Ein Plakat lebt wieder auf
Die Klage gegen das Masseneinwanderungsplakat könnte der SVP helfen.
Durch die Abbildung der Botschaft wird damit zwangsläufig der SVP Gedanke zusätzlich verbreitet.
Jene Zeitungen, die sich weigerten, das Plakat abzudrucken müssten sich eigentlich über diese zusätzliche Verbreitung des suggestiv wirkenden Bildes ärgern. Bilder beeinflussen bekanntlich mehr als Worte. Ich bin zudem überzeugt, dass die Botschaft der Masseneinwanderung von vielen Schweizerbürgern - während der heutigen Welle von Einwanderern - unterstützt wird.
Schlitzer-Inserat: Justiz muss Anklage gegen SVP-Führung erheben
Die Staatsanwaltschaft Bern stellte ein
Rassismusverfahren gegen die SVP ein. Das gehe nicht, meint nun das
Berner Obergericht. Prominenten SVP-Politikern droht jetzt ein
unangenehmer Prozess. Präsident Toni Brunner nimmt es gelassen.
Umstritten: Inserat zur SVP-Initiative «Masseneinwanderung stoppen». (Screenshot: svp.ch)
Rassendiskriminierung
Ex-SVPler rechtskräftig verurteilt
Wegen Rassendiskriminierung ist das frühere Solothurner SVP-Mitglied
Beat Mosimann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu
je 50 Franken verurteilt worden. Der Anfang Mai erlassene Strafbefehl
ist gemäss Informationen von Tagesanzeiger.ch/Newsnet inzwischen
rechtskräftig. Der 55-jährige Unternehmer hatte in einem Internetforum
und auf Facebook Kommentare mit rassistischen Inhalten über Juden,
Muslime und dunkelhäutige Menschen veröffentlicht. Mosimann hatte kein
politisches Amt, wollte aber für die SVP bei der Solothurner
Kantonsratswahlen von diesem Frühling kandidieren. Nach Bekanntwerden
der Vorwürfe trat er aus der Partei aus. (vin)
Ihre Volksinitiative gegen Masseneinwanderung lancierte die SVP vor
zwei Jahren mit einem provokativen Inserat. Dessen Titel «Kosovaren
schlitzen Schweizer auf!» sorgte für landesweite Empörung. Einige
Zeitungen weigerten sich, das SVP-Inserat zu veröffentlichen. Wegen
Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm erstatteten zwei Kosovaren
aus dem Kanton Zürich Strafanzeige gegen die für das Inserat
verantwortlichen Mitglieder des Initiativkomitees gegen
Masseneinwanderung. Im Komitee sitzt Führungspersonal und Prominenz der
SVP Schweiz, wie zum Beispiel Toni Brunner und Christoph Blocher.
Lange
war es still um das Schlitzer-Inserat der SVP. Angesichts der
politischen Brisanz und der unklaren Zuständigkeitsfragen taten sich die
Strafverfolgungsbehörden schwer mit dem Fall. Es machte den Anschein,
dass niemand gegen die SVP ermitteln wollte. Zunächst hatten sich die
Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Zürich mehr als ein Jahr lang
über den Gerichtsstand gestritten, weil die SVP Schweiz zwar ihren Sitz
in Bern hat, das Initiativkomitee jedoch im Kanton Zürich domiziliert
ist. Und nachdem das Bundesstrafgericht den Fall der Staatsanwaltschaft
Bern-Mittelland zugewiesen hatte, stellte diese die Strafuntersuchung
ein.
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft aufgehoben
Rechtsanwalt
David Gibor, der die beiden Kosovaren vertritt, führte Beschwerde gegen
die Einstellung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin schaltete sich auch
die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein und hielt ebenfalls
an der Einstellung fest. Doch ohne Erfolg. Das Berner Obergericht folgte
der Argumentation von Rechtsanwalt Gibor. Es hiess die Beschwerde gut
und hob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf.
Aber
damit nicht genug. Gemäss dem Entscheid des Obergerichts muss die
Staatsanwaltschaft nicht nur ein Strafverfahren gegen die
SVP-Verantwortlichen durchführen. Das Obergericht untersagt der
Staatsanwaltschaft auch, den Fall nochmals einzustellen. Es hält fest,
dass dieser Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht zur
Beurteilung zu überlassen sei.
Widerstreitende Positionen
Die
Berner Staatsanwaltschaft hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass
im Schlitzer-Inserat keine Herabsetzung aller Kosovaren erkannt werden
könne, weil der Inserattext auf einen konkreten Vorfall Bezug nehme,
nämlich auf eine Auseinandersetzung am 15. August 2011 in Interlaken.
Bei jenem Streit verletzte ein Kosovare mit einem Messer einen Schweizer
schwer am Hals. Der SVP ist es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit
ihrem Inserat darum gegangen, anhand eines Vorfalls insgesamt Stimmung
gegen Ausländer zu machen.
Die Beschwerdeführer wendeten
demgegenüber ein, dass der im SVP-Inserat erwähnte Interlakener Vorfall
ein «diskriminierungstaktischer Vorwand» und ein «rassistisch
motiviertes Alibi» sei, um eine ganze Ethnie als Verbrecher zu
brandmarken. Auch habe die SVP den Titel des Inserats bewusst falsch
gewählt.
Obergericht: Zweifel an Rechtmässigkeit des Inserats
Nach
Ansicht des Berner Obergerichts ist die Interpretation der
Beschwerdeführer mindestens so wahrscheinlich wie jene der
Staatsanwaltschaft. Die harschen Reaktionen in der Öffentlichkeit hätten
gemäss Obergericht deutlich gemacht, dass der Durchschnittsleser das
Inserat nicht als blosse Vereinfachung oder Übertreibung verstanden
habe, sondern als schwere diskriminierende Hetze gegen die Kosovaren.
Der Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» könnte laut Obergericht
durchaus als pauschale, herabsetzende Aussage über die Kosovaren
verstanden werden. Ob das SVP-Inserat rassendiskriminierend sei, habe
daher nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Strafgericht zu
entscheiden.
Im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet sagt Anwalt
Gibor: «Das Berner Obergericht zweifelt deutlich an der Rechtmässigkeit
des Schlitzer-Inserats. Es setzt mit seinem Beschluss ein Zeichen gegen
fremdenfeindliche Propaganda und kollektive Ausgrenzung.» Die
ritualisierte Menschenverachtung in der Ausländerpolitik der SVP solle
endlich einer richterlichen Prüfung unterzogen werden. «Rassismus wird
auch im Gewand einer Volksinitiative nicht demokratischer», meint Gibor.
Keine Immunität für Blocher
Die Staatsanwaltschaft
Bern-Mittelland muss nun gegen die Verantwortlichen des Inserats ein
Strafverfahren durchführen. Als Beschuldigte kämen die SVP-Mitglieder
des Initiativkomitees gegen Masseneinwanderung infrage. Im Komitee
stehen unter anderem Präsident Toni Brunner, Vizepräsident Christoph
Blocher, Ex-Fraktionschef Caspar Baader, sein Nachfolger Adrian Amstutz
und Nationalrat Oskar Freysinger.
Bei der Strafuntersuchung wird
sich auch die Immunitätsfrage stellen. Allerdings können sich nur
Komiteemitglieder auf die parlamentarische Immunität berufen, die zur
mutmasslichen Tatzeit im Sommer 2011 Mitglieder der Bundesversammlung
waren. Drei Mitglieder des Komitees hätten daher von vornherein keine
Immunität. Eines von ihnen: Christoph Blocher.
«Nichts anderes gemacht, als ein reales Ereignis dargestellt»
Die
SVP Schweiz sieht dem weiteren Verlauf des Verfahrens gelassen
entgegen. «Wir haben nichts anderes gemacht, als im Inserat ein reales
Ereignis dargestellt», sagte SVP-Präsident Toni Brunner auf Anfrage von
Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Fragwürdig sei, dass die Justiz nun
Jahre brauche und ein Heer von Juristen absorbiert, um sich mit einem so
simplen Fall auseinanderzusetzen. Nur schon die Kompetenzfrage, welcher
Kanton nun zuständig ist, sei erst vom Bundesstrafgericht geklärt
worden. «Das ist hochgradig ineffizient», erklärte Brunner. «Niemand
will hier offenbar Verantwortung übernehmen und einmal entscheiden.»
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Kommentar: Die über 200 Kommentare, die in kurzer Zeit im TAGI online zu lesen waren, verdeutlichen, dass der Wirbel um die Inserate doch kontraproduktiv sein könnte:
So lese ich u.A.: