Mittwoch, 25. Januar 2023

Darf bei einer Beschwerde das N-Wort nicht mehr geschrieben werden? Wir tun es.

Die Ombudsstelle musste sich mit einer Beschwerde befassen.

Die «Moorenkopf»-Debatte beschränkt sich nicht nur auf eine Süssigkeit, sondern betrifft u.a. auch Häusernamen. Die «Rundschau» und ein Online-Beitrag von SRF-News thematisierten dies am 5. Oktober 2022. Ein Vorstandsmitglied des Vereins «Vo da» beanstandete beide Beiträge. Er kritisiert, dass in den Beiträgen mehrfach rassistische Sprache reproduziert werde. Zudem werde der Verein «Vo da» und dessen Mitglieder auf eine problematische Art und Weise falsch beschrieben. Diese letzte Kritik unterstützen die Ombudsleute.

Der Beanstander kritisiert, dass das MoorWort im Titel, in der Beschreibung und in der URL der beanstandeten Beiträge seitens SRF stets ausgeschrieben und von den SRF-Mitarbeitenden ausgesprochen werde. Dadurch reproduziere SRF mehrfach rassistische Sprache.

Weiter werde der Verein «Vo da», der die Stadt Zürich aufgefordert hatte, rassistische Namen aus dem Stadtbild zu entfernen, mehrfach falsch bezeichnet und dessen Mitglieder falsch beschrieben. In den Beiträgen fallen Begriffe wie «Migrantenkollektiv» oder «junge Leute mit afrikanischer Abstammung». Der Beanstander und der Verein halten es «für sehr problematisch, einer Gruppe von Menschen, die sich durch ihre Mitgliedschaft bei einem Verein mit dem Namen ‹Verein Vo da› klar als vo da, d.h. von hier, bezeichnen, per se eine nicht-schweizerische Abstammung zuzuschreiben».

Moor-Wort in Kontext gesetzt

Die verantwortliche Redaktion weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass in der Schweiz zurzeit kontrovers diskutiert wird, ob man das M-Wort noch verwenden könne oder nicht. Die Redaktion habe den Begriff in den Beiträgen nicht zum Selbstzweck verwendet. In der Anmoderation des «Rundschau»-Beitrags sei gesagt worden, dass viele das M-Wort nicht mehr aussprächen, da es für Rassismus und Unterdrückung stehe.

 

Kommentar: Wenn wir über eine Beanstandung berichten, ist es noch unserem Dafürhalten zulässig, das Wort der Beanstandung konkret zu nennen.


Die Illustration zeigt eine historische Häuserfront im Zürcher Niederdorf. Auf einer Hausfassade ist eine klischiert gezeichnete, spärlich bekleidete dunkelhäutige Person sitzend und mit Speer zu sehen. Links von der Person ist der Schriftzug "Zum kleinen M....." zu lesen.