Die SVP verlangt, dass verurteilte ausländische Straftäter konsequent des Landes verwiesen werden.
Ebenso greift sie die Härtefallklausel an, die es ermöglicht, auf Landesverweise zu verzichten.
Am Mittwoch stellte sie ein Positionspapier dazu vor.
Bei der Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative hätten
Vertreter der anderen Parteien die Härtefallklausel als «absolute
Ausnahme» bezeichnet. Eine «pfefferscharfe Umsetzung» sei zugesichert,
dieses Versprechen aber nicht eingelöst worden, kritisierte der frühere
Berner Nationalrat Adrian Amstutz in Bern vor den Medien.
42 Prozent ohne Landesverweis
Das
Bundesamt für Statistik (BFS) errechnete für das Jahr 2019, dass über
das Ganze gesehen die obligatorische Landesverweisung in 58 Prozent der
Fälle angewendet wurde. Bei 42 Prozent wurde darauf verzichtet. Die
Zahlen waren Ende Juni veröffentlicht worden.
Gemäss
BFS konnte 2019 zum ersten Mal vollständig erfasst werden, mit wie
vielen Verurteilungen für im «Katalog» des Strafgesetzbuches
aufgeführten Straftaten eine Landesverweisung ausgesprochen wurde. Zuvor
konnten Urteile wegen Diebstahls mit Hausfriedensbruch oder Betrugs in
Verbindung mit Sozialleistungen nicht einbezogen werden.
Korrektur von Härtefallklausel
Die
SVP fordert gestützt auf die Zahlen, wegen Straftaten verurteilte
Ausländerinnen und Ausländer «konsequent» wegzuweisen, wenn die
Landesverweisung gemäss Strafgesetzbuch obligatorisch ist. Die
Härtefallklausel für Ausnahmen von der nach gewissen Straftagen
obligatorischen Landesverweisung will sie aus dem Gesetz streichen.
Schwere der Tat, Aufenthaltsstatus und Personenverkehr als Gründe
Weiter
verlangt die Partei Aufschluss über die unterschiedliche Anwendung der
Härtefallklausel in den Kantonen und eine Begründung für Ausnahmen
gestützt auf die Klausel. Werde nicht Einhalt geboten und die
Härtefallklausel weiterhin «übermässig» angewandt, behält sich die SVP
eine neue Volksinitiative vor, wie sie schreibt.
Ein Urteil muss in einem Rechtsstaat immer verhältnismässig sein
Bei
Richterinnen und Richtern kommt die Forderung der SVP nach einer
Streichung der Härtefallklausel schlecht an. Stellvertretend sagt
Felicitas Lenzinger, Präsidentin des Strafgerichts des Kantons
Basel-Stadt und Mitglied der Richtervereinigung, die Härtefallklausel
sei für die Gerichte ein sehr wichtiges Instrument. «Sie hat sich als
tauglich erwiesen.» Die Ergebnisse würden durchaus dem Volkswillen
entsprechen. Sie verweist dabei auf die Ausweisungsquote bei schweren
Delikten: 100 Prozent bei Mord, fast 90 Prozent bei Diebstahl.
Und
der Berner Staatsrechtsprofessor Markus Müller betont, dass eine
automatische Landesverweisung gemäss einem Deliktekatalog in einem
Rechtsstaat eine Illusion sei: Jeder einzelne Fall müsse geprüft werden.
Zwar könne man den Ermessensspielraum weiter verengen. «Aber man kann
ihn nicht eliminieren.» Das Prinzip, dass ein Urteil verhältnismässig
sein müsse, lasse sich nicht umstossen, so Müller. (srf)
NACHTRAG im Blick:
ALLES NOCH VIEL SCHLIMMER
Es ist alles noch viel schlimmer – aber das soll keiner wissen: 2019 haben nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer einen Landesverweis kassiert.
