Wenn Manager hohe Boni beziehen, so wird dies oft mit der hohen Verantwortung begründet. Es ist aber für niemandem nachvollziehbar, wenn Boni ausbezahlt werden, obschon schlecht gewirtschaftet wurde oder eine Führungskraft gravierende Fehler gemacht hat. Bei der Postchefin Susanne Ruoff sind die Fehler offensichtlich. Deshalb müssten die eingefrorenen Boni sofort gestrichen werden, sobald die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt. Generell müsste bei allen Institutionen die Regel gelten: Wenn schlecht gearbeitet wurde, gibt es keinen Bonus. Weshalb nicht - bei so hohen Boni - bei schlechten Resultaten einen Malus einführen?. Wer kann einem Normalsterblichen Boni in Millionenhöhe begründen, bei ungenügender Leistung oder Verfehlungen?
Früher war es einfach. Die Menschen wurden eingeteilt in Mann und Frau Nun wird diese Zuteilung aufgebrochen.
Heute wird in vielen Medien eine Genderfrage diskutiert, nachdem es erwiesenermassen auch Menschen gibt, bei denen das Geschlecht nicht genau zugeordnet werden kann. Das Wort TRANSGENDER macht die Runde.
Transmenschen irritieren. Sie hinterfragen starre Rollenbilder und rütteln an den Säulen unserer eigenen Identität.
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Zuerst eine Begriffserklärung zum Begriff Transgender
Transgender
Transgender ist der Oberbegriff für alle Transmenschen. Er wird auch
verwendet für Menschen, für deren Geschlechtsidentität das
Zweigeschlechtermodell nicht ausreicht, die sich also nicht nur als Mann
und nicht nur als Frau fühlen sowie für Transmenschen, die keine oder
nicht alle medizinischen Massnahmen wünschen.
Transfrau
Mensch, der mit dem Körper eines Knaben geboren wurde, sich aber als Frau identifiziert.
Transmann
Mensch, der mit einem weiblichen Körper geboren wurde, sich aber als Mann identifiziert.
Transvestit /Crossdresser
Person, die sich zeitweise entsprechend der Rolle, die nicht ihrem
Geburtsgeschlecht entspricht, kleidet. Transvestiten leben meistens in
der Rolle ihres biologischen Geschlechts. Transvestitismus ist
unabhängig von der sexuellen Orientierung und kommt sowohl unter
Heterosexuellen als auch unter Homosexuellen vor.
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Auch andere Ankerpunkte werden in Frage gestellt und dies führt gleichsam zu einer Desorientierung. In einer Ehe kann jeder den Namen selbst bestimmen. So ist es für Lehrkräfte oder für das Pflegepersonal in Spitälern nicht mehr klar, wer verheiratet ist, wer zu wem gehört oder welches Kind welchem Elternteil zugeordnet werden kann. Diese Beliebigkeit ist ein Ausdruck unserer Gesellschaft, die alles möglich macht. Immer mehr Strukturen werden aufgebrochen. Dies bleibt nicht ohne Folgen. Desorientierung nimmt der Gesellschaft den Kompass.
Die SP der Stadt Zürich verzichtet darauf,
Kandidaten für die Stadtratswahlen nachzunominieren. Sie gibt damit den
Stadtratssitz der Gesundheitsvorsteherin Claudia Nielsen kampflos her,
die überraschend nicht mehr antritt.
Die zwei Wunschkandidatinnen, die Nationalrätinnen Min Li Marti und Jacqueline Badran, stehen nicht zur Verfügung.
Die
SP tritt mit ihren drei bisherigen Stadträten André Odermatt, Raphael
Golta und Corine Mauch, der amtierenden Stadtpräsidentin, an.
Stadträtin
Claudia Nielsen hatte am Mittwoch überraschend mitgeteilt, bei den
Erneuerungswahlen vom 4. März nicht mehr anzutreten. Für den Verzicht
gab die 56-Jährige an, dass sie die politische Verantwortung für
«fragwürdige Verbuchungen und Verwendungen von ärztlichen Honoraren» im
Stadtspital Triemli übernehme. (aus SRF)
KOMMENTAR: Leider übernehmen nicht viele Vorgesetzte die Verantwortung für Kapitalfehler in ihrem Verantwortungsbereich. Nach dem POST-Skandal will jedoch die Direktorin Ruoff den Sessel nicht räumen.
