Darf man sich über den Tod eines Terroristen freuen?
Quelle Tagi:
Richter zeigt Merkel an – wegen Freude über Bin Ladens Tod
Angela Merkel hat sich über die Liquidierung von
Osama Bin Laden gefreut. Darf man das? Ein Hamburger Richter findet nein
– und zeigt die deutsche Bundeskanzlerin an.
Unglückliche Aussage: Angela Merkel wurde angezeigt – hier im
Gespräch mit dem griechischen Premierminister George Papandreou in
Brüssel.
Bild: Keystone
gültige E-Mail-Adresse fehltGemäss Paragraf 140 des Strafgesetzbuches werfe der Richter der
Bundeskanzlerin Belohnung und Billigung von Straftaten vor, bestätigte
der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers den Eingang der
zweiseitigen Anzeige. Merkel hatte am vergangenen Montag erklärt, sie
freue sich darüber, «dass es gelungen ist, bin Laden zu töten».
«Diese
Äusserung – für die Tochter eines christlichen Geistlichen
verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit
und Rechtsstaat - begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach
Paragraf 140 des Strafgesetzbuches», heisst es in der Anzeige, die bei
der Hamburger Staatsanwaltschaft einging. Merkels Äusserung war zur
bundesweiten Verbreitung bestimmt, was keiner Begründung bedürfe. Wie
der Richter weiter ausführte, hat sich «der Erfolgswert der Straftat
bestimmungsgemäss nicht nur in Berlin, sondern allen Bezirken aller
deutschen Staatsanwaltschaften realisiert». Damit sei auch die Hamburger
Anklagebehörde zuständig.
«Ich bin ein rechtstreuer Bürger»
Möllers
geht dennoch davon aus, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft das
Verfahren an die zuständige Behörde in Berlin abgeben werde.
Der
54-jährige Jurist aus dem Stadtteil Rotherbaum ist seit 21 Jahren
Richter am Arbeitsgericht in Hamburg. Der «Hamburger Morgenpost» sagte
er: «Ich bin eben ein rechtstreuer Bürger und als Richter auf Recht und
Gesetz vereidigt.» Die Äusserung von Merkel bezeichnete er als
«stilloses und würdeloses Verhalten».
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