Was, falls Kachelmann frei gesprochen würde?
Ich zitiere aus Sobli vom 1. August:
Der Journalist Peter Rothenbühler findet, die ARD müsste Kachelmann «eine zweite Chance» geben. Wenn «das Publikum ihn dann nicht will, ist er weg vom Schirm. Macht er es dagegen gut, ist er schon bald wieder ein Liebling.»
Ein triumphierender Sieger?
Auch der Kommunikationsexperte und Ex-Fernsehmann Patrick Rohr hält ein Comeback des Wettermanns für möglich. Die Qualität seiner Arbeit habe ja «nichts mit seinem Sex- und Beziehungsleben zu tun». Nach einem möglichen Freispruch dürfe er nur nicht «wie ein triumphierender Sieger auftreten» oder seine Ex-Freundin gar medial attackieren.Weniger optimistisch sieht es Rohrs Kollege Marcus Knill. Die ARD werde «wohl vorsichtig sein», Kachelmann wieder vor die Kamera zu holen. «Die Öffentlichkeit urteilt bekanntlich nach dem Prinzip: ‹Wo Rauch ist, da ist auch Feuer.›» Helfen könnte höchstens ein medialer Befreiungsschlag, bei dem «alles auf den Tisch gelegt wird».
Neue Karriere für Kachelmann?
Patricia Riekel, Chefredaktorin von «Bunte», glaubt nicht an eine solche Strategie. Ihr erscheint «unzweifelhaft, dass er Frauen und ihre Gefühle tief verletzt hat». Selbst nach einem Freispruch werde er der Mann bleiben, «der Frauen belogen und betrogen hat. Das mag ungerecht sein, aber sein Image als fröhlicher Wetterexperte ist zerstört.» Riekels Rat: Kachelmann müsse sich «sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen und für längere Zeit im karitativen Bereich arbeiten. Für andere da sein, nicht nur für sich und die eigenen Bedürfnisse.»Nachtrag:
Lesenswerter Beitrag
Was die Medien bei Kachelmann angerichtet haben
Von Pete
Letzten Donnerstag hat der Dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe – eine zweite Instanz – Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft entlassen. Am 1. Juli hatte das Landgericht Mannheim – die erste Instanz – den Auftrag auf Aufhebung des Haftbefehls noch abgelehnt, unterstützt von der Staatsanwaltschaft. Obwohl ich mit Jörg Kachelmann nicht befreundet bin, ja in den frühen 90er Jahren sogar eine bösartige Klage des im Streit vom Schweizer Fernsehen geschiedenen «Wetterfroschs» überstehen musste, freue ich mich über den zweitinstanzlichen Entscheid auf Haftentlassung.
Auch in der Schweiz gibt es gelegentlich überlange Untersuchungshaft, vor allem im Wirtschaftskriminalitätsbereich. Aber in der Regel sind hierzulande drei Bedingungen für Haft zu erfüllen: Dringender Tatverdacht und ernsthafte Befürchtung (a) einer Fluchtgefahr, (b) einer Verfälschung von Beweismitteln und (c) weiterer Vergehen – so die neue Eidgenössische Strafprozessordnung. Im deutschen Strafprozessrecht reicht offenbar der dringende Tatverdacht – und mitgespielt hat gewiss der Verdacht, die Schweiz würde ihren Bürger Kachelmann nach seiner Heimkehr nicht ausliefern. Das sagte jedenfalls der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim. Jetzt hat das offenbar keine Rolle mehr gespielt.
Massive Zweifel am Tatverdacht
Jedem Beobachter des «Verfahrens gegen Kachelmann» waren schon lange Fragezeichen aufgestiegen. Im Juni hatten «Der Spiegel» und «Die Zeit» umfangreiche Dossiers veröffentlicht. Sie weckten massive Zweifel am Tatverdacht der Vergewaltigung einer Freundin Kachelmanns. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hatte die Bremer Psychologieprofessorin Luise Greuel gefolgert, dass die Angaben der Opferzeugin nicht einmal den qualitativen Anforderungen einer tragfähigen Aussage genügen würden. Höchstwahrscheinlich habe die Anzeigestellerin die behaupteten Vergewaltigungshandlungen nicht erlebt.
