Dienstag, 13. Februar 2007

"Winterreise" - ein anwaltschaftlicher Film?

Wo wurde der Fall Kopp bewusst verzerrt dargestellt?

Fast zwanzig Jahre nach dem Rücktritt von Elisabeth Kopp sorgt nun der Film "Winterreise" über die erste Bundesrätin in den Medien für Wirbel -- und polarisiert. So sehr, dass angeblich Journalisten ihre Grundsätze über Bord werfen und wider besseres Wissen Unwahrheiten und Gemeinheiten verbreiten, findet Andres Brütsch, Regisseur des Dok-Films.

"Mir werden Dinge unterstellt, die schlicht und ergreifend falsch sind",

sagt er im Interview mit "persoenlich.com" und findet:

"Gewisse Journalisten betrachten die Kopps als Freiwild"

Die BaZ behauptete beispielsweise, Frau Kopp habe ihren Mann gewarnt, er solle aus dieser dubiosen Firma austreten, gegen die ein Strafverfahren laufe. Das stimmt nicht und geht für mich in Richtung Rufmord. Ich bin nicht Pro-Kopp und finde durchaus, dass das Ehepaar Fehler gemacht hat -- was man im Film im Übrigen auch sieht. Es geht aber nicht an, noch heute nachweislich falsche Fakten zu verbreiten. Gegen die Firma Shakarchi lief nie eine Strafuntersuchung. Wenn man das weiss, und es trotzdem immer noch behauptet, ist das für mich ein Skandal. Und wenn man es auch nach bald zwanzig Jahren nicht weiss, dann ist man als Journalist, der sich befähigt fühlt, über den Fall Kopp zu schreiben, wenig glaubwürdig.

Kommentar:

Es gibt bekanntlich den Thesenjournalismus, der von einer These ausgehend alles zusammenträgt, das diese voreingenommene These stützt. Es gibt auch den anwaltschaftlichen Journalismus, der sich parteiisch für die eine oder die andere Seite stark macht.

Für uns gibt es auch einen anwaltschaftlichen Film. Wenn ein Regisseur - wie Andres Brütsch ( "Winterreise") - das Bild der ehemaligen Bundesrätin beschönigt und Sachverhalte ausblendet, so ist dies für uns anwaltschaftlich und damit fragwürdig. Niemand kann heute bestreiten, dass Frau Kopp den Mann mit einem Telefonanruf gewarnt hatte. Niemand wird bestreiten wollen, dass Frau Kopp damals eindeutig gelogen hat. Sie hatte den Anruf abgestritten. Ich erinnere mich noch sehr gut an jene Tage. Als ich das Lügen in einem Freundeskreis beanstandete, warfen mir damals FDP Mitglieder vor, ich leite mit meiner Kritik Wasser auf die Mühlen der Linken. Nach meinem Dafürhalten gilt parteiunabhängig: Gelogen ist gelogen! Selbstverständlich ist es nicht verwerflich, dass jemand seinen Partner warnt. Dieses Verhalten ist durchaus nachvollziehbar. Wer weiss, vielleicht hätte es Elisabeth Kopp nicht den Kopf gekostet, wenn sie ihr Telefongespräch zugegeben hätte.

Was mich bei Frau Kopp damals ebenfalls gestört hatte, war vor allem ihre Starrköpfigkeit und Uneinsichtigkeit - wie auch die unverständliche Hörigkeit ihrem fragwürdigen Mann gegenüber.

Montag, 12. Februar 2007

«Mumi»: Brachte ihm seine Kritik an Schwulen das "Aus"?

In der «MusicStar»-Show vom vergangenen Sonntag wurde Tanzcoach Rafael Antonio als schwul geoutet. Darauf sagte Kandidat Muhammed «Mumi» Kahraman in einem Radio-Interview gegenüber Radio 24:

«Da verliert man auch irgendwie den Respekt gegenüber dieser Person, ich meine, das ist so seltsam... er ist wie der Lehrer in der Schule, nur dass er einfach Tanz unterrichtet. Wenn dann herauskommt, dass er schwul ist, also auf Männer steht, dann verliert man auch den Respekt gegenüber ihm.»

«Man verliert den Respekt, wenn man erfährt, dass der Tanzcoach schwul ist.»

Diese homophobe Grundstimmung sei unter Jugendlichen im Aufwind, beobachtet Moël Volken.

«Gerade bei solchen mit muslimischem Hintergrund kommen Schwule schlecht weg.»

Luis Pestana, Betreiber des Schweizer Schwulen-Portals gay.ch, hatte verständlicherweise kein Verständnis für Mumis offene Bemerkung.

