Samstag, 9. Mai 2015

Unbegreifliches Urteil

Verstümmelungsabsicht müsste ebenfalls hart bestraft werden - nicht nur die Tötungsabsicht

2009 haben Jugendliche einen Gleichaltrigen am Boden  spitalreif zusammengeschlagen und am Boden brutal getreten.
Sie wurden vom Thurgauer Obergericht wegen versuchter vorsätzlichen Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.
Die brutale Tat wurde übrigens von einer Kamera aufgezeichnet und beweist, wie brutal die Täter vorgegangen sind.
Das Bundesgerichtes verneinte nach einer Beschwerde die Tötungsabsicht. Dem Antrag des Beschwerdeführers auf eine bedingte Strafe von zwei Jahren wurde entsprochen.

Keine Tötungsabsicht: Urteile für grinsende Bahnhofs-Schläger aufgehoben
Keine Tötungsabsicht Urteile für grinsende Bahnhofs-Schläger aufgehoben
Das Bundesgericht hat die Urteile gegen zwei Schläger von Kreuzlingen aufgehoben und den Fall zur Neubeurteilung ans Thurgauer Obergericht zurückgewiesen. Die beiden jungen Männer hatten 2009 am Bahnhof Kreuzlingen grundlos zwei Gleichaltrige zusammengeschlagen.
Ostschweiz· Video
Wenn es heisst, das Opfer sei leider zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, so ist dies zynisch und die Begründung, das Opfer hätte sich  mit den Armen vor dem Kopf so schützen können, dass eine Tötung nicht möglich war, so ist dies nicht nachvollziehbar.

Die Absicht, Menschen zu verstümmeln und ein Opfer auch mit der Absicht, bleibende körperliche und seelische Schäden zu verursachen, müsste doch  auch hart geahndet werden.

Das Urteil bedeutet: Schwere bleibende Verletzungen darf in Kauf genommen werden. Wenn nämlich das Opfer überlebt, zählt dies nicht als Tötungsabsicht.

Dieses Urteil ist für Otto Normalverbraucher nicht nachvollziehbar.


Der meistgehasste Deutsche

Er legte die Bahn eine Woche lang lahm


Wer ist der Mann, der Deutschland sechs Tage lahm legt? (Artikel enthält Video)

Wer ist der Mann, der Deutschland sechs Tage lahm legt?

Unverständlich, dass die deutschen Bahn mit zwei Gewerkschaften verhandeln müssen.

Unverständlich, dass sich die Gewerkschaft nicht bewusst ist, wie sie dem öffentlichen Verkehr mit dem Streik schadet. Ich habe deutsche Freunde, die künftig nur noch mit dem Auto zur Arbeit fahren.

 

Unbegreiflich, dass es in Deutschland nicht laufende Gespräche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt. In der Schweiz funktionieren in der Regel solche bilateralen Gespräche. Die Gewerkschaften sehen hier ein, dass in harten Zeiten nicht ständig Maximalforderungen gestellt werden können.

 

Vereinbarungen müssen ausgehandelt - nicht durchgeboxt -  werden.


Jede Seite ist auf die andere angewiesen.

Gewerkschaften können nicht nur fordern.

Ich würde mich nicht wundern, wenn die Bahn auf selbstfahrende Züge setzt oder es künftig zu einem Streikverbot kommt bei Institutionen von öffentlichem Interesse.

Ich kenne Firmen, das holen sich künftig nur noch Mitarbeiter, die keine gewerkschaftlichen Verpflichtungen eingehen oder sie suchen vermehrt Teilzeitarbeiter.