Freitag, 31. Mai 2013

Sozialhilfe überdenken

Immer wieder ist von Missbrauch der Sozialhilfe zu hören.
Was aber sicherlich ein Problem ist, dass es in der Schweiz Menschen  - wenn sie gewillt sind zu arbeiten - schlechter geht als jenen, die nur von der Sozialhilfe leben. Da ist eine Korrektur von Nöten. Allmählich beginnen sich Gemeinden zu wehren. Nach Rorschach wehrt sich nun auch Dübendorf. 

 Ich zitiere Blick-online:

Gegen Missbrauch der Sozialhilfe

Auch Dübendorf hat genug von der SKOS

play Sozialhilfebezüger Beat: Der Fall aus Berikon sorgte für Aufsehen.
Dübendorf folgt dem Beispiel Rorschachs SG und tritt aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus. Damit soll der Missbrauch der Sozialhilfe bekämpft werden.
Dübendorf tritt per 31. Dezember 2013 aus der SKOS aus. Die Verpflichtungen gemäss den kantonalen Gesetzen zur Sozialhilfe würden aber «vollumfänglich gewahrt». Zur Begründung schreibt die Sozialbehörde der Stadt Dübendorf im Kanton Zürich heute:

Die SKOS habe jeglichen Bezug «zur heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation verloren».
Es gehe um Missbrauch und gegen renitente Sozialhilfebezüger, heisst es in der Mitteilung.
Vorfälle wie jener kürzlich in Berikon AG trügen dazu bei, dass sich immer mehr Gemeinden vom privaten Fachverband distanzierten. Die Gemeinde Berikon wurde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, nachdem sie einem heute 22-jährigen, unkooperativen Mann die Sozialhilfe gestrichen hatte. In einem viel beachteten Artikel hatte der SonntagsBlick darüber berichtet. In der Folge trat Rorschach aus der SKOS aus.
Unter Beschuss geriet im Zusammenhang mit diesem Fall auch SKOS-Präsident Walter Schmid. Er hatte erklärt, dass auch schwierige Menschen Anspruch auf Sozialhilfe hätten, nicht nur brave.

System Sozialhilfe «gründlich überdenken»

Die SKOS-Richtlinien zielen nach Ansicht von Dübendorf zudem «nach wie vor in eine falsche Richtung». Niedriglohnverdienende (Working Poor) würden gegenüber Sozialhilfebeziehenden benachteiligt.
Die SKOS erarbeitet Richtlinien für die Bemessung der Sozialhilfe. Ihre Richtlinien haben empfehlenden Charakter. Verbindlich werden sie erst durch die kantonale Gesetzgebung, die kommunale Rechtsetzung. Unter den rund 1000 Vereins-Mitgliedern sind alle 26 Kantone und ein Grossteil der Städte und Gemeinden. (SDA/snx)

Kommentar: Ich gehe davon aus, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde. Eine Lösung des Problems ist aber noch nicht in Sicht.

Donnerstag, 30. Mai 2013


 AUS PERSOENLICH BLOG

 

Die schlimmste Strafe für einen Provokateur

Marcus Knill
Ihre Volksinitiative gegen Masseneinwanderung lancierte die SVP vor zwei Jahren mit einem provokativen Inserat. Der Titel “Kosovaren schlitzen Schweizer auf!” sorgte für grosse Empörung. Einige Zeitungen weigerten sich, dieses Inserat zu veröffentlichen. Wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm erstatteten zwei Kosovaren aus dem Kanton Zürich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Mitglieder des Initiativkomitees gegen Masseneinwanderung. Lange war über das umstrittene Schlitzer-Inserat der SVP nichts zu hören.












Die Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Zürich stritten mehr als ein Jahr lang über den Gerichtsstand. Nachdem das Bundesstrafgericht den Fall der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zugewiesen hatte, stellte diese die Strafuntersuchung ein.
Rechtsanwalt David Gibor, der die beiden Kosovaren vertritt, führte laut “Tages-Anzeiger” Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin schaltete sich auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein und hielt ebenfalls an der Einstellung fest. Doch ohne Erfolg. Das Berner Obergericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Gibor. Es hiess die Beschwerde gut und hob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf. Aber damit nicht genug. Gemäss dem Entscheid des Obergerichts muss die Staatsanwaltschaft nicht nur ein Strafverfahren gegen die SVP-Verantwortlichen durchführen. Das Obergericht untersagt der Staatsanwaltschaft auch, den Fall nochmals einzustellen. Es hält fest, dass dieser Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht zur Beurteilung zu überlassen sei.
Die über 200 Kommentare, die nach dem Artikel über diese Fortsetzungsgeschichte auf tagesanzeiger.ch/newsnet zu lesen waren, verdeutlichen, dass der neue Wirbel um die Inserate kontraproduktiv sein könnte. Das Plakat wird nochmals publiziert und Bilder beeinflussen bekanntlich mehr als Worte. Ich gehe davon aus, dass nach der  heutigen Zuwanderungsschwemme viele Bürger in ihrer Abwehrhaltung bestärkt werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Strafklagen zum Bumerang werden, weil man sich Folgendes nicht bewusst ist: Die schlimmste Strafe für einen Provokateur ist es, wenn er ignoriert wird.

Marcus Knill
Donnerstag, 30. Mai 2013 um 10:18 Uhr

Mittwoch, 29. Mai 2013

Ein Plakat lebt wieder auf 

Die Klage gegen das Masseneinwanderungsplakat könnte der SVP helfen.
Durch die Abbildung der Botschaft wird damit zwangsläufig der SVP Gedanke zusätzlich verbreitet.
Jene Zeitungen, die sich weigerten, das Plakat abzudrucken müssten sich eigentlich über diese zusätzliche Verbreitung des suggestiv wirkenden Bildes ärgern. Bilder beeinflussen bekanntlich mehr als Worte. Ich bin zudem überzeugt, dass die Botschaft der Masseneinwanderung von vielen Schweizerbürgern - während der heutigen Welle von Einwanderern -  unterstützt wird. 


Ich zitiere TAGI-online:

Schlitzer-Inserat: Justiz muss Anklage gegen SVP-Führung erheben

Die Staatsanwaltschaft Bern stellte ein Rassismusverfahren gegen die SVP ein. Das gehe nicht, meint nun das Berner Obergericht. Prominenten SVP-Politikern droht jetzt ein unangenehmer Prozess. Präsident Toni Brunner nimmt es gelassen.
Umstritten: Inserat zur SVP-Initiative «Masseneinwanderung stoppen». (Screenshot: svp.ch)
Umstritten: Inserat zur SVP-Initiative «Masseneinwanderung stoppen». (Screenshot: svp.ch)