Auch ein zweites Gutachten – diesmal für die Verteidigung – des angesehenen Münsteraner Gerichtsmedizinprofessors Bernd Brinkmann verstärkte das Misstrauen. Nach Brinkmanns Einschätzung hat sich das Opfer selber verletzt. «Die Beweise zerrinnen den Staatsanwälten geradezu unter den Händen», schloss «Die Zeit». Aber «der Schaden, den Kachelmanns Ansehen erlitten hat, ist total».
Ausgebreitetes Privatleben
Das führt uns auf eine zweite Ebene. Was haben die Medien da veranstaltet? Schon eine Woche nach Kachelmanns Verhaftung am 20. März auf dem Frankfurt Airport entrüstete sich die Sonntagsausgabe der «Frankfurter Allgemeinen» in einem «Protokoll eines beispiellosen Journalismus des Verdachts»:
«Nichts war über das Privatleben des populären Jörg Kachelmann bekannt. Bis er am Montag verhaftet wurde, weil er seine Lebensgefährtin vergewaltigt haben soll. Seit diesem Moment gilt den Medien jedes Barthaar als Indiz eines möglichen Verbrechens und das Verbergen alles Privaten als Beweis».
Aber das war nur der Anfang. In unschöner Regelmässigkeit tröpfelten die «Kacheliana» aus der Boulevardpresse und vor allem aus dem Internet. Meist waren es «Beichten» des angeblichen Opfers oder anderer bekennenden Lebensabschnitts-Gespielinnen. Jüngster Höhepunkt: «Polizeiprotokolle enthüllen die Wahrheit der Liebe von Petra und Jörg – So machte er die Geliebte zu seiner Sex-Sklavin» («Sonntagsblick» vom 25. Juli). «Die Wahrheit» wird da keineswegs enthüllt, sondern die einseitige, nicht hinterfragte Behauptung einer Frau, die laut Gerichtsexperten längst einiger Lügen überführt ist. Davon kein Mucks im «Sonntagsblick» – es hätte ja die saftige Story verwässert. «Mit Dutzenden von Frauen habe er sie betrogen», schildert die Anzeigestellerin Jörgs Geständnis. Ob die andern «Opfer» – von denen zwei angeblich Sadomaso-Erinnerungen preisgaben – vertrauenswürdiger sind?
Laufend Neues nachgeschoben
Am weitesten ging der «Blick am Abend». Er hatte sogar einen erotischen E-Mail-Verkehr «enthüllt» (gekauft?), den «der Schleimer» Kachelmann mit einem Schlagersternchen ausgetauscht haben soll. Kachelmanns Anwalt verlangte eine Abstandserklärung, laut der das Haus Ringier und andere Verlage offenbar auf Wiederholung verzichten wollten. Genützt hat's nichts. Es wurde laufend Neues nachgeschoben. Wenn immer die grauslige «Bunte» einen neuen Knochen vorlegte, zitierten auch renommierte Portale wie «tagesanzeiger.ch» das Behauptete.
Der Schweizer Journalistenkodex schreibt in Richtlinie 7.2. treuherzig:
«Journalisten wägen die beteiligten Interessen (der Öffentlichkeit und der Privatsphäre) sorgfältig ab. Namensnennung ist zulässig, sofern eine Person in der Öffentlichkeit allgemein bekannt ist und der Medienbericht damit im Zusammenhang steht.»
Kachelmann ist bekannt als Wetterfrosch und eher glückloser Unterhaltungsmoderator (in Deutschland). Das steht in keinem Zusammenhang mit der bereits arg löchrigen Vergewaltigungsbehauptung.
Selbst wenn Kachelmann – im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen werden sollte, wäre sein Ruf dahin. In der Öffentlichkeit stünde er dank den Medien weiterhin als Sexmonster, als Ritter Blaubart da. Eben: Protokoll eines beispiellosen Journalismus des Verdachts. Mit vernichtenden Wirkungen.
Dieser Text wurde erstmals auf dem Weblog www.medienspiegel.ch veröffentlicht. (Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)