Wenn es ein Journalist nicht lassen kann. Seit Jahren nutzt Michael Meier jede Gelegenheit, Weihbischof Eleganti bewusst zu demontieren. Er argumentiert nicht sachbezogen, sondern immer wieder polemisch. Polemisch verstanden als aggressiv, belastend, angreifend mit alten Geschichten, die längst geklärt sind.
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Weil Weihbischof Eleganti vor ein paar Tagen die Erklärung der kasachischen Bischöfe bezüglich Amoris Laetitia unterzeichnet hat, in der die traditionelle, katholische Morallehre bestätigt wird, schiesst Tagi Journalist Meier erneut in seinem Pamphlet im Tagesanzeiger vom 10.2.2018 auf die Person Eleganti.
Meier demonstriert, wie man mit einem intellektuell redlichen Text umgehen kann:
Wir fragen uns: Was tut die Mundharmonika zur Sache im Titel? Der Gegensatz Moralapostel und Mundharmonika stellt die Person des Bischofs bereits in ein lächerliches Licht, das im Folgenden dann belegt werden soll mit ein paar Sachinformationen. Seit 2010 wird von Meier die Jugendzeit Elegantis aufgekocht. Da keine argumentative Auseinandersetzung mit den Begründungen des Bischofs, die seine Stellungnahme rechtfertigen, mitgeliefert werden, bleibt er ein Popanz (künstlich hergestelltes Schreckgespenst), aber nicht ein redlicher Denker in der Wahrnehmung der Leser. Ein ganz anderes Bild bekommt man, wenn man Elegantis Beitrag im Detail liest und Interviews, die er zur Sache gegeben hat (Siehe LINKS). Dann sieht man, wie Meier seine Beiträge konstruiert, um seinen Gegner auf subtile Weise zu demontieren, ohne sich seinen Sachargumenten wirklich zu stellen.
Aus medienrhetorischer Sicht kann die Polemik Meiers gut entlarvt werden. Die wenigsten Leser erkennen jedoch die systematische Bösartigkeit:
Der Journalist veranschaulicht, wie er mit einem intellektuell redlichen Text umgeht: Indem er personalisiert (Moralapostel mit der Mundharmonika; Vergangenheit, die nichts über den Denkweg aussagt, die ein Mensch nach bald 30 Jahren zurückgelegt hat, zum xten Mal aufwärmen), den Gegner zum Popanz aufbauen, um ihn wie den Züri-Bögg leichter verbrennen zu können. Dies geschieht, indem Meier zwei Dinge zusammenbringt, die nichts miteinander zu tun haben: Elegantis Beliebtheit bei der Jugend (Jugendbischof, hier Verzerrung und Reduktion auf die Mundharmonika) und seine theologische und kirchenpolitsche Position. Anstatt sich mit gewichtigen theologischen und pastoralen (seelsorglichen) Überlegungen redlich auseinanderzusetzen oder sich mit eigenen Argumenten ihnen entgegenzustellen, wird nur polemisiert und diffamiert. Jeder intellektuell redliche Journalist würde das ablehnen. Was Meier macht, ist niedrige und reine Polemik auf Boulevard – Niveau. Wichtige hermeneutische (Wissenschaft vom richtigen Verstehen und Auslegen) Regeln kommen nicht zur Anwendung. Meier und seine Gleichgesinnten könnten sich ein Beispiel nehmen an der mittelalterlichen Debattenkultur (vgl. Thomas von Aquin: die Form der Qaestio: Streitfrage):
1. Der gegnerischen Ansicht und der Person, die sie vertritt, sachlich und mit Respekt begegnen. 2. Ihre Position korrekt wiedergeben. 3. Zurückfragen, ob man ihre Ansicht richtig verstanden und richtig dargestellt hat. 4. Die Aspekte der Wahrheit in ihrer Position würdigen und in die eigene Sicht integrieren. 5. Sich von jenen Ansichten distanzieren, denen man nicht zustimmt und sie mit sachlichen Gegenargumenten loyal bekämpfen. Zeigen, warum sie irrt. 6. Eine Synthese versuchen oder nachvollziehbare Schlüsse ziehen: Richtigstellen, Kompromisse schliessen, Erkenntnisfortschritt ermöglichen.