Rassendiskriminierung

Ex-SVPler rechtskräftig verurteilt

Wegen Rassendiskriminierung ist das frühere Solothurner SVP-Mitglied Beat Mosimann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt worden. Der Anfang Mai erlassene Strafbefehl ist gemäss Informationen von Tagesanzeiger.ch/Newsnet inzwischen rechtskräftig. Der 55-jährige Unternehmer hatte in einem Internetforum und auf Facebook Kommentare mit rassistischen Inhalten über Juden, Muslime und dunkelhäutige Menschen veröffentlicht. Mosimann hatte kein politisches Amt, wollte aber für die SVP bei der Solothurner Kantonsratswahlen von diesem Frühling kandidieren. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe trat er aus der Partei aus. (vin)
Ihre Volksinitiative gegen Masseneinwanderung lancierte die SVP vor zwei Jahren mit einem provokativen Inserat. Dessen Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» sorgte für landesweite Empörung. Einige Zeitungen weigerten sich, das SVP-Inserat zu veröffentlichen. Wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm erstatteten zwei Kosovaren aus dem Kanton Zürich Strafanzeige gegen die für das Inserat verantwortlichen Mitglieder des Initiativkomitees gegen Masseneinwanderung. Im Komitee sitzt Führungspersonal und Prominenz der SVP Schweiz, wie zum Beispiel Toni Brunner und Christoph Blocher.
Lange war es still um das Schlitzer-Inserat der SVP. Angesichts der politischen Brisanz und der unklaren Zuständigkeitsfragen taten sich die Strafverfolgungsbehörden schwer mit dem Fall. Es machte den Anschein, dass niemand gegen die SVP ermitteln wollte. Zunächst hatten sich die Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Zürich mehr als ein Jahr lang über den Gerichtsstand gestritten, weil die SVP Schweiz zwar ihren Sitz in Bern hat, das Initiativkomitee jedoch im Kanton Zürich domiziliert ist. Und nachdem das Bundesstrafgericht den Fall der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zugewiesen hatte, stellte diese die Strafuntersuchung ein.
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft aufgehoben
Rechtsanwalt David Gibor, der die beiden Kosovaren vertritt, führte Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin schaltete sich auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein und hielt ebenfalls an der Einstellung fest. Doch ohne Erfolg. Das Berner Obergericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Gibor. Es hiess die Beschwerde gut und hob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf.
Aber damit nicht genug. Gemäss dem Entscheid des Obergerichts muss die Staatsanwaltschaft nicht nur ein Strafverfahren gegen die SVP-Verantwortlichen durchführen. Das Obergericht untersagt der Staatsanwaltschaft auch, den Fall nochmals einzustellen. Es hält fest, dass dieser Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht zur Beurteilung zu überlassen sei.
Widerstreitende Positionen
Die Berner Staatsanwaltschaft hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass im Schlitzer-Inserat keine Herabsetzung aller Kosovaren erkannt werden könne, weil der Inserattext auf einen konkreten Vorfall Bezug nehme, nämlich auf eine Auseinandersetzung am 15. August 2011 in Interlaken. Bei jenem Streit verletzte ein Kosovare mit einem Messer einen Schweizer schwer am Hals. Der SVP ist es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit ihrem Inserat darum gegangen, anhand eines Vorfalls insgesamt Stimmung gegen Ausländer zu machen.
Die Beschwerdeführer wendeten demgegenüber ein, dass der im SVP-Inserat erwähnte Interlakener Vorfall ein «diskriminierungstaktischer Vorwand» und ein «rassistisch motiviertes Alibi» sei, um eine ganze Ethnie als Verbrecher zu brandmarken. Auch habe die SVP den Titel des Inserats bewusst falsch gewählt.
Obergericht: Zweifel an Rechtmässigkeit des Inserats
Nach Ansicht des Berner Obergerichts ist die Interpretation der Beschwerdeführer mindestens so wahrscheinlich wie jene der Staatsanwaltschaft. Die harschen Reaktionen in der Öffentlichkeit hätten gemäss Obergericht deutlich gemacht, dass der Durchschnittsleser das Inserat nicht als blosse Vereinfachung oder Übertreibung verstanden habe, sondern als schwere diskriminierende Hetze gegen die Kosovaren. Der Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» könnte laut Obergericht durchaus als pauschale, herabsetzende Aussage über die Kosovaren verstanden werden. Ob das SVP-Inserat rassendiskriminierend sei, habe daher nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Strafgericht zu entscheiden.
Im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet sagt Anwalt Gibor: «Das Berner Obergericht zweifelt deutlich an der Rechtmässigkeit des Schlitzer-Inserats. Es setzt mit seinem Beschluss ein Zeichen gegen fremdenfeindliche Propaganda und kollektive Ausgrenzung.» Die ritualisierte Menschenverachtung in der Ausländerpolitik der SVP solle endlich einer richterlichen Prüfung unterzogen werden. «Rassismus wird auch im Gewand einer Volksinitiative nicht demokratischer», meint Gibor.
Keine Immunität für Blocher
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland muss nun gegen die Verantwortlichen des Inserats ein Strafverfahren durchführen. Als Beschuldigte kämen die SVP-Mitglieder des Initiativkomitees gegen Masseneinwanderung infrage. Im Komitee stehen unter anderem Präsident Toni Brunner, Vizepräsident Christoph Blocher, Ex-Fraktionschef Caspar Baader, sein Nachfolger Adrian Amstutz und Nationalrat Oskar Freysinger.
Bei der Strafuntersuchung wird sich auch die Immunitätsfrage stellen. Allerdings können sich nur Komiteemitglieder auf die parlamentarische Immunität berufen, die zur mutmasslichen Tatzeit im Sommer 2011 Mitglieder der Bundesversammlung waren. Drei Mitglieder des Komitees hätten daher von vornherein keine Immunität. Eines von ihnen: Christoph Blocher.
«Nichts anderes gemacht, als ein reales Ereignis dargestellt»
Die SVP Schweiz sieht dem weiteren Verlauf des Verfahrens gelassen entgegen. «Wir haben nichts anderes gemacht, als im Inserat ein reales Ereignis dargestellt», sagte SVP-Präsident Toni Brunner auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Fragwürdig sei, dass die Justiz nun Jahre brauche und ein Heer von Juristen absorbiert, um sich mit einem so simplen Fall auseinanderzusetzen. Nur schon die Kompetenzfrage, welcher Kanton nun zuständig ist, sei erst vom Bundesstrafgericht geklärt worden. «Das ist hochgradig ineffizient», erklärte Brunner. «Niemand will hier offenbar Verantwortung übernehmen und einmal entscheiden.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Kommentar: Die über 200 Kommentare, die in kurzer Zeit im TAGI  online zu lesen waren, verdeutlichen, dass der Wirbel um die Inserate doch kontraproduktiv sein könnte:

