Sonntag, 28. Mai 2017

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Gerichte kippen Volksentscheid

Wiederholungstäter, sollten nach dem Willen des Volkes verwahrt werden - werden aber nicht

Nur ein Täter ist in der Schweiz lebenslänglich verwahrt worden. Das Bundesgericht hat bisher jedes Urteil tieferer Instanzen aufgehoben.

Wenn Volksentscheide einfach ausgehebelt werden, trägt dies mit dazu bei, dass das Vertrauen in unsere Rechtssprechung schwindet. 


Am Mittwoch entschied das Genfer Kriminalgericht, dass Fabrice Anthamatten, der 2013 auf einem Freigang seine Sozialtherapeutin Adeline M. getötet hatte, nicht lebenslänglich verwahrt wird.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe sowie einer ordentlichen Verwahrung.

Bundesgericht gegen Verwahrungen

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Richter gegen die lebenslängliche Verwahrung aussprechen. Drei Urteile wurden jedoch vom Bundesgericht kassiert:

• Fall Daniel H.: Im März 2009 ermordete der damals 25-Jährige in seiner Wohnung bei Baden das Au-Pair-Mädchen Lucie T. (16). Ihren Schädel zertrümmerte er, anschliessend schlitzte er ihre Kehle auf. Das Aargauer Obergericht sprach 2012 die lebenslängliche Verwahrung aus. Das Bundesgericht hiess einen Rekurs dagegen gut. H. wurde vom Aargauer Obergericht 2014 ordentlich verwahrt.

• Fall S.: Im Oktober 2010 schnitt der damals 32-jährige Ivorer S. einer brasilianischen Prostituierten in Biel die Kehle durch. 2012 verurteilte ihn ein Berner Regionalgericht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit lebenslänglicher Verwahrung. Das Bundesgericht hob diese auf und wies den Fall zurück. Das Berner Obergericht entschied letztes Jahr: S. wird ordentlich verwahrt.

• Fall Markus W.: Zwischen 2011 und 2012 sedierte der wegen ähnlicher Verbrechen vielfach vorbestrafte Mann zwei Frauen und vergewaltigte sie. Das Bundesgericht entschied, dass er die physische, psychische oder sexuelle Integrität der Opfer nicht besonders schwer beeinträchtigt habe – eine Voraussetzung für die Verwahrung. Das baselstädtische Appellationsgericht sprach letztes Jahr eine ordentliche Verwahrung aus. Auch gegen diese zog W. vor Bundesgericht, unterliegt aber.

Ein Fall hängig
Hängig ist der Fall Claude D. Der damals 36-Jährige erdrosselte 2013 die 19-jährige Marie S. Er befand sich im Strafvollzug, weil er 15 Jahre zuvor seine Freundin vergewaltigt und getötet hatte. Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte ihn 2016 zu einer lebenslänglichen Verwahrung. Im Januar wurde bekannt, dass D. das Urteil anficht.
Erst ein Täter ist in der Schweiz lebenslänglich verwahrt worden. Ein 43-jähriger Schweizer ermordete 2010 ein Callgirl. Er verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht, das Urteil ist rechtskräftig.

Mord nach elf Vergewaltigungen
Die lebenslängliche Verwahrung ist seit 2008 möglich. Sie geht auf die Ermordung von Pasquale Brumann (20) durch Erich Hauert 1993 zurück. Hauert war im Hafturlaub. Zuvor war er wegen elf Vergewaltigungen und zwei Sexualmorden verurteilt worden. Die Tat führte zu heftigen Diskussionen.
Umso mehr, als ein Wiederholungstäter drei Jahre später die 13-jährige Katja überfiel, misshandelte und vergewaltigte
.
Keine automatische Neubeurteilung
Ihre Gotte Anita Chaaban begann, Unterschriften für die Verwahrungsinitiative zu sammeln. 2004 sagten 56,2 Prozent der Stimmbürger Ja. Seither steht in der Verfassung, dass Sexual- oder Gewaltstraftäter, die als extrem gefährlich und nicht therapierbar eingestuft werden, bis ans Lebensende verwahrt werden müssen. Urlaube sind ausgeschlossen. Die Einschätzung muss von zwei Gutachtern bestätigt werden.
Neu beurteilt werden Verwahrungen nur, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Therapiefähigkeit bescheinigen. Bei einer ordentlichen Verwahrung wird nach einer Probezeit von zwei bis fünf Jahren die Therapiefähigkeit erstmals abgeklärt. Danach geschieht dies jährlich.