Dienstag, 13. Februar 2007

"Winterreise" - ein anwaltschaftlicher Film?

Wo wurde der Fall Kopp bewusst verzerrt dargestellt?

Fast zwanzig Jahre nach dem Rücktritt von Elisabeth Kopp sorgt nun der Film "Winterreise" über die erste Bundesrätin in den Medien für Wirbel -- und polarisiert. So sehr, dass angeblich Journalisten ihre Grundsätze über Bord werfen und wider besseres Wissen Unwahrheiten und Gemeinheiten verbreiten, findet Andres Brütsch, Regisseur des Dok-Films.

"Mir werden Dinge unterstellt, die schlicht und ergreifend falsch sind",

sagt er im Interview mit "persoenlich.com" und findet:

"Gewisse Journalisten betrachten die Kopps als Freiwild"

Die BaZ behauptete beispielsweise, Frau Kopp habe ihren Mann gewarnt, er solle aus dieser dubiosen Firma austreten, gegen die ein Strafverfahren laufe. Das stimmt nicht und geht für mich in Richtung Rufmord. Ich bin nicht Pro-Kopp und finde durchaus, dass das Ehepaar Fehler gemacht hat -- was man im Film im Übrigen auch sieht. Es geht aber nicht an, noch heute nachweislich falsche Fakten zu verbreiten. Gegen die Firma Shakarchi lief nie eine Strafuntersuchung. Wenn man das weiss, und es trotzdem immer noch behauptet, ist das für mich ein Skandal. Und wenn man es auch nach bald zwanzig Jahren nicht weiss, dann ist man als Journalist, der sich befähigt fühlt, über den Fall Kopp zu schreiben, wenig glaubwürdig.

Kommentar:

Es gibt bekanntlich den Thesenjournalismus, der von einer These ausgehend alles zusammenträgt, das diese voreingenommene These stützt. Es gibt auch den anwaltschaftlichen Journalismus, der sich parteiisch für die eine oder die andere Seite stark macht.

Für uns gibt es auch einen anwaltschaftlichen Film. Wenn ein Regisseur - wie Andres Brütsch ( "Winterreise") - das Bild der ehemaligen Bundesrätin beschönigt und Sachverhalte ausblendet, so ist dies für uns anwaltschaftlich und damit fragwürdig. Niemand kann heute bestreiten, dass Frau Kopp den Mann mit einem Telefonanruf gewarnt hatte. Niemand wird bestreiten wollen, dass Frau Kopp damals eindeutig gelogen hat. Sie hatte den Anruf abgestritten. Ich erinnere mich noch sehr gut an jene Tage. Als ich das Lügen in einem Freundeskreis beanstandete, warfen mir damals FDP Mitglieder vor, ich leite mit meiner Kritik Wasser auf die Mühlen der Linken. Nach meinem Dafürhalten gilt parteiunabhängig: Gelogen ist gelogen! Selbstverständlich ist es nicht verwerflich, dass jemand seinen Partner warnt. Dieses Verhalten ist durchaus nachvollziehbar. Wer weiss, vielleicht hätte es Elisabeth Kopp nicht den Kopf gekostet, wenn sie ihr Telefongespräch zugegeben hätte.

Was mich bei Frau Kopp damals ebenfalls gestört hatte, war vor allem ihre Starrköpfigkeit und Uneinsichtigkeit - wie auch die unverständliche Hörigkeit ihrem fragwürdigen Mann gegenüber.

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