So lese ich u.A.:


- Das Tragik am Ganzen liegt daran, dass diese ganzen Emotionen und Aufregungen halt nur jemandem nützen; dem Provokateur selbst. Negative Publizität ist immer noch Publizität. Bin auch reingefallen und rege mich hier künstlich auf. Die beste Strategie wäre wohl Fremdschämen und Totschweigen. 

- Richter wollen sich auch profilieren und im Rampenlicht stehen.
Für die SVP ist die Angelegenheit positiv, sie steht im Fokus der Medien. Die Gewalttat bleibt im Bewusstsein der Bevölkerung.



- Die einzige Katastrophe für die SVP wäre, wenn nicht mehr über sie gesprochen würde.



Dieses Verfahren heizt die Stimmung nur auf und nützt der SVP bei ihrem Wahlkampf.


Dienstag, 28. Mai 2013

McDonald's Chef - von einem Mädchen in die Mangel genommen.

Die harten Fragen haben Wirkung.

Ich zitiere Bild-online:

Bei McDonald's fallen einem zuerst Burger und Fritten ein, also eher ungesundes Essen. Deswegen musste sich Firmenchef Don Thompson auf der Hauptversammlung allerhand Kritik anhören. Es ist eine Neunjährige, von der Thompson in die Mangel genommen wird. Hannah Robertson heißt sie. „Es ist nicht okay, wenn große Unternehmen Kinder zu ungesundem Essen verleiten mit Spielsachen oder Cartoon-Figuren”, sagt sie dem Manager ins Gesicht und meint damit die „Happy Meals“. 

Sie erzählt von Altersgenossen mit Diabetes oder Übergewicht:


 „Herr Thompson, wollen Sie nicht, dass Kinder gesund essen, damit sie ein langes und glückliches Leben führen können?”





Vergrößern Don Thompson, Chef der Fastfood-Kette McDonald`s, musste sich bei der Hauptversammlung auch von einer kleinen Kundin einiges anhören
Don Thompson, Chef der Fastfood-Kette McDonald`s, musste sich bei der Hauptversammlung auch von einer kleinen Kundin einiges anhören

Foto: dpa
Es ist Hauptversammlung bei McDonald's – und bei diesem jährlichen Treffen der Aktionäre entlädt sich deutliche Kritik an der größten Fast-Food-Kette. Doch am Firmenveteranen Thompson prallt sie ab. Er ist seit 23 Jahren dabei und steht seit einem knappen Jahr an der Spitze. „Wir verkaufen kein Junk Food, Hannah”, versichert der Herr über mehr als 34 000 Schnellrestaurants. „Wir verkaufen viel Obst und Gemüse bei McDonald's und wir wollen noch mehr verkaufen.” Zu den „Happy Meals“ gebe es Äpfel, zählt er auf. Oder Milch. „Wir bieten Salate an für einen Dollar, die kann sich jeder leisten.”
Obst, Gemüse, Milch – fast gebetsmühlenartig wiederholt Thompson die Angebote. Denn immer wieder muss er sich den gleichen Vorwurf anhören, den eine Frau in besonders scharfer Weise formuliert: „Über Jahrzehnte hat McDonald's satte Profite auf Kosten der Gesundheit unserer Kinder gemacht.”
Thompson scheint der Angriff nahe zu gehen:

 „So wie Sie uns beschreiben sind wir nicht. Wir sind keine Raubtiere”, sagt er. Ja, es gebe Probleme. „Und wir können Teil der Lösung sein”, meint Thompson. „Aber wir sind nicht der Auslöser für Fettleibigkeit.” Der durchschnittliche Kunde esse drei bis vier Mal im Monat bei McDonald's.

Kommentar: Wir sind uns der Macht der Frage viel zu wenig bewusst. Wer fragt führt. Leider ist die Meinung immer noch verbreitet, es dürften keine Gegenfragen gestellt werden.
K+K bietet Ihnen ein individuelles Coaching an "FRAGEN statt SAGEN"

LINKS:

Rhetorik, Fragetechniken, Lenkungstechniken, Fragen. ... Mit Fragen umgehen können - vor dem Antworten lenken .... Macht Ihnen der Job keine Freude?" ...
www.rhetorik.ch/Antworttechnik/Antworttechnik.html
15. Dez. 2005 ... Bei der Antwort Bennwalds zum heiklen Thema: Fragen oder nicht, wenn jemand über ein Thema keine Auskunft geben will, macht der ...
www.rhetorik.ch/Aktuell/05/12_15/index.html

Gegenfragen in der Rhetorik. ... Knill+Knill Kommunikationsberatung. Knill.com. 14 Methoden der Gegenfrage. von Marcus Knill. Fairness · Weitergabe ...
www.rhetorik.ch/Gegenfrage/Gegenfrage.html
Doch ist es ein Trugschluss, zu glauben, Gegenfragen könnten uns immer ... Mit der Gegenfrage wird die Unterstellung oder der jeweilige kritische Punkt nur ...
www.rhetorik.ch/Antworttechnik/Antworttechnik.html
7. Mai 2008 ... Dank Fragen können wir Sachverhalte klären. Oft werden Gegenfragen und Kontrollfragen auch als Zeitgewinnungstechnik eingesetzt.
www.rhetorik.ch/Fragen/Fragen.html

Montag, 27. Mai 2013

Freiheit, die im meine:

TANZ DICH FREI!

BEFREI DICH VON ALLEN VORSCHRIFTEN!

TOB DICH AUS!

RANDALIER DICH FREI!





Ich zitiere Tagi-online:


Tanz dich ins Tränengas

  •  
Nach der «Tanz dich frei»-Parade in Bern kam es zu heftigen Ausschreitungen. Vermummte zerstörten Schaufenster. Bis am frühen Morgen setzte die Polizei Tränengas ein. Bern will nun gegen Facebook klagen.
1/59 Wasserwerfer kamen in der ganzen Stadt zum Einsatz.
Bild: Claudia Salzmann

   
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Bern hat eine unruhige Nacht hinter sich (Die Ereignisse im Liveticker der «BernerZeitung»). Bis weit in die frühen Morgenstunden hinein lieferten sich Randalierer und die Polizei nach der Kundgebung «Tanz dich frei» in der Innenstadt Strassenschlachten. Immer wieder schoss die Polizei Tränengasgranaten ab.

Noch um 3.30 Uhr morgens standen sich am Berner Bubenbergplatz unweit des Bahnhofs und beim Bahnhof Polizisten und Randalierer gegenüber. Auch der Wasserwerfer der Polizei stand im Einsatz. Eine Bilanz der Ereignisse seitens der Polizei lag am frühen Morgen noch nicht vor.
Die Auseinandersetzungen hatten sich entzündet, als Vermummte ungefähr bei Mitternacht laut einem Augenzeugen eine Absperrung über den Zaun warfen, der das Bundeshaus sowie einen Stützpunkt der Baulichtorganisationen schützte. Zuvor hatten sich die Vermummten laut einem anderen Augenzeugen vom Tanz-Umzug entfernt.


1/46 
Die Polizei drängt die verbleibenden Demonstranten zum Bubenbergplatz.
Bild: Gianna Blum
Kommentar: Dieser Anlass verdeutliche wieder einmal, dass Freiräume leider von militanten Gruppen bewusst missbraucht werden. Die jüngsten Vorkommnisse in Bern wecken Erinnerungen an die 68 er und 80iger Unruhen.
Auch damals waren Polizei und Politiker überfordert. Die Geister, die sich ohne Bewilligung ihren Freiraum nahmen, konnten nachträglich nicht mehr gebremst werden. Denn die Chaoten hielten sich weder an Spielregeln noch Vereinbarungen.
Die Gewalt eskalierte. Sie bekam eine Eigendynamik. Das Motto der Chaoten  lautete:
Alles was verboten ist, ist verboten!

