Ombudsmann rügt erneut Schweizer Fernsehen
Die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens nahm den Ball auf. Am 14. November, Punkt 19.30 Uhr, eröffnete sie ihre Hauptausgabe mit einem Beitrag zum Thema. Gleich zu Beginn formulierte der Journalist die Gretchenfrage: «Kann man Leuten, von denen eine Gefahr ausgeht, die Armeewaffe rasch entziehen – oder steht dem der Datenschutz entgegen, weil die Armee von anderen Behörden gar nicht erfährt, dass jemand gefährlich ist?» Der Zuschauer blickte unterdessen in eine Gewehrmündung, eine martialische Sequenz.
Zeughaus statt Privathaushalt
Schnitt – im Bild erscheint Galladé. Geht es um Armeewaffen, ist sie die erste Sprecherin der SP. Als die Schweiz im Februar 2011 über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» abstimmte, war sie eine der eifrigsten Befürworterinnen. Die Initiative hatte verlangt, Armeewaffen künftig im Zeughaus zu lagern, nicht mehr in Privathaushalten. Volk und Stände lehnten das Ansinnen ab. Am 14. November, nach dem neuerlichen Gewaltverbrechen mit einer Armeewaffe, sagte Galladé im Interview mit der «Tagesschau»: «Datenschutz darf kein Täterschutz sein» – und fügte hinzu: «Es kann nicht sein, dass die eine staatliche Instanz für Sicherheit nicht weiss, was die andere staatliche Instanz für Sicherheit tut.»
Schnitt – der Zuschauer sieht einen Mann, der ein Sturmgewehr zusammenbaut. Aus dem Off ertönt die Stimme des Journalisten: «Waffen sind in Händen von labilen Personen gefährlich, das ist unbestritten. Bei Juristen umstritten ist allerdings, ob aus Datenschutzgründen die Strafverfolgungsbehörden auch auf blossen Verdacht hin die Armee informieren dürfen.» Nach einem weiteren Schnitt ist Daniel Jositsch zu sehen, Professor für Strafrecht an der Universität Zürich. Um seine Einschätzung gebeten, sagt er, die Armee werde nicht informiert über potenzielle Gewaltverbrecher, solange diese nicht rechtskräftig verurteilt seien. «Da müsste es eine Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geben.»
Was die Zuschauer nicht erfahren: Jositsch ist nicht einfach ein unbefangener Rechtsprofessor, der über ein juristisches Problem redet, er ist SP-Nationalrat und Lebenspartner von Chantal Galladé. In der sogenannten Bauchbinde, die das Fernsehen einblendet, steht dagegen bloss: «Strafrechtler Universität Zürich» – und sonst nichts weiter.
«Lehrstück der Filzokratie»
Ein Zuschauer im schwyzerischen Wollerau ist empört. Er setzt sich an den Computer und schreibt einen Brief an den Ombudsmann der SRG, den früheren Vizekanzler Achille Casanova von der CVP. Das Schweizer Fernsehen habe ein «unrühmliches Lehrstück in Filzokratie» geboten, das «an Dreistheit kaum zu überbieten» sei. Casanova nimmt die Beschwerde entgegen und konfrontiert die Redaktion der «Tagesschau» mit dem Vorwurf. Vom stellvertretenden Redaktionsleiter Franz Lustenberger erhält er zur Antwort: «Der ‹Tagesschau›-Beitrag hat klar die beiden Ebenen – die politische Forderung und die juristische Beurteilung – unterschieden.» Alles in Ordnung, Fall erledigt?
Casanova kommt zu einem anderen Schluss. Letzte Woche setzte er sich seinerseits an den Computer, um dem Beschwerdeführer zu antworten. Und was er schrieb, hatte es in sich: «Nachdem ich den Beitrag sehr genau anschauen und die Angelegenheit analysieren konnte, muss ich offen sagen, dass mich die Stellungnahme von Herrn Franz Lustenberger keinesfalls überzeugt.» Dass Jositsch nicht als SP-Politiker ausgewiesen wurde, sei ein «schwerwiegender Fehler». «Dies umso mehr, wenn es sich wie im vorliegenden Fall um eine parteipolitisch kontroverse Frage handelt.»
Mit dieser Rüge erschöpfen sich allerdings die Möglichkeiten des Ombudsmanns. Wollte der Beschwerdeführer den Fall weiterziehen, müsste er an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen gelangen. Dass er dies tun wird, ist unwahrscheinlich, sein schriftlicher Kommentar auf das Urteil lässt es zumindest vermuten: « Voilà. Man muss sich immer wieder wehren – wird dennoch nichts nützen…» In diesem Fall dürfte er jedoch falsch liegen. Am Abend erreichte die Basler Zeitung eine Stellungnahme von Franz Lustenberger, dem stellvertretenden Redaktionsleiter der «Tagesschau»:
«Die ‹Tagesschau› kann die Argumentation des Ombudsmannes nachvollziehen. Sie zieht darum die Konsequenzen aus dem Entscheid. Die ‹Tagesschau› wird in Zukunft bei nationalen Politikern, die als Experten in einem Beitrag auftreten, jeweils das politische Amt erwähnen, entweder im Text oder im Einblender.» Daniel Jositsch, dem nicht eigentlich ein Fehler vorzuwerfen ist, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (Tages-Anzeiger)
Kommentar: Transparenz herstellen, will heissen, in der Bauchbinde wichtige Verbindungen nicht zu verschweigen. Doch ist es noch besser, bei Beurteilungen keine Experten zuziehen, die offensichtlich mit der zu beurteilenden Person verbandelt sind. Das Fernsehen hat es in der Hand, den Vorwurf der Filzokratie nicht mit solchen Pannen Vorschub zu leisten.