Abwahl trotz Entschuldigung

Mit Spannung wurde die Publikumsreaktion auf Mumis Schwulen-Beleidigung erwartet. Muhammed hatte in der Sendung nach seinem Fauxpas nach dem Medienwirbel keine Chance mehr. Der Sänger entschuldigte sich zwar auf seinem Blog bei Rafael und beim Publikum:

Hallo zämme

In den letzten Tagen ist einiges über mich geschrieben und gesagt worden. Was ich am Sonntag in das Radio-Mikrofon gesprochen habe, ist mir absolut unerklärlich. Erst als ich am Montagmorgen die Tragweite dieses Interviews realisiert habe, wurde mir bewusst, dass ich einen grossen Fehler gemacht habe. Mir tut es sehr leid, was ich gesagt habe! Ich möchte mich aufrichtig bei allen entschuldigen, deren Gefühle ich verletzt und die ich mit meiner unbedarften Aussage vor den Kopf gestossen habe. Insbesondere möchte ich mich bei meinem Tanzcoach Rafael entschuldigen. Wir haben bereits am Montagmorgen miteinander über meine Äusserungen gesprochen und die Sache ausdiskutiert. Rafael ist für mich eine Person, vor der ich grossen Respekt habe. Er ist mein Vorbild, nicht nur weil er mein Tanzlehrer ist. Mir ist unerklärlich, wie ich am Sonntag eine solche Aussage machen konnte.

Ich weiss, ich habe viele Leute enttäuscht. Ich werde nun meine ganze Energie in die Proben mit Rafael und Artemis geben, um am Sonntag eine überzeugende Performance auf die Bühne zu bringen. Ich hoffe, dass ihr mir eine Chance gebt.

Mumi

Ob es an seiner Performance oder an seiner ungeschminkten Bemerkung gelegen hat, wird kaum jemand sagen können. Tatsache bleibt: Muhammed Kahramen wird an der nächsten Schweizer MusicStar Sendung nicht mehr mit dabei sein.

Kommentar:

War es die undiplomatische Bemerkung Mumis, dass er bei MusicStar über die Klinge springen musste oder war es der Umstand, dass er ein Muslim ist? Der Name Mohamed löst bekanntlich in der Schweiz in breiten Bevölkerungskreisen Ressentiments aus. Jedenfalls muss nun Mumi die Koffer packen. Der Medienwirbel macht uns eines bewusst:

Ein verbaler Ausrutscher müsste in einer Wettkampfsituation unbedingt vermieden werden! Mumi hatte vielleicht keinen oder einen schlechten Berater.

Sonntag, 11. Februar 2007

DIE VERSTECKTE KAMERA IN DER ARZTPRAXIS UND DEREN FOLGEN

Die ellenlange Geschichte über einen Kassensturzbeitrag, einen umstrittenen Schönheitschirurgen, einer Miss und allfällige rechtliche Nachwehen ____________________________________________________________________________

Zur ersten BLICK geschichte:

In der Sendung auf SF 1 sah man, wie der Chirurg an den Brüsten von De Filippis ausgedehnt Mass nahm und diese als «asymmetrisch» bezeichnete. Nach Angaben von Nick D`Agostino gab es nach dem TV-Bericht Drohungen gegen die junge Frau und seine Miss-Organisation: «Diese Leute haben sich empört, dass eine gewählte Miss sich oben ohne am Bildschirm zeigt.»

Zum «Kassensturz»-Einsatz steht Jessica De Filippis nach wie vor. In einem Mail schreibt sie dem «Blick»: «Ich war damit einverstanden, dass der «Kassensturz» diese Berichte gemacht hat.» D`Agostino hingegen entrüstet sich, der Fernsehsender sei zu weit gegangen: «Wir sind geschockt über den Beitrag und distanzieren uns davon.

Im Blick hat sich Kurt Felix zum umstrittenen Kassensturz-Beitrag über Schönheitschirurg Peter Meyer-Fürst geäussert. Er zeigt sich verwundert, dass die Verantwortlichen keine Sendeerlaubnis eingeholt haben.

"Ich hätte nach solchen Aufnahmen wahrscheinlich ins Gefängnis gehen müssen, gestützt auf einen Artikel im Strafgesetzbuch: Wer ein fremdes, nicht öffentliches Gespräch (...) aufnimmt (...) und auswertet (...), wird mit Gefängnis oder Busse bestraft“, so Felix.

Zu seiner Zeit liess sich der "Versteckte Kamera"-Moderator für seine Sendungen immer von Strafrechts- und Ethikfachleuten beraten. Oftmals hörte er: "Was du machst, ist eigentlich nicht zulässig." Trotzdem wusste Felix:

"Das A und O war immer eine schriftliche Sende-Erlaubnis". Nur einmal habe er keine solche Erlaubnis eingeholt, weil die Szene harmlos schien. Aber: "Schon gab es Lämpe", sagte Felix im Blick.

In der Regel sei jedes zehnte Opfer der versteckten Kamera mit einer Ausstrahlung nicht einverstanden gewesen. "Wir haben die Aufnahmen grundsätzlich an Ort und Stelle gelöscht", so Felix. Dennoch hätten sie in fünf Fällen eine Klage bekommen. Die aussergerichtlichen Einigungen seien jeweils "ziemlich happig" gewesen.

Nach «Kassensturz»-Bericht: Jessica De Filippis gibt Miss-Titel ab

Der Beitrag des «Kassensturz» über den Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst zieht weitere Kreise: Lockvogel Jessica De Filippis (19) hat entnervt die Krone als Miss Argovia abgegeben. Nick D`Agostino, Veranstalter der Miss Argovia, sagte gegenüber dem «Blick»: «Jessica ist alles über den Kopf gewachsen. Es gab von Anfang an Probleme. Und am Schluss kamen diese Nacktbilder am TV dazu, für die sie sich schämte.»
Quelle Persönlich.com:

Peter Meyer-Fürst, der 70-jährige Schönheitschirurg, der jüngst die Brüste der Miss Argovia durchknetete und ihr schleunigst zur Vergrösserung riet, ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt.

«Halt dich von Meyer-Fürst fern, wenn du nicht gern gehäutet wirst», unterschrieb Karikaturist Nico seine Zeichnung im Sonntagsblick. Das Bild diente zur Illustration eines Artikels, in dem Praktiken und finanzielle Probleme des Senioren-Operateurs aus Zürich beschrieben wurden.

Insbesondere der Umgang von Peter Meyer-Fürst mit Wahrheiten, Amtsverfügungen und Pfandversprechen interessierte den Autoren - und vorher bereits die Gerichte. Der selbst ernannte «Busen-Meyer», der in einem Kassensturz-Beitrag die Brüste der Miss Argovia so gründlich kontrollierte, dass es der schönen Aargauerin «nicht mehr wohl war», hatte sich 1997 von einem englischen Ehepaar eine halbe Million Dollar geliehen. Als Sicherheit gab der schneidige Chirurg seinen Bentley und ein Gemälde von Picasso im Darlehensvertrag an.

Kredit nie zurückbezahlt

Als das Ehepaar nie irgendeinen Cent vom geliehenen Geld zurückbekam, wandte es sich an die Schweizer Behörden. Bis im September 2006 vergeblich: Weder Geld noch Zins bezahlte Meyer-Fürst bis dato. Die Sicherheiten Bentley und Picasso rückte er auch nicht heraus. Eine aufgebrummte Verdienstpfändung des Betreibungsamts Thun umging er. Bis vor vier Monaten, also über zehn Jahre lang, hatte er vom Kredit nichts zurückbezahlt. Der Kreditgeber ist übrigens längst verstorben.

Obwohl er seine Schulden offensichtlich nicht bezahlen kann, feiert Meyer-Fürst gerne mit den Reichen und Schönen. Mit schnell wechselnden jungen Begleiterinnen ist der Chirurg, der laut eigenen Aussagen weit über 10'000 Operationen und davon allein 2000 Brüste gemacht hat, an den Promipartys zu Gast.

Vera Dillier als ehemalige Prostituierte beschuldigte den Chirurgen öffentlich

Nicht überall freut man sich über die Auftritte des Arztes: Vera Dillier, die Jet Setterin, die jetzt im Kassensturz erzählt, dass Meyer-Fürst sie einmal mit entblösstem Glied untersuchte, sagte bereits vor einem Jahr im Sonntagsblick: «In St.Moritz ist er nicht mehr gern gesehen.» Meyer-Fürst hält auch von Frau Dillier nicht mehr allzu viel. Er bezeichnete gestern auf Tele-Züri die Jet-Set-Lady als Ex-Prostituierte, die als Escort-Dame in Europa und Übersee unterwegs war.

«Löcher im Brustgewebe von der Grösse eines Zweifrankenstücks»

Die Probleme des Mannes, der nebst vielen anderen etwa Iris Berben oder Ivana Trump zu straffem Gesicht und grösserer Oberweite verholfen hat, gehen Jahre zurück. 1997 wurde Meyer-Fürst nach jahrelangem Rechtsstreit zu sieben Tagen Gefängnis verurteilt. Grund: Er hatte die Zehe einer Patientin operiert – ohne dass sie je ihre Einwilligung zum Eingriff gegeben hatte.

In einem Artikel beleuchtet die Zeitschrift «Bilanz» bereits 1993 diverse Massaker, die Meyer-Fürst an verschiedenen Patientinnen veranstaltet hatte. Von «irreparablen Masken» und «Löchern im Brustgewebe in der Grösse von Zweifranken-Stücken» ist im Artikel die Rede. Meyer-Fürst erwirkte per vorsorglicher Verfügung, dass die Bilanz nicht an den Kiosken verkauft werden durfte.

Meyer-Fürst musste die gesamten Prozesskosten zahlen Erst vier Jahre später kam es zu einem definitiven Urteil. Meyer-Fürst sah von seiner geforderten Wiedergutmachung von 2,24 Millionen Franken keinen Rappen. Im Gegenteil: Ihm wurden die Verfahrenskosten von 78'000 Franken aufgebrummt. Er bezeichnete das Urteil laut Sonntagszeitung als «absolut widersprüchlich.»

Die «Bilanz» durfte ab sofort öffentlich behaupten, Meyer-Fürst habe «anstatt auf mögliche Probleme hinzuweisen, Patientinnen zu zusätzlichen kosmetischen Eingriffen überredet, weil’s im Gleichen gehe.»

Derart gebeutelt war es für Meyer-Fürst damals wohl ein schwacher Trost, dass das von der Krankenkasse CSS gegen ihn angestrengte Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung in mehreren Fällen eingestellt wurde. Die «Bilanz» konnte er allerdings nicht mehr daran hindern, den Satz zu verbreiten, dass er in den Verdacht geraten sei, «unentschlossenen Frauen den Entscheid zugunsten eines operativen Eingriffs etwas zu erleichtern mit dem Hinweis auf eine hilfsbereite Geldquelle: die Krankenkasse.»

Die Konsequenzen?

Muss der siebzig Jahre alte Meyer-Fürst jetzt mit Konsequenzen rechnen? Wohl kaum. Laut einem heutigen Artikel im Blick liegen zwar beim Gesundheitsdepartement des Kantons Zürich Beschwerden gegen ihn vor. Doch Johannes Thieler vom Departement lässt keinen Handlungsbedarf erkennen: «Das sind alte Fälle, die keinen Bezug zu sittlichen Verfehlungen haben».

Wir vermuten, dass die Geschichte keine weiteren rechtlichen Konsequenzen mehr haben wird. Die Medien können zufrieden sein. Sie haben ihre Story verkaufen können: Die Story mit einer Miss, welche vor laufender Kamera an den Brüsten betastet wurde, einer ehemaligen Prostituierten, die sich profilieren konnte, einem fragwürdigenSchönheitschirurgen und einer umstrittenen Sendung mit einer (illegalen?) versteckten Kamera, die dennoch die notwendigen Bilder liefern durfte. Ein Chirurg, der sich wohl aus finanziellen Gründen kaum noch wehren kann und ein Publikum, das sich amüsieren durfte und wir, die zu einer ungewöhnlichen Mediengeschichte kamen.

NACHTRAG 20.2.07

Quelle BLICK (ZITAT):

Wochenlang haben die Anwälte des Chirurgen Peter Meyer-Fürst gearbeitet, jetzt präsentieren sie BLICK die Strafanträge gegen:

  • SF-Chefredaktor Ueli Haldimann (53) als Hauptverantwortlichen.
  • «Kassensturz»-Chef Wolfgang Wettstein (44), verantwortlich für den Beitrag.
  • «Kassensturz»-Reporterin Jolanda Eggenberger (30, Ex-Wetterfee), die den Bericht mit versteckter Kamera drehte.
  • Ex-Miss-Argovia Jessica De Filippis (19), die den Lockvogel spielte. Die Klagen werden noch im Februar eingereicht. Bei seinem Frontalangriff geht es Meyer-Fürst nicht in erster Linie ums Geld. Der Chirurg nimmt SF in den Schwitzkasten, weil er Gerechtigkeit will. Deshalb stellen seine Anwälte Strafanträge. Aber: Klagen mit Genugtuungsforderungen sind in Vorbereitung. Einer der Anwälte: «SF-Chefredaktor Ueli Haldimann hat sich zum Ankläger, Richter und Henker aufgespielt – ohne jegliche medizinische Kenntnisse. In der ‹SonntagsZeitung› forderte er sogar die Berufseinstellung meines hoch qualifizierten Mandanten.» Peter Meyer-Fürst fügt an: «Man hat mir und meiner Familie massiv geschadet.» Auch sein 13-jähriger Sohn werde angefeindet. «Wir haben ihn weit weg in die Sportferien geschickt, damit er von allem wenig mitkriegt.» Dann wird der Chirurg deutlich: «Chefredaktor Ueli Haldimann verdient eine harte Strafe.» Die Anwälte sind überzeugt: SF hat gleich gegen drei Artikel im Strafgesetzbuch verstossen. In ihnen ist geregelt, wann verstecktes Abhören und Filmen verboten ist. Etwa im Artikel 179quater. Dort steht: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird, «wer eine Tatsache aus dem Geheimbereich eines anderen oder eine nicht jedermann ohne Weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich (...) aufnimmt.» Und genau das habe der «Kassensturz» getan, sagen die Anwälte: «Die Reporterin und Lockvogel De Filippis haben damit einen auch durch das Arztgeheimnis geschützen Privatbereich verletzt.» Bei der Ausarbeitung der Strafanträge spielte aber noch etwas anderes eine wichtige Rolle: «Es handelt sich um eine späte Rache, weil Meyer-Fürst 1997 vertraglich durchsetzte, dass der ‹Kassensturz› nur unter bestimmten Voraussetzungen über ihn berichten durfte», sagt ein Anwalt. In dieser Vereinbarung ist festgelegt, wann SF über Meyer-Fürst berichten darf:
  • Wenn der Chirurg bewusst die Öffentlichkeit sucht. Meyer-Fürst: «Ich habe mich seither zurückgezogen.» Tatsächlich: Zehn Jahre lang wurde nicht mehr über ihn berichtet. Die Anwälte werfen SF deshalb vor: Geschickt habe es in den letzten Wochen den Eindruck zu erwecken versucht, am Chirurgen bestehe ein grosses öffentliches Interesse.
  • Wenn standesrechtliche Verfahren vor der Ärzte-Gesellschaft gegen ihn vorliegen. Meyer-Fürsts Anwalt: «Gegen meinen Mandanten liegt nichts Derartiges vor.»
  • Wenn gewichtige Strafuntersuchungen gegen ihn laufen. Der Anwalt: «Der ‹Kassensturz› berichtete zwar letzte Woche, dass bei der Staatsanwaltschaft kürzlich eine Anzeige wegen einem Sexualdelikt eingereicht wurde. Mein Mandant wurde bis heute mit diesen Vorwürfen nicht konfrontiert.» Die Anwälte geben sich siegesgewiss. Denn der «Kassensturz» hat in einem ähnlich gelagerten Fall bereits ein Verfahren am Hals. Auch da geht es um den Einsatz einer versteckten Kamera. Aber: Der betroffene Versicherungsberater wurde total anonymisiert. Das Bezirksgericht Dielsdorf hat den «Kassensturz» in erster Instanz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall aber an das Obergericht weitergezogen. «Unser Fall ist viel gravierender», sagt ein Meyer-Fürst-Anwalt. Bei SF gibt man sich dennoch gelassen. Sprecher Urs Durrer äussert sich im Namen aller Beschuldigten: «Wir warten, bis die Strafanträge eintreffen, und werden sie dann mit unserem Anwalt analysieren.»
  • ****************** Die rechtliche Seite