W.S. schreibt im Tagi in einem Kommentar treffend:


Der Anlass ist nicht bewilligt aber toleriert? 
Damit ist er bewilligt.

und Paul Meier fragt im facebook:

"Nicht bewilligt, aber toleriert". Darf ich beim nächsten Parkvergehen oder Geschwindigkeitsübertretung auch auf diese Toleranz hoffen?

Uebrigens: Wer zahlt die enormen Schäden? Wir! - Einmal mehr die Steuerzahler. 
PS:
Die Bilder sind für die Medien Gold wert. Bilder der Gewalt bringen "Einschaltquoten". Am nächsten Tag 
publizierte 20 Min bereits folgende Impressionen:

Wüste Szenen bei der Party-Demo «Tanz dich frei»: Was friedlich begann, artete in Gewalt aus. Eine kleine Gruppe von Chaoten richtete grosse Schäden an und lieferte sich Scharmützel mit der Polizei.

Tanz Dich ins Tränengas!

Bildstrecke im Grossformat »

23|28
Ein Leser-Reporter fotografiert den Umzug von einem Balkon aus.
Die Kantonspolizei korrigierte die am Morgen bekanntgegebene Zahl der Verletzten: Nicht 30 Personen wurden bei den Ausschreitungen verletzt, sondern insgesamt 50; 30 Kundgebungsteilnehmer oder Passanten und 20 Polizisten.

Alle sind sich einig: So darf es nicht weitergehen:

Ich zitiere 20 Min:



Blick schreibt:

Nachdem Mitglieder des Schwarzen Blocks schon mehrfach Parolen auf Gebäude gekritzelt und Feuerwerk gezündet hatten, kam es kurz vor Mitternacht beim Bundeshaus West zur Eskalation: Die Vermummten lösten sich plötzlich vom Umzug und zogen in Richtung Parlamentsgebäude. Dort griffen sie einen Schutzzaun an.
Vermummte warfen Absperrgitter über den Zaun in Richtung Polizei, schossen Feuerwerk in deren Richtung ab, setzten Laserpointer ein und warfen auch zum Teil grosse Steine, wie am die Berner Kantonspolizei an der Medienkonferenz ausführte respektive per Video zeigte.
Die Polizei reagierte zuerst mit Pfefferspray, dann mit einem Wasserwerfer und setzte schliesslich auch Tränengas und Gummischrot ein. In der Folge kam es an weiteren Orten der Berner Innenstadt zu Auseinandersetzungen - bis in die frühen Morgenstunden.
Nicht nur Vermummte griffen schliesslich die Polizei an oder schlugen um sich, sondern auch unvermummte Passanten. Ein Augenschein am Sonntagmorgen zeigte: Mehrere Billettautomaten und Abfalleimer sind kaputt, entlang der Umzugsroute wimmelt es von Sprayereien und laut Polizei gingen 70 Schreiben und Vitrinen zu Bruch. Ihr zufolge griffen die Randalierer auch die Feuerwehr bei zwei kleineren Einsätzen an und sogar Sanitäter.

Kommentar: Es gibt ein taugliches Modell bei allen Sachbeschädigungen und Gewalttaten. Mit Bildern  oder Videoaufnahmen Beweismaterial sammeln - dann die Täter zur Kasse bitten. Wer mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, muss auch zahlen. Wenn es ans Portemonnaie geht könnten diese Katz und Maus Spiele mit der Polizei schlagartig eingedämmt werden!

Sonntag, 26. Mai 2013

Zu viel Winter im Frühling

An so etwas kann ich mich nicht erinnern

362 Stunden – das ist alles, was die Sonne in Zürich in den ersten fünf Monaten des Jahres zu bieten hatte. Foto TAGI online:


Georges Moustaki

Patriarch des Chansons gestorben


Georges Moustaki auf einem Bild aus dem Jahr 1983.
Georges Moustaki auf einem Bild aus dem Jahr 1983. (Bild: Imago)

Georges Moustaki, der Autor von «Milord» und «Le Métèque» ist am Donnerstagmorgen im Alter von 79 Jahren einer Lungenkrankheit erlegen. (Quelle NZZ)
Ich schätzte seine Lieder und seine Stimme. 
LINK:

George Moustaki - Ma Liberté - YouTube

www.youtube.com/watch?v=G4TBlPc18SM‎
15.12.2008 - Hochgeladen von madkrull
"Ma Liberté" est l'une de ses plus belles chansons je trouve ♥ C'est un grand artiste et compositeur qui nous a ...