Dienstag, 12. April 2011

Zur Informationspolitik der Japaner
 
 
 
 
 
 
 
 
12.04.2011

Ausgabe ZH
 
 
 PDF (Blick am Abend) öffnen-Siehe Seite 2 und 3




Ein trauriger Rekord:

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Schweiz führt die europäische Hautkrebs-Statistik an. Bei jungen Erwachsenen tritt das Melanom besonders häufig auf.

aus 20 Min:

Im Vergleich mit 40 europäischen Ländern liegt die Schweiz für das Hautmelanom an erster Stelle. Hauptursache für Hautkrebs ist übermässige UV-Strahlung.


Nebst der Sonnenstrahlung spielen Solarien eine wichtige Rolle.


Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Demnach haben knapp jede zweite Schweizerin und mehr als jeder vierte Schweizer schon einmal ein Solarium benutzt. Fast ein Zehntel der Bevölkerung legt sich regelmässig unter die künstliche Sonne - vor allem jüngere Personen.
Im Vergleich mit 40 europäischen Ländern liegt die Schweiz für das Hautmelanom mit jährlich 22 neuen Fällen pro 100 000 Einwohner an erster Stelle. Weltweit betrachtet besetzt die Schweiz den unrühmlichen Platz hinter Australien und Neuseeland.
Die meist nicht tödlich verlaufenden Hautveränderungen, so genannte Nicht-Melanome, treten mit jährlich rund 160 neuen Fällen pro 100 000 Einwohner, insgesamt 12 000 neuen Fällen jährlich, deutlich häufiger auf als das Melanom. Das Melanom gehört zu den häufigsten Krebsarten bei jungen Erwachsenen.


Melanomhäufigkeit verdoppelt


In den letzten 20 Jahren hat sich die Melanomhäufigkeit in der Schweiz verdoppelt. Dabei sind sowohl die Zunahme als auch die Häufigkeit in der Alterskategorie der unter 50-Jährigen bei den Frauen gegenüber den Männern deutlich grösser. Bei den über 70- Jährigen sind die Verhältnisse gerade umgekehrt.
Der Grund für das grosse Hautkrebsvorkommen und diesen Anstieg in der Schweizer Bevölkerung ist abschliessend nicht geklärt. Vermutet wird das sich seit Jahren veränderte UV-intensive Freizeitverhalten an Wochenenden, häufige Sonnenurlaube und Kompensation der grauen und kalten Jahreszeit an der künstlichen Sonne im Solarium.
Grundsätzlich sei die Nutzung eines Solariums ein potenzielles Gesundheitsrisiko, schreibt das BAG. Gerade Personen mit dem hellsten Hauttyp I sollten auf keinen Fall ein Solarium benutzen und Personen mit dem etwas dunkleren Hauttyp II wird von einem Solariumbesuch abgeraten.


Kommentar: Persönlich bin ich ebenfalls ein Sonnenanbeter. Doch  gehe  ich nie in  ein Solarium. Dank subtiler Steigerung der natürlichen Sonnenbestrahlung rötet sich bei mir die Haut nicht und ich hoffe, dass mich deshalb die natürliche Bräune besser schützen wird. Der Rekord gibt mir dennoch zu denken. Vielleicht suche ich diesen Sommer vermehrt Schattenplätze auf. Durch den Aufenthalt im Mediensimulator verbringe ich immerhin meine Arbeitszeit  ohne direkte Sonnenbestrahlung. 

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Doktor-Arbeit gefälscht? 

Quelle Bild:


 

Staatsanwalt prüft Plagiats-Vorwürfe gegen Silvana Koch-Mehrin

Plagiatsvorwurf: Uni prüft Doktorarbeit von Silvana Koch-Mehrin
Foto: dapd

Sie ist die populärste Politikerin der FDP, doch jetzt ist ihr guter Ruf in Gefahr!


Die Universität Heidelberg prüft, ob die FPD-Politikerin Silvana Koch-Mehrin (40) bei ihrer Doktorarbeit einzelne Passagen abgeschrieben hat.

Jetzt befasst sich auch die Staatsanwaltschaft mit den Plagiats-Vorwürfen.
Wir haben einen Überprüfungsvorgang angelegt und schauen, ob die Plagiatsvorwürfe möglicherweise strafrechtlich relevant sind“, sagte Behörden-Sprecher Florian Pistor am Mittwoch..
Grund: Anonyme Aktivisten erheben auf der Internet-Plattform „VroniPlag Wiki“ den Vorwurf, dass Koch-Mehrin bei ihrer Doktorarbeit im Fach Wirtschaftsgeschichte ohne Quellenangabe und Fußnoten fremde Texte abgekupfert hat.
Die FDP-Politikerin hatte ihre Arbeit mit dem Titel: „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik“ (227 Seiten) im Jahr 2000 an der Universität Heidelberg zur Promotion eingereicht. Sie wurde mit „cum laude“ (gut) bewertet.
Belegt sind die Plagiatsvorwürfe bislang nicht!
Kann das für Silvana Koch-Mehrin trotzdem gefährlich werden?
BILD.de erklärt, was in den nächsten Tagen auf die Politikerin und die Universität Heidelberg zukommt.
DIE UNIVERSITÄT
Die Universität Heidelberg will jetzt möglichst schnell prüfen. Seit gestern beschäftigt sich der Promotionsausschuss mit dem Thema.
Uni-Sprecherin Marietta Fuhrmann-Koch zu BILD:
„Die Prüfungen erfolgen so zügig wie möglich aber auch mit der gebotenen Sorgfalt.“
Der ganze Vorgang soll laut Uni-Angaben nicht länger als „ein paar Tage oder wenige Wochen“ dauern, doch mit der Arbeit des Promotionsausschusses ist es noch nicht getan.
Sollte sich der Plagiatsverdacht während der Arbeit des Ausschusses erhärten, wird die „Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ eingeschaltet.
Uni-Sprecherin Fuhrmann-Koch zu BILD: „Wenn der Verdacht sich erhärtet, wird weiter in der Kommission geprüft und dann wird auch Frau Koch-Mehrin um eine Stellungnahme gebeten werden.“
Die FDP-Europapolitikerin ließ die Vorwürfe bisher unkommentiert. Sie sage dazu nichts und verweise auf die Universität Heidelberg, sagte der Sprecher Koch-Mehrins auf BILD-Anfrage in Brüssel.
ENTZUG DES TITELS?
Falls der Vorwurf des Plagiats bei der Abfassung ihrer Promotion stimmt, wäre das ein klarer Verstoß gegen die Promotionsordnung der philosophisch-historischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Im schlimmsten Fall hätte der Vorgang den Verlust des Doktortitels für Silvana Koch-Mehrin zur Folge – ein herber Rückschlag für die politische Hoffnungsträgerin der FDP.



Einmal im Netz immer im Netz?


Es ist erstaunlich, wie fahrlässig viele Menschen mit Publikationen im Internet umgehen.
Ich kenne Politiker, die nachträglich versuchen, Informationen im Netz zu löschen. Sie bemühen sogar Rechtsanwälte. Es hat sich in meinen Fällen gezeigt, dass es kaum mehr möglich ist, die Spuren im Netz zu löschen.


Ich zitiere NZZ zu dieser Thematik:


Das Web vergisst nie

Zur Debatte, ob und wie sich persönliche Daten vom Internet entfernen lassen

EU-Komisarin Reding fordert eine Recht auf Vergessen (Bild 16. 3. 2011). (Bild: Keystone / Epa)Zoom

EU-Kommisarin Reding fordert eine Recht auf Vergessen (Bild 16. 3. 2011). (Bild: Keystone / Epa)

Einmal im Internet verbreitete Daten zurückzuziehen, ist ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen. Das soll sich ändern, fordern Politiker. Sie verlangen, dass sich Informationen vom Internet entfernen lassen. Sinnvoller wäre es jedoch, die Menschen für einen vernünftigen Umgang mit ihren Daten zu sensibilisieren.


Der Mensch beneide das Tier um die Fähigkeit, vergessen zu können, hat Friedrich Nietzsche im 19. Jahrhundert einmal diagnostiziert. Das Tier lebt unbeschwert, weil es vergisst; der Mensch hingegen muss mit der Last seiner Vergangenheit zurechtkommen. Die Menschen im 21. Jahrhundert haben es diesbezüglich noch schwerer, macht doch das Internet für sie das Vergessen nahezu unmöglich. Alles, was einmal den Weg ins Netz gefunden hat, scheint dort auf ewig zu bleiben, für jeden auffindbar und damit quasi stets sichtbar.