    Recherchen mit "versteckter Kamera" - ein heikler Bereich

    Die Konsumentensendung "Kassensturz hatte jüngst mit einer versteckten Kamera und einem Lockvogel (der 19 jährigen Miss Argovia) die fragwürdigen Untersuchung des Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst dokumentiert und gesendet. Es konnte nachgewiesen werden, dass der Arzt der jugendlichen Operationswilligen nicht von der Brustoperation abgeraten hatte und er den attraktiven Busen der jungen Frau unnötig oft berührt hatte.

    Zu den rechtlichen Aspekten

    Peter Studer, Jurist und Präsident des Presserates, beleuchtete in einem aufschlussreichen Beitrag in der NZZ vom 16, Februar den rechtlichen Rahmen der Recherchen mit "versteckter Kamera".

    Getarnte Recherchen sind nicht generell verboten- doch gibt es Grenzen

    Studer weist auf das Strafgesetz hin, das festhält:

    Wer Tatsachen aus dem Privatbereich eines anderen auf einen Bildträger aufnimmt, wird auf Antrag - gemäss Strafgesetz - bestraft. Bei den Aufnahmen in der Praxis des Chirurgen ging es eindeutig um einen Privatbereich. Wer widerrechtlich in seiner Persönlichkeit verletzt wird, kann gemäss Zivilgesetzbuch alle Beteiligten einklagen und unter anderem Schadenersatz und Genugtuung verlangen. Laut Bundesgericht gibt es auch das Recht auf das eigenen Bild. Eine fokussierte Abbildung ist demnach nur erlaubt, wenn der Betroffene zustimmt oder "überwiegende öffentliche Interessen" diese Abbildung rechtfertigen.

    Zu den Ausnahmen

    In bestimmten Situationen kann der Täter - also zunächst der Reporter - wegen "Wahrung berechtigter Interessen" ausnahmsweise freigesprochen werden. Das Bezirksbereicht Dielsdorf hat schon einmal solche Interessen anerkannt. Es ging um einen Versicherungsmann, der während der Beratung gefilmt wurde und geklagt hatte. Das Fernsehen hatte bei diesen Aufnahmen das Gesicht unkenntlich gemacht und die Stimme verstellt.Damals konnte nur mit versteckter Kamera die notorische Abstreiterei des Sachverhaltes dokumentiert werden. Dieser Fall wurde ans Obergericht weitergezogen. Gemäss Datenschutzgesetz dürfen persönliche Einzelheiten und Angaben nur nach Treu und Glauben bearbeitet werden. Die Bearbeitung muss verhältnissmassig sein.

    Nach dem Journalistenkodex sind "verdeckte Recherchen" ausnahmsweise zulässig. Es gibt ein Gebot der lauteren Recherche:

    - Es muss ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information bestehen

    - Man könnte die Information nicht anders beschaffen

    Aehnlich sind die publizistischen Richtlinien von SF (2005 ) formuliert.

    Medienrechtlich und medienethisch ist somit - nach Studer - die verdeckte Kameraarbeit streng eingegrenzt.

    _____________________________________________________________________ Und wie steht es nun mit den Bilder des Kassensturzes in der Praxis des Schönheitschirurgen, welche in der Medienlandschaft zu zahlreichen Folgebeiträgen und - berichten geführt hatten ("Grabsch-Vorwürfe","unnötige Berührungen", "desaströse Finanzlage" des Chrirurgen, "betrügerische Machenschaften" usw.)?

    Nach Studer müssten bei einer allfälligen Klage die Reporter und das SF Kader den Richter davon überzeugen, dass die Aufnahmen im heiklen Privatbereich der Arztpraxis gefilmt wurden - was zwar verboten ist - aber nur, um "berechtigte öffentliche Interessen" zu wahren. Der Kassensturz müsste auch erklären können, was bei einer Erstuntersuchung "nötig" oder "unötig" ist. Das Kassensturzteam müsste vor allem den Richtern beibringen, dass die zelebrierte Identifizierung von Meyer-Fürst verhältnismässig gewesen ist. Der betroffenen Arzt hatte sich dem Kasensturz gegenüber nicht erklären wollen. Es ist so. Niemand kann mit einer Verweigerung einen kritischen Beitrag sabotieren. Es kann aber auch niemand zu einer Stellungnahme genötigt werden.

    FAZIT: Die Beweislast für die Notwendigkeit einer Recherche mit "versteckter Kamera" liegt in erste Linie bei der Redaktion. Der Einsatz einer versteckten Kamera ist somit eine gefährliche Waffe.

    NACHTRAG 1.9.07

    "Kassensturz"
    Verdeckt gefilmte Bilder waren unzulässig
    Ubi heisst Beschwerde gut.

    Der "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens hätte verdeckt gefilmte Bilder aus der Praxis eines Schönheitschirurgen nicht senden dürfen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hiess eine entsprechende Beschwerde gut.

