Solche Entscheide beeinflussen das politische Klima
Ein in Küsnacht aufgewachsener Automechaniker hat Urkunden gefälscht, seine Ex-Freundin geohrfeigt und ist durch Zürich gerast. Nun soll eine ambulante Psychotherapie den seelisch angeschlagenen Nordafrikaner wieder auf den rechten Weg bringen.
Gestern Freitag hätte sich der heute 32-jährige Automechaniker
aus Küsnacht vor dem Zürcher Obergericht verantworten sollen. Doch
daraus wurde nichts. Wie die Kanzlei mitteilte, hatte der Nordafrikaner
seine Berufung zurückgezogen und ein erstinstanzliches Urteil des
Bezirksgerichts Meilen doch noch akzeptiert.
Eindrückliche Deliktsserie
Demnach wurde der Angeklagte für eine eindrückliche Deliktserie nun rechtskräftig verurteilt. So hatte er sich im Herbst 2007 als Urkundenfälscher betätigt, als er seinen massiv belasteten Betreibungsregisterauszug der Gemeinde Küsnacht massiv abänderte. So löschte er gleich 24 Betreibungen für rund 46 000 Franken und setzte jeweils die beschönigende Ziffer «0» ein. Tatmotiv des Angeklagten: Er wollte trotz seiner hohen Schulden zu einer schönen Wohnung kommen.
Auch Schläger und Raser
Der Beschuldigte konnte sich auch von einer gewaltbereiten Seite zeigen. So gegenüber einer Ex-Freundin, welcher er nach einem Streit eine schallende Ohrfeige ins Gesicht verpasste. So kräftig, dass die Wange der Geschädigten stark gerötet war. Bei einer anderen Gelegenheit droht er seiner früheren Partnerin, dass er ihre Wohnung abfackeln und sie umbringen würde.
Nicht zuletzt verhielt er sich auch im Strassenverkehr ungehalten. So raste er mit seinem Personenwagen mit über 80 km/h statt 50 km/h über die Duttweilerbrücke und machte sich eines groben Verkehrsdeliktes schuldig.
Therapie statt Knast
Das Bezirksgericht Meilen setzte für den mehrfach vorbestraften und nur teilgeständigen Angeklagten wegen Urkundenfälschung, mehrfacher Drohung, Tätlichkeiten und grober Verletzung von Verkehrsregeln eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse von 1500 Franken fest. Zudem widerrief es eine ehemals bedingte Vorstrafe von sieben Monaten. Allerdings schob das Gericht den Strafvollzug zugunsten einer ambulanten Psychotherapie auf. So hatte ein Gutachten beim zuerst in Nordafrika und dann in Küsnacht aufgewachsenen Täter eine Persönlichkeitsstörung mit paranoiden sowie dissozialen Anteilen festgestellt. Für das Gericht stand somit der Aufschub des Strafvollzugs zugunsten einer ambulanten Psychotherapie im Vordergrund. Auch die Anklagebehörden und die Verteidigung hatten der bereits angelaufenen Massnahme zugestimmt.
Quelle 20 min
Kommentar: Wenn im Strafvollzug solche sonderbare Entscheide gefällt werden, muss man sich nicht wundern, dass in der Bevölkerung damit der Fremdenhass zusätzlich geschürt wird.
Eindrückliche Deliktsserie
Demnach wurde der Angeklagte für eine eindrückliche Deliktserie nun rechtskräftig verurteilt. So hatte er sich im Herbst 2007 als Urkundenfälscher betätigt, als er seinen massiv belasteten Betreibungsregisterauszug der Gemeinde Küsnacht massiv abänderte. So löschte er gleich 24 Betreibungen für rund 46 000 Franken und setzte jeweils die beschönigende Ziffer «0» ein. Tatmotiv des Angeklagten: Er wollte trotz seiner hohen Schulden zu einer schönen Wohnung kommen.
Auch Schläger und Raser
Der Beschuldigte konnte sich auch von einer gewaltbereiten Seite zeigen. So gegenüber einer Ex-Freundin, welcher er nach einem Streit eine schallende Ohrfeige ins Gesicht verpasste. So kräftig, dass die Wange der Geschädigten stark gerötet war. Bei einer anderen Gelegenheit droht er seiner früheren Partnerin, dass er ihre Wohnung abfackeln und sie umbringen würde.
Nicht zuletzt verhielt er sich auch im Strassenverkehr ungehalten. So raste er mit seinem Personenwagen mit über 80 km/h statt 50 km/h über die Duttweilerbrücke und machte sich eines groben Verkehrsdeliktes schuldig.
Therapie statt Knast
Das Bezirksgericht Meilen setzte für den mehrfach vorbestraften und nur teilgeständigen Angeklagten wegen Urkundenfälschung, mehrfacher Drohung, Tätlichkeiten und grober Verletzung von Verkehrsregeln eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse von 1500 Franken fest. Zudem widerrief es eine ehemals bedingte Vorstrafe von sieben Monaten. Allerdings schob das Gericht den Strafvollzug zugunsten einer ambulanten Psychotherapie auf. So hatte ein Gutachten beim zuerst in Nordafrika und dann in Küsnacht aufgewachsenen Täter eine Persönlichkeitsstörung mit paranoiden sowie dissozialen Anteilen festgestellt. Für das Gericht stand somit der Aufschub des Strafvollzugs zugunsten einer ambulanten Psychotherapie im Vordergrund. Auch die Anklagebehörden und die Verteidigung hatten der bereits angelaufenen Massnahme zugestimmt.
Quelle 20 min
Kommentar: Wenn im Strafvollzug solche sonderbare Entscheide gefällt werden, muss man sich nicht wundern, dass in der Bevölkerung damit der Fremdenhass zusätzlich geschürt wird.