Was kann jemand tun, wenn eine Person von einem Journalisten systematisch demontiert wird?
Ein Journalist (dis) - qualifiziert sich eigentlich selbst, wenn er nur polemisiert. Leider erkennt dies aber Otto Normalverbraucher kaum.
Die Person, die ständig perfide und arglistig angegriffen wird, muss sich bewusst bleiben:
1. Wer die Vorwürfe richtig stellt, wärmt auch die alte Geschichte wieder auf.
Deshalb kann eine Replik kontroproduktiv sein.
2. Ruhe bewahren und nichts tun, ist deshalb eine denkbare Option.
3. Es könnte eine Klage eingereicht werden. Dies bringt in diesem Fall nichts.
4. Die Chefredaktion zu kontaktieren. Ich habe immer gute Erfahrungen gemacht mit dem offenen Gespräch.
5. Perfiden, arglistigen Journalismus dürften wir anderseits auch nicht einfach stehen lassen.
- Stellung beziehen (Kommentare, Leserbriefe, externe Stimmen).
Dabei darf der Spott nicht wiederholt werden.
- Dazu bräuchte es ehrenwerte Journalisten und Autoren, die dies für das Opfer übernehmen und auf höherem Niveau sachlich entgegnen. Ich bleibe überzeugt, dass sich professionelle Journalisten von einem gemeinen hinterhältigen Journalismus distanzieren.
6. Als Ombudmann weiss ich, dass vor allem das direkte Gespräch unter vier Augen im ersten Schritt am meisten bringt. Ich gehe einmal davon aus, dass dies in dieser langen Zeit der systematischen Polemik Meiers bereits erfolgt ist und es deshalb ein erneutes Gespräch nichts mehr bringt. Die rote Linie wurde bereits überschritten.
Fazit: Polemische Rhetorik lebt von der Wiederholung. "Steter Tropfen höhlt den Stein". Das lässt sich in den zurückliegenden Artikeln von Michael Meier zur Person von Bischof Eleganti leicht nachweisen. Eine Person kann mit subtiler Polemik demontiert werden, indem sie immer wieder lächerlich gemacht wird, ohne ihren Denkweg und ihre Argumentation zuerst sachgemäss nachzuvollziehen. Erst dann darf man sie argumentativ und vor allem mit Respekt bekämpfen.
Diese Geschichte ist ein anschauliches Beispiel, das zeigt, was ein Polemiker aus einem Text machen kann, der einen Sachverhalt klar und differenziert darlegt.
LINKS:
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ARTIKEL VON WEIHBISCHOF MARIAN ELEGANTI (Tagespost):
Wider die Spaltung
Über die Rechtmäßigkeit einer zweiten Ehe kann nicht das subjektive Gewissen entscheiden. Von Weihbischof Marian Eleganti OSB
Die objektive Norm aus dem Blick verloren?: die Väter der Familiensynode 2015 in St. Peter.
Foto: KNA
Die Kirche kann aufgrund des Widerspruchs der Scheidung zum Gebot
des Herrn wiederverheiratete Geschiedene nicht einfach zur heiligen
Kommunion ermutigen und damit die Frage der Verbindlichkeit ihrer ersten
Ehe ihrem privaten Urteil überlassen. Das ist auch nach Amoris laetitia
immer noch die Ausgangsbasis einer Gewissensprüfung.
