Wenigstens Gefährder dürfen in Deutschland abgeschoben werden
Das deutsche
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Gefährliche Islamisten dürfen
in Deutschland künftig präventiv des Landes verwiesen werden.
Ein
wegweisendes und sinnvolles Urteil.
Ausländische
Islamisten, von denen jederzeit eine terroristische Tat ausgehen kann,
dürfen von den deutschen Behörden präventiv ausgeschafft werden. Das hat
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag in letzter Instanz
entschieden. Es ist ein wegweisendes und sinnvolles Urteil. Gerade auch
vor dem Hintergrund des Terroranschlags in Barcelona vergangene Woche.
Der ideologische Kopf der Terrorzelle hätte – nach menschlichem Ermessen
– eigentlich gar nicht mehr in Spanien leben dürfen.
Mit
dem Leipziger Urteil sind die bereits vollzogenen Abschiebungen eines
22-jährigen Nigerianers und eines 27-jährigen Algeriers rechtskräftig.
Die in Deutschland geborenen Ausländer sympathisierten mit der
Terrormiliz Islamischer Staat, unterhielten sich mehrfach über
Anschlagspläne und waren im Besitz von Waffen und Munition.
Bemerkenswert ist auch die gesetzliche Grundlage des Urteils. Paragraf
58a des Aufenthaltsgesetzes existiert seit 13 Jahren und ist ein Kind
der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York. Er erlaubt die
Ausschaffung von Personen, die «eine besondere Bedrohung für die
Sicherheit» darstellen. Doch bisher wurde der Paragraf 58a nie
angewandt, auch nicht im Falle des Berliner Attentäters Anis Amri.
Obwohl die Kriminalpolizei genau dies empfohlen hatte, erachteten die
zuständigen Politiker die gerichtlichen Hürden als zu hoch. Das Urteil
aus Leipzig bedeutet wohl das Ende dieser politischen Zurückhaltung und
wird die Ausschaffung von weiteren Gefährdern beschleunigen. Über ein
Jahrzehnt nach 9/11 wird sich auch Deutschland der Gefahr durch den
islamistischen Terror bewusst.
Spanien
erlebte diesen Weckruf bereits am 11. März 2004, als in Madrid mehrere
Züge in die Luft flogen. Das Land betreibt seit langem eine umfangreiche
Abschiebepraxis. Im vergangenen Jahr wurden über 3000 Marokkaner ausgewiesen. Umso erstaunlicher scheint es, dass der marokkanische Hassprediger Abdelbaki S.
in einer katalanischen Kleinstadt predigen und eine Terrorzelle mit elf
Jugendlichen rekrutieren konnte, die vergangene Woche in Barcelona
zuschlugen. Abdelbaki war bereits seit 2006 aktenkundig. Er verkehrte im
Dunstkreis einer Gruppe, die Jihadisten für den Irak rekrutierten.
Später musste er ins Gefängnis, weil er Drogen von Marokko nach Spanien
schmuggelte. Hinter Gittern freundete er sich mit einem Attentäter des
11. März an. Warum er nach seiner Haftstrafe in dem EU-Land noch ein
Gastrecht genoss, ist unverständlich.
Kritiker
mögen einwenden, dass auch eine konsequente Abschiebepraxis das
Terrorproblem nicht löst. Damit haben sie natürlich recht. Es gibt
genügend Gefährder, die eine europäische Staatsbürgerschaft besitzen.
Ihre Zahl muss durch Präventions- und Deradikalisierungsprogramme
vermindert werden. Dennoch kann die Bedrohungslage durch die Abschiebung
von Ausländern signifikant gesenkt werden. In Deutschland gibt es
momentan rund 600 Gefährder, 250 von ihnen haben einzig einen
ausländischen Pass – also über 40 Prozent. Sie hassen die freiheitliche
Ordnung ihres Gastlandes. Das Leben der «Ungläubigen» scheint ihnen
wenig wert zu sein. Dafür verdienen sie weder Toleranz noch Gnade.
KOMMENTAR: Hoffentlich wird die Praxis bei kriminellen Asylbewerbern auch angepasst. Da besteht Nachholbedarf.