    Ausgestrahlt wurde der Beitrag am 6. Februar dieses Jahres. Er enthielt Bilder, die mit versteckter Kamera in der Praxis eines Zürcher Schönheitschirurgen aufgenommen worden waren. Sie zeigten unter anderem, wie der Arzt die Brust einer als "Lockvogel" eingesetzten jungen Frau untersucht.

    Einstimmiger Entscheid

    Die sechs anwesenden Mitglieder der UBI hätten einstimmig entschieden, dass die Ausstrahlung dieser Bilder in diesem Fall unzulässig gewesen sei, sagte Pierre Rieder, Leiter des Sekretariats der UBI, auf Anfrage. Für die Frage, ob verdecktes Drehen an sich zulässig ist, sei die UBI aber nicht zuständig.

    In einem zweiten Punkt wies die UBI die Beschwerde gegen den "Kassensturz"-Beitrag ab: Mit 4 zu 2 Stimmen entschied sie nach der öffentlichen Beratung des Falls am Freitag, dass der kritisierte Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt habe.

    Das Urteil der UBI kann vor Bundesgericht angefochten werden. Möglich ist dies nach Angaben von Rieder aber erst, wenn die schriftliche Begründung vorliegt.

    Für Ombudsstelle DRS zulässig

    Die Ombudsstelle DRS kam zum Schluss, dass die verdeckte Recherche im Fall des "Kassensturz"-Beitrages legitim gewesen sei. Völlig zu Recht sei das Fernsehen der Frage nachgegangen, wie Schönheitschirurgen arbeiten, befand Ombudsmann Achille Casanova.

    Hingegen habe der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot teilweise verletzt, hielt der Ombudsmann im April fest. Die Autorinnen des Beitrags hätten einige ihrer Behauptungen ungenügend ausrecherchiert. Das Publikum habe deshalb nicht ausreichend die Möglichkeit gehabt, sich eine eigene Meinung zu bilden.

    Samstag, 10. Februar 2007

    Ausländische Dauerdeliquenten belasten die Polizei

    Der Zürcher Kripo-Chef sprach vor den Medien Klartext: «Ganze Familie von Straftätern ausweisen»!

    In der Regel sind die Medien und die Polizeibereicht recht zurückhaltend, wenn es um Kriminalität von Ausländern geht. Man befürchtet, damit den Fremdenhass zu schüren und man will der SVP keine Munition für ihre Kampagnen liefern. Allmählich wurde aber erkannt, dass das Verschweigen von Tatsachen langfristig kontraproduktiv ist. Merkt nämlich die Bevölkerung, dass ihr hinsichtlich Straftaten Sand in die Augen gestreut wird, rächt sich dies bei Abstimmungen. Nachdem jahrelang die Machtlosigkeit bei der Ausweisung von papierlosen Asylanten beschönigt wurde (Wer den Ausweis verschwinden liess, konnte trotz krimineller Handlung nicht ausgewiesen werden) und dies später publik gemacht worden war, entschied das Volk an der Urne gegen die Asylanten.

    Es ist deshalb verständlich, dass der Zürcher Kripo Chef die Tatsachen nicht beschönigen wollte. Bei der Präsentation der Kriminalstatistik 2006 des Kantons Zürich sprach Bernhard Herren Klartext:

    «Ausländer, welche die Polizei immer wieder beschäftigen und keinen Willen zur Integration zeigen, müssen raschmöglichst aus der Schweiz weggewiesen werden», forderte er. Und: Bei ausländischen jugendlichen Straftätern müsse man drastische Massnahmen bis zur Ausweisung der ganzen Familie ergreifen.

    Eine kleine Gruppe von ausländischen Dauerdelinquenten belastet die Polizei massiv. Bernhard Herren, Chef der kantonalen Kriminalpolizei, fordert härtere Massnahmen.

    Solche Konsequenzen, die auch Bundesrat Christoph Blocher vorschlägt, kommen für den Kripo Chef aber nur für eine kleine Gruppe in Frage:

    «Es handelt sich um ein paar Dutzend Personen, die der Polizei enorm viel Arbeit bereiten», sagte Herren zu 20 Minuten: «Es ist frustrierend, wenn man immer wieder mit den gleichen Delinquenten zu tun hat und sich nichts ändert.» Diese Gruppe beschäftige nicht nur Polizei und Justiz, sondern lebe meist von der Fürsorge und belaste damit auch den Steuerzahler.

    Unter den Ausländern wird gemäss Polizeistatistik eine Gruppe besonders oft straffällig: 25 Prozent der Tatverdächtigen haben ihre Wurzeln im Balkan. Bei den Delikten gegen Leib und Leben beträgt der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger aus dem Balkan sogar rund 53 Prozent.

    Diese eindeutige Aussage führte verständlicherweise zu einer Polarisierung in den Medien.

    Dem Kripo--Chef wurde vorgeworfen, er mache mit dieser Aussage SVP Propaganda.

    Kommentar:

    Wir vertreten die Meinung: Sachverhalte dürfen nicht beschönigt werden. Tatsachen müssen wir beim Namen nennen. Doch sollte ein Kripo-Chef keine Empfehlungen abgeben, wie die Probleme zu lösen sind. Dies ist Sache der Politiker und allfällige Massnahmen sind über öffentliche Diskussionen zu suchen.