Gegenüber der Klarheit des Evangeliums und der bisherigen Lehre der
Päpste mutet es sonderbar an, welche Mühe sich beide Seiten, die
sogenannten Reformer und die sogenannten Bewahrer der herkömmlichen
Praxis nach den Apostolischen Schreiben Familiaris consortio 84 und
Sacramentum caritatis 29 geben, um entweder zu beweisen, dass sich
nichts oder alles am bisherigen Umgang mit zivil Wiederverheirateten
geändert hat. Dabei geht es vor allem um eine Fußnote, an die sich Papst
Franziskus nach eigenen Worten bei der Pressekonferenz im Flugzeug auf
dem Heimflug von Lesbos nicht einmal erinnern konnte. Dennoch ist es
klar, dass nun eine Wende versucht wird, indem bei nicht weiter
definierten „mildernden Umständen“ zivil Wiederverheiratete, ohne die
bisherigen in den genannten Lehrschreiben von Johannes Paul II. und
Benedikt XVI. vorgelegten Voraussetzungen zu erfüllen, aufgrund ihres
eigenen Gewissensentscheides zur heiligen Kommunion ermutigt werden.
Zur Erinnerung: Die Nichtzulassung wiederverheirateter Geschiedener
zur heiligen Kommunion ist kein moralisches Urteil darüber, wie
wiederverheiratete Geschiedene zu Gott stehen. So sehr Gott
Barmherzigkeit walten lässt, so wenig verletzt er dabei Wahrheit und
Gerechtigkeit. In einem Ehekonflikt suchen erfahrungsgemäß beide Partner
in der je eigenen Perspektive Entlastung und neigen dazu, sich selbst
als Opfer eines Konfliktes zu sehen. Das ist verständlich. Wie sich die
Dinge in Wahrheit vor Gott verhalten, ist subjektiv nicht auszumachen.
In Ehe-Angelegenheiten sollten jedenfalls die Partner nicht Richter in
eigener Sache sein und niemand von uns die Übereinstimmung des eigenen
Urteils mit jenem des Herrn einfachhin behaupten. „Ich bin mir zwar
keiner Schuld bewusst, doch bin ich dadurch noch nicht gerecht
gesprochen; der Herr ist es, der mich zur Rechenschaft zieht.“ (1 Kor
4,4) Wir können uns also nicht selbst rechtfertigen, auch wenn wir nach
unserem Gewissen leben. Über die Rechtmäßigkeit einer zweiten Ehe kann
demzufolge nicht das subjektive Gewissen aus der je eigenen Perspektive
entscheiden, aber auch nicht ein den Betroffenen nahestehender Priester,
der gebeten wird, eine zweite Partnerschaft im Namen der Kirche
anzuerkennen oder zu segnen. Der heilige Papst Johannes Paul II. hat
diesbezüglich festgehalten, dass allein die objektive Situation zivil
Wiederverheirateter den Ausschlag gibt, warum sie nicht zur heiligen
Kommunion gehen können, es sei denn sie enthalten sich sexueller
ehelicher Akte. Er hat dabei auch festgehalten, dass es hier auch um die
Klarheit der Lehre und die Kohärenz zwischen Glaubenslehre und
sakramentaler Glaubenspraxis geht. Nicht aber wurde damit ein Urteil
gefällt über den Gnadenstand der Betroffenen.
Es war ein großer Fehler, an den beiden Familiensynoden nicht diese
Differenzierung neu verständlich gemacht zu haben, sondern Priester und
zivil Wiederverheiratete auf die schiefe Ebene zu bringen, indem von
ihnen eine Beurteilung des Gnadenstandes verlangt wird, die sie beim
besten Willen gar nicht leisten können. Statt sich wie in der bisherigen
Lehrtradition und sakramentalen Praxis an objektiv feststellbare
Tatsachen zu halten wie die Nichtigkeit einer ersten Ehe (der einzige
legitime Grund für die Rechtfertigung einer sogenannten Zweitehe) und
die Existenz absoluter Normen, die überall und immer in sich schlechte
Taten wie den Ehebruch verbieten (unabhängig von Umständen, guten
Absichten und mildernden Umständen), hat man inzwischen mehr Verwirrung
und Interpretationschaos hervorgebracht als Klarheit. Es gibt eben nicht
das richtige Leben im falschen. Mit anderen Worten: Bei Fortbestand
eines gültigen, unauflöslichen Ehebandes rechtfertigt nichts – auch
nicht das viel beschworene Wohl der Kinder aus zweiter Verbindung – ein
Zusammenleben more uxorio in einer zweiten zivilen Ehe, es sei denn, man
enthält sich der sexuellen Akte, die der sakramentalen Ehe vorbehalten
sind. Das ist deshalb so, weil sie wie die heilige Eucharistie ein
Realsymbol sind und in beiden Fällen (Christus–Kirche; Bräutigam–Braut,
Ehegatte–Ehegattin) den unauflöslichen Bund gleichzeitig darstellen und
verwirklichen.
