Wie können Eltern in die Pflicht genommen werden, wenn sie nicht mehr anwesend sind? __________________________________________________________________ Die ARENA vom 29. Juli befasste sich ebenfalls mit der Jugendgewalt. In der Diskussion um mögliche Massnahmen gegen die Gewalt, war von allen Seiten die einhellige Forderung zu hören: Die Eltern müssten vermehrt in die Pflicht genommen werden! Es wurden Spachförderungskurse für ausländische Eltern gefordert, die auch erzwungen werden dürften. Wie üblich wurden Tagesschulen und Betreuungsstätten gefordert. Die Tatsache dass damit viele Eltern ihre Erziehungsaufgabe gar nicht mehr richtig wahrnehmen können, blieb ausgeklammert. ____________________________________________________________________ Das Grundproblem: ____________________________________________________________________ Wie können die Eltern in die Pflicht genommen werden, wenn beide Elternteile tagsüber abwesend sind? Wenn Vater und Mutter auswärts arbeiten, ist diese Forderung nach vermehrtem Engagement der Eltern gar nicht realisierbar. Entweder nehmen wir die Eltern in die Pflicht. Dann sollte aber mindestens ein Elternteil anwesend sein oder wir entlasten die Eltern und dann müssten wir an Stelle der Eltern den Lehrkräften, den Grosseltern oder sonstigen Betreuern die volle Erziehungsaufgabe übergeben. Leider blieben diese Zusammenhänge in der Diskussion ausgeklammert. Es ist erstaunlich, dass es die wenigsten Politiker wahr haben wollen, dass die Forderung nach vermehrtem Engagement der Eltern in den meisten Fällen heute gar nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dies wäre ja nur möglich, wenn die Eltern diese Erziehungspflicht tatsächlich auch wahrnehmen könnten - sprich anwesend wären. Ein Dilemma, das leider in Diskussionen nicht berücksichtig wird.