    Nachtrag:

    Bei allen Statistiken gilt es zu bedenken, dass je nach Fokus oder Parameter noch lange über die effektiven Zahlen gestritten werden kann. Bei den Gewalttaten sind sehr viele Interessen im Spiel. Deshalb werden die Medien noch länger über die veröffentlichten Zahlen streiten. Ausländerkritische Seiten unterstreichen verständlicherweise die Gewalttaten der nicht integrierten Jugendlichen. Jene Kreise, die auf Beiträge für ihrer Projekte mit Jugendarbeitern, Sozialarbeitern, Psychologen, Therapeuten, Mediatoren angewiesen sind, haben sehr wahrscheinlich auch ein Interesse daran, dass die Thematik Jugendgewalt nicht von der Traktandenliste verschwindet. Ferner müsste bei den verschiedenen zum Teil unterschiedlichen Zahlen berücksichtigt werden, dass in Schulen und Familien letztlich nur ein kleiner Teil der effektiven Gewalttaten gemeldet wird. Die Dunkelziffern werden nirgends erfasst.

    Nachtrag 11.2.07:

    Die St. Galler Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter, Vizepräsidentin der kantonalen Polizeidirektoren, sagte in Interviews der «NZZ am Sonntag» und der «SonntagsZeitung», die geltenden gesetzlichen Grundlagen reichten ihrer Meinung nach schon heute aus, um ausländische Jugendliche mit langer Kriminalkarriere ausweisen zu können. Und tatsächlich, in St. Gallen wurden gemäss «SonntagsZeitung» bereits sechs jugendliche ausländische Wiederholungstäter ausgewiesen. Es treffe zu, dass bei schweren Delikten ausländische Jugendliche überproportional vertreten seien, sagte FDP-Politikerin Keller-Sutter.

    Dienstag, 6. Februar 2007

    Knill über Anne Will:

    Was wissen wir über die neue "Christiansen" - die neue Talk-Königin?

    Wird Anne Will die bessere Christiansen werden?

    Bild schreibt:

    Ihre zuckenden Augenbrauen sind die sichtbaren Flügel ihrer Seele.

    Anne Will sei die Mona Lisa der ARD – rätselhaft, weiblich, romantisch, frech, verschmitzt, respektlos.

    Die neue "Christiansen" soll Frank Plasberg ( „Hart aber fair“) und Sandra Maischberger ausgestochen haben.

    . Wie wird die Frau beschrieben, die von allen ARD-Intendanten geschätzt wird?

    • Sie ist klein (169,5 cm), hat grosse Bambi-Augen, zierliche Ellbogen, ein staunendes offenes Gesicht, lächelt flirtend mit Grübchen.

    • Sie ist Kölnerin, ihr Vater war Schreiner und Architekt, katholisch. Mit 16 wusste sie: „Ich werde Journalistin.“ Mit 19 arbeitete sie bei: „Kölnische Rundschau". Dann in Berlin: „SFB“. 1999: Die erste Frau der „Sportschau“.

    Heribert Fassbender (ein ehemaliger Vorgesetzte von Anne Will) lobte die Politologin und Historikerin. Er sagte es in dieser Reihenfolge:

    Sie ist hübsch, begabt und intelligent.

    Das Geheimnis ihrer TV-Aura?

    Will besitzt eine Wahrhaftigkeit, die nach der Wahrheit fragt. „Sie besitzt das Audrey-Hepburn-Gen, diese Form von makelloser Schönheit, die ohne Reinheit des Geistes kaum möglich scheint.“ („Handelsblatt“).

    Ihr Interview-Ziel: „Die wesentliche Prägung eines Menschen herauszufinden.“

    Wie Anne Will den ARD-Talk verändern will? Ich habe grossen Respekt! Alles andere wäre leichtsinnig.

    Ich werde meinen eigenen Stil suchen – und ich werde ihn finden. Ich werde das mit viel Leidenschaft tun.

    Anne Will wirkt sehr weiblich, gleichzeitig wie ein burschikoser Frechdachs. Sie hat ein Talent, das sie ins TV saugte – und einen selbstbewussten Ehrgeiz: „Ich stehe nicht an der Bushaltestelle und warte. Ich bin nicht mehr so verträumt wie früher. Wenn sich mir eine Chance bot, habe ich es verstanden, das Beste daraus zu machen.“

    Nicht nur die 10 Prozent der hörbehinderten Zuhörer werden froh sein, dass sie die "schnatterhafte" Schnellsprecherin Christiansen bald nicht mehr anhören müssen. Wir hatten immer wieder negative Rückmeldungen von Fernsehkonsumenten erhalten, die sich über die fahrlässige Aussprache der abtretenden Moderatorin geärgert hatten. (Man verstehe nur die Hälfte!) Anne Will wird somit einen leichten Start haben! Die Promis werden auch bei Ihr Schlangestehen - und damit bricht die Einschaltquote bei Anne Will mit Bestimmtheit nicht ein.

    Wir sind überzeugt, dass es der Journalistin nicht schwer fallen wird, auch ohne Teleprompter zu moderieren.

    Die einzigen Bedenken - der neuen Talk-Königin gegenüber - hätten wir, falls sich die bisherigen negativen Urteile im neunen Job bestätigen würden. Wir haben nämlich im letzten Jahr einige Feedbacks bekommen, die Anne Will eher als kühl oder farblos bezeichneten und ihr jüngstes Interviews sogar als nichtssagend. Persönlich erlebte ich die Journalistin hingegen stets als freundlich und bei den Befragungen als recht hart d.h. nachgreifend. On verra.

    Wir hoffen vor allem, dass unter Anne Will die sonntäglichen Politiker-Selbstdarstellungen gestraffter geführt werden als bei Sabine Christiansen, bei der ständig befürchtet werden musste, die Fäden würden ihr entgleiten. ARD kann damit rechnen, dass künftig wieder viele den Talk aufschalten werden. Vor allem jene Zuhörer, die genug hatten vom bisherigen Geschnatter.

    Gekreisch von Arabella Kiesbauer:

    Kritik oder Beleidigung?

    Journalistin Doris Knecht, bekannt als langjährige Kolumnistin mit spitzer Feder von "Das Magazin und dem Tages-Anzeiger, zog in ihrem Weblog für die deutsche Wochenzeitung "Die Zeit" über die TV-Moderatorin Arabella Kiesbauer her (der Weblog-Beitrag ist unterdessen gelöscht worden). Knecht schrieb unter anderem, sie hasse die Starmania-Moderatorin, halte ihr "Gekreisch" und ihre "grauenhafte Art" nicht aus.

    Arabella Kiesbauer fühlte sich durch diese Beiträge in ihrer Ehre verletzt und reichte eine Klage ein ( wegen übler Nachrede).

    Im Weblog medienlese.com ist nun zu erfahren, dass die beiden Frauen das eingeleitete Gerichtsverfahren in einem aussergerichtlichen Vergleich beigelegt haben. Frau Knecht erklärt darin, dass sie Kiesbauer nicht persönlich beleidigen wollte und distanziert sich von der Bemerkung, dass die Moderatorin Nacktfotos von sich "früher überall rumgeschickt hat, um ihren Müll besser zu verkaufen". Knecht darf künftig Kiesbauer nicht mehr kritisieren. Knecht verteidigte sich vor Gericht mit dem Hinweis, dass sie ihre Kritik nicht gegen die Person Arabella Kiesbauer gerichtet habe, sondern gegen die "Kunstfigur, die sie auf dem Bildschirm repäsentiert". Es sei das Wesen eines TV-Kritikers, sich etwas im Fernsehen anzuschauen und darüber zu schreiben.

    Kommentar:

    Auch wir haben verschiedentlich Arabellas Verhalten kritisiert. Wir beanstandeten in einigen Beiträgen Arabellas schadenfreudiges Moderieren von "Schmutzgeschichten" (Talksendungen). Wir wurden jedoch für unsere Kritik bislang noch nie eingeklagt.

    Siehe rhetorik.ch unter Inhaltverzeichnis: Gesprächsunkultur oder unter AKTUELL: 17. August 05 Zoff für Arabella und 3.Oktober 03 im Nachtag vom 19.2.04: Exekutionsrhetorik.

    Es ist eigenartig, dass Arabella Kiesbauer jahrelang Leute vor Mikrofon und Kamera bedenkenlos blossstellen durfte - jedoch eine Medienkritikerin, die es wagt, ihre Nacktfotogeschichte aufzuwärmen und sich am Gekreisch der exaltierten Moderatorin gestört hat, einklagt.

    Arabella liess bedenkenlos Leute bossstellen aber wehe , wenn es jemand wagt, mit ihr das selbe öffentlich zu tun.

    Montag, 5. Februar 2007

    UEBERZEUGEN DURCH.....

    Sie ueberzeugen, wenn Sie

    * sich natürlich, situationsgerecht verhalten (kein Theater spielen)

    * überlegen vor dem Sprechen (denken, dann sprechen!)

    * Gefühle nicht ausklammern

    * nicht an die Mimik und Gestik denken

    * sich verständlich ausdrücken

    * eine EINFACHE SPRACHE wählen

    * EINEN KERNGEDANKEN (EIN ARGUMENT, EINE ANTWORT) mit einem BILD, einer ERZAEHLUNG, einer GESCHICHTE koppeln

    Sie werden abgelehnt, wenn Sie

    * sich künstlich und affektiert verhalten

    * während des Sprechens an sich denken

    * die Emotionen kontrollieren

    * Theater spielen

    * eine Spachebene wählen, die nicht zur Situation passt

    * zu lange reden oder zu kompliziert, zu abstrakt und zu vage formulieren

    * zu perfekt sind

    Sie überzeugen vor allem durch Ihre Person. Erst in zweiter Linie interessiert sich das Publikum oder Ihr Gegenüber für den Inhalt. Dies klingt zwar hart, trifft aber zu.

    Ein Redner, der sich nicht "verkaufen" kann, besser: Der nicht zu sich steht (Schwächen und Stärken), der nicht "im Lot ist", der überzeugt nicht, selbst dann, wenn er die besten Argumente auf seiner Seite hat.

    Oder umgekehrt: Jemand, der beim Publikum ankommt, kann sich sogar erlauben, einmal etwas schwächere Argumente vorzubringen. Weil man die Person sympathisch findet, fällt es schwerer, sich der Argumentation zu verschliessen.