Diese Zahl, die das Bundesamt für Statistik jüngst bekannt gab, sorgt
nicht nur bei der SVP für Empörung. Das heisst allerdings noch lange
nicht, dass diese Straftäter die Schweiz auch wirklich verlassen. Denn
die offizielle Statistik des Bundes zeigt nur, wie viele Landesverweise
Schweizer Richter ausgesprochen haben. Wie gross die Zahl derjenigen
ist, die dennoch im Land bleiben – darüber gibt sie keine Auskunft.
Wie
bei abgewiesenen Asylbewerbern ist auch bei kriminellen Ausländern mit
Landesverweis eine Ausschaffung nicht immer möglich. Zum Beispiel dann
nicht, wenn im Heimatstaat Krieg herrscht oder das Herkunftsland
Personen einfach nicht zurücknimmt.
Die Daten sind da ...
Wer
beim Bund nachfragt, wie viele kriminelle Ausländer die Schweiz
tatsächlich verlassen haben, erhält seit Jahren die Antwort, dass man
dazu keine Daten habe. Der Bund wolle die Antwort auf diese Frage gar
nicht wissen, warf alt SVP-Nationalrat Adrian Amstutz (66) dem Bundesrat an der gestrigen Medienkonferenz vor. Aus der Luft gegriffen ist dieser Vorwurf nicht – er greift aber zu kurz.
BLICK
fragte bei verschiedenen Bundesstellen nach. Diese reichten die Anfrage
wie eine heisse Kartoffel von Amt zu Amt weiter. Niemand wollte
zuständig sein.
Letztlich
räumt das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach beharrlichem
Nachfragen ein: Ja, der Bund hat die Daten! BLICK-Recherchen zeigen,
dass die Bundesverwaltung die Daten zum Landesverweis-Vollzug schon seit
drei Jahren erfasst.
... aber der Bund gibt die Zahlen nicht heraus
Der
Bund macht dennoch keine Angaben über die Zahl der tatsächlich
erfolgten Ausschaffungen von ausländischen Straftätern. Das SEM hat
dafür folgende Ausrede parat: Man habe derzeit noch nicht die nötigen
«technischen Voraussetzungen», um eine Statistik zu erstellen.
Wie
sich der Bund herausredet, um seiner Informationspflicht nicht
nachkommen zu müssen, klingt wenig glaubwürdig. Auch das
Staatssekretariat für Migration dürfte über ein brauchbares
Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel verfügen.
Zudem
ist der Bund – wie er jetzt gezeigt hat – ja auch in der Lage,
verlässliche Zahlen zur Ausschaffungsquote zu liefern. Und diese Daten
zieht das Bundesamt für Statistik aus derselben Datenbank, in der auch
erfasst wird, wann und unter welchen Umständen jemand das Land wirklich
verlassen hat: nämlich aus dem Strafregister-Informationssystem Vostra.
Besonders
brisant ist der Zeitpunkt, zu dem der Bund versucht, der Öffentlichkeit
wichtige Informationen vorzuenthalten: In zwei Monaten stimmt die
Schweiz über die Kündigungs-Initiative der SVP ab. Dabei geht es um die
Abschaffung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Wie aber soll die
Bevölkerung über die Begrenzungs-Initiative befinden, wenn verheimlicht
wird, ob Vergewaltiger ohne Schweizer Pass tatsächlich das Land
verlassen müssen?
Keller-Sutter kommuniziert via Twitter
Das
SEM verweist auf eine laufende Gesetzesänderung. Erst wenn diese
umgesetzt sei, könne man tatsächlich sagen, wie viele verurteilte
Ausländer wirklich ausgeschafft worden seien. Tatsache aber ist, dass
die Revision nichts daran ändert, dass der Bund die Daten schon längst
hat, auf welche die SVP seit nunmehr sieben Jahren pocht.
SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41) wirft dem Bundesrat vor, auf Zeit
zu spielen.
Was man
konstatieren muss: Offene Kommunikation sieht anders aus. Ein Beleg
dafür ist die neue Kommunikationsstrategie des Justizdepartements von
Karin Keller-Sutter (56), zu der das SEM gehört. Ihr Departement schwieg
bis gestern auf Medienanfragen zu den Ausschaffungszahlen.
Gestern
räumte das Justizdepartement dann plötzlich Handlungsbedarf ein.
Keller-Sutter werde im Herbst Massnahmen mit den Kantonen besprechen.
Das teilte das Departement per Twitter mit. So hatte man das zwar in die
Welt gesetzt, aber die Medien umgangen.
Der Bund versinkt im Zahlenchaos.
Nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer kassierten einen Landesverweis,
hat eine kürzlich veröffentlichte Statistik des Bundesamts für
Statistik (BFS) ergeben. Jetzt kommt heraus, dass auch diese Zahl nicht
stimmen dürfte. Das BFS bestätigt gegenüber BLICK: Bei der Statistik ist
es zu Fehlern gekommen – schon wieder. Bereits vor zwei Jahren hatte ein Zahlen-Wirrwarr beim Bund für Schlagzeilen gesorgt.
Kommt
hinzu: Keiner weiss, wie viele Landesverweise tatsächlich vollzogen
werden. Und das, obwohl die Daten dazu seit Jahren erfasst werden, wie BLICK gestern aufdeckte.
Keiner will verantwortlich sein
Schuld
am Zahlensalat will niemand haben. Das Bundesamt für Justiz (BJ)
schiebt das Debakel dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in die
Schuhe. Das SEM besteht darauf, die notwendigen Informationen nicht zu
haben. Und die Statistiker des Bundes schieben die Schuld auf die
Kantone.
Bei den Angaben,
wie viele vom Gericht verhängte Ausschaffungen tatsächlich durchgeführt
wurden, wird nun klar: Der Bund hat Angst, falsche Zahlen zu
veröffentlichen. Also lässt er es vorerst sein.
Veröffentlichung wurde gestoppt
Man
hatte die sogenannte Vollzugsstatistik ursprünglich bereits 2018
publizieren wollen, erklärt das Bundesamt für Statistik (BFS). Dann
wurde in jenem Sommer aber bekannt, dass die BFS-Daten zu den
richterlichen Ausschaffungsentscheiden kreuzfalsch waren. Eine Schmach
fürs BFS.
Aus Furcht,
einen weiteren Bock zu schiessen, zog der Bund bei der zweiten
Statistik, also jener zu den tatsächlich erfolgten Ausschaffungen, die
Notbremse. Die Vollzugszahlen verschwanden in den Schubladen der
Amtsstuben.
KOMMENTAR: Der Volkswillen wurde offensichtlich nicht umgesetzt (Es geht um die Ausschaffung krimineller Ausländer). Deshalb kann bei diesem Problem die SVP mit dem Support aus allen Parteien rechnen.
Ferienwohnung im Stall - Sanfter Tourismus oder Etikettenschwindel?
Die Maiensässe sind Zeugen einer Landwirtschaft, die es so nicht mehr
gibt. Etwa 600'000 Gebäude stehen in der Schweiz ausserhalb der Bauzone.
Sie werden oft zu Ferienwohnungen umgebaut. Unternehmer hoffen auf
Aufträge, die Landschaftsschützer fürchten um ein Stück ursprüngliche
Bergwelt.
Von weitem sieht man am grünen Hang
eigentlich nur den Stall. Gebaut irgendwann vor vielen Jahren. Die
dicken runden Hölzer sind von der Sonne dunkelbraun gefärbt.
Gian
Derungs zeigt auf einen kleinen Anbau auf der rechten Seite des Stalls:
«Da drin hatte der Bauer seine Feuerstelle und das Käselager». Der
34-jährige Bündner CVP-Kantonsparlamentarier vermietet und verkauft hier
in der Val Lumnezia im romanischsprachigen Bündner Oberland
Ferienhäuser und -wohnungen.
Ställe und Hütten ohne Funktion
Jede
Region hat seine eigene Maiensäss-Architektur – das kann wie hier ein
Stall sein mit einem winzigen Wohnanbau oder aber ein kleines Häuschen
mit einem freistehenden Stall dazu.
Die Bauten können aus Holz
sein, wie hier, oder aus Stein wie zum Beispiel im Tessin. Was die
Gebäude alle gemeinsam haben: Sie werden von den Bauern nicht mehr
gebraucht.
Seit der Bauer
Maschinen zur Verfügung hat, mit Traktoren und Heuladern unterwegs ist,
weiden zwar noch die Kühe hier auf dem Maiensäss auf etwa 1800 Metern
über Meer, aber den Stall für das Heu und den Wohnanbau stehen leer.
Einige Bauten, vor allem die Ställe ohne Wohnanbau, sind denn auch
bereits am Verfallen, haben ein eingestürztes Dach oder sind nur noch
ein Trümmerhaufen.
Touristisches Potential
Gian Derungs kennt nicht nur die Geschichte dieser Bauten, er sieht in ihnen ein wirtschaftliches Potential.
Wenn
hier in den verfallenden Ställen Ferienwohnungen entstehen könnten und
man die kleinen Hüttchen, wo früher die Bauern wohnten, mehr erweitern
könnte, den angrenzenden Stall dafür mehr nutzen dürfte, wäre das
touristisch sehr attraktiv, ist Derungs überzeugt.
«Das würde dem Tal
viel Wertschöpfung bringen. Unsere Wirtschaft leidet unter der Annahme
der Zweitwohnungsinitiative vor acht Jahren. Würde man die Bestimmungen
für Maiensäss-Bauten lockern bekäme unsere Bauwirtschaft wieder mehr
Aufträge und die neuen Besitzer zahlten auch Steuern und Gebühren», sagt
er.
Warteliste für Maiensässe
An
der Nachfrage der Feriengäste zweifelt Derungs nicht. Er führt eine
Warteliste von Leuten, die sich für ein Maiensäss interessieren. Nur ist
das Angebot sehr begrenzt und die Ausbauvorschriften im
Raumplanungsgesetz des Bundes sind relativ streng.
Im
Falle eines Maiensässes in der Val Lumnezia bedeuten sie: Man darf den
kleinen Anbau zur Ferienwohnung umnutzen und die Wohnfläche um maximal
60 Prozent in den Stall hinein erweitern, so dass man von aussen nichts
sieht.
Derungs findet
diese Vorschrift übertrieben strikt: «Ich verstehe nicht, warum man den
Stall nicht noch mehr umnutzen kann. Man könnte hinter die Holzbalken
des Stalles eine Glasfront montieren so bliebe das Bild des Stalles von
aussen erhalten und man hätte trotzdem Licht in der neuen
Ferienwohnung.»
Umnutzungen: «Ein Etikettenschwindel»
Es
sind solche Ideen, an die Raimund Rodewald denkt, wenn er in
Zusammenhang mit diesen Umnutzungen von «Etikettenschwindel» redet.
Rodewald ist schon sein halbes Leben, seit 30 Jahren, Geschäftsführer
der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und kämpft für ein strenges
Raumplanungsrecht das strikte trennt zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone.
«Man gaukelt bei
solchen Umnutzungen vor, alles beim Alten zu belassen, aber das Gebäude
verliert durch die neue Nutzung jeden Bezug zur bäuerlichen Umgebung»,
argumentiert er. Und zu diesem «Etikettenschwindel» kämen weitere
Probleme, würde man die Vorschriften lockern: Es gäbe Mehrverkehr,
vielleicht müsste man neu im Winter die Strässchen räumen, die zu den
Maiensässen führten.
Es wird immer mehr Ansprüche geben. Der Appetit kommt mit dem Essen.
Es
stellten sich Fragen wie der Anschluss an die Kanalisation oder ans
Stromnetz. «Diese Ansprüche würden entstehen», ist Rodewald überzeugt.
«Der Appetit kommt mit dem Essen.»
Und noch etwas will Rodewald
beobachtet haben. Die Landliebe der neuen Besitzer dieser Ferienhäuschen
stosse schnell an ihre Grenzen. «Nicht selten kommt es zu Konflikten
mit den Bauern. Die Städter, die im Sommer während der Heuzeit
Bergferien machen, stören sich am Lärm der Bauern mit ihren Mähmaschinen
und Traktoren.»
Rodewald
findet darum, dass Umnutzen nach strengen Regeln wie heute in Ordnung
sei, aber nicht mehr. Und es dürfe allenfalls dann mal eine Ausnahme
geben, wenn es darum gehe einem brachliegenden Bauerngebäude eine neue
Bestimmung für die Allgemeinheit zu geben.
Die Unterländer sehen uns am liebsten als Grossväter, die den ganzen Tag auf dem Bänkli vor der Hütte sitzen.
Seine
Stiftung fördert zum Beispiel Projekte, wo Räume für Schullager oder
Ausstellungen entstehen. Die rein private Nutzung findet Rodewald aber
immer die schlechteste Variante. «Dann ist es besser, man lässt einen
Stall verfallen. Der Verfall, der gehört seit je zu unserer
Siedlungsgeschichte.»
Gian Derungs hat da eine ganz andere
Perspektive. In seiner Masterarbeit hat er sich bemüht auszurechnen, was
lockerere Vorschriften für Maiensässe und Ställe dem Tal an
Wertschöpfung bringen würden: Das wären einmalige Einnahmen zwischen
vier und gut acht Millionen Franken. Dazu kämen wiederkehrend noch
einmal jedes Jahr bis zu einer halben Million. Das sei viel für ein Tal
wie die Lumnezia, findet Derungs.
Aber er hat das
Gefühl, dass viele Menschen im Mittelland es den Leuten in den Bergen
krumm nehmen, wenn sie auch ans Geschäft dächten: «Die sehen uns am
liebsten als Alpöhis mit einer Pfeife im Mund, die den ganzen Tag auf
dem Bänkli vor einer Hütte sitzen.» Wenn sich dagegen ein Basler für
gute Rahmenbedingungen für die chemische Industrie einsetze, störe das
niemanden.
Kampf auf politischer Ebene
Sowohl
Derungs als auch Rodewald haben sich mit politischen Vorstössen für
ihre Sache stark gemacht. Rodewalds Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
hat zusammen mit anderen Umweltorganisationen eine Initiative lanciert,
die in der Bundesverfassung ein für allemal die Umnutzung von Ställen
und Maiensässen im grösseren Stil verbieten will (siehe Box). Die
Unterschriften sind beisammen, im September soll sie eingereicht werden.
Die Landschaftsinitiative
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Derungs
hat vor einigen Jahren zusammen mit anderen Bündner Politikern eine
Standesinitiative eingereicht, die nach Bern weitergeleitet wurde und
Schützenhilfe von den Wallisern bekam. National- und Ständerat haben die
Forderung zwar abgewiesen. Allerdings soll nun das Raumplanungsgesetz
angepasst werden und zwar so, dass die Kantone mehr Spielraum bekommen,
wenn es um die Umnutzung solcher ehemals landwirtschaftlichen Gebäude
geht (siehe Box).
Revision Raumplanungsgesetz
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Ob
das den Durchbruch im Sinne von Gian Derungs bringt? Er klingt nicht
gerade zuversichtlich, wenn er sagt: «Seit ich mich mit dem Thema
befasse, sind die Vorschriften immer nur strenger und die behördlichen
Hürden höher geworden. Von der Erfahrung her würde ich darum sagen, es
gibt keine Lockerung, aber ich hoffe es natürlich.»
Kommentar: Unser Refugium SALMENFEE ein Alphaus auf einer Maiensäss war seit je bewohnt. Wir haben es sanft renoviert und nicht verfremdet. LINK: