Journalist Michael Meier polemisiert einmal mehr gegen Weihbischof Eleganti
Wenn es ein Journalist nicht lassen kann.
Seit Jahren nutzt Michael Meier jede Gelegenheit, Weihbischof Eleganti bewusst zu demontieren. Er argumentiert nicht sachbezogen, sondern immer wieder polemisch. Polemisch verstanden als aggressiv, belastend, angreifend mit alten Geschichten, die längst geklärt sind.
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Weil Weihbischof Eleganti vor ein paar Tagen die Erklärung der kasachischen Bischöfe bezüglich Amoris Laetitia unterzeichnet hat, in der die traditionelle, katholische Morallehre bestätigt wird, schiesst Tagi Journalist Meier erneut in seinem Pamphlet im Tagesanzeiger vom 10.2.2018 auf die Person Eleganti.
Meier demonstriert, wie man mit einem intellektuell redlichen Text umgehen kann:
Wir fragen uns: Was tut die Mundharmonika zur Sache im Titel? Der Gegensatz Moralapostel und Mundharmonika stellt die Person des Bischofs bereits in ein lächerliches Licht, das im Folgenden dann belegt werden soll mit ein paar Sachinformationen. Seit 2010 wird von Meier die Jugendzeit Elegantis aufgekocht. Da keine argumentative Auseinandersetzung mit den Begründungen des Bischofs, die seine Stellungnahme rechtfertigen, mitgeliefert werden, bleibt er ein Popanz (künstlich hergestelltes Schreckgespenst), aber nicht ein redlicher Denker in der Wahrnehmung der Leser. Ein ganz anderes Bild bekommt man, wenn man Elegantis Beitrag im Detail liest und Interviews, die er zur Sache gegeben hat (Siehe LINKS). Dann sieht man, wie Meier seine Beiträge konstruiert, um seinen Gegner auf subtile Weise zu demontieren, ohne sich seinen Sachargumenten wirklich zu stellen.
Aus medienrhetorischer Sicht kann die Polemik Meiers gut entlarvt werden. Die wenigsten Leser erkennen jedoch die systematische Bösartigkeit:
Der Journalist veranschaulicht, wie er mit einem intellektuell redlichen Text umgeht: Indem er personalisiert (Moralapostel mit der Mundharmonika; Vergangenheit, die nichts über den Denkweg aussagt, die ein Mensch nach bald 30 Jahren zurückgelegt hat, zum xten Mal aufwärmen), den Gegner zum Popanz aufbauen, um ihn wie den Züri-Bögg leichter verbrennen zu können. Dies geschieht, indem Meier zwei Dinge zusammenbringt, die nichts miteinander zu tun haben: Elegantis Beliebtheit bei der Jugend (Jugendbischof, hier Verzerrung und Reduktion auf die Mundharmonika) und seine theologische und kirchenpolitsche Position. Anstatt sich mit gewichtigen theologischen und pastoralen (seelsorglichen) Überlegungen redlich auseinanderzusetzen oder sich mit eigenen Argumenten ihnen entgegenzustellen, wird nur polemisiert und diffamiert. Jeder intellektuell redliche Journalist würde das ablehnen. Was Meier macht, ist niedrige und reine Polemik auf Boulevard – Niveau. Wichtige hermeneutische (Wissenschaft vom richtigen Verstehen und Auslegen) Regeln kommen nicht zur Anwendung. Meier und seine Gleichgesinnten könnten sich ein Beispiel nehmen an der mittelalterlichen Debattenkultur (vgl. Thomas von Aquin: die Form der Qaestio: Streitfrage):
1. Der gegnerischen Ansicht und der Person, die sie vertritt, sachlich und mit Respekt begegnen.
2. Ihre Position korrekt wiedergeben.
3. Zurückfragen, ob man ihre Ansicht richtig verstanden und richtig dargestellt hat.
4. Die Aspekte der Wahrheit in ihrer Position würdigen und in die eigene Sicht integrieren.
5. Sich von jenen Ansichten distanzieren, denen man nicht zustimmt und sie mit sachlichen Gegenargumenten loyal bekämpfen. Zeigen, warum sie irrt.
6. Eine Synthese versuchen oder nachvollziehbare Schlüsse ziehen: Richtigstellen, Kompromisse schliessen, Erkenntnisfortschritt ermöglichen.
1. Der gegnerischen Ansicht und der Person, die sie vertritt, sachlich und mit Respekt begegnen.
2. Ihre Position korrekt wiedergeben.
3. Zurückfragen, ob man ihre Ansicht richtig verstanden und richtig dargestellt hat.
4. Die Aspekte der Wahrheit in ihrer Position würdigen und in die eigene Sicht integrieren.
5. Sich von jenen Ansichten distanzieren, denen man nicht zustimmt und sie mit sachlichen Gegenargumenten loyal bekämpfen. Zeigen, warum sie irrt.
6. Eine Synthese versuchen oder nachvollziehbare Schlüsse ziehen: Richtigstellen, Kompromisse schliessen, Erkenntnisfortschritt ermöglichen.
Was kann jemand tun, wenn eine Person von einem Journalisten systematisch demontiert wird?
Ein Journalist (dis) - qualifiziert sich eigentlich selbst, wenn er nur polemisiert. Leider erkennt dies aber Otto Normalverbraucher kaum.
Die Person, die ständig perfide und arglistig angegriffen wird, muss sich bewusst bleiben:
1. Wer die Vorwürfe richtig stellt, wärmt auch die alte Geschichte wieder auf.
Deshalb kann eine Replik kontroproduktiv sein.
2. Ruhe bewahren und nichts tun, ist deshalb eine denkbare Option.
3. Es könnte eine Klage eingereicht werden. Dies bringt in diesem Fall nichts.
4. Die Chefredaktion zu kontaktieren. Ich habe immer gute Erfahrungen gemacht mit dem offenen Gespräch.
5. Perfiden, arglistigen Journalismus dürften wir anderseits auch nicht einfach stehen lassen.
- Stellung beziehen (Kommentare, Leserbriefe, externe Stimmen).
Dabei darf der Spott nicht wiederholt werden.
- Dazu bräuchte es ehrenwerte Journalisten und Autoren, die dies für das Opfer übernehmen und auf höherem Niveau sachlich entgegnen. Ich bleibe überzeugt, dass sich professionelle Journalisten von einem gemeinen hinterhältigen Journalismus distanzieren.
6. Als Ombudmann weiss ich, dass vor allem das direkte Gespräch unter vier Augen im ersten Schritt am meisten bringt. Ich gehe einmal davon aus, dass dies in dieser langen Zeit der systematischen Polemik Meiers bereits erfolgt ist und es deshalb ein erneutes Gespräch nichts mehr bringt. Die rote Linie wurde bereits überschritten.
Fazit:
Polemische Rhetorik lebt von der Wiederholung.
"Steter Tropfen höhlt den Stein".
Das lässt sich in den zurückliegenden Artikeln von Michael Meier zur Person von Bischof Eleganti leicht nachweisen.
Eine Person kann mit subtiler Polemik demontiert werden, indem sie immer wieder lächerlich gemacht wird, ohne ihren Denkweg und ihre Argumentation zuerst sachgemäss nachzuvollziehen. Erst dann darf man sie argumentativ und vor allem mit Respekt bekämpfen.
Diese Geschichte ist ein anschauliches Beispiel, das zeigt, was ein Polemiker aus einem Text machen kann, der einen Sachverhalt klar und differenziert darlegt.
LINKS:
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ARTIKEL VON WEIHBISCHOF MARIAN ELEGANTI (Tagespost):
Wider die Spaltung
Über die Rechtmäßigkeit einer zweiten Ehe kann nicht das subjektive Gewissen entscheiden. Von Weihbischof Marian Eleganti OSB
Die Kirche kann aufgrund des Widerspruchs der Scheidung zum Gebot des Herrn wiederverheiratete Geschiedene nicht einfach zur heiligen Kommunion ermutigen und damit die Frage der Verbindlichkeit ihrer ersten Ehe ihrem privaten Urteil überlassen. Das ist auch nach Amoris laetitia immer noch die Ausgangsbasis einer Gewissensprüfung.
Gegenüber der Klarheit des Evangeliums und der bisherigen Lehre der Päpste mutet es sonderbar an, welche Mühe sich beide Seiten, die sogenannten Reformer und die sogenannten Bewahrer der herkömmlichen Praxis nach den Apostolischen Schreiben Familiaris consortio 84 und Sacramentum caritatis 29 geben, um entweder zu beweisen, dass sich nichts oder alles am bisherigen Umgang mit zivil Wiederverheirateten geändert hat. Dabei geht es vor allem um eine Fußnote, an die sich Papst Franziskus nach eigenen Worten bei der Pressekonferenz im Flugzeug auf dem Heimflug von Lesbos nicht einmal erinnern konnte. Dennoch ist es klar, dass nun eine Wende versucht wird, indem bei nicht weiter definierten „mildernden Umständen“ zivil Wiederverheiratete, ohne die bisherigen in den genannten Lehrschreiben von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. vorgelegten Voraussetzungen zu erfüllen, aufgrund ihres eigenen Gewissensentscheides zur heiligen Kommunion ermutigt werden.
Zur Erinnerung: Die Nichtzulassung wiederverheirateter Geschiedener zur heiligen Kommunion ist kein moralisches Urteil darüber, wie wiederverheiratete Geschiedene zu Gott stehen. So sehr Gott Barmherzigkeit walten lässt, so wenig verletzt er dabei Wahrheit und Gerechtigkeit. In einem Ehekonflikt suchen erfahrungsgemäß beide Partner in der je eigenen Perspektive Entlastung und neigen dazu, sich selbst als Opfer eines Konfliktes zu sehen. Das ist verständlich. Wie sich die Dinge in Wahrheit vor Gott verhalten, ist subjektiv nicht auszumachen. In Ehe-Angelegenheiten sollten jedenfalls die Partner nicht Richter in eigener Sache sein und niemand von uns die Übereinstimmung des eigenen Urteils mit jenem des Herrn einfachhin behaupten. „Ich bin mir zwar keiner Schuld bewusst, doch bin ich dadurch noch nicht gerecht gesprochen; der Herr ist es, der mich zur Rechenschaft zieht.“ (1 Kor 4,4) Wir können uns also nicht selbst rechtfertigen, auch wenn wir nach unserem Gewissen leben. Über die Rechtmäßigkeit einer zweiten Ehe kann demzufolge nicht das subjektive Gewissen aus der je eigenen Perspektive entscheiden, aber auch nicht ein den Betroffenen nahestehender Priester, der gebeten wird, eine zweite Partnerschaft im Namen der Kirche anzuerkennen oder zu segnen. Der heilige Papst Johannes Paul II. hat diesbezüglich festgehalten, dass allein die objektive Situation zivil Wiederverheirateter den Ausschlag gibt, warum sie nicht zur heiligen Kommunion gehen können, es sei denn sie enthalten sich sexueller ehelicher Akte. Er hat dabei auch festgehalten, dass es hier auch um die Klarheit der Lehre und die Kohärenz zwischen Glaubenslehre und sakramentaler Glaubenspraxis geht. Nicht aber wurde damit ein Urteil gefällt über den Gnadenstand der Betroffenen.
Es war ein großer Fehler, an den beiden Familiensynoden nicht diese Differenzierung neu verständlich gemacht zu haben, sondern Priester und zivil Wiederverheiratete auf die schiefe Ebene zu bringen, indem von ihnen eine Beurteilung des Gnadenstandes verlangt wird, die sie beim besten Willen gar nicht leisten können. Statt sich wie in der bisherigen Lehrtradition und sakramentalen Praxis an objektiv feststellbare Tatsachen zu halten wie die Nichtigkeit einer ersten Ehe (der einzige legitime Grund für die Rechtfertigung einer sogenannten Zweitehe) und die Existenz absoluter Normen, die überall und immer in sich schlechte Taten wie den Ehebruch verbieten (unabhängig von Umständen, guten Absichten und mildernden Umständen), hat man inzwischen mehr Verwirrung und Interpretationschaos hervorgebracht als Klarheit. Es gibt eben nicht das richtige Leben im falschen. Mit anderen Worten: Bei Fortbestand eines gültigen, unauflöslichen Ehebandes rechtfertigt nichts – auch nicht das viel beschworene Wohl der Kinder aus zweiter Verbindung – ein Zusammenleben more uxorio in einer zweiten zivilen Ehe, es sei denn, man enthält sich der sexuellen Akte, die der sakramentalen Ehe vorbehalten sind. Das ist deshalb so, weil sie wie die heilige Eucharistie ein Realsymbol sind und in beiden Fällen (Christus–Kirche; Bräutigam–Braut, Ehegatte–Ehegattin) den unauflöslichen Bund gleichzeitig darstellen und verwirklichen.
Wenn nun wiederverheiratete Geschiedene in der heiligen Kommunion die Verbindung mit dem Herrn suchen, stellt sich die Frage, wie der Widerspruch zu Seinem Wort zu sehen ist, und warum sich zivil Wiederverheiratete bei einem so bedeutenden Gebot des Herrn nicht an seine Worte halten. Da die Ehe wie auch der Kommunionempfang öffentlich sind, können die damit verbundenen Fragen – wie gesagt – nicht einfach in der reinen Privatheit des eigenen Gewissens geregelt und entschieden werden. Kein Scheidungsdrama gleicht dem anderen. Das ist richtig. Es ist anzuerkennen, dass die Partner sich die Dinge nicht leicht machen. Es ist auch festzuhalten, dass die Liebe des Herrn sie zu keinem Zeitpunkt dieser wirklich existenziellen Prüfung allein lässt oder verlassen wird, egal, wie sie entscheiden und diese Herausforderung zu meistern versuchen. Da wir in dieser Welt nicht wissen können, wie Gott jeden Einzelnen sieht, können wir uns nur an seinem Wort im Evangelium orientieren. Zu diesem aber stellen Scheidung und Wiederverheiratung einen objektiven Widerspruch dar, dem sich jedes Gewissen ehrlich stellen muss.
Die Nichtzulassung zivil Wiederverheirateter zur heiligen Kommunion „hat nicht den Charakter einer Strafe oder Diskriminierung. Sie bringt vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck, die als solche den Hinzutritt zur heiligen Kommunion unmöglich macht“ (vgl. das Schreiben vom 14. September 1994 der Kongregation für die Glaubenslehre). Keinesfalls sind dabei die betroffenen Gläubigen von der Kirche ausgeschlossen. Das wenigstens ist inzwischen auch den weniger informierten Gläubigen klar geworden. Indem zivil Wiederverheiratete sich daran halten und nicht zur heiligen Kommunion gehen, setzen sie ein Zeichen: Sie überlassen das Urteil über ihre objektiv den Weisungen des Herrn widersprechende Ehesituation Gott, ohne durch den Kommuniongang ein öffentliches Votum für die Legitimität ihrer zweiten Beziehung abzugeben, als ob in ihrem besonderen Fall die Worte des Herrn über die Unauflöslichkeit der Ehe keine Gültigkeit besäßen.
„Richtet also nicht vor der Zeit; wartet, bis der Herr kommt, der das im Dunkeln Verborgene ans Licht bringen und die Absichten der Herzen aufdecken wird. Dann wird jeder sein Lob von Gott erhalten.“ (1 Kor 4,5) Für jede Lebenslage gibt es einen Weg, eine Lösung, die Gott uns „vorschlägt“. Nach meiner Erfahrung liegt sie im hörenden Herzen bereit. Denn der Herr hilft jedem bei der Klärung seiner Verhältnisse und seiner Beziehung zu IHM.
Was ergibt sich aus dem Ganzen für das pastorale Vorgehen?:
1. Jesus hat eindeutig die Scheidung und Wiederverheiratung abgelehnt. Er versteht die Ehe als eine unlösbare Einheit von Mann und Frau. Mit dem Hinweis auf den ursprünglichen Willen Gottes korrigiert Jesus die von Moses her überkommene Praxis und stellt den Gotteswillen in Bezug auf die Ehe wieder her: Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht wieder trennen. Wo eine gültig geschlossene Ehe vorliegt, das heißt ein unauflösliches Eheband besteht, muss also objektiv von Ehebruch gesprochen werden.
2. Die vielzitierten mildernden Umstände machen eine illegitime, nicht eheliche Verbindung nicht zu einer legitimen.
3. Wiederverheiratete Geschiedene müssen sich deshalb bewusst bleiben, dass ihre zweite Beziehung objektiv dem Willen Gottes beziehungsweise dem Evangelium widerspricht.
4. Es stellt sich für Wiederverheiratete Geschiedene deshalb noch vor der Frage nach der Möglichkeit des Kommunionempfangs die tiefer liegende Frage, wie weit sie sich auf die Beziehung mit Jesus einzulassen bereit sind und sich an seinem Wort orientieren wollen beziehungsweise an die Lehre der Kirche von der Unauflöslichkeit einer gültigen, sakramentalen Ehe.
5. Der erste Schritt zur Heilung ihrer Situation geht über die Erschließung des Verständnisses der sakramentalen Ehe und der sich daraus ergebenden Illegitimität jeder sexuellen Vereinigung außerhalb der sakramentalen Ehe (Letzteres gilt im Übrigen auch für die Konkubinatspaare). Dieser Sachverhalt wird nicht dadurch verändert, dass auch in einer solchen Beziehung menschliche Werte gelebt werden (ein Bankraub verliert auch nicht dadurch seine Illegitimität, weil die Diebe unter sich im Hinblick auf ihr gemeinsames Ziel Solidarität, Verlässlichkeit und Freundschaft leben).
6. Es muss klar werden, dass der Sexualität in diesem Kontext eine Schlüsselrolle zukommt, weil durch sie die Ehe vollzogen wird (in Analogie zur Bedeutung heiligen Eucharistie beziehungsweise Kommunion im Vollzug der Hingabe Jesu an Seine Braut, die Kirche).
7. Die Betroffenen müssen sich vergewissern, ob sie die Forderung Jesu über die Unauflöslichkeit der Ehe wirklich bejahen und in ihrer Situation akzeptieren, um daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen; etwa enthaltsam zu leben.
8. Die eigene Biografie und konkrete Lebenssituation muss im Lichte der Ergebnisse dieser Gewissenserforschung reflektiert und vor Jesus gebracht werden, um den Willen Gottes beziehungsweise den nächsten Schritt zu erspüren in Richtung Versöhnung mit dem getrennten Ehepartner oder Auflösung eines illegitimen eheähnlichen Verhältnisses oder, wo dies nicht möglich ist, der Transformation der Beziehung mit dem zweiten Lebenspartner auf die Ebene einer geistlichen Freundschaft (wie Bruder und Schwester).
9. Ziel muss die Übereinstimmung mit dem Willen Gottes in Bezug auf die Ehe sein und nicht die Angleichung der christlichen Ehe an die gesellschaftlichen Standards. Mit anderen Worten: Die Kirche muss leben, was sie lehrt (die Unauflöslichkeit der Ehe), nicht lehren, was gelebt wird (Scheidung und Wiederverheiratung; die viel beschworene „Lebenswirklichkeit“).
10. Wo Wille und Bemühung dazu fehlen, wird die Forderung nach dem Zugang zur Kommunion unglaubwürdig. Dabei sollte es in Wahrheit nur um die Vereinigung mit dem Herrn und um die Übereinstimmung mit Seinem Willen gehen und nicht gleichzeitig und in Wahrheit um die Anerkennung einer zweiten Verbindung im Widerspruch zur ersten, gültigen, sakramentalen Ehe.
Es darf nicht sein, dass wir eine innere Spaltung der Kirche zulassen, indem einige Bischöfe und Bischofskonferenzen bei der Umsetzung von Amoris laetitia von der Linie der bisherigen Tradition und immer noch gültigen Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe abrücken und sich dabei widersprechen.
Der Autor ist Weihbischof in Chur. Er hat kürzlich die Erklärung der kasachischen Bischöfe zu Amoris laetitia unterschrieben (DT vom 11.1.).
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ARTIKEL VON MICHAEL MEIER:
Moralapostel mit Mundharmonika
Der Churer Weihbischof Marian Eleganti widerspricht dem Papst.
Bischof Huonders Weihbischof hat noch eine andere Seite. Er widerspricht dem Papst ins Gesicht. Gerade hat Eleganti das «Bekenntnis zu den unveränderlichen Wahrheiten des Ehesakramentes» unterzeichnet – eine von drei kasachischen Bischöfen veröffentlichte Protestnote gegen Franziskus Lehrschreiben «Amoris Laetitia», deutsch: «Freude der Liebe». Es missfällt ihnen, dass das Schreiben den Empfang der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen öffnen will. Es gebe keine Ausnahme vom Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe, kontern diese Bischöfe. Das Gewissen zwinge sie, die seit 2000 Jahren geltende Moral zu verteidigen.
Der Papst, der Unruhestifter
Seit der römischen Familiensynode von 2015 brechen die Vorwürfe nicht ab, der Papst sei ein Häretiker und Unruhestifter. Besonders schlimm findet es Eleganti, dass Franziskus die Proteste ignoriert und schweigt. Gegenüber der rechtskatholischen Plattform «One Peter Five» beklagt er, widersprüchliche Interpretationen von «Amoris Laetitia» durch die nationalen Bischofskonferenzen hätten an der Basis zu Chaos und Verwirrung geführt. In der Schweiz sei es seit langem Praxis, Wiederverheiratete zur Kommunion zuzulassen. Das aber verbiete das Kirchengesetz, es sei denn, diese enthielten sich sexueller Akte.
Wenn es darum geht, sich Rom zu widersetzen, hat Eleganti Routine: 14 Jahre lang lebte er in einer kirchlich verbotenen Gemeinschaft, die aus Italien vertrieben wurde und später in erbittertem Widerstand gegen Rom ein illegales Priesterseminar in Innsbruck betrieb. Gründer dieser Gruppe war der suspendierte Priester Josef Seidnitzer, der wegen Unzucht mit Burschen dreimal im Gefängnis gesessen hatte.
Barmherzigkeit oder moralischer Niedergang
Nach der Auflösung des Seminars 1990 wurde Eleganti Benediktiner in Uznach SG, später Abt, Weihbischof und Jugendbischof. Unter den Schweizer Bischöfen ist er der Moralapostel: 2015 hat er ihnen das Nein zur Segnung homosexueller Paare abgerungen. Jetzt fürchtet er, dass diese «Unsitte» Schule machen und das Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung aufgeweicht werden könnte.
Was Franziskus Barmherzigkeit nennt, führt laut Eleganti in den moralischen Niedergang: «Wiederverheiratete Geschiedene müssen sich bewusst bleiben, dass ihre zweite Beziehung objektiv dem Willen Gottes widerspricht», schrieb er am Mittwoch in der deutschen katholischen Zeitung «Tagespost». In Bezug auf die Ehe müsse das Ziel die Übereinstimmung mit dem Willen Gottes sein und nicht die Angleichung an gesellschaftliche Standards.
(Tages-Anzeiger)
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