsuchende im Ort
untergebracht werden, vor drei Jahren waren es erst noch 17», sagt Maria
Christen, Mitglied des Gemeinderats. So sei Muotathal dringend darauf
angewiesen, die Asylsuchenden irgendwo unterbringen zu können.
«Wir bedauern den Fall sehr»
Die
Gemeinde sei laut Christen mit Rücksicht auf die Steuerzahler
verpflichtet, für die Asylsuchenden möglichst günstigen Wohnraum zu
finden. Dazu zähle eben auch die Wohnung der Geschwister K. Rechtlich
sei die Kündigung korrekt abgelaufen. Die Situation sei aber auch für
den Gemeinderat nicht einfach: «Wir bedauern diesen Fall der Geschwister
K. sehr und auch für uns ist diese Situation unangenehm.» Es sei aber
die Verpflichtung der Gemeinde, die Asylsuchenden unterbringen zu
können.
Bereits im 2012 informierte die Gemeinde die
Geschwister K., dass sie ihr Haus wahrscheinlich verlassen müssten. Auch
damals wurde die Ankündigung bereits mit der Wohnraumsuche für
Asylsuchende begründet. Dann passierte lange nichts, und die Geschwister
dachten, dennoch im Haus bleiben zu dürfen. Erst Ende 2014 flatterte
dann doch die endgültige Kündigung ins Haus.
Ende Jahr ist Schluss
Die
Geschwister K. schrieben mehrere Briefe an die Gemeinde: «Wir
versuchten alles, die Gemeinde noch von der Kündigung abzubringen», so
Daniel K. Der Fall landete vor der Schlichtungsbehörde, die laut
Christen entschied, dass die Kündigung um zehn Monate aufgeschoben wird,
wie sie auf Anfrage von 20 Minuten sagte. Nun dürfen die Geschwister
noch bis zum Ende des Jahres bleiben.
(as)
KOMMENTAR:
Die Gemeinde begründet die Ausweisung der Schweizer Familie mit der angeordneten Zuteilung von oben.
Die Bevölkerung versteht es nicht, dass Asylanten Vorrang haben. Die Verpflichtung der Gemeinde hätte auch mit Notunterkünften und Zelten erfüllt werden können.
In der heutigen angeheizten Situation sind solche Geschichten
brandgefährlich. Mit der Aufschiebung des Termins ist das Problem nicht grundsätzlich gelöst. Der Druck wurde lediglich abgefedert.
Bei der Asylantenproblematik ist es heute wichtig, dass nichts beschönigt wird. Ich finde es sehr wichtig, dass transparent und offen über alle Probleme debattiert wird. Nur so kann der öffentliche Druck reduziert werden.