Wenn nun wiederverheiratete Geschiedene in der heiligen Kommunion die
Verbindung mit dem Herrn suchen, stellt sich die Frage, wie der
Widerspruch zu Seinem Wort zu sehen ist, und warum sich zivil
Wiederverheiratete bei einem so bedeutenden Gebot des Herrn nicht an
seine Worte halten. Da die Ehe wie auch der Kommunionempfang öffentlich
sind, können die damit verbundenen Fragen – wie gesagt – nicht einfach
in der reinen Privatheit des eigenen Gewissens geregelt und entschieden
werden. Kein Scheidungsdrama gleicht dem anderen. Das ist richtig. Es
ist anzuerkennen, dass die Partner sich die Dinge nicht leicht machen.
Es ist auch festzuhalten, dass die Liebe des Herrn sie zu keinem
Zeitpunkt dieser wirklich existenziellen Prüfung allein lässt oder
verlassen wird, egal, wie sie entscheiden und diese Herausforderung zu
meistern versuchen. Da wir in dieser Welt nicht wissen können, wie Gott
jeden Einzelnen sieht, können wir uns nur an seinem Wort im Evangelium
orientieren. Zu diesem aber stellen Scheidung und Wiederverheiratung
einen objektiven Widerspruch dar, dem sich jedes Gewissen ehrlich
stellen muss.
Die Nichtzulassung zivil Wiederverheirateter zur heiligen Kommunion
„hat nicht den Charakter einer Strafe oder Diskriminierung. Sie bringt
vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck, die als solche den
Hinzutritt zur heiligen Kommunion unmöglich macht“ (vgl. das Schreiben
vom 14. September 1994 der Kongregation für die Glaubenslehre).
Keinesfalls sind dabei die betroffenen Gläubigen von der Kirche
ausgeschlossen. Das wenigstens ist inzwischen auch den weniger
informierten Gläubigen klar geworden. Indem zivil Wiederverheiratete
sich daran halten und nicht zur heiligen Kommunion gehen, setzen sie ein
Zeichen: Sie überlassen das Urteil über ihre objektiv den Weisungen des
Herrn widersprechende Ehesituation Gott, ohne durch den Kommuniongang
ein öffentliches Votum für die Legitimität ihrer zweiten Beziehung
abzugeben, als ob in ihrem besonderen Fall die Worte des Herrn über die
Unauflöslichkeit der Ehe keine Gültigkeit besäßen.
„Richtet also nicht vor der Zeit; wartet, bis der Herr kommt, der das
im Dunkeln Verborgene ans Licht bringen und die Absichten der Herzen
aufdecken wird. Dann wird jeder sein Lob von Gott erhalten.“ (1 Kor 4,5)
Für jede Lebenslage gibt es einen Weg, eine Lösung, die Gott uns
„vorschlägt“. Nach meiner Erfahrung liegt sie im hörenden Herzen bereit.
Denn der Herr hilft jedem bei der Klärung seiner Verhältnisse und
seiner Beziehung zu IHM.
Was ergibt sich aus dem Ganzen für das pastorale Vorgehen?:
1. Jesus hat eindeutig die Scheidung und Wiederverheiratung
abgelehnt. Er versteht die Ehe als eine unlösbare Einheit von Mann und
Frau. Mit dem Hinweis auf den ursprünglichen Willen Gottes korrigiert
Jesus die von Moses her überkommene Praxis und stellt den Gotteswillen
in Bezug auf die Ehe wieder her: Was Gott verbunden hat, darf der Mensch
nicht wieder trennen. Wo eine gültig geschlossene Ehe vorliegt, das
heißt ein unauflösliches Eheband besteht, muss also objektiv von
Ehebruch gesprochen werden.
2. Die vielzitierten mildernden Umstände machen eine illegitime, nicht eheliche Verbindung nicht zu einer legitimen.
3. Wiederverheiratete Geschiedene müssen sich deshalb bewusst
bleiben, dass ihre zweite Beziehung objektiv dem Willen Gottes
beziehungsweise dem Evangelium widerspricht.
4. Es stellt sich für Wiederverheiratete Geschiedene deshalb noch vor
der Frage nach der Möglichkeit des Kommunionempfangs die tiefer
liegende Frage, wie weit sie sich auf die Beziehung mit Jesus
einzulassen bereit sind und sich an seinem Wort orientieren wollen
beziehungsweise an die Lehre der Kirche von der Unauflöslichkeit einer
gültigen, sakramentalen Ehe.
5. Der erste Schritt zur Heilung ihrer Situation geht über die
Erschließung des Verständnisses der sakramentalen Ehe und der sich
daraus ergebenden Illegitimität jeder sexuellen Vereinigung außerhalb
der sakramentalen Ehe (Letzteres gilt im Übrigen auch für die
Konkubinatspaare). Dieser Sachverhalt wird nicht dadurch verändert, dass
auch in einer solchen Beziehung menschliche Werte gelebt werden (ein
Bankraub verliert auch nicht dadurch seine Illegitimität, weil die Diebe
unter sich im Hinblick auf ihr gemeinsames Ziel Solidarität,
Verlässlichkeit und Freundschaft leben).
6. Es muss klar werden, dass der Sexualität in diesem Kontext eine
Schlüsselrolle zukommt, weil durch sie die Ehe vollzogen wird (in
Analogie zur Bedeutung heiligen Eucharistie beziehungsweise Kommunion im
Vollzug der Hingabe Jesu an Seine Braut, die Kirche).
7. Die Betroffenen müssen sich vergewissern, ob sie die Forderung
Jesu über die Unauflöslichkeit der Ehe wirklich bejahen und in ihrer
Situation akzeptieren, um daraus die entsprechenden Konsequenzen zu
ziehen; etwa enthaltsam zu leben.
8. Die eigene Biografie und konkrete Lebenssituation muss im Lichte
der Ergebnisse dieser Gewissenserforschung reflektiert und vor Jesus
gebracht werden, um den Willen Gottes beziehungsweise den nächsten
Schritt zu erspüren in Richtung Versöhnung mit dem getrennten Ehepartner
oder Auflösung eines illegitimen eheähnlichen Verhältnisses oder, wo
dies nicht möglich ist, der Transformation der Beziehung mit dem zweiten
Lebenspartner auf die Ebene einer geistlichen Freundschaft (wie Bruder
und Schwester).
9. Ziel muss die Übereinstimmung mit dem Willen Gottes in Bezug auf
die Ehe sein und nicht die Angleichung der christlichen Ehe an die
gesellschaftlichen Standards. Mit anderen Worten: Die Kirche muss leben,
was sie lehrt (die Unauflöslichkeit der Ehe), nicht lehren, was gelebt
wird (Scheidung und Wiederverheiratung; die viel beschworene
„Lebenswirklichkeit“).
10. Wo Wille und Bemühung dazu fehlen, wird die Forderung nach dem
Zugang zur Kommunion unglaubwürdig. Dabei sollte es in Wahrheit nur um
die Vereinigung mit dem Herrn und um die Übereinstimmung mit Seinem
Willen gehen und nicht gleichzeitig und in Wahrheit um die Anerkennung
einer zweiten Verbindung im Widerspruch zur ersten, gültigen,
sakramentalen Ehe.
Es darf nicht sein, dass wir eine innere Spaltung der Kirche
zulassen, indem einige Bischöfe und Bischofskonferenzen bei der
Umsetzung von Amoris laetitia von der Linie der bisherigen Tradition und
immer noch gültigen Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der
sakramentalen Ehe abrücken und sich dabei widersprechen.
Der Autor ist Weihbischof in Chur. Er hat kürzlich die Erklärung der
kasachischen Bischöfe zu Amoris laetitia unterschrieben (DT vom 11.1.).
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ARTIKEL VON MICHAEL MEIER:
Moralapostel mit Mundharmonika
Der Churer Weihbischof Marian Eleganti widerspricht dem Papst.
Weihbischof Marian Eleganti findet, Wiederverheiratete dürften keinen
Sex haben. Foto: Hugo Hafner (Bischöfliche Kanzlei Chur)
Der Deutschschweizer Jugendbischof Marian Eleganti erhält viel Applaus,
wenn er mit Mundharmonika und Gitarre von Jugendfestival zu
Jugendfestival rockt. Am Weltjugendtag in Fortaleza hat ihn die
brasilianische Presse gar mit Bob Dylan verglichen.
Bischof
Huonders Weihbischof hat noch eine andere Seite. Er widerspricht dem
Papst ins Gesicht. Gerade hat Eleganti das «Bekenntnis zu den
unveränderlichen Wahrheiten des Ehesakramentes» unterzeichnet – eine von
drei kasachischen Bischöfen veröffentlichte Protestnote gegen
Franziskus Lehrschreiben «Amoris Laetitia», deutsch: «Freude der Liebe».
Es missfällt ihnen, dass das Schreiben den Empfang der Kommunion für
wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen öffnen will. Es gebe
keine Ausnahme vom Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe, kontern diese
Bischöfe. Das Gewissen zwinge sie, die seit 2000 Jahren geltende Moral
zu verteidigen. Der Papst, der Unruhestifter
Seit
der römischen Familiensynode von 2015 brechen die Vorwürfe nicht ab,
der Papst sei ein Häretiker und Unruhestifter. Besonders schlimm findet
es Eleganti, dass Franziskus die Proteste ignoriert und schweigt.
Gegenüber der rechtskatholischen Plattform «One Peter Five» beklagt er,
widersprüchliche Interpretationen von «Amoris Laetitia» durch die
nationalen Bischofskonferenzen hätten an der Basis zu Chaos und
Verwirrung geführt. In der Schweiz sei es seit langem Praxis,
Wiederverheiratete zur Kommunion zuzulassen. Das aber verbiete das
Kirchengesetz, es sei denn, diese enthielten sich sexueller Akte.
Wenn
es darum geht, sich Rom zu widersetzen, hat Eleganti Routine: 14 Jahre
lang lebte er in einer kirchlich verbotenen Gemeinschaft, die aus
Italien vertrieben wurde und später in erbittertem Widerstand gegen Rom
ein illegales Priesterseminar in Innsbruck betrieb. Gründer dieser
Gruppe war der suspendierte Priester Josef Seidnitzer, der wegen Unzucht
mit Burschen dreimal im Gefängnis gesessen hatte. Barmherzigkeit oder moralischer Niedergang
Nach
der Auflösung des Seminars 1990 wurde Eleganti Benediktiner in Uznach
SG, später Abt, Weihbischof und Jugendbischof. Unter den Schweizer
Bischöfen ist er der Moralapostel: 2015 hat er ihnen das Nein zur
Segnung homosexueller Paare abgerungen. Jetzt fürchtet er, dass diese
«Unsitte» Schule machen und das Verbot der künstlichen
Empfängnisverhütung aufgeweicht werden könnte.
Was
Franziskus Barmherzigkeit nennt, führt laut Eleganti in den moralischen
Niedergang: «Wiederverheiratete Geschiedene müssen sich bewusst bleiben,
dass ihre zweite Beziehung objektiv dem Willen Gottes widerspricht»,
schrieb er am Mittwoch in der deutschen katholischen Zeitung
«Tagespost». In Bezug auf die Ehe müsse das Ziel die Übereinstimmung mit
dem Willen Gottes sein und nicht die Angleichung an gesellschaftliche
Standards.