Die EU-Kommissarin Viviane Reding fordert deshalb ein Recht auf Vergessen im Internet – «a right to be forgotten». Letzten Monat erklärte sie vor dem Europäischen Parlament in Strassburg: «Ich will eindeutig festhalten, dass Menschen das Recht – nicht nur die Möglichkeit – haben, ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer Daten zurückzuziehen.» Dafür werde sie bis zum Sommer ein Bündel an Gesetzesvorlagen vorlegen, die soziale Netzwerke wie Facebook dazu bringen sollen, den Nutzern die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben.

Kommentar:

Damit ist aber noch lange nicht garantiert, dass die Vorratsspeicher im Netz eingeschränkt werden können. Es gibt ein Problem, wenn nicht der Nutzer selbst, sondern jemand anders einen unerwünschten Beitrag oder ein missliebiges Bild ins Netz stellt oder wenn Blog Beiträge copiert wurden.

In solchen Fällen bleibt dem Betroffenen anderes übrig, als die entsprechenden Nutzer oder Webportale, auf denen sich die unerwünschten Daten befinden, zu kontaktieren und eine Löschung zu beantragen.



Es gibt zwar professionelle Dienstleister, die sich für solche Belange spezialisiert haben. Mit Suchrobotern können sie das Netz nach rufschädigenden Daten ihrer Kunden durchkämmen und beantragen  die Löschung von Bildern und Blogeinträgen. Dafür gibt es aber keine Erfolgsgarantie. In Es bleibt trotz dieser «Reputations-Managern» nichts anderes übrig, als die Betreiber der entsprechenden Websites um die Entfernung der Daten zu bitten.

Das heisst: Man ist auf den Goodwill jener Leute angewiesen, die die Informationen hochgeladen haben, oder nimmt es in Kauf, sich in ein langwieriges juristisches Prozedere zu verstricken. Das Prozessieren ist selten von Erfolg gekrönt. Es kann sogar kontraproduktiv sein.  Man spricht vom «Streisand-Effekt», benannt nach der Schauspielerin und Sängerin Barbra Streisand. Nachdem eine Fotografie ihrer Villa 2003 in einer grossen Fotoserie des Künstlers Kenneth Adelman im Internet aufgetaucht war, klagte Streisand gegen den Betreiber der Website. Damit erreichte sie allerdings nur, dass sich die Weböffentlichkeit für den Fall zu interessieren begann, und sich das Bild im Internet wie in einem Schneeballsystem verbreitete. Wer sich öffentlich zur Wehr setzt, zementiert die Geschichte erst recht.


Gibt es doch einen "digitalen Radiergummi"?

Ich zitiere die NZZ:


Der von Informatikern an der Universität des Saarlandes entwickelte Dienst nennt sich offiziell «x-pire!» und steht seit Ende Januar Internetnutzern zur Verfügung. Damit lassen sich Bilder verschlüsselt ins Internet stellen und mit einem Verfallsdatum versehen. Ansehen kann sie nur, wer ein kleines Zusatzprogramm, ein sogenanntes Plug-in, für seinen Webbrowser installiert. Nach dem vom Nutzer selber bestimmten Zeitraum wird der Schlüssel dann gelöscht, und die Bilder können nicht mehr abgerufen werden.


Selbstschutz für Unmündige

Dieses Verfahren wird sich allerdings kaum jemals durchsetzen. Einerseits ist es umständlich und kostenpflichtig, anderseits löst es die eigentlichen Probleme nicht. Für Bilder, die andere von einem online stellen, taugt auch der «digitale Radiergummi» nicht. Und das Kopieren verschlüsselter Bilder sowie das erneute Hochladen ohne Verfallsdatum kann damit nicht verhindert werden.
Bei der Technik handelt es sich also lediglich um einen Selbstschutz für «unmündige» Webnutzer. Damit wird das eigentliche Problem sichtbar. Es kann gar nicht darum gehen, dem Internet das Vergessen beizubringen. Dieses Ziel ist weder technisch noch juristisch umsetzbar. Vielmehr sollte man die Menschen für einen vernünftigen Umgang mit ihren eigenen Daten sensibilisieren.
Bei Nietzsche heisst es: «Der Mensch wundert sich über sich selbst, das Vergessen nicht lernen zu können und immerfort am Vergangenen zu hängen.» Auf die Internet-Diskussion übertragen, mag man daraus lernen, dass man sich nicht über die Unvergesslichkeiten mancher Dinge wundern sollte. Es wäre wohl besser und ganz bestimmt einfacher, man würde sich genau überlegen, wann es sinnvoll ist, etwas mit der ganzen Welt zu teilen, und wann man ein Geheimnis für sich allein behält